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Arthur Koß, etwa 1930
Arthur Koß, etwa 1930
© Privatbesitz

Arthur Koß * 1904

Fritz-Schumacher-Allee 33 (Hamburg-Nord, Langenhorn)


HIER WOHNTE
ARTHUR KOSS
JG. 1904
VERHAFTET 1933
"HOCHVERRAT"
NEUENGAMME
STRAFBATAILLON DIRLEWANGER
ERMORDET 13.12.1944
HONT / UNGARN

Arthur Koß, geb. am 8.10.1904 in Altona, nach elf Jahren Haft in Fuhlsbüttel, den Emslandlagern und im KZ Neuengamme in die SS-Division Dirlewanger gezwungen und am 13.12.1944 in Hont (Ungarn) getötet

Fritz-Schumacher-Allee 33

Arthur Koß wurde am 8. Oktober 1904 als erstes von fünf Kindern des Arbeiters Karl Koß und seiner Frau Ernestine in der Bahrenfelder Chaussee 13 geboren. 1909 zog die Familie nach Alsterdorf und lebte in ländlicher Umgebung in einem Hinterhaus am Alsterdorferdamm 37. 1912 wurde sein Vater als Arbeiter bei der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie in Barmbek angestellt. 1915 erfolgte ein Umzug in die Detmerstraße 26, nahe der Arbeitsstätte des Vaters. In diesem Jahr kam der jüngste Bruder Max zur Welt.

Nachdem Arthur Koß in Barmbek bei Max H. Walther eine Lehre zum Modelltischler begonnen hatte, gelang es der Familie 1920/21, in die Fritz-Schumacher-Siedlung in Langenhorn zu ziehen. Das Haus bot der siebenköpfigen Familie auch die Möglichkeit, im Garten auf 300 Quadratmetern Pachtland Hühner zu halten und Obst und Gemüse anzubauen.

Beim sog. "Hamburger Aufstand" war Arthur Koß 19 Jahre alt. Sein zweiter Lehrbetrieb lag am Bahnhof Barmbek ganz in der Nähe der Aufstandszentren. Zehn Tage nach Abschluss der Lehre wurde er 1924 wegen Arbeitsmangels entlassen und begab sich für einige Monate auf Wanderschaft. Im gleichen Jahr trat er dem Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD) bei, aus dem er 1926 "zur Partei überführt" wurde.

Zwischen 1925 und 1929 konnte Arthur Koß noch wiederholt Arbeit in der Zweigniederlassung der Klempnerei-Betriebsgenossenschaft finden, die sich nahe der jetzigen elterlichen Wohnung in der Straße Im Häben 26 (Immenhöven) befand. Parteiverbindungen könnten hierbei eine Rolle gespielt haben. Helmuth Warnke berichtete, dass Meister Ernst Gaffner und sechs seiner Gesellen im Oktober 1934 von der Gestapo verhaftet worden seien. Vier von ihnen hätten der KPD und drei der SPD angehört.

Im Frühjahr 1929, kurz nach einem 14-wöchigen Streik der Werftarbeiter für die Einführung der 48-Stunden-Woche (bei dem letztlich 50 Std. herauskamen), arbeitete Arthur Koß knapp fünf Monate bei Blohm & Voss, einer betrieblichen Hochburg der KPD. Von Ende 1930 an bis zu seiner Verhaftung am 7. November 1933 war Arthur Koß arbeitslos, abgesehen von einer fünfwöchigen Anstellung als Bauhilfsarbeiter im August 1931 in den Technischen Betrieben der "Pro". Er bezog 19,95 RM Stempelgeld pro Woche, kaum mehr als ein Drittel dessen, was ein Bauhilfsarbeiter damals im Durchschnitt verdiente. Später, in der Untersuchungshaft, sollte er am 3. Dezember 1934 in sein Tagebuch schreiben: "Weil ich – und mit mir so unendlich viele – eben diesen jahrelangen Hunger hatte, bin ich hier. Es war alles da, was der Mensch zum Leben benötigt, aber nicht erreichbar. Jene, die im Überfluß schwelgten, haben viele Wächter. Und lieber ließ man jene kostbaren Güter verkommen. Sie nannten es: Göttliche Weltordnung. Und nur dafür, daß ich so vermessen war, etwas mehr vom Leben zu fordern, muß ich hier meine Tage verbringen."

Im Herbst 1931 zog Arthur Koß zu seiner Freundin Karla Fromm (geb. 1905) nach Altona, deren Namen er stets mit "C" schrieb. Ein Kind war unterwegs, das Karla jedoch Mitte November, vier Wochen vor ihrer Eheschließung am 12. Dezember 1931, verlor. Karla Fromm war ein "Altonaer Gewächs". Sie war in der Frauen- und Textil-Gewerkschaftsbewegung aktiv. Ein 1933 vernommener Zeuge gab gegenüber der Staatspolizei an, "daß sie unter ihrem Mädchennamen Karla Fromm Funktionärin der kommunistischen Jugend gewesen ist, und daß sie auch in Berlin zur Ausbildung war".

Einige von Arthur Koß’ Aktivitäten als KJVD- und KPD-Mitglied sind in staatspolizeilichen und untersuchungsgerichtlichen Vernehmungsprotokollen und Erkennungsblättern aufgeführt, die erhalten geblieben sind. Er habe 1924 im KJVD "für eine kleine Gruppe kassiert" und "Zeitungen vertrieben". 1926 sei er "in eine polizeiliche Untersuchung verwickelt gewesen", weil er "eine verbotene Broschüre vertrieben haben soll, die den Matrosen-Aufstand in Kiel vom November 1918 behandelte". Es ging dabei um den sog. "Anti-Nautikus", zu dem Ernst Thälmann (Biographie siehe www.stolperstein-hamburg.de) das Vorwort verfasst hatte. Spätestens von diesem Zeitpunkt an war Arthur Koß in den Karteien der Staatspolizei als Kommunist erfasst. "Wegen einer Schlägerei zwischen dem Dammtorbahnhof und dem Sternschanzenbahnhof aus Anlaß einer kommunistischen Demonstration" im Jahr 1927 wurde er im Januar 1928 wegen Landfriedensbruch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Nach sechs Monaten kam er aufgrund der sog. "Koch-Amnestie" (Straferlasse für politische Straftaten, benannt nach Justizminister Erich Koch-Weser) vom 14. Juli 1928 frei und konnte kurz darauf seine Arbeit bei der Klempnerei-Betriebsgenossenschaft wieder aufnehmen. 1929 war er einige Monate "Landobmann": "Als solcher hatte ich die Verbindung aufrecht zu erhalten zwischen den Stadtteilleitungen Langenhorn und den umliegenden Landgebieten, insbesondere hatte ich Flugblätter nach dem Lande zu bringen und dergleichen." Im gleichen Jahr registrierte ihn die Staatspolizei im Zusammenhang mit einem Verfahren "wg. unerlaubter Versammlung der Kommunisten im Stadtpark". "Einer sonstigen kommunistischen Organisation habe ich nicht angehört, insbesondere nicht dem RFB [Roten Frontkämpferbund] oder einer Häuserschutzstaffel", sollte er 1934 gegenüber dem Untersuchungsrichter erklären.

Im Frühjahr 1932 wurde Arthur Koß von Otto Borstelmann (1902–1947), den er vom KJVD her kannte, für logistische Tätigkeiten im "wehrpolitischen Apparat" des KPD-Bezirks Wasserkante angeworben. Bücher und Schriften, die ihn bei einer Hausdurchsuchung als Kommunisten zu erkennen gegeben hätten, versteckte er auf Dachböden in der Nachbarschaft und wurde instruiert, sich "Veranstaltungen unter allen Umständen fernzuhalten, […] um in unserer Tätigkeit nicht unnötigerweise bekannt zu werden und uns so für die politische Arbeit zu sichern". Im Protokoll einer staatspolizeilichen Vernehmung Otto Borstelmanns heißt es zum Aufbau des wehrpolitischen Apparats: "[…] bis ich schliesslich in der Umgebung von Hermann Schubert [1886–1938] und [Friedrich/Fritz/Fiete] Lux [1892–1933] im Parteibüro am Valentinskamp landete. Schubert war bekanntlich der Polleiter des Bezirks Wasserkante der KPD; Lux der Leiter des wehrpolitischen Apparats, einschl. des Partei-Waffenressorts der Bezirksleitung Wasserkante. […] Die Organisation des Partei-Waffenressorts ging dahin, dass in jedem Stadtteil Hamburgs, mindestens ein Mann zu bestimmen war, der in seinem Stadtteil als aktiver Genosse bekannt war und die Fähigkeit hatte auszukundschaften, wer dort Waffen in Besitz hatte. Soweit in den einzelnen Stadtteilen Waffen vorhanden waren, und uns hierüber entsprechende Meldung zuging, gingen wir zur Zentralisierung dieser Waffen in dem fraglichen Stadtteil über und beauftragten diesen zu uns gehörenden Genossen damit, die Waffen entsprechend instandzusetzen und sachgemäss zu verwahren. Die hierzu notwendigen Kenntnisse wurden ihnen durch [Friedrich] Grupe [1895–1944] übermittelt, soweit diese Genossen nicht selbst Soldat waren. Schließlich gingen wir auf Anordnung von Lux und Schubert dazu über, auch Sprengstoffe nach Hamburg hereinzuholen und sie bei denselben Leuten zu verwahren."

Einer der Männer, die nicht Soldat gewesen waren, aber für die KPD Waffen in Besitz hatten, war Arthur Koß. In "einem Schacht zwischen Haus und Stall" verwahrte er zwei Gewehre und acht Handfeuerwaffen, die ihm zwischen 1927 und 1932 übergeben worden waren.

1932, "und zwar im Juni oder Juli", nahm Arthur Koß im Auftrag von Friedrich Grupe am Langenfelder Damm "von Itzehoe kommenden Sprengstoff" (39,1 kg Ammonit in Rollen) in Empfang und "einbuddelte" diesen "etwa 10 Minuten von der Wohnung seiner Eltern entfernt" "auf Hummelsbüttler-Gebiet im Moor". Eine weitere waghalsige Aktion, an der er beteiligt war, war der Transport eines Maschinengewehrs am 20. Februar 1933 mit der Hoch- und Vorortbahn an den Mittleren Landweg, wo dieses beim Schrebergarten von Otto Borstelmann vergraben wurde.

Am Dienstag, den 7. November 1933, um 5 Uhr morgens, wurde Arthur Koß im Altonaer Schmalerweg festgenommen. Zwei Stunden zuvor hatten Fahnder der Staatspolizei Friedrich Grupe ergriffen. Am Vortag hatte sich Friedrich Lux (Biographie siehe www.stolpersteine-hamburg.de) im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis angeblich erhängt, nachdem er bei Vernehmungen "die 16 in Groß-Hamburg angelegten Waffenlager angeben sollte". Unter den von Friedrich Lux unter Folter preisgegebenen Namen waren die von Friedrich Grupe, Otto Borstelmann und Arthur Koß.

Die 14 Tage zwischen seiner Festnahme und der ersten protokollierten staatspolizeilichen Vernehmung durch Kriminalkommissar Peter Kraus der Inspektion VI der Hamburger Staatspolizei am 21. November sind ein blinder Fleck in der Biographie von Arthur Koß. Sie dürften besonders hart für ihn gewesen sein. Neben Lux stehen mindestens drei weitere vermutlich als Morde einzustufende Todesfälle mit der Festnahme von Arthur Koß in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang: Karl Troschkes Tod in Polizeigewahrsam und der angebliche Selbstmord von John Trettin am 6. November 1933, (Biographie siehe www.stolpersteine-hamburg.de) Alwin Essers Tod im KZ Fuhlsbüttel am 10. November 1933. Wie und wo Arthur Koß diese Tage durchstand, ist nicht bekannt.

Bereits am Tag nach Arthur Koß’ Festnahme wurden die elterliche Wohnung und Grundstück in der Fritz-Schumacher-Allee 33 von der Staatspolizei durchsucht und acht Waffen gefunden. Eine Woche nach seiner Festnahme, am 15. November, wurden im Raakmoor besagte 39,1 kg Ammonit sichergestellt. "Ich habe der Polizei die Stelle gezeigt", heißt es im Protokoll der untersuchungsrichterlichen Vernehmung von Arthur Koß am 13. April 1934.

Karla Koß dürfte von Durchsuchungen auf dem Grundstück ihrer Schwiegereltern erfahren haben. Sie erhielt den ersten Brief von ihrem Mann aus dem KZ Fuhlsbüttel jedoch erst drei Wochen nach dessen Festnahme. Er beginnt mit den Worten "Liebe Carla, erst heute kann ich Dir meinen jetzigen Aufenthaltsort mitteilen. Hoffentlich hast Du Dich durch die irreführende Meldung der Presse nicht allzusehr geängstigt. Ich kann mir gar nicht erklären, wie diese eigenartige Meldung entstanden ist." Gemeint war eine Meldung im "Hamburger Fremdenblatt" vom 19. November 1933.

Von der "Inschutzhaftnahme" Arthur Koß’ bis zur Ausstellung eines richterlichen Haftbefehls gegen ihn sollten gut fünf Monate vergehen. Dies hing neben der Fülle gleichzeitig durchgeführter Verfahren auch von Fragen der Zuständigkeit ab. Die Strafakten sind von der Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem Rubrum "Friedrich Lux" angelegt und in "Grupe und Gen." umbenannt worden. Sie betrafen anfangs 35 Personen und sind nach Abschluss der staatspolizeilichen Vernehmungen am 24. Februar 1934 an den Oberreichsanwalt in Leipzig übermittelt worden. Das Reichsgericht war zuständig für Hochverratsangelegenheiten, der Volksgerichtshof existierte noch nicht. Oberstaatsanwalt Dr. Heinrich Lehmann empfahl, eine Verbindung zwischen den Verfahren gegen Fritz (Fiete) Schulze und gegen "Grupe und Gen." herzustellen. Dem standen strafprozessuale Gründe entgegen. Am 15. März 1934 wies der Oberreichsanwalt den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hamburg per Verfügung an, sich im Fall von 21 Beschuldigten, darunter neben Grupe und Borstelmann auch Arthur Koß, "jeglicher Verfügung zu enthalten". Somit blieb die Fortführung des Strafverfahrens gegen Arthur Koß und seine Mitangeklagten dem Reichsgericht vorbehalten, das deren Verurteilung wegen Vorbereitung zum Hochverrat bereits zu diesem Zeitpunkt als aussichtsreich erachtet haben dürfte.

Arthur Koß’ "Schutzhaft" im KZ Fuhlsbüttel endete am 11. April 1934, als er in das Untersuchungsgefängnis Holstenglacis überstellt wurde. Mitte Juni 1934 wurde er ins Untersuchungsgefängnis Fuhlsbüttel verlegt. Bis zum Prozessbeginn am 5. Februar 1935 sollten mehr als sieben weitere Monate vergehen. Am 28. Dezember 1934 erhielt er die auf "Vorbereitung zum Hochverrat" lautende Anklageschrift und Nachricht von einem Berliner Offizialverteidiger. "Lieber wäre mir ein selbst gewählter Verteidiger, das ist jedoch nur etwas für Leute, die Geld haben, und nicht für einen, der jahrelang gezwungen war, stempeln zu gehen", schrieb er seiner Frau, als er noch davon ausging, dass der Prozess in Berlin stattfinden würde. Es kam anders. Wegen einer bevorstehenden Verlagerung des im Juni 1934 eingerichteten Volksgerichtshofs aus dem Berliner Preußenhaus wurde der Prozess in den Schwurgerichtssaal 237 des Hamburger Landgerichts verlegt. Als Offizialverteidiger wurde ihm Dr. Günther Lang zugeteilt, der neben Arthur Koß auch das ehemalige Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Paul Tastesen, und vier weitere Hauptbelastete zu vertreten hatte. Erst zehn Tage vor Prozessbeginn konnte Arthur Koß ihn einmal sprechen.

Der Prozess fand unter politischen Vorgaben statt. "Entgegen der Behauptungen der kommunistischen Presse im Ausland, die für Thälmann eine große Entlastungsoffensive begonnen hat und dabei die Unschuld Thälmann’s nachzuweisen versucht, verfügt die Staatspolizei Hamburg über eine Reihe von Beweismitteln, die für den Prozess gegen Thälmann von Bedeutung sind", berichtete der Politische Polizeikommandeur dem Reichsgericht am 6. Juni 1934 und führte dabei auch das Verfahren gegen "Grupe und Gen." an.

"Beweiskräftiges" sollte er liefern, einsetzbar nicht nur im Prozess gegen Thälmann, sondern auch im anschließend in demselben Gerichtssaal verhandelten Verfahren gegen den Funktionär des RFB Fritz/Fiete Schulze (Biographie siehe www.stolpersteine-hamburg.de) und im Verfahren gegen den "Polleiter" der KPD im Bezirk Wasserkante, Hermann Schubert. Zugleich war der Prozess ein Anschlussverfahren zum Wucherpfennig-Prozess ("Holm und Gen."), der im Februar 1934 vor dem Hanseatischen Sondergericht verhandelt worden war. Dr. Günter Löhmann amtierte als Richter in beiden Prozessen.

Im Prozess ging es um zwei Aktionen von Hamburger Kommunisten, sich gegenüber Angriffen der NS-Verbände auf ihre Hochburgen in Altona und Barmbek zu behaupten. Zum einen betraf dies mutmaßliche Pläne der KPD/des RFB, gegen einen SA-Aufmarsch in Altona am 19. Februar 1933 vorzugehen. "Nach einer vertraulichen Mitteilung aus Hamburg soll dort in einer komm. Funktionärsbesprechung der KPD. erörtert worden sein, dass das Eindringen der Nationalsozialisten zu Propagandazwecken künftig hin nur noch mit der Waffe verhindert werden könne […]", lautete eine Meldung in einem bereits am 16. Februar 1933 verfassten Lagebericht an den Reichsminister des Innern. Tatsächlich fand dieser SA-Aufmarsch unter dem NSDAP-Motto "Hamburg-Altona im Zeichen des Hakenkreuzes; beide Städte in Braun!" erst eine Woche später statt. Am 19. Februar stand das Zentrum Altonas noch "im Zeichen der Eisernen Front" (Bündnis mehrerer Organisationen zur Abwehr republikfeindlicher Bestrebungen). Die Altonaer SA-Standarte 31 beschränkte sich daher auf einen Zug durch die Altonaer Vororte.

Gut zwei Wochen vor den Reichstagswahlen am 5. März, als noch nicht abzusehen war, ob Altona nicht doch "rot bleiben" könnte, und die KPD ein Verbot noch vor den Wahlen zu befürchten hatte, scheinen sich in Auseinandersetzungen mit dem RFB in der KPD diejenigen durchgesetzt zu haben, die bewaffnete Auseinandersetzungen mit der SA in Altona für falsch hielten. Ein Resultat dieser Entscheidung scheint der an Arthur Koß erteilte Auftrag gewesen sein, ein Maschinengewehr aus dem Schanzenviertel an den Mittleren Landweg zu verbringen. Von dem angeblich am 19. Februar, tatsächlich aber am 26. Februar 1933 veranstalteten SA-Einmarsch in Altona ist in den Prozessakten des Verfahrens gegen "Grupe und Gen." mehrfach die Rede. Handelt es sich dabei um eine Vordatierung der Reichsanwaltschaft, um dem entlastenden Einwand der Angeklagten vorzubeugen, sie hätten ihren Plan, sich mit Waffen zu verteidigen, längst aufgegeben, als der SA-Marsch in Altona stattgefunden hat?

Zum anderen ging es im Verfahren gegen "Grupe und Gen." um einen Anschlag des RFB auf das Klub- und Ballhaus Wucherpfennig in der Barmbeckerstraße 33 am 1. April 1933, ein sog. "Verkehrslokal" der KPD, das offensichtlich schon am Samstag zuvor vom SA-Sturm 24/45, dem Pioniersturm des Sturmbanns III/45, "erobert" worden war. An Akten zum Verfahren gegen "Holm und Gen." ist abzulesen, dass es der Justiz bereits in diesem Verfahren darum ging, zu dramatisieren. "Der 1. April ist gewählt worden, weil für diesen Tag im Saal ein Deutscher Abend vorgesehen war. Die Gauleitung rechnete mit einem starken Besuch und hoffte, einen besonders empfindlichen Schlag führen zu können", lautet eine Aussage im Urteil gegen Holm. "Etwa 10 Minuten vorher waren die bis dahin versammelten 2 Stürme der S.A. in einer Gesamtstärke von mindestens 160 ausgerückt", heißt es in Ermittlungsunterlagen, und, "Sprengstücke sind durch die Wand in den vorderen Wirtschaftsraum gedrungen, in dem sich die Wirtsleute und einige Gäste befanden". Es gab einen "Deutschen Abend" der SA an diesem Samstag – jedoch anderenorts, im Groß-Hanse-Saal am Langenfelder Damm. Es war der Tag des von den Nationalsozialisten propagierten ersten "Judenboykotts".

Abends unterhielt dort eine Kapelle der Hamburger Ordnungspolizei, jener Einheit mit nun hoheitlichen Befugnissen, die kurz zuvor aus arbeitslosen SA-Männern rekrutiert worden war, ihr Publikum mit "deutschen Märschen". Weder im Verfahren gegen "Holm und Gen." noch im Verfahren gegen "Grupe und Gen." wurden angeblich anwesende Wirtsleute oder Gäste als Zeugen vernommen. Überlieferte Tatortfotos zeigen eine recht begrenzte Wirkung der Sprengkörper und stützen die These des Historikers Ludwig Eiber, dass es bei dieser letzten Aktion des RFB eher um "Feuerzauber" ging. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden.

Der Prozess vor dem I. Senat des Volksgerichtshofs war formal öffentlich – vermutlich für ein handverlesenes Publikum. Im "Hamburger Tageblatt" ("Amtliches Organ der NSDAP – Gau Hamburg") und im "Hamburger Fremdenblatt" wurde darüber berichtet. Die Verhandlungen erstreckten sich über fünf Tage. Am 8. Februar 1935 wurde die Öffentlichkeit während der Vernehmung von Kriminalkommissar Thees Burfeind (ab 1943 Gestapo-Chef in Esbjerg, ab 1944 in Kolding, 1950 von einem dänischen Gericht zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er die Tötung eines Eisenbahnsaboteurs angeordnet hatte) "wegen Gefährdung der Staatssicherheit" ausgeschlossen. Burfeinds Aussagen zum Vorwurf der Misshandlung eines mit dem Mitangeklagten Adolf Toschka zusammen verhörten "Schutzhäftlings" durch die Staatspolizei wurden nicht protokolliert. Rechtsanwalt Dr. Lang, der Verteidiger von Paul Tastesen und Arthur Koß, beantragte die Einvernahme von Fritz Schulze "über die tatsächlichen Vorgänge im Parteibüro am 17.II.1933". Auf Antrag des Vertreters der Reichsanwaltschaft, Albert Weyersberg (Vertreter der Anklage gegen die Geschwister Scholl und bei deren Hinrichtung dabei), wurde dies abgelehnt. Durch die nichtöffentliche, aber immerhin noch erfolgte Zeugenvernehmung eines Stapo-Beamten zum Vorwurf der Folter, durch die formale Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und durch die relativ breite Prozessberichterstattung in der Presse unterscheidet sich dieser VGH-Prozess noch von den späteren.

Auf der Richterbank saß neben dem Vorsitzenden Dr. Erik Schauwecker (1881–1938) als beisitzender Richter Friedrich Christiansen (1879–1972), der 1944 das niederländische Dorf Putten niederbrennen und alle Männer im wehrfähigen Alter deportieren ließ. In Wedel erinnert eine Gedenktafel an die Folgen seiner Entscheidung, die 533 Männer das Leben gekostet hat. (1948 wurde Christiansen von einem Sondergericht in Arnheim zu zwölf Jahren Haft verurteilt, 1951 begnadigt und blieb bis 1980 Ehrenbürger von Wyk auf Föhr.) NSDAP und SA waren auf der Richterbank durch den Köpenicker Bezirksstadtrat und Gartentechniker Hans Kaiser (geb. 1887) vertreten, der später auch an Prozessen zum 20. Juli beteiligt gewesen ist und über dessen Verbleib westdeutsche Staatsanwaltschaften in der Nachkriegszeit Erkundungen anstellten (u. a. wegen des Todesurteils gegen den Kaplan Dr. Hermann Werle, den Franziskaner Josef Kirchhoff, die Hinrichtung von Wilhelm Dreher und dem Mord an Leo Statz). Später noch eine große Rolle im Leben von Arthur Koß sollte der beteiligte hauptamtliche Richter Dr. Günther Löhmann (1886–1972) spielen, weil er 1939 und 1941 ablehnende Stellungnahmen zu Gnadengesuchen abgegeben hat. In der Datenbank "Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert" sind an die hundert Volksgerichtshofurteile dokumentiert, an denen Löhmann als Beisitzer oder Vorsitzender mitgewirkt hat, darunter viele Todesurteile, langjährige Zuchthausstrafen, aber auch Freisprüche. Das von ihm gefällte Todesurteil (2 H 28 / 44; 9 J 32 /44) gegen den Maler Heinrich Gresselmeier vom 30. März 1944 wegen "zersetzende[r] Äußerungen kommunistischer Prägung" dokumentiert, wie weit er bereit war zu gehen. Im Entnazifizierungsverfahren wurde Günther Löhmann im Januar 1949 zunächst in die Kategorie III (Minderbelastete) eingestuft. Im Mai 1949 erreichte er seine Zurückstufung in die Kategorie IV (Mitläufer) und erhielt Anspruch auf Zahlung einer Überbrückungspension. Im September 1949 konnte er durchsetzen, dass er vom 1. April 1950 an als entlastet (Kategorie V) und für die Wiedereinstellung als Richter in den Staatsdienst geeignet gelten konnte.

"Der Staatsanwalt hat 10 Jahre Zuchthaus beantragt. An die Zeit mag ich noch gar nicht denken. Ich hoffe aber, daß das Urteil noch etwas milder ausfallen wird", schrieb Arthur Koß am 10. Februar 1935 an seine Frau. Nach der Urteilsverkündung erklärte er ihr: "Zu dem Urteil möchte ich Dir noch sagen, daß ich von den 8 Jahren Zuchthaus nicht enttäuscht worden bin. Ich habe immer mit einer Strafe in einer solchen Höhe gerechnet, wenn ich es auch Dir nie gesagt habe".

Arthur Koß verblieb nach der Urteilsverkündung am 11. Februar – evtl. sollte er für eine Zeugenaussage im Schulze-Prozess zur Verfügung stehen – noch bis zum 13. März 1935 im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Am 14. März trat er seine Strafhaft im Zuchthaus Fuhlsbüttel an. 2434 Tage waren es von da an noch bis zur vollständigen Verbüßung seiner vom Volksgerichtshof verhängten Strafe. Die ersten 1227 Tage verbüßte Arthur Koß in Fuhlsbüttel. Als Strafgefangener der schärfsten Stufe I durfte er nur alle drei Monate von seiner Frau besucht werden. Hafterleichterungen in der Stufe II, auf die er seit Herbst 1937 hoffte, blieben ihm versagt. Noch im November 1940, ein Jahr vor seiner angesetzten Entlassung, wurde er als Häftling der Stufe I geführt, und ab Januar 1941 war ohnehin "damit Schluss". Seine Frau durfte ihm in die Strafhaft kein Geld und keine Lebensmittel mehr schicken. Mit seiner Wäsche hatte sie noch zu tun. Von November 1935 an konnte sich Arthur Koß von seinem mit dem Weben von Bastmatten erarbeiteten Hausgeld Zusatznahrungsmittel kaufen, "Fettigkeiten" wahrscheinlich, um das Gewicht zu halten.

Bis auf eine kurze Zeitspanne im März 1937, als er in der Kammer arbeitete, saß er bis August 1937 in Einzelhaft. Über das, was draußen vor sich ging, erfuhr er aus einer Zeitung, die wöchentlich "extra für Gefangene" publiziert wurde. "Viel steht da nicht drin", heißt es in seinen Briefen. "Um wenigstens mal rauszukommen", besuchte er als Konfessionsloser sonntags die Anstaltskirche. Er wollte am Französischunterricht teilnehmen, konnte sich einen Atlas kaufen, und kurz vor seiner Verlegung in das Emslandlager Aschendorfermoor nahm er noch Unterricht in Stenographie. Gewisse Elemente der Resozialisierung, mit dem sich der Strafvollzug in Hamburg in der Weimarer Republik einen Namen gemacht hatte, scheinen – den Zielen des Regimes angepasst – in den Vorkriegsjahren noch angewendet worden zu sein.

25 Monate der Strafhaft verbüßte Arthur Koß ab dem 22. August 1938 in den konzentrationslagerähnlichen Strafgefangenenlagern im Emsland, zunächst im Aschendorfermoor, im Winter 1938/39 war er zweieinhalb Monate im Börgermoor, dann wieder im Aschendorfermoor. Mindestens sechs Mal reiste seine Frau ins Emsland, um einmal 20 Minuten mit ihrem Mann sprechen zu können. Am 24. August 1940, "plötzlich, wenn auch nicht unerwartet", ist Arthur Koß "nach einer Verfügung vom Mai", nach der "wegen Hochverrats Bestrafte aus den Lagern zurückgeschickt werden in die Anstalten", wieder im Zuchthaus Fuhlsbüttel inhaftiert. Er hoffte, dass er "von der ganzen Papenburger Gegend nichts mehr sehen werde", "nach dem Lagerleben, bei dem man vom Aufstehen bis z[um] Schlafengehn überhaupt nicht zur Besinnung kam".

Ab seiner Haft im Aschendorfermoor wurden vier Gnadengesuche gestellt, zunächst von seinem Vater, dann von seiner Frau. Das dritte Gesuch brachten seine Eltern und seine Frau im Dezember 1940 über das Gau-Rechtsamt der NSDAP Hamburg auf den Weg. Das vierte Gesuch stellte Arthur Koß im Mai 1941 selbst, ein halbes Jahr vor seinem Entlassungstermin. Erneut hatte Volksgerichtsrat Löhmann mitzureden und bestand auf einer vollständigen Verbüßung der Haft. Das Dezernat "Schutzhaft" der Staatspolizeileitstelle (II D) erklärte im Juni 1941 in einer ablehnenden Stellungnahme dazu, dass nicht beabsichtigt sei, Arthur Koß nach Strafverbüßung erneut in "Schutzhaft" zu nehmen. Noch Mitte September 1941 durfte sich Arthur Koß einigermaßen sicher sein, dass er bei der Entlassung am 11. November seine Frau wieder in die Arme schließen würde. Denn es wurde ihm zu diesem Zeitpunkt noch gesagt, dass er sich "nach der Entl. beim Arbeitsamt, Besenbinderhof, mit sämtl. Papieren melden soll". Dass es auch anders kommen könnte, dass "das Elend" noch weiter gehen würde, scheint er kurz darauf geahnt zu haben. Der Wunsch, "drücke recht fest den Daumen", in seinem letzten Brief aus der Strafhaft, deutet auf böse Vorahnungen hin.

Bei seiner Entlassung am 11. November 1941 um 12.40 Uhr wartete vor dem Zuchthaustor neben seiner Frau auch die Staatspolizei, nahm ihn fest und lieferte ihn in das Polizeigefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel ein. Hintergrund war ein geheimer Runderlass des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27. August 1941. Ziffer 2 lautete: "Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat nunmehr angesichts der Häufung staatsfeindlicher Betätigungen und Äußerungen nach Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß sämtliche hetzerische Pfaffen, deutschfeindliche Tschechen und Polen sowie Kommunisten und ähnliches Gesindel grundsätzlich auf längere Zeit einem Konzentrationslager zugeführt werden sollen."

Nach Ausstellung des "Schutzhaft"-Befehls wurde Arthur Koß am 28. November 1941 in das Konzentrationslager Neuengamme überführt. Aus Häftling Nr. K 3095 wurde Nr. 6581. Von einer tiefen Depression, in die er nach der Auslieferung in das KZ angesichts des nun nicht mehr absehbaren Endes der Haft gefallen ist, kündet die Abfolge der Briefe an seine Frau Anfang 1942. In einem heißt es: "Du, l. Carla, beunruhige Dich bitte nicht, wenn mal wieder die Post ausbleibt, mir ist oftmals nicht nach Schreiben zu Sinn." Zweieinhalb Seiten seiner kostbaren beiden Briefbögen ließ er leer. Im Frühling fing er sich wieder und schrieb seiner Frau so oft es erlaubt war. Zensurbedingt konnte er über seine Lebensumstände kaum etwas mitteilen. "Gesundheitlich geht es mir gut", lautete die zur Beruhigung seiner Frau stets eingesetzte Floskel. Karla schickte ihm Geld, und als dies ab Herbst 1942 gestattet wurde, auch Pakete mit Kleidung und Lebensmitteln.

Am Bahnhof Wagnerstraße sollen sie sich im Sommer 1943 noch einmal gesehen haben, als der Häftling Arthur Koß in Außenkommandos zur Trümmerbeseitigung, Leichenbergung und Bombenräumung eingesetzt worden sei. So überliefert es Helmuth Warnke. Arthur Koß’ Briefe enthalten dazu keine Andeutungen. Ihnen ist aber zu entnehmen, dass er im KZ Neuengamme seine kranke Mutter im Oktober 1943 und seine Frau in Begleitung seines kleinen Bruders Max auf Fronturlaub am 13. April 1944 letztmalig zu Gesicht bekam.
1944 scheint die Verzweiflung über End- und Aussichtslosigkeit in Arthur Koß‘ Briefen einem Funken Hoffnung gewichen, die er auf die militärische Niederlage und das Ende des NS-Regimes setzte. Im vorletzten seiner Briefe aus dem KZ Neuengamme vom 1. Oktober 1944 fiel die gewagte Aussage der Zensur als "Defätismus" nicht mehr auf: "ich bin der Auffassung, daß es gar nicht mehr lange dauern wird, wo der Wendepunkt kommt und die Schatten verschwinden."

Am 6. November 1944 wurde Arthur Koß – im Mai 1940 im Aschendorfermoor gemustert und noch für "wehrunwürdig" erklärt – mit 71 politischen Häftlingen aus dem KZ Neuengamme rekrutiert und musste eine SS-Uniform anziehen. Dass er mit seinen Kameraden in die SS-Sonderformation Dirlewanger abkommandiert worden war, erfuhr er erst drei Tage später. "Ich habe die Feldpost-Nr. 00512 und bin SS–Schütze. […] Hier werde ich wohl nicht lange bleiben, aber wann und wohin es weiter geht – ich weiß es nicht", schrieb Arthur Koß aus Krakau, wo die Zusammenführung mit weiteren politischen Häftlingen aus Dachau, Sachsenhausen und Flossenbürg stattfand. Nach drei Wochen militärischer Kurzausbildung "irgendwo in der Slowakei" schickte man ihn an die Front nahe der ungarisch-slowakischen Grenze. Zwei Briefe schrieb er seiner Frau noch – beide mit Todesahnungen:
"[…] seinem Schicksal kann ja doch keiner entgehen, und sollte ich auch das Pech haben, daß ich nicht so zurückkehre, so werde ich bis zuletzt das Bewußtsein haben, daß ich mir selber treu geblieben bin. Was auch kommen mag: Ich werde auch weiterhin meinen graden Weg gehen und mich so bewegen, daß ich in meinem Leben mich keiner Minute zu schämen brauche. Noch hat mein Name einen guten und reinen Klang und so wird es auch bleiben."

Arthur Koß starb am 13. November 1944 durch Kopfschuss beim Ort Hont in Ungarn, einen Tag, bevor es der ersten Gruppe von insgesamt annähernd 480 politischen KZ-Häftlingen gelang, die Front zu überwinden. Augenzeuge war Walter Christensen. Erst 1948, als er eine eidesstattliche Versicherung dazu abgab, hatte Karla Koß Gewissheit.

Sie verwahrte 156 Briefe ihres Mannes aus elf Jahren Haft, aus denen hier auch zitiert wurde, bis zu ihrem Lebensende. Noch im Alter von 78 Jahren hat sich Karla Koß 1983 für die Einrichtung der Gedenkstätte im Torhaus des KZs Fuhlsbüttel eingesetzt. Ein Stein auf dem Ohlsdorfer "Ehrenfeld für Verfolgte der NS-Herrschaft" bewahrt das Gedenken an sie und ihren Mann. Seine umgebetteten Gebeine ruhen auf dem deutsch-ungarischen Soldatenfriedhof und Friedenspark in Budaörs.

Das VGH-Urteil (15 J. 85 / 34; I. H. 46 / 34) hatte über den Tod Arthur Koß’ hinaus formalrechtlich Bestand. Seit Januar 1985 kam ihm keine Rechtswirkung mehr zu. Endgültig zurückgenommen wurde es durch das "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG)" vom 25. August 1998.

Stand: Januar 2023
© Harald Schüler

Quellen (Auswahl): StaH, 241-2 Justizverwaltung-Personalakten, A 2874, B 3839; StaH, 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13, Ablieferung 18 (Borstelmann); StaH, 351-11 Amt für Wiedergutmachung, 30194; StaH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht, 57110, 57111 Hans Wilhelm Holm; StaH, 731-9 NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, 213 Hans Wilhelm Holm; BArch, R 58/9457, R 3018/7896, R 3018/10144 (NJ 10144), ZC 09289; Landesarchiv Berlin (LAB), A Rep 001-06, Nr. 14131, B Rep. 058, Nr. 6058, 6059, 6227, 6312, 6892, 10791; Russisches Staatsarchiv für sozialpolitische Geschichte – RGASPI 458-9, 80 (2160b, Bl. 218); Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig, 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. 14474; Staatsarchiv Osnabrück, Rep 947 Lin I, Akz. 30/93, Nr. 660; Datenbank "Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert Online" (DGO): Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Exil 1933–1945; Briefe/Karten an Karla Koß (Faksimiles von Werner Schwentker, Originale seit 2018 im Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme); Nachlass Carl Koß, Privatbesitz; Tagebuch aus der Untersuchungshaft, Privatbesitz; Ludwig Eiber: Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Hansestadt Hamburg in den Jahren 1929 bis 1939. Werftarbeiter, Hafenarbeiter und Seeleute: Konformität, Opposition, Widerstand, Frankfurt am Main 2000; Hans-Peter Klausch: Antifaschisten in SS-Uniform. Schicksal und Widerstand der deutschen politischen KZ-Häftlinge, Zuchthaus- und Wehrmachtsgefangenen in der SS-Sonderformation Dirlewanger, Bremen 1993; Helmuth Warnke: Der verratene Traum. Langenhorn – Das kurze Leben einer Hamburger Arbeitersiedlung, 2. Aufl., Hamburg 1995.

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