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Walter Steinbeck * 1908

Hammerbrookstraße ggü. Nr. 52 (S-Bahneingang) (Hamburg-Mitte, Hammerbrook)


Verhaftet 1935 und 1938
1942 kastriert
Emslandlager
KZ Neuengamme
ermordet 22.08.1942

Walter Emil Hans Franz Steinbeck, geb. 23.4.1908, inhaftiert 1927, 1935 und 1939, gestorben am 22.8.1942 im KZ Neuengamme

Hammerbrookstraße 60, nördlicher S-Bahnhof-Eingang (früher Hammerbrookstraße 52)

Der aus Lübtheen/Mecklenburg stammende Walter Steinbeck absolvierte nach der Volksschule eine dreijährige Ausbildung zum Gemischtwarenhändler. Danach lebte er in verschiedenen Städten, u. a. in Pommoissel bei Lüneburg, Wittstock/Dosse, Neustrelitz und Lübtheen, wo er jeweils als Verkäufer beschäftigt war.

1927 geriet der noch Minderjährige zum ersten Mal wegen homosexueller Handlungen mit dem Gesetz in Konflikt. Das Amtsgericht Lüneburg verurteilte ihn zu acht Monaten Gefängnis nach §§ 175 und 176 Ziffer 3 RStGB, die Strafe verbüßte er in Lüneburg.

Von 1931 bis 1933 war er arbeitslos und lebte in seinem Geburtsort von der Erwerbslosenunterstützung. Nach Beendigung des Arbeitsdienstes zog er am 1. Mai 1933 nach Hamburg, wo er bei seinem Schwager in der Hammerbrookstraße 52 wohnte und in dessen Fettwarengeschäft in Hammerbrook arbeitete.

Walter Steinbeck lernte gleichgesinnte Männer am Hauptbahnhof, am Steindamm und am Hansaplatz in St. Georg kennen. Da er seine Partner nicht mit zu seinem Schwager und dessen Familie nehmen konnte, kam es in den umliegenden Parkanlagen, meist zwischen der Großen Allee (heute Adenauerallee) und dem Besenbinderhof, und unter der Eisenbahnunterführung am Nagelsweg sowie vereinzelt in Hauseingängen zu sexuellen Handlungen. Am 5. September 1935 wurde er von einem Nachbarn angezeigt, der sich von Steinbeck belästigt fühlte.

Am 5. November bestrafte das Amtsgericht Hamburg Walter Steinbeck mit drei Monaten Gefängnis wegen tätlicher Beleidigung nach § 185 RStGB.

1939 geriet Walter Steinbeck erneut in die Fänge der Kriminalpolizei: Der Strichjunge Hans H. gab ihn im Polizeiverhör als einen seiner ehemaligen Partner an. Die beiden hatten sich im März 1938 in der Hammerbrookstraße kennengelernt. Steinbeck wurde von Hans H. und zwei seiner Freunde erpresst. Das Amtsgericht Hamburg ver­urteilte ihn am 24. November 1939 zu zwei Jahren Gefängnis we­gen Ver­gehens nach § 175 RStGB. Der Richter bezeichnete Steinbeck im Urteil als "un­verbesserlichen Homosexuellen".

Die Haft verbüßte er ab 8. März 1940 im Strafgefängnis Wolfenbüttel. Ab 13. April 1940 musste er in einem Emslandlager Zwangsarbeit leisten, dem Strafgefangenenlager V Neusus-trum. Am 26. Juli 1940 wurde er ins Strafgefangenenlager Rodgau-Diburg nach Oberhessen verlegt. Nach seiner Entlassung wurde Walter Steinbeck am 23. September 1941 in das Polizeigefängnis Hütten überstellt. Im Oktober 1941 wurde er als "Zugang" mit der Häftlingsnummer 6480 im KZ Neuengamme registriert. 1942 willigte Walter Steinbeck ein, sich im Lazarett der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt "freiwillig entmannen" zu lassen, um aus der KZ-Haft entlassen zu werden. Trotz Durchführung der Kastration im Mai 1942 wurde er am 22. August 1942 im KZ Neuengamme ermordet.

© Bernhard Rosenkranz(†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaHH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 2750/36; StaHH, 242-1II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 16; StaHH, 242-4 Kriminalbiologische Sammelstelle, 996.

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