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Anton Wohinz * 1910

Hospitalstraße 82 (Altona, Altona-Altstadt)

Hamburg Gefängnis-Fuhlsbüttel
HIER WOHNTE
ANTON WOHINZ
JG. 1910
VERHAFTET 1935
"VORBEREITUNG ZUM
HOCHVERRAT"
MEHRERE STRAFANSTALTEN
1940 KZ FUHLSBÜTTEL
TOT 16.2.1943
UMSTÄNDE NIE GEKLÄRT

Anton Wohinz, geb. am 18.6.1910, mehrfach inhaftiert, ab 24.8.1940 Haft im Zuchthaus Fuhlsbüttel, dort am 16.2.1943 gestorben

Hospitalstraße 82 (früher: Steinstraße)

Der politische Gefangene Anton Wohinz, der wegen seiner Beteiligung an einer kommunistischen Widerstandsaktion gegen einen Fackelzug der NSDAP am 6. März 1933 in Altona inhaftiert war, starb 1943 im Alter von 32 Jahren unter ungeklärten Umständen im Zuchthaus Fuhlsbüttel.

Anton Wohinz wurde am 18. Juni 1910 in Völkendorf, Kreis Villach, in Kärnten geboren; er war österreichischer Staatsbürger. Er hatte drei Schwestern, von denen eine Christine hieß, und einen Bruder namens Franz. Seine Mutter Magdalena Wohinz, geborene Hoga, starb, als er drei Jahre alt war. Sein Vater Anton Wohinz starb 1927.

Nach der Volksschule ging Anton Wohinz noch zwei Jahre auf die "Bürgerschule", eine städtische Schule zur Vorbereitung auf praktische Berufe im kaufmännischen und handwerklichen Bereich. Zwei Jahre lang arbeitete und lernte er in einem Südfrüchtegeschäft seines Heimatortes.

Nach der Schul- und Ausbildungszeit reiste er mit einem Zirkusunternehmen nach Deutschland. 1927 vermittelte ihn das katholische Pfarramt in Brackwede bei Bielefeld an Anna Wacker, die den Siebzehnjährigen als Pflegesohn aufnahm. 1928 zog Anna Wacker mit ihrem Mann Friedrich Wacker, einem beeidigten, bei der öffentlichen Stadtwaage beschäftigten Wäger, und Anton nach Hamburg, wo er eine kaufmännische Ausbildung erhielt. Von 1929 bis 1930 war er Handelsangestellter bei einer Hamburger Firma, anschließend verdiente er seinen Lebensunterhalt als Arbeiter. Er wohnte bei seiner Pflegemutter in der Altonaer Altstadt, im ersten Stock der Lohmühlenstraße 74 (heute Esmarchstraße), Ecke Steinstraße (heute Hospitalstraße). Er hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser, oft war er arbeitslos. Er hatte eine Freundin, Lina Eberhardt, die in Altona in der Dregerstraße 75 wohnte; das Paar wollte heiraten.

Anton Wohinz war in seiner Jugend politisch in der Roten Jungfront und später im Rotfrontkämpferbund (RFB) engagiert, einem seit 1925 auch in Altona bestehenden paramilitärischen Wehrverband der KPD, der Versammlungen schützte und sich Straßenschlachten mit Nationalsozialisten lieferte. Die Rote Jungfront für Jugendliche war dem RFB angegliedert, der im Mai 1929 verboten wurde.

Am 31. Mai 1933 wurde der 23-jährige Anton Wohinz "nach einem Zusammenstoß mit der SA" festgenommen. Auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Altona vom 3. Juni 1933 saß er zunächst im Gerichtsgefängnis Altona als Untersuchungshäftling ein, bis das Hanseatische Oberlandesgericht das Verfahren an den Oberreichsanwalt in Berlin abgab. Dieser klagte Anton Wohinz der "Vorbereitung zum Hochverrat" an. Nach der Vernehmung von Angeschuldigten und Zeugen, darunter Polizeibeamte sowie SA- und SS-Leute, wurden in der "Anklageschrift gegen die Genossen Schoop und andere" die Vorwürfe gegen Wohinz präzisiert:
Zusammen mit 23 weiteren Personen aus dem KPD-Umfeld sollte er an der "öffentlichen Zusammenrottung einer Menschenmenge" beteiligt gewesen sein und als "Rädelsführer" bewaffnet "Gewalttätigkeiten gegen Personen" begangen haben. Belastend kam seine Zugehörigkeit zum verbotenen Rotfrontkämpferbund und seiner Nebenorganisation, der Roten Jungfront, hinzu.

"Der Angeklagte Anton Wohinz […] ist seit dem Sommer 1931 Mitglied der Roten Jungfront. Nach der Angabe aller hierüber vernommenen Angeschuldigten und Zeugen war er zusammen mit Hasselbring oberster Leiter des Jungsturms in Altona. Nach der Angabe des Zeugen Mehnert war Wohinz als Leiter des Jungsturms im RFB auch Mitglied der engeren Gauleitung des Gaus Wasserkante der KPD in Gross-Hamburg. November/Dezember 1932 nahm er an einem Kursus für die Wehrjugend teil, der von dem ins Ausland geflüchteten Funktionär Switalla geleitet wurde (Switalla [Stanislaus] wird auch im Blut-Sonntag-Prozess gesucht)."

Ab Januar 1933 seien sogenannte S-Gruppen, "scharfe Gruppen" oder "Feuer-Gruppen" mit bewaffneten Kämpfern, gebildet worden. Anton Wohinz habe im Lokal von Heinrich Brandt, einer Stammkneipe des Rotfrontkämpferbundes in der Großen Bergstraße 89, Mitglieder im Schusswaffengebrauch ausgebildet und bei Geländeübungen die Ausbildung im Straßenkampf und Barrikadenbau geleitet. Bei seiner Verhaftung am 31. Mai 1933 hatte man angeblich eine Schießvorschrift für die Infanterie und ein Exemplar der "Ausbildung des Infanteristen" gefunden. Auch habe Wohinz Revolver transportiert, zum Beispiel für einen Überfall auf die Wohnung eines SA-Mannes.

Erwähnung fand auch, dass Wohinz angeblich Kampfgefährten angeworben und beim Eintritt in den "Jungsturm" des RFB mit dem Hinweis vereidigt habe, sie würden bei eventueller Fahnenflucht erschossen werden.

In der Anklageschrift wurde ausgeführt, die KPD habe in dieser Zeit den "Bürgerkrieg" eröffnen wollen. Stützpunkt der RFB-Leitung in Altona, einer "Hochburg des Kommunismus", sei die Wirtschaft des Ehepaares Rodegast in der Lohmühlenstraße 36 (heute Esmarchstraße), ein "Alarmquartier", gewesen. Ende 1932/Anfang 1933 habe der RFB eine Reihe von Überfällen auf einzelne Nationalsozialisten unternommen, ebenso auf sogenannte Sturmlokale, die als ihre Treffpunkte galten; genannt wurden "der Überfall auf das SA-Lokal von Büttig im Herbst 1932 unter Führung des Angeschuldigten Wohinz, der Überfall im Februar 1933 auf das Lokal von Steffen in der General Litzmannstr. unter Führung der Angeschuldigten Wohinz, Rathmann und Hamann".

In der Woche vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 habe die KPD "die dritte Alarmstufe" ausgerufen und für den 26. Februar Störaktionen eines SA-Umzuges und eines zeitgleich stattfindenden Reichsbanner-Umzuges geplant, für die auch Wohinz in Alarmbereitschaft gewesen sei; wegen logistischer Probleme seien die Pläne jedoch nicht realisiert worden. Am Abend habe dann eine bewaffnete Gruppe unter Wohinz‘ Leitung das nationalsozialistische Sturmlokal von Rosa Erdmann in der Breitestraße 155 angreifen wollen; die Präsenz von Polizeibeamten habe sie davon abgehalten.

Im Mittelpunkt der Anklageschrift stand der "Feuerüberfall" auf den Fackelzug der NSDAP in Altona am 6. März 1933. Die Reichstagswahl am Vortage war von Übergriffen von NSDAP-Mitgliedern gegen politische Gegner begleitet gewesen. Bei der Wahl selbst konnte die NSDAP stark zulegen; zwar erhielt sie nicht die erhoffte absolute Mehrheit, konnte aber gemeinsam mit den national-konservativen Bündnispartnern den Weg in die Diktatur fortsetzen. Am 6. März plante die NSDAP aus Anlass des "Wahlsieges" eine "Siegesfeier" vor dem Alto-naer Rathaus, in dem noch immer die SPD stärkste Fraktion des Stadtparlaments war. Im Anschluss sollte ein als Fackelzug organisierter Aufmarsch von SA- und SS-Männern durch die Straßen der Altonaer Altstadt stattfinden.

In der Anklageschrift hieß es, die KPD habe mit einer gewaltsamen Machtübernahme der NSDAP gerechnet und diese verhindern wollen; sämtliche Züge des Jungsturms seien alarmiert worden. Aus Häusern und von Dächern seien Schüsse auf den Aufmarsch und auf anrückende Polizeikommandos abgegeben worden, woraufhin Polizei und Umzugsteilnehmer das Feuer erwidert hätten. Drei Menschen wurden erschossen, mindestens 16 Menschen verletzt; unter den Verletzten waren vier Polizisten und drei SA- und SS-Angehörige.

Fünf Tage später, am 11. März 1933, besetzte die SS das Altonaer Rathaus. Der Terror gegen politische Gegner und die Einschüchterung der Wählerschaft zeigten Erfolg: Bei den Kommunalwahlen am Tag darauf kam die NSDAP auch in Altona zusammen mit der Deutschnationalen Volkspartei an die Macht.

Der Angeschuldigte Wohinz wurde zusammen mit fünf weiteren Männern als "geistiger Urheber und Anstifter des Überfalls" auf den Propaganda-Aufmarsch am 6. März 1933 ermittelt. In der Anklageschrift hieß es: "Sie haben den Überfall in den Quartieren ihrer Formationen besprochen und vorbereitet, sie haben die übrigen Angeschuldigten zur Teilnahme an dem Überfall bestimmt und ihre Befehlsgewalt und ihren Einfluss, den sie auf ihre Untergebenen hatten, dazu missbraucht, ihren blutigen und verbrecherischen Plan durch sie ausführen zu lassen."

Wohinz habe als Gauleiter der Roten Jungfront im Gau Wasserkante, als Gesamtleiter des Altonaer Jungsturms und Mitglied einer "S-Gruppe" an den entscheidenden Besprechungen teilgenommen. In seiner Anwesenheit seien im Lokal von Rodegast die Schützen eingeteilt und bewaffnet worden. Mit anderen Jungfront-Mitgliedern habe er die Route des Fackelzuges ermittelt und sei am fraglichen Abend in den Straßen des Unruhegebietes unterwegs gewesen.

Anton Wohinz bestritt sämtliche Vorwürfe. Seine Freundin Lina Erhardt bezeugte, an dem Abend mit ihm im Kino gewesen zu sein. Am 3. Juli 1933 schrieb sie an Wohinz: "Anton, hoffentlich habe ich die Sache richtig ausgesagt. Ich könnte ja nicht anders wie es war. Anton die haben mich ausgefragt Du machst dir kein Bild. Anton in welchem Kino wir waren und was wir gesehen haben. Ich habe gesagt: So ein Mädel vergisst man nicht. Das wird wohl das richtige Stück gewesen sein und dann welchen Weg wir gegangen sind und um welche Uhr und warum wir bei Erdmann den Weg abgeschnitten haben. Da habe ich gesagt, weil sie Dir alle kennen und weil du die Breecheshose angehabt hast [militärisch anmutende Stiefelhose]. Anton, ich hoffe ja, dass du keine Schwierigkeiten dadurch hast und dass ich alles richtig ausgesagt habe."

Dieser Brief lag im Prozess als Beweis dafür vor, dass Lina Erhardt für ihren Verlobten ein Alibi konstruiert habe, ohne jedoch den richtigen Filmtitel angeben zu können. Dass Wohinz immer noch "ein völlig verstockter Kommunist" sei, gehe aus einem Brief an seine Mutter vom 10. September 1934 hervor: "Ach ich kann nichts mehr schreiben, ich weiß nicht mehr, das heißt ich wüßte genug, darf es bloß nicht schreiben. Ich möchte mir mal so richtig meinen Ärger über vieles ausschimpfen, leider heißt es momentan still sein. Aber es kommt nochmal anders."

Nach zweijähriger Untersuchungshaft verurteilte das Berliner Kammergericht im Prozess gegen "Schoop u. a." den nicht vorbestraften Anton Wohinz am 8. Juli 1935 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu einer zwölfjährigen Zuchthausstrafe. In dieser Strafsache gegen den Arbeiter Heinrich Gustav Schoop und zwanzig weitere, meist junge Männer aus Altona, überwiegend Arbeiter und Seeleute, wurden alle Angeklagten "wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens" "in Tateinheit mit versuchtem Mord, schwerem Aufruhr und schwerem Landesfriedensbruch" zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt.

Bis 1936 verhaftete die Gestapo in Hamburg mehrere Tausend Angehörige des kommunistischen Widerstands. In den 1930er Jahren stellten Männer und Frauen aus dem kommunistischen Widerstand die größte Häftlingsgruppe in Konzentrationslagern und Zuchthäusern.

Anton Wohinz wurde am 13. Juli 1935 in die Strafanstalt Rendsburg eingeliefert. In seinem Lebenslauf betonte er: "Ich bekenne mich nur des Hochverrates schuldig, nicht aber des versuchten Mordes." Er habe die Tat "aus politischer Überzeugung begangen".

Am 15. August 1935 wurde er von der Strafanstalt Rendsburg zwischenzeitlich ins Gerichtsgefängnis Altona überführt. Offenbar fungierte er auch als Zeuge in der Strafsache gegen "Schoop und Genossen". Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht wies das Gerichtsgefängnis Altona an, den Zeugen, Häftlingen und Angeklagten untereinander keinerlei Verständigung zu ermöglichen. "Es handelt sich um eine Hochverratssache von besonderer Bedeutung, bei der die Beteiligten voraussichtlich jede Gelegenheit suchen werden, durch Verabredungen untereinander den Sachverhalt zu verdunkeln."

Anna Wacker bat am 18. September 1935 um Besuchserlaubnis: "An den Herr Vorsteher Strafanstalt Rendsburg. Mein Pflegesohn Anton Wohinz verbüßt in der Strafanstalt eine Strafe von 12 Jahren, sich aber zur Zeit im Altonaer Gerichtsgefängnis befindet als Zeuge und möchte ich höflichst bitten, mir die Erlaubnis zu erteilen ihn zu besuchen. Ich bin 62 Jahre, gebrechlich." Ein Besuch wurde nicht genehmigt.

Am 23. März 1937 wurde Anton Wohinz ins Zuchthaus Fuhlsbüttel verlegt, wo ihn seine Pflegemutter besuchen konnte. In seiner Akte vermerkte man, er habe von seinem Guthaben ein Tagebuch, ein Lexikon und einen Atlas gekauft. Er war als Bastknoter beschäftigt, bis er auf eigenen Wunsch als Buchbinder arbeitete.

Am 12. Juli 1939 wurde Anton Wohinz aus dem Zuchthaus Hamburg Fuhlsbüttel ins Strafgefangenenlager II, Aschendorfermoor, eines der Emslandlager, verlegt. Das Lager war 1935 für zunächst 1000 Gefangene eingerichtet und überwiegend mit zu Zuchthausstrafen Verurteilten belegt worden. Von 1937 bis 1940 saßen hier vor allem wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" und anderer politischer Delikte Verurteilte ein. Die Emslandlager waren ein Verbund von 15 Konzentrations-, Straf- und Kriegsgefangenenlagern an der niederländischen Grenze, mit zentraler Verwaltung in Papenburg. Die Häftlinge mussten härteste Arbeit bei der Kultivierung der Moore leisten, wobei viele zu Tode kamen. Der Rendsburger Anstaltsarzt hatte Anton Wohinz am 18. Juli 1935 einen guten Gesundheitszustand und kräftige Körperbeschaffenheit bescheinigt und dem Untersuchungsergebnis den Stempel aufgedrückt: "Geeignet zur Moorkulturarbeit".

Die Arbeitszeit der Gefangenen bei der Moorarbeit, die Entwässerung, Straßen- und Wegebau sowie Torfabbau umfasste, betrug täglich bis zu zwölf Stunden. Schikanen gegenüber den Gefangenen waren an der Tagesordnung. Hinzu kamen eine völlig unzureichende Ernäh-rung, katastrophale hygienische Verhältnisse und eine immer extensivere Ausbeutung der Arbeitskraft.

Am 24. August 1940 wurde Anton Wohinz aus dem Emslandlager Aschendorfermoor über Papenburg zurück nach Hamburg ins Zuchthaus Fuhlsbüttel transportiert, wo er wieder als Buchbinder arbeitete und sich mit Literatur befasste. Im Juni 1941 wollte er ein französisches Lehrbuch kaufen; das wurde jedoch nicht genehmigt, das Buch sei vergriffen. 1940 bescheinigte man ihm, er sei ein "fleißiger" Arbeiter, seine Führung "einwandfrei". Der Fürsorger kam zu folgender Beurteilung: "Intelligent, gewandt im Ausdruck, geständig bezügl. Vorb. Z. Hochverrat, bestreitet Beihilfe zum Mord, bestreitet auch intellektuelle Urheberschaft, verbüßt Straftat jetzt leichter, weil er klar sieht und von der Notwendigkeit harter Strafen überzeugt ist. Will einen positiven Standpunkt erreicht haben. Glaube ihm das. […] sehr aufgeschlossen und klar im Denken."

Im Januar 1943 arbeitete Anton Wohinz im Papierbetrieb; auch dort hieß es, er sei "sehr fleißig und zuverlässig". Der Verwaltungsoberinspektor schrieb am 16. Januar 1943 über ihn: "W. hat sich ohne jeden Tadel geführt. Er besitzt ein frisches und ansprechendes Auftreten, ist sehr aufgeschlossen und klar im Denken. Bezüglich des Hochverrats ist er geständig, Beihilfe zum Mord bestreitet er dagegen. Im Laufe der Strafhaft will er zur inneren Einsicht und Klarheit über seine falsche Einstellung gekommen sein. Auch hat er die Notwendigkeit harter Strafen für politische Verbrechen eingesehen, wodurch ihm die Haft leichter werde. Aller Vor-aussicht nach wird er später sich fügen."

Doch diesem Bericht stand die Aussage eines Zuchthausgefangenen entgegen, Wohinz sei unter den Gefangenen "der spiritus rector des Kommunismusses". Viel zu klug, um nach außen etwas merken zu lassen, verstehe er es meisterhaft, den Bekehrten zu spielen. Die Behauptung, er agitiere unter den Gefangenen und habe eine ideologisch führende Rolle, bedeutete möglicherweise sein Todesurteil. Vielleicht wurde er misshandelt, um ihn als politischen Gefangenen zu brechen und in den Tod zu treiben; möglich ist auch, dass die Aussicht, keine Chance auf Begnadigung zu haben oder nie mehr in Freiheit zu gelangen, ihn dazu brachte, sich das Leben zu nehmen.

Einen Monat später fand der Abteilungsaufseher Wohinz am frühen Morgen des 16. Februar 1943 beim Aufschließen der Zelle tot auf, angeblich erhängt an einem Sisalstrick, den er sich widerrechtlich angeeignet habe. Sein Leichnam wurde der Anatomie des Hafenkrankenhauses zugeleitet. In der Akte hieß es: "Am 16.2. in der Zelle tot aufgefunden. Hat sich erhängt."

Der Nachlasspfleger der Haftanstalt berichtete nach einem Besuch bei Anna Wacker, die regelmäßig Briefe aus der Haft bekommen und Anton Wohinz besucht hatte: "Ich habe Frau Wacker persönlich aufgesucht und den Eindruck gewonnen, […] dass sie das Los ihres Pflegesohnes noch nicht fassen kann." Anna Wacker ließ Anton Wohinz auf dem Hauptfriedhof Hamburg-Altona bestatten.

Stand September 2015

© Birgit Gewehr

Quellen: StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferung 13 (Strafhaftzeiten) und Ablieferung 16 (Untersuchungshaftzeiten); Gedenkstätte Esterwegen, Auskunft zu Anton Wohinz, 17.10.2012; Bundesarchiv Berlin, DY55/V287/667 (Abschrift der Anklageschrift gegen Schoop und Genossen, darunter Anton Wohinz, Zusammenstoß mit der SA 1933); Diercks, Gedenkbuch Kola-Fu, S. 63; AB Altona.

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