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Dr. Wilhelm Prochownick * 1878

Hansastraße 58 (Eimsbüttel, Harvestehude)

1943 KZ Fuhlsbüttel
ermordet 27.03.1943

Dr. Wilhelm Prochownick, geb. am 19.9.1878 in Hamburg, inhaftiert am 9.2.1943 KZ Fuhlsbüttel, Todesdatum 27.3.1943

Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
Hansastraße 58 (Hamburg-Eimsbüttel, Harvestehude)

Wilhelm Prochownicks Eltern waren der Arzt Dr. Ludwig Prochownick und seine Ehefrau Anna geborene Hirschfeld. Er legte am 3. September 1897 an der Gelehrtenschule des Johanneums sein Abitur ab. Nach einem sechssemestrigen Studium in Heidelberg, Leipzig und Göttingen bestand er das erste juristische Examen in Göttingen mit "gut". Hier wurde er auch am 12. November 1901 mit einer Dissertation "Über die Unmöglichkeit der Leistung bei Vermächtnissen" promoviert. Seine Referendarausbildung absolvierte er in Hamburg. Am 14. Juli 1904 bestand er sein zweites Examen. Eine Woche später wurde er als Assessor im hamburgischen Justizdienst eingestellt, ließ sich aber zunächst für sechs Monate für einen Studienaufenthalt in England beurlauben. Zum 1. Januar 1909 wurde er zum Landrichter ernannt. 1908 unternahm er zur Vorbereitung eines Werks über "Das bürgerliche Recht Englands" erneut eine Studienreise nach England. An der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg hatte er einen Lehrauftrag. Am 1. April 1923 zum Oberlandesgerichtsrat befördert, gehörte er dem II. Zivilsenat an, der 1931 die Spezialzuständigkeit für das Erbrecht und das Immobiliarsachenrecht erhielt. Durch Beschluss des Reichsstatthalters vom 18. Juli 1933 wurde er aufgrund § 6 BBG mit Ablauf des 31. Oktober 1933 vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Wilhelm Prochownick war mit einer nichtjüdischen Frau verheiratet. Die ältere der beiden Töchter war in die USA emigriert, die jüngere lebte bei ihren Eltern. Wegen dieser "privilegierten Mischehe" blieb Wilhelm Prochownick von den 1941 einsetzenden Deportationen verschont. Vernichtet wurde er von der gewöhnlichen Pervertierung menschlicher Werte unter dem NS-Regime: Aufgrund einer Anzeige aus dem Bekanntenkreis, dass er einen Pelzfuttermantel nicht abgeliefert habe, wurde er am 9. Februar 1943 verhaftet und in das KZ Fuhlsbüttel verbracht. Von dort wurde er am 26. März 1943 mit hohem Fieber in das Jüdische Krankenhaus überführt. Wie sein behandelnder Arzt Dr. Wolffson 1950 bekundete, bestand der dringende Verdacht, dass er durch Misshandlungen und Schläge auf den Kopf schwerst geschädigt worden war. Er starb am Tag darauf. Eine Sektion durfte nicht durchgeführt werden. Drei Tage nach ihrem Ehemann war auch Anna Prochownick verhaftet und trotz ihrer Erklärung, dass sie das Pelzfutter geerbt habe, in das KZ Fuhlsbüttel eingeliefert worden. An der Beerdigung ihres Mannes durfte sie unter Polizeibegleitung teilnehmen. Am 5. April 1943 wurde sie freigelassen und erhielt den Pelzmantel gegen Empfangsbescheinigung der Gestapo zurück.


Stand: August 2018
© Heiko Morisse

Quellen: StAHH, 241-2, A 1191; StAHH, 241-1 I, 1646; StAHH, 351-11, 8201; Hamburger Gedenkbuch, S.334; Bundesgedenkbuch (Onlineversion).
Diese Biographie wurde mit freundlicher Genehmigung des Verfassers aus dessen Buch Ausgrenzung und Verfolgung der Hamburger jüdischen Juristen im Nationalsozialismus, Band 2 – Beamtete Juristen, Göttingen 2013, S. 178 übernommen.

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