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Bereits verlegte Stolpersteine



Adolf Schütz * 1897

Wandsbeker Chaussee 118 (Wandsbek, Eilbek)


HIER WOHNTE
ADOLF SCHÜTZ
JG. 1897
VERHAFTET 1935/38
EMSLANDLAGER
BUCHENWALD
ERMORDET 8.3.1942

Weitere Stolpersteine in Wandsbeker Chaussee 118:
Helmut Petersen

Adolf Emil Max Schütz, geb. am 23.9.1897 in Hamburg, gestorben am 8.3.1942 im KZ Buchenwald

Wandsbeker Chaussee 118 (Wandsbeker Chaussee 132/Terrasse Eilbeckerallee 12)

Adolf Schütz kam 1897 in der Hamburger Altstadt als Sohn des Schneiders Adolph Schütz und Johanna, geborene Spenker, zur Welt und wurde in der evangelisch-lutherischen Kirche getauft. Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte er ab 1912 vermutlich eine kaufmännische Lehre. Anschließend wurde er Reisender. Er diente von 1915 bis 1918 im Ersten Weltkrieg. Ab 1926 lebte er in Flensburg, engagierte sich bei der Gründung des Flensburger Kanu-Klubs und wurde dessen erster Vorsitzender.

Wegen seiner homosexuellen Veranlagung hatte der 1,70 Meter große, schlanke, dunkelblonde Brillenträger bereits vor dem Krieg mit anderen Männern sexuelle Kontakte und pflegte solche auch während des Krieges und in der Zeit danach.

Als Jugendführer in seinem Flensburger Kanuverein nutzte er jedoch ab 1934 den Kontakt zu 14- bis 15-jährigen Jungen aus, um diese zu verführen. Selbst wenn diese homosexuellen Handlungen einvernehmlich abliefen und die Jungen teilweise untereinander daran Gefallen hatten, so stände auch nach heutiger Rechtsprechung die Frage der Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses im Raum.

Adolf Schütz wurde erstmals im September 1935 wegen des sexuellen Kontakts zu einem knapp 15 Jahre alten Jugendlichen aus seinem Kanuverein verhaftet und am 5. November 1935 vom Schöffengericht Lübeck wegen "widernatürlicher Unzucht" zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese Strafe verbüßte er zunächst im Männergefängnis Fuhlsbüttel, ab Juli 1936 dann bis zu seiner Entlassung am 5. April 1937 in Lübeck. Bereits im November 1937 kam er erneut in Untersuchungshaft in die Hamburger Haftanstalt am Holstenglacis. Während dieser Zeit wurden infolge seines Geständnisses Ermittlungen zu weiteren homosexuellen Handlungen mit Jugendlichen aus seinem Kanuverein angestellt. Die Anklage erfolgte diesmal von der Flensburger Staatsanwaltschaft. Der Prozess fand am 4. Februar 1938 vor der zweiten großen Strafkammer des dortigen Landgerichts statt. Weitere sechs Fälle aus den Jahren 1934 und 1935 gab er zu, die teilweise nach der Strafverschärfung des § 175 RStGB im Sommer 1935 stattfanden und zu einem verschärften Urteil führten: Adolf Schütz wurde nunmehr als "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" wegen "widernatürlicher Unzucht mit Männern" zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Zwar wurde im Urteil nicht auf anschließende "Sicherungsverwahrung" erkannt, aber die zusätzliche Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren und der gesamte Tenor des Urteils deuten aus heutiger Sicht für die Zeit des Nationalsozialismus auf drohende Anschlussstrafen. Zunächst kam er aus dem Flensburger Gerichtsgefängnis am 28. März 1938 in das Zuchthaus Fuhlsbüttel, um dann am 4. Juni 1938 in das Emslandlager VII Esterwegen weitertransportiert zu werden. Nach seiner Strafverbüßung am 15. Dezember 1941 kam er in polizeiliche "Vorbeugehaft", wurde als so klassifizierter Häftling am 29. Januar 1942 in das KZ Buchenwald eingeliefert und erhielt die Häftlingsnummer 5703. Nach wenigen Wochen starb er dort am 8. März 1942 im Alter von 44 Jahren.

Der Stolperstein für Adolf Schütz wurde in Eilbek vor dem Haus Wandsbeker Chaussee 118 verlegt. Früher befand sich hier die "Wandsbecker Chaussee 132", hinter der ein Zugang zur Eilbeckerallee bestand, wo in einem der Terrassenhäuser mit der Hausnummer 12 Adolf Schütz vor seiner letzten Haftstrafe wieder bei seiner Mutter lebte.

Stand Februar 2014
© Bernhard Rosenkranz(†)/Ulf Bollmann

Quellen: Schleswig-Holsteinisches Landesarchiv, Abt. 354 Nr. 11142 mit Dank an Frau Dr. Dagmar Bickelmann für die Recherche; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 u. 16; 332-5 Standesämter, 2425 (Eintrag Nr. 2199); Rosenkranz/Bollmann/Lorenz, Homosexuellen-Verfolgung, S. 255.

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