Namen, Orte und Biografien suchen


Bereits verlegte Stolpersteine



Porträt Hans Prawitt
Hans Prawitt 1936 in der Haftanstalt
© StaH

Hans Prawitt * 1913

Mühlendamm 47 (Hamburg-Nord, Hohenfelde)


HIER WOHNTE
HANS PRAWITT
JG. 1913
ERMORDET 1944
KZ BUCHENWALD

Weitere Stolpersteine in Mühlendamm 47:
Erwin Weissfeiler, Helene Weissfeiler

Hans Adolf Prawitt, geb. am 3.10.1913 in Hamburg, Tod im Frühjahr 1945 im KZ Sangerhausen

Mühlendamm 47

"Den netten Brief habe ich dankend erhalten. Recht vielen Dank. Ich habe eben ‚Der Nachbar’, eine christliche Sonntagszeitung, gelesen und in seinen Zeilen viel Beruhigendes gefunden. Nachdem Ihr zum Teil wieder geheiratet habt, glaube ich, wird auch bei Euch etwas mehr Ruhe eintreten. Die letzte Zeit hat auch viel Nervenaufpeitschendes gebracht. Mein Geist kann allerdings die Zeit heute nur in Bruchstücken verstehen, da durch die kleinen Gefangenenblätter nicht viel zu uns dringt. Ihr könnt Euch natürlich die Verworrenheit vorstellen, in der wir hier zwischen den Torsen des Zeitgeschehens leben."

Dieses ist der Anfang eines zwei Seiten langen Briefes des Gefangenen Hans Prawitt aus dem Zuchthaus Bremen-Oslebshausen an seinen Vater und seine Geschwister in Hamburg-Barmbek. Er schrieb ihn am 6. August 1939 nach insgesamt mehr als drei Jahren Haft unter dem Einfluss der dortigen politischen Schulung. Und er zog darin eine Bilanz seines gebrochenen Lebens. Gedanklich und stilistisch verfügte er noch über seine früheren Fähigkeiten, aber seine Identität war zerstört. Er stellte sich als Verführten dar, der "den Blick für’s Große verloren und durch (s)einen verkrüppelnden Charakter die Volksgenossen verärgert (hat) und ihnen Feind geworden (ist)".

Hans Prawitt war im Hamburger Stadtteil Winterhude aufgewachsen. Sein Vater Fritz, geboren am 22. Dezember 1873 in Pojerstieten/Ostpreußen, lebte seit 1899 in der Barmbeker Straße 191. Dort hatte er einen Sattler- und Tapezierbetrieb aufgebaut, der mit 1500 Mark zu versteuerndem Jahreseinkommen eine gute Grundlage für die Gründung einer Familie bot. Am 21. Januar 1902 hatte er Martha Witte geheiratet, geboren am 26. Februar 1881 in Bützow/Mecklenburg. Bei der Einbürgerung des Ehepaars am 26. Januar 1905 lebten bereits drei von ihren später insgesamt 12 Kindern: Fritz, Lotte und Karl. In den folgenden Jahren wurden noch Erna, Irene, Ernst, Gertrud, Olga, Hans, Herta, Otto und als Jüngste 1919 Anneliese geboren. Im Jahr darauf wurde Hans Prawitt in die Volksschule Alsterdorfer Straße 39 eingeschult. 1923 erlebte die Familie einen schweren Schicksalsschlag: Martha Prawitt starb im Alter von nur 41 Jahren. Da die vier ältesten Kinder schon aus dem Hause waren, übernahm Irene, geboren am 24. November 1906, mit 17 Jahren die Mutterstelle für die übrigen sieben Kinder.

Nach vier Volksschuljahren wechselte Hans Prawitt 1924 auf die reformpädagogisch ausgerichtete Lichtwarkschule in Winterhude, Vossberg 21, die er mit dem Abitur abschloss.

Anschließend strebte er eine Laufbahn in der Jugendfürsorge an. Dazu absolvierte er 1932 zunächst ab April ein Praktikum bei der Arbeitsfürsorge und arbeitete dann von Oktober bis Jahresende als Helfer beim Jugendamt Hamburg. Aus Geldmangel gab er diesen Berufsweg jedoch auf und begann 1933 eine Schriftsetzerlehre bei der Firma Bartels & Hoofe in der Neustadt. Sie bot ihm Zugang zu einer freigewerkschaftlichen Jugendgruppe in Bergedorf. In der Zeit wohnte er zur Untermiete bei seinem Arbeitskollegen Franz Schirmer, Mühlendamm 47 in Hamburg-Hohenfelde.

Von 1930 bis 1931 gehörte Hans Prawitt der Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ) an und wurde Ende 1932 von seinem früheren Mitschüler Hellmut Kalbitzer für den Internationalen Sozialistischen Kampfbund (ISK) gewonnen. Anders als dessen Name vermuten lässt, basierte er auf den rechtsphilosophischen und ethischen Grundsätzen des Göttinger Philosophen Leonard Nelson und strebte einen liberalen Sozialismus an. Bevor Hans Prawitt noch beim ISK eine Funktion übernehmen konnte, wurde dieser nach dem Reichstagsbrand Anfang 1933 verboten. Berichte über den Brand im "Manchester Guardian" gelangten in die Hand des Genossen Walter Brandt, eines entschiedenen NS-Gegners. Er bat Hans Prawitt um die Übersetzung aus dem Englischen. Damit begann dessen illegale Tätigkeit.

Ende des Jahres 1933 betrieben Walter Brandt und Erna Mros die Neugründung des ISK mit dem Ziel, alle gegen den Nationalsozialismus eingestellten Personen zu sammeln. Sehr viele saßen bereits in Haft, etliche lebten schon nicht mehr. Zu den Inhaftierten gehörte auch der ISK-Genosse Curt Bär, geboren am 1.2.1901 in Hamburg. Er war ein bereits aufgrund des Gesetzes zur "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Hamburger Schuldienst entlassener Lehrer. Der Kontakt zwischen ihm und Hans Prawitt bestand im Wesentlichen darin, dass Hans Prawitt ihn als Kurier mit Material belieferte. Als Schulungsunterlagen dienten die im Ausland hergestellten sogenannten Reinhartbriefe und die "Sozialistische Warte" sowie selbst hergestelltes Material. Als der Wiederaufbau des ISK in Hamburg begann, beteiligte sich Hans Prawitt an der Erstellung und Verteilung des Materials in enger Zusammenarbeit mit Walter Brandt und nahm an konspirativen Treffen und Besprechungen teil. Er unterhielt zudem Kontakte zu einer kommunistischen Widerstandsgruppe wie zu Trotzkisten.

Als Hans Prawitt Ende August 1935 Walter Brandt per Fahrrad ein mit dem Namen seiner Schwester versehenes Materialpäckchen zustellen wollte, verlor er es. Zu seiner und anderer Genossen Sicherheit ging er nach Kopenhagen. Da die Gestapo keine Ermittlungen durchzuführen schien, kehrte er im November nach Hamburg zurück. Erna Mros sorgte dafür, dass er sicherheitshalber den Winter über in Hannover betreut wurde. Da das Leben in der Illegalität Hans Prawitt stark belastete, entschied er sich, nach Frankreich auszuweichen. Sein Pass war abgelaufen, daher blieb ihm nur ein illegaler Grenzübertritt. Von Frankfurt am Main aus begleitete ihn der im Überwinden der Grünen Grenze erfahrene ISK-Genosse Ludwig Gehm. Doch der Plan misslang. Am 7. März 1936 wurde Hans Prawitt an der pfälzisch-französischen Grenze von französischen Polizisten gefasst und fünf Tage später ins Deutsche Reich abgeschoben, wo er verhaftet wurde. Am 21. April 1936 verurteilte ihn das Amtsgericht Pirmasens wegen Passvergehens zu fünf Wochen Gefängnis. Erkundigungen bei der Hamburger Gestapo, ob etwas gegen ihn vorliege, führten am 7. Mai zu einer erneuten Verhaftung mit nachfolgender Auslieferung an die Gestapo in Hamburg. Wahrscheinlich hatte ein Arbeitskollege aus der Druckerei die Gestapo über das plötzliche Verschwinden von Hans Prawitt informiert und dazu den Verdacht geäußert, dass er sich illegal betätige.

In der Untersuchungshaft in Hamburg-Fuhlsbüttel begegnete ihm unvermutet sein früherer Kampfgenosse Curt Bär. 1949 schrieb dieser rückblickend an Hans Prawitts Vater, "Gerade, wenn man wie ich, Hans aus seiner illegalen Arbeit gegen den Nazismus als mutigen, klugen und kraftvollen Menschen gekannt hat, erfüllt es mich nochmals mit Schmerz und Wut, wenn ich mich jetzt daran erinnere, dass die Nazis ein geistiges Wrack aus Hans gemacht haben." Curt Bär dürfte damit auf die Behandlung Hans Prawitts in der Untersuchungshaft anspielen. In deren Folge erlitt er eine Haftpsychose, die zu einem zehnmonatigen Aufenthalt in der Heil- und Pflegeanstalt Hamburg-Langenhorn vom 6. Oktober 1936 bis zum 27. Juli 1937 führte. Nervlich zusammengebrochen, nannte Hans Prawitt in einem schriftlichen Geständnis, das zum Teil wirre Aussagen enthielt, über 40 Regimegegner. Gegen sie leitete der Generalstaatsanwalt beim Hanseatischen Oberlandesgericht in der Strafsache "Prawitt und Andere" Ermittlungen ein. Unter ihnen war auch Hans Prawitts Vermieter Franz Schirmer. Dieser hatte sich zwar nicht illegaler politischer Tätigkeiten schuldig gemacht, ihm wurde aber vorgehalten, die Abmeldung seines Untermieters Hans Prawitt versäumt zu haben, um seiner Flucht Vorschub zu leisten. Mehreren Personen gelang die Flucht ins Ausland. Am 29. Juli 1937 sandte der Generalstaatsanwalt seine Ermittlungsergebnisse an den Reichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin.

Ende November 1937 ließ dieser Hans Prawitt und Curt Bär sowie Willi Schreiber von Hamburg in das Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit überführen. Am 7. Dezember 1937 ergingen durch den 2. Senat des Volksgerichtshofs in Berlin "im Namen des Deutschen Volkes" die Urteile gegen Hans Prawitt und Curt Bär "wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens unter erschwerenden Umständen" (7.XII.37 – 15 J 513/37 = 2 H 55/37). Hans Prawitt wurde als führender Funktionär zu sechs, Curt Bär zu vier Jahren Zuchthaus und gleichzeitiger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft von einem Jahr und sieben Monaten bedeutete das für Hans Prawitt eine Strafhaftdauer bis zum 7. Mai 1942.

Die Prozesse gegen die minder belasteten Angeklagten fanden später statt und endeten größtenteils mit Freispruch, so auch am 26. März 1938 der Prozess gegen Franz Schirmer. Seine Familie lebte in größter Not. Da er keiner politischen Partei angehörte, erhielt er auch keine Hilfe, wie sie üblicherweise für die Genossen geleistet wurde.

Der Reichsanwalt beim Volksgerichtshof beantragte am 10. Dezember 1937 Hans Prawitts Überführung in die Bremische Gefangenenanstalt Oslebshausen. Dort wurde er in Zellenhaft gehalten, wie es für politische Häftlinge in diesem Zuchthaus üblich war. Am 3. Januar 1938 reichte sein Vater ein erstes Gnadengesuch ein, das abgelehnt wurde.

Hans Prawitt und Curt Bär wurden vorübergehend wieder nach Hamburg verlegt, um als Zeugen für den Kalbitzer-Prozess am 22. März 1938 beim Hanseatischen Oberlandesgericht zur Verfügung zu stehen. Nach ihrer Rückkehr nach Bremen-Oslebshausen wurde Hans Prawitt als Rohrsortierer beschäftigt. Die Anstaltsleitung beurteilte seine Arbeitsleistung als ungenügend und konnte sich nicht entscheiden, ob sie die Gründe dafür in einer Verweigerung oder in einer psychischen Störung suchen sollte. Im Mai, Juni und Dezember 1938 erhielt Hans Prawitt Besuch von seinem Vater und von seinen Brüdern Karl und Otto.

Fritz Prawitt nahm zwischen Frühjahr und Sommer 1939 Veränderungen seines Sohnes wahr, die ihn beunruhigten. Deshalb richtete er ein Schreiben an den Oberstaatsanwalt beim Volksgerichtshof mit der Bitte um Hafterleichterung. Darin führte er an, Hans sei als Schüler und Lehrling für seine erste Dummheit jetzt schon übergründlich bestraft und doch nur das Opfer seiner unglücklichen Schulerziehung und Beeinflussung gewesen. Das lag auf der Linie von Hans Prawitts eigener Argumentation, wie sie der eingangs erwähnte Brief enthielt.

Hans Prawitt musste im Zuchthaus die Politische Schule besuchen. Als er am 9. August 1938 die Teilnahme am Unterricht verweigerte, bemühte sich der Lehrer vergeblich, ihn mit Güte "zu seinem eigenen Vorteil" zur Beteiligung zu bewegen. Nach Anhörung von Hans Prawitts Zellengenossen verzichtete er auf eine Bestrafung. Er ging von einer Haftreaktion oder einer vorübergehenden engstirnigen Einstellung aus. Hans Prawitt schien einerseits zu befürchten, in der Politischen Schule das Falsche zu sagen, andererseits, dass seine kommunistischen Genossen von seiner Teilnahme an der Politischen Schule Kenntnis erhalten und ihn dafür zur Rechenschaft ziehen würden.

Im November 1938 wurde Hans Prawitt unter heftigem Widerstand, der "durch Einsatz der Hiebwaffe" gebrochen wurde, in die Verwahrungszelle befördert. Dort sollte er vierzehn Tage Arrest wegen Arbeitsverweigerung und herausfordernden Verhaltens verbringen. Der Anstaltsarzt bezweifelte die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme, weil er Hans Prawitt für möglicherweise geistig gestört hielt. Er plädierte für eine dessen Beruf entsprechende Arbeit und die Verlegung in eine Gemeinschaftszelle, was Hans Prawitt aber als angeblichem Simulanten nicht gewährt wurde. Nach dem nächsten Vorfall im April 1939 – nun der Verweigerung des Turnens, "weil er durchs Radio Frauenstimmen höre und nicht auffallen wolle" – beantragte der Arzt die Verlegung Prawitts in das Hamburger Zentrallazarett zur Beobachtung seines Geisteszustandes. Ende Dezember 1939 bestätigte sich die Vermutung einer geistigen Störung. Hans Prawitt kehrte nach Bremen-Oslebshausen zurück, wo er nun unter anderem gemeinsame Arbeit in Außenkommandos verrichtete, aber immer getrennt von Curt Bär. Dieser wurde im Juni 1940 aus dem Zuchthaus in die Freiheit entlassen. Er schrieb am 26. Juni 1949 an Hans’ Vater: "Ich habe aus eigener Anschauung erlebt, wie Hans, nachdem seine durch die Haftbehandlung hervorgerufene geistige Störung bis zur Hauptverhandlung nur notdürftig kuriert worden war, in der Strafhaft wieder in schwere geistige Störungen verfiel und dafür immer wieder schäbig schikaniert wurde, z.B. von einem Arrest in den anderen flog in Oslebshausen, bis sein Leben – an den üblichen Haftverhältnissen gemessen – bei der Außenarbeit erträglicher wurde. Seine geistige Kraft stellte sich aber trotzdem nicht wieder ein, solange ich ihn beobachten konnte."

Seit Dezember 1939 ordnete sich Hans Prawitt äußerlich in den Strafvollzug ein. Ob sich seine politische Einstellung änderte, ließ sich wegen seines Geisteszustandes nicht beurteilen. Ein Lagervollzug für ihn wurde ausgeschlossen. Hans Prawitt beantragte, seine Rentenversicherung aus eigenen Mitteln und mit Hilfe seiner Angehörigen aufrechterhalten zu dürfen, was ihm gestattet wurde. Ein erneutes Gnadengesuch seines Bruders Karl vom 1. Mai 1940 wurde wegen "der Schwere der Straftat" abgelehnt. Dessen alternativem Begehren, Hans Prawitt in das Zuchthaus Fuhlsbüttel zu verlegen, wurde jedoch Ende August 1940 stattgegeben. Man versprach sich Besserung seines geistigen Zustands von der Nähe zu seinen Familienangehörigen und zu Hamburg überhaupt, wo er sich hingehörig fühlte. Tatsächlich zeigte er sich unauffällig, zeitlich, örtlich und über seine Person orientiert, ohne Zeichen einer geistigen Störung, wenngleich bedrückt und niedergeschlagen. Er galt als weiterhin haftfähig, ohne dass die Frage seiner Verantwortlichkeit geklärt wurde. Die Zuweisung von Arbeit in der Buchbinderei befriedigte ihn wie den Verwaltungsinspektor.

In den Beurteilungen auf Gnadenwürdigkeit im April 1941 wurde Hans Prawitt attestiert, sich vom Kommunismus gelöst zu haben, ohne dass die Gefahr eines Rückfalls bestehe. Im Wesen sei er bedrückt, niedergeschlagen, schlaff und um seine Zukunft besorgt. Seine Arbeiten führe er zur vollsten Zufriedenheit des Werkbeamten aus. Der Oberlehrer ging davon aus, dass Hans Prawitt "nicht so leicht zu freudiger Bejahung (der Lehrinhalte) gelangen" werde. Seine politische Einsicht bedürfe noch des weiteren Ausbaus. Am 17. April 1941 wurde auch dieses Gnadengesuch abgelehnt.

Am 4. Februar 1942 stellte Hans Prawitt einen Antrag auf Aufnahme in die Deutsche Arbeitsfront, weshalb lässt sich nicht belegen. Das letzte Gesuch, das Hans Prawitts Vater Fritz an den Vorstand des Zuchthauses zu Hamburg-Fuhlsbüttel richtete, datiert vom 21. April 1942. Er wünschte, einige Tage mit seinen Söhnen Hans und Otto, der auf Heimaturlaub aus Griechenland war, verbringen zu können. Eine frühere Entlassung, so wurde ihm beschieden, bedürfe einer gnadenweisen Genehmigung des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof in Berlin und sei nach Sachlage aussichtslos.

Am 7. Mai 1942 wurde der Strafgefangene Hans Prawitt auf Weisung der Gestapo dem Polizeigefängnis, also dem KZ, in Hamburg-Fuhlsbüttel überstellt und von dort in das KZ Neuengamme verbracht. Hier erhielt er die Häftlingsnummer 17061. Ein Mithäftling berichtete 1949, ihn Ende 1943 im KZ Sachsenhausen gesehen zu haben, bevor er in das KZ Buchenwald verlegt wurde und an der Produktion der Großrakete V2 mitarbeitete (V für Vergeltungswaffe, so der Propagandaname der Nationalsozialisten). Am 5. August 1944 wurde Hans Prawitt im KZ Buchenwald registriert und dem Kommando SS Baubrigade V zugeteilt. Diese Baubrigade wurde im besetzten Westeuropa vor allem zu Aufräumarbeiten eingesetzt. Zurück in Deutschland, arbeitete Hans Prawitt im KZ Sangerhausen, einem Außenlager des KZ Mittelbau, im Kommando Dora; er trug die Häftlingsnummer 102 140. Das letzte Lebenszeichen von ihm ist eine Postkarte aus dem KZ Sangerhausen an seinen Vater vom 27. März 1945.

Stand: Mai 2016
© Hildgard Thevs

Quellen: StaH 351-11 AfW 2262, Fritz Prawitt; StaH 213-9 Staatsanwaltschaft OLG Strafsachen, OJS 148/37 Prawitt; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, 3995 (HPA), Abl. 10, St 281; StaH 332-7 Staatsangehörigkeitsaufsicht B III, 79059; BA NJ 15098, Bd. 1 (Urteil des VGH vom 7.12.1937); Curt Bär, Von Göttingen über Osleb nach Godesberg, 2. Aufl., Hamburg, 1981; Hellmut Kalbitzer, Widerstehen oder Mitmachen, Hamburg, 1987; Meik Woyke in: Für Freiheit und Demokratie. Hamburger Sozialdemokratinnen und -demokraten in Verfolgung und Widerstand 1933–1945, Hamburg, 2003, S. 116–118; Ursel Hochmuth, Streiflichter aus dem Hamburger Widerstand 1933–1945, Frankfurt/Main, 1980.

druckansicht  / Seitenanfang