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Bereits verlegte Stolpersteine



Stolperstein für Helmuth Sander in der Glashüttenstraße
© Gemeinsam gegen das Vergessen – Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer

Helmuth Sander * 1911

Glashüttenstraße 88 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)

1937 KZ Neuengamme
ermordet 16.03.1944

Helmuth Otto Sander, 13.4.1911, inhaftiert 1937, gestorben am 16.3.1944 im KZ Neuengamme

Glashüttenstraße 88

Der Melker und spätere Hafenarbeiter Helmuth Sander wurde in Hamburg geboren. 1935 wurde er wegen Unterschlagung und Diebstahls mit sieben bzw. sechs Monaten Gefängnis bestraft.

1936 hatte Sander den pensionierten Bankbeamten Heinrich Buck (geb. 8. Februar 1876 in Hamburg, 6. Dezember 1941 deportiert nach Riga, Stolperstein in der Telemannstraße 39/ Eimsbüttel) in der öffentlichen Bedürfnisanstalt Poststraße kennengelernt. In Bucks Wohnung kam es zwischen den beiden zu "unzüchtigen Handlungen", wofür Sander von Buck bezahlt wurde.

Nach seiner Festnahme wurde Helmuth Sander am 18. Januar 1937 im KZ Fuhlsbüttel in polizeiliche "Schutzhaft" genommen. Am 12. März desselben Jahres wurde er in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt eingeliefert. Im Oktober 1937 verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu einer sechsjährigen Zuchthausstrafe mit Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre wegen "widernatürlicher Unzucht".

Die Haft verbüßte er im Zuchthaus Fuhlsbüttel, im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen und wiederum im Zuchthaus Fuhlsbüttel, bevor er am 7. November 1938 in das Strafgefangenenlager Lingen/Ems verlegt wurde.

Ab 20. Dezember 1940 befand er sich zu Verhören in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt. Von dort wurde er ins Zuchthaus Celle (ab 22. August 1941) gebracht. Das Strafende war auf den 23. Januar 1943 datiert. Im Februar 1943 wurde Helmuth Sander als Zugang unter der Häftlingsnummer 16496 im KZ Neuengamme registriert, wo er am 16. März 1944 zu Tode kam.

© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Abl. 2, 451 a E 1, 1 a; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 16.

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