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Erna Müller * 1898

Brennerstraße 58 (Hamburg-Mitte, St. Georg)


HIER WOHNTE
ERNA MÜLLER
JG. 1898
VERHAFTET 22.4.1939
'UNANGEPASSTES VERHALTEN'
1941 POLIZEIGEFÄNGNIS
HAMBURG-HÜTTEN
DEPORTIERT
AUSCHWITZ
ERMORDET 22.10.1942

Erna Müller, geb. 7.1.1898 in Güstrow (Mecklenburg), umgekommen in Auschwitz am 22.10.1942

letzte Wohnadresse: Brennerstraße 58

Erna Müller war die Tochter des Ziegelbrenners Wilhelm Müller und seiner ersten Ehefrau Emma, geb. Wilke, die bereits im Jahr von Ernas Geburt verstarb. Erna hatte acht Geschwister, die aber möglicherweise zumindest teilweise aus der zweiten Ehe ihres Vaters mit der im Jahr 1864 geborenen Olga, geb. Friede, hervorgegangen sind. Sie soll mit ihren Geschwistern "keinerlei Umgang" gehabt haben. Wilhelm Müller scheint schon bald nach dem Tod seiner ersten Frau nach Hamburg gezogen zu sein, wo er 32 Jahre lang als Wäschereibesitzer tätig war; er starb 1933.

Über Ernas Kindheit und Jugend ist nichts Näheres bekannt, in den Jahren 1921 und 1923 soll sie wegen Geschlechtskrankheiten in Krankenhausbehandlung gewesen sein. Ihr Vater äußerte sich 1926 vor der Hamburger Wohlfahrtsbehörde sehr negativ über sie: Sie sei "eine Herumtreiberin, leichtsinnig und arbeitscheu" und gehöre "eigentlich ins Arbeitshaus". Er habe sie schon mehrmals aus dem Haus gewiesen und nur auf Bitten ihrer Stiefmutter wieder zu Hause aufgenommen, einmal habe sie sogar Kundenwäsche gestohlen und diese ihrem "Liebhaber" geschenkt.

1926 verfügte die Wohlfahrtsbehörde, dass Erna Müller unter "geschlossene Fürsorge" zu stellen sei. Sie entzog sich der behördlichen Aufsicht jedoch durch häufigen Wohnsitzwechsel von einem Hamburger Bezirk in den anderen und wohnte oft unangemeldet mit "Verlobten bei Logiswirtinnen" – als Prostituierte wurde sie der Behörde jedoch nicht bekannt. Wenn sie keine Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts mehr besaß, pflegte sie ihre Wirtinnen und manchmal auch andere Untermieter zu bestehlen und die entwendeten Sachen zu versetzen. In den Jahren zwischen 1919 und 1935 wurde sie zehnmal wegen Diebstahls und Betrugs zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt; die höchste Strafe von einem Jahr erhielt sie 1935. Fünf dieser Verurteilungen erfolgten bis 1921 vor Gerichten in Mecklenburg, wo sie sich in diesen Jahren anscheinend aufhielt, die anderen wurden von der Hamburger Justiz ausgesprochen. Im November 1932 wurde in einem ärztlichen Gutachten ein Magenleiden bei ihr festgestellt und sie als "arbeitunfähig" eingestuft.

Im Mai 1933 verurteilte sie das Amtsgericht Hamburg zu zwei Monaten Gefängnis. In den Jahren 1934 und 1935 wurde sie erneut straffällig und von den Amtsgerichten Wandsbek und Hamburg wegen Diebstahls und Betruges zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr verurteilt, die sie bis Ende Januar 1936 verbüßte. Anfang Juni 1936 zog sie mit dem Arbeiter Ernst Gutsche (geb. 1876) zur Untermiete bei einer Frau Louise Rademacher in der Brennerstraße 58 in St. Georg ein. Während ihres zweijährigen Zusammenlebens mit Gutsche arbeitete sie – mit Unterbrechungen – in einer Fischfabrik. Als sie jedoch ihren Lebensgefährten bestahl und die entwendeten Sachen "ins Pfandhaus" trug, trennte sich dieser im Sommer 1938 von ihr. Erna Müller geriet danach zunehmend wieder in finanzielle Schwierigkeiten, da sie nach ei­genen Angaben seit dem 16. Dezember 1938 "keine feste Arbeit" mehr hatte und nur "aushilfsweise als Plätterin beschäftigt gewesen" war. Bis zum 17. März 1939 blieb sie noch in der Wohnung Brennerstraße 58, verließ diese jedoch, ohne ihre Vermieterin über ihren neuen Aufenthalt zu informieren und unter Mitnahme von dieser gehörenden Gegenständen.

In den folgenden Wochen suchte sie Kontakte mit ihr unbekannten Männern, mit denen sie Zechtouren durch Hamburger Kneipen unternahm und diesen, wenn sie genügend angetrunken waren, unbemerkt Geld und andere Wertsachen stahl. Nachdem sie ein von ihr bestohlener Mann in einem Lokal wiedererkannte, wurde sie 22. April 1939 verhaftet. Der Oberstaatsanwalt des Hamburger Landgerichts klagte sie am 10. Mai als "rückfällige Diebin und gefährliche Gewohnheitsverbrecherin" an. Das Gericht verurteilte sie schließlich am 29. Juni 1939 zu zwei Jahren Zuchthaus, verneinte jedoch ihre Einstufung als "gefährliche Gewohnheitsverbrecherin", obgleich es polizeiliche Aufsicht nach ihrer Entlassung aus der Haft anordnete. Nach Verbüßung ihrer Strafe, am 26. April 1941, wurde Erna Müller jedoch nicht in die (beaufsichtigte) Freiheit entlassen, sondern in "polizeiliche Vorbeugehaft" in das Polizeigefängnis Hamburg-Hütten überführt. Wann sie ins KZ Auschwitz eingeliefert wurde ist nicht bekannt, nur ihr Todestag, der 22. Okto­ber 1942.

© Benedikt Behrens

Quelle: StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 5155/39; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 2000/1; Schreiben des Museums Auschwitz-Birkenau v. 30.6.2005 und E-Mail dess. v. 5.8.2005.

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