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Heinz Prager * 1918

Greifswalder Straße 38 (Hamburg-Mitte, St. Georg)

1943 Berlin-Plötzensee
1944 'Heilanstalt' Langenhorn tot 16.2.1945

Christian Otto Heinz Prager, geb. 12.4.1918, inhaftiert 1935, 1936, 1941, gestorben am 16.2.1945 im Hamburger Tuberkulose-Krankenhaus in Geesthacht

Greifswalder Straße/Ecke Helmuth-Hübener-Gang (früher Greifswalderstraße 30)

Der in Hamburg geborene Heinz Prager besuchte die Volksschule in der Adolfstraße in Altona. Als 12-Jähriger trat er der Hitlerjugend bei, als 16-Jähriger wurde er Angehöriger der SA. Nach dem Schulabschluss im Jahr 1933 ging er bei einem Buchdrucker in die Lehre, die er wegen angeblicher Farbenblindheit nach 15 Monaten vorzeitig beendete. Nach dem Arbeitsdienst fand er als Gelegenheitsarbeiter in den SA-Hilfswerklagern Lokstedt und Wandsbek Beschäftigung. In dieser Zeit lebte er bei seinen Eltern in St. Georg in der Greifswalderstraße 30 im dritten Stockwerk.

1935 verkehrte er erstmalig in dem beliebten Homosexuellenlokal Marienburg in der Neustadt. Nach Auffliegen seines "homosexuellen Treibens" kam Heinz Prager am 24. August 1935 in Untersuchungshaft. Im Oktober 1935 verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg zu acht Monaten Gefängnis nach §§ 175 und 185 RStGB. Im April 1936 erfolgte eine erneute Verurteilung wegen Vergehens nach § 175 RStGB. Das Amtsgericht Hamburg zog die Verurteilungen zu einer Gesamt­strafe von zehn Monaten und einer Woche Gefängnis zusammen. Außerdem erhielt Prager ein Aufenthaltsverbot für Homosexuellenlokale und öffentliche Bedürfnisanstalten. Bei Verstoß drohte ihm polizeiliche "Schutzhaft".

Nach seiner Haftentlassung im Juni 1936 wurde er vom 4. Juli bis 7. August 1936 erneut wegen "widern. Unzucht" in Untersuchungshaft genommen. Vom 24. August 1936 bis zum 24. März 1937 und vom 14. bis 20. Mai saß er als polizeilicher "Schutzhäftling" im KZ Fuhlsbüttel ein. Ungefähr seit Juni 1940 befand er sich im KZ Neuengamme. Rund vier Monate später, am 10. Oktober 1940, wurde er im KZ Dachau unter der Häftlingsnummer 20266 mit dem Zusatz "Invalide" geführt. Am 11. Dezember 1940 wurde er ins KZ Buchenwald verlegt. Wann er entlassen wurde, ist nicht bekannt.

Am 20. Dezember 1941 wurde er in Berlin wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen im KZ zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 20. März 1943 erfolgte seine Entlassung aus der Strafanstalt Berlin-Plötzensee.

Am 23. März 1943 zog er in den Heidenkampsweg 40 nach Hamburg. Vom 27. April bis zum 1. August 1943 und vom 30. März bis zum 16. Juni 1944 war er Patient in der "Heil- und Pflegeanstalt" Langenhorn. Am 16. Februar 1945 starb Heinz Prager im Hamburger Tuberkulose-Krankenhaus in Geesthacht, wahrscheinlich an den Spätfolgen der langjährigen KZ-Haft.

© Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann

Quellen: StaHH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 8861/36; StaHH, 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Ablieferung 2, 451 a E 1, 1 a und 451 a E 1, 1 b; StaHH, 242-1II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 16; Standesamt Geesthacht, Sterbebuch Nr. 65/1945; Auskunft der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, KZ-Gedenkstätte Dachau, Brief vom 24.8.2006; Auskunft von Rainer Hoffschildt, Hannover, E-Mail vom 31.8.2006; Auskunft des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung, Hamburg, E-Mail vom 15.6.2007.

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