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Bereits verlegte Stolpersteine



Oskar Ludwig Michelsohn * 1904

Königsreihe 32 (Wandsbek, Wandsbek)

1943 Auschwitz
ermordet

Weitere Stolpersteine in Königsreihe 32:
Sophie Hirsch, Hanna Meyberg, Erna Fratje Michelsohn, Hanna Stiefel

Sophie Hirsch, geb. Lehmann, geb. 28.12.1859, deportiert am 24.2.1943 nach Theresienstadt, dort verstorben am 19.12.1943
Erna Fratje Michelsohn, geb. Hirsch, geb. 9.6.1882, 1942–1943 Haft im KZ Fuhlsbüttel, am 12.2.1943 deportiert nach Auschwitz
Oskar Ludwig Michelsohn, geb. 13.7.1904, 1942–1943 Haft im KZ Fuhlsbüttel, am 12.2.1943 deportiert nach Auschwitz

Königsreihe 32 / Lange Reihe 58

Als Sophie Lehmann 1859 in Ahrensburg geboren wurde, war die schwierige Lebensphase, in der sich ihre Eltern befanden, noch nicht ausgestanden. Eingaben an die Obrigkeit und unbotmäßiges Verhalten hatten bisher nur zu einem Teilerfolg geführt, am Ende jedoch die rechtliche Gleichstellung der gesamten jüdischen Bevölkerung im Herzogtum Holstein vorangetrieben. Was war geschehen?

Etwa anderthalb Jahre vor Sophies Geburt hatte ihr Vater, der Ahrensburger Schutzjude Lehmann Hirsch Lehmann, ein Gesuch an die Königliche Regierung in Kopenhagen gerichtet, sich an seinem Wohnort mit einem Hausierhandel niederlassen zu dürfen. Er wollte eine Familie gründen. Doch seine Bitte wurde im Juli 1858 abgewiesen. Trotz des Niederlassungsverbots trieb er seine Heiratspläne voran. Ferner ignorierte er ein Gebot, das besagte, die Kinder aufenthaltsberechtigter Juden dürften nur untereinander und nicht etwa Auswärtige heiraten. Seine zukünftige Frau stammte nämlich nicht aus Ahrensburg, sondern aus Hamburg. Der Ahrensburger Justitiar, der dafür zu sorgen hatte, dass gesetzliche Anordnungen eingehalten wurden, versuchte die Hochzeit zu verhindern. Er drohte damit, die zukünftige Ehefrau nicht aufzunehmen, vielmehr habe sie, sollte sie das Gebiet nicht freiwillig verlassen, "polizeiliche Wegschaffung" zu erwarten. Doch Lehmann Hirsch Lehmann hatte inzwischen Fakten geschaffen: Er befand sich am 18. Oktober 1858 bereits in Wandsbek, dem zuständigen Rabbinatsgebiet, wo die Hochzeit mit Friederike, geb. Lazarus, stattfand. Damit war die Angelegenheit jedoch noch nicht geklärt. Das junge Paar konnte zwar vorerst einen Aufschub erwirken und in Ahrensburg bleiben, doch Ende des Jahres wurde deutlich, dass die Behörden offenbar nicht gewillt waren, einen Präzedenzfall zu schaffen, an dem sich die heiratsfähigen jungen jüdischen Männer Ahrensburgs orientieren könnten.

Im Winter 1858/59 erreichte der "Fall Ahrensburg" eine größere Breitenwirkung. Während Lehmann Hirsch Lehmann persönliche Bittschriften an das Königliche Ministerium richtete, wandte sich der Vorstand der jüdischen Gemeinde Ahrensburg mit der Forderung an die Ständeversammlung, die beiden Verbote aufzuheben. Die Petition stand bei der Plenarberatung am 3. März 1859 auf der Tagesordnung. Eine Entscheidung fiel zwar nicht, doch am Ende konnten dänische Regierung und Ständeversammlung die prekäre Lage der Juden in Holstein nicht mehr ignorieren. Vier Jahre später erlangten die Juden der Herzogtümer Schleswig und Holstein die rechtliche Gleichstellung.

Lehmann Hirsch Lehmann hatte sich inzwischen an den dänischen König gewandt, denn seine Frau erwartete ihr erstes Kind. Nun mochte den Behörden auch aufgefallen sein, dass die Situation des jungen Paares, auch im Hinblick auf weitere Kinder, unhaltbar war. Im Januar 1860, etwa einen Monat nach Sophie Hirsch’ Geburt, erhielten ihre Eltern die Erlaubnis, sich weiterhin in Ahrensburg aufzuhalten. Sie hatten jedoch die Auflage erhalten, im elterlichen Haushalt zu wohnen und kein eigenes Gewerbe auszuüben. Das junge Paar und seine Kinder – es folgten noch vier weitere Töchter – hätten im Haushalt der (Groß-)Eltern leben müssen und der Vater hätte – jedenfalls offiziell – seinen Lebensunterhalt nicht mit einem eigenen Gewerbe bestreiten dürfen. Diese Beschränkungen wurden dann mit dem Emanzipationsgesetz 1863 aufgehoben, mit dem Juden die bürgerlichen Rechte erhielten.

Lehmann Hirsch Lehmann betätigte sich nun erfolgreich als Kornhändler und brachte es zu Wohlstand. So trugen die Hochzeit der Eheleute Lehmann und die Geburt ihrer ältesten Tochter Sophie dazu bei, den langwierigen Kampf um Gleichstellung der Juden ein wenig zu beschleunigen.

Mit Anfang Zwanzig verließ Sophie Lehmann Ahrensburg Richtung Wandsbek, wo sie Naphtali Hirsch heiratete, den 1851 geborenen Sohn einer eingesessenen Familie. Seine Eltern Hannchen und Michael Hirsch lebten seit den 1850er Jahren Langereihe 71, mittlerweile bewohnten sie ein eigenes Haus in der Nr. 58 bzw. 58a. Der Vater war Schlachter gewesen, sein Sohn arbeitete auch in diesem Beruf.

1882 bekam Sophie Hirsch ihre Tochter Erna, und 1894 den Sohn Ernst, der am 17. Juli 1917 im Alter von 23 Jahren als Kriegsteilnehmer in Belgien fiel. Seine Urne wurde später überführt und im Mai 1924 auf dem Friedhof Jenfelder Straße beigesetzt. Das Grab ist nicht mehr vorhanden.

Naphtali Hirsch fungierte in der Jüdischen Gemeinde Wandsbek als Schriftführer und Kassierer, im Adressbuch von 1913 ist er als "Privatier" eingetragen, hatte sich also bereits zur Ruhe gesetzt. Er starb 1919 und wurde ebenfalls auf dem Friedhof Jenfelder Straße bestattet.

Stammhaus der Familie Hirsch blieb die Langereihe 58, nun im Besitz von Sophie Hirsch, die dort das Erdgeschoss bewohnte. Sie war wohlhabend und zahlte bis 1937 in Wandsbek Kultussteuern. Nach Auflösung der Wandsbeker Gemeinde leistete sie bis 1942 Beitragszahlungen beim Jüdischen Religionsverband in Hamburg, die 1941 und 1942 auffallend anstiegen, als die Jüdische Gemeinde kaum noch erwerbstätige Mitglieder hatte und deshalb ihre vermögenderen Beitragszahler immer stärker besteuern musste, um die Aufgaben der Gemeinde noch notdürftig erfüllen zu können.

Inzwischen hatte die Gestapo begonnen, die Hamburger Juden zu deportieren, darunter auch Sophie Hirschs jüngere Schwester Charlotte Salomon (Jg. 1862). Sie wurde am 18. November 1941 noch nach Minsk deportiert, obwohl sie die Altersgrenze für einen Transport nach Theresienstadt längst erreicht und mit nunmehr 79 Jahren sogar weit überschritten hatte.

Nachdem ihre Tochter Erna und ihr Enkel Oskar Michelsohn in Gestapo-Haft genommen worden waren, lebte Sophie Hirsch noch einige Monate allein in der Langenreihe, bis sie am 15. September 1942 ins jüdische Stiftshaus Beneckestraße 6 im Grindelviertel zog.

Zwölf Tage, nachdem Erna und Oskar Michelsohn aus dem KZ Fuhlsbüttel nach Auschwitz deportiert wurden, verließ auch Sophie Hirsch Hamburg. Sie musste den Zug nach Theresienstadt am 24. Februar 1943 besteigen, wo sie zwei Tage später ankam und registriert wurde. Sie verbrachte dort noch etwa zehn Monate, bis sie am 19. Dezember 1943, kurz vor ihrem 84. Geburtstag, starb. Die auf dem Friedhof Jenfelder Straße für sie reservierte Grabstelle blieb ungenutzt.

Am Lebensweg der Sophie Hirsch lassen sich Aufstieg und Auslöschung des deutschen Judentums ablesen. Während ihre Eltern noch um Aufenthaltsrechte und freie Berufsausübung kämpfen mussten, konnte die nächste Generation Wohlstand und Partizipation erlangen. Als gleichgestellte Staatsbürger verloren viele allerdings auch Angehörige im Ersten Weltkrieg, so auch Sophie Hirsch ihren Sohn Ernst als Kriegsteilnehmer. Am Ende ihrer Tage stand sie als Jüdin wieder unter Sondergesetzgebung – die barbarischer als je zuvor – ihr und ihren Glaubens- und Leidensgenossen den Tod brachte.

Sophie Hirschs Tochter Erna Fratje heiratete 1903 den 1871 in Bauska (heutiges Territorium Lettland) geborenen Kaufmann Moses Moritz Michelsohn. Er folgte seinem nach Hamburg verzogenen Vater, dem 1840 geborenen Großhändler Sawel Urel (Samuel) Michelsohn, der dort ein erfolgreicher Geschäftsmann geworden war.

Erna und Moritz Michelsohn ließen sich in Hamburg trauen, die religiöse Zeremonie fand drei Tage später in Wandsbek statt. Das junge Ehepaar lebte in Harvestehude in der Isestraße 45 III. Zwei Söhne wurden geboren: Oskar am 13. Juli 1904 und Werner am 28. Juli 1907.

Moritz Michelsohn war in die Firma seines Vaters eingetreten. Er handelte mit Schuhwaren aus Gummi, wobei es ihm gelang, das Sortiment sukzessive zu vergrößern. 1920 befand sich die Firma S.&M. Michelsohn, Gummischuhe, im I. Stock des Merkurhofes, Kaiser-Wilhelm-Straße 89/91 in der Hamburger Neustadt. Nach dem Adressbuch von 1928 wies das Sortiment der Firma "Gummi- und Turnschuhe, Mode- und Bedarfsschuhwaren, Sportbeschuhungen, Leinenschuhe, Sandalen, Kamelhaarschuhe, Hausschuhe" aus.

Der jüngste Sohn Werner war als Handelsvertreter in der Von-Essen-Straße 5 eintragen.
Moritz Michelsohn starb 1930, sein Sohn Werner 1931.

Auch der Sohn Oskar Michelsohn betätigte sich als Handelsvertreter. Er blieb vorerst in der Isestraße gemeldet, während seine Mutter nach den Todesfällen in der Familie zunächst ins Elternhaus zu ihrer Mutter nach Wandsbek zurückkehrte, Mitte der 1930er Jahre aber mit ihrem Sohn in Eimsbüttel in der Schlankreye 67 III lebte.

Im April 1939 gerieten beide ins Visier der Devisenstelle Hamburg.
Oskar Michelsohn war dort am 14. Juni 1939 zu einer "Besprechung" vorgeladen worden, wo er seine Vermögensverhältnisse offen legen musste. Daraufhin ordnete die Behörde des Oberfinanzpräsidenten mit sofortiger Wirkung eine Sicherung des Vermögens an, d.h. sie sperrte es. Ihre Wertpapiere mussten sie in ein gesperrtes Depot geben, lediglich über die Erträge daraus sollten sie frei verfügen dürfen. Es folgte die Standardbegründung: "Herr Oskar Israel Michaelsohn ist Jude. Es ist damit zu rechnen, dass er in nächster Zeit auswandern wird. Nach den in letzter Zeit mit auswandernden Juden gemachten Erfahrungen ist es notwendig, Verfügungen über das Vermögen nur auf Genehmigung zuzulassen. Beschwerde bei Reichs-Wirtschaftsminister, Berlin, ist gegeben." Eine Beschwerde hätte jedoch keinerlei aufschiebende Wirkung gehabt.

Wie immer in solchen Fällen, erhielten zahlreiche Dienststellen, Ämter, darunter die Gestapo Hamburg, sowie die kontoführende Bank (hier: die Dresdner Bank) Kenntnis von dem Vorgang. Während der Eigentümer eines Vermögens jede Abhebung genehmigen lassen musste, konnte der Staat Steuern und öffentliche Abgaben wie die "Sühneleistung" direkt abbuchen lassen, auch der Jüdische Religionsverband konnte Beiträge und Sonderzuwendungen direkt geltend machen.

Ende September 1939 zog Oskar Michelsohn nach Hamburg-Wandsbek, ins Haus seiner Großmutter, wo auch seine Mutter inzwischen wieder lebte.

Oskar Michelsohn befolgte die Auflagen der Finanzbehörde fristgerecht. Als monatlichen Freibetrag zum Lebensunterhalt beantragte er 175 RM, die ihm auch genehmigt wurden und fügte hinzu: "Ich habe lediglich Zinseinnahmen, über Kapitalbeträge beabsichtige ich nicht zu verfügen." Im Oktober 1939 wurde ihm untersagt, Barzahlungen irgendwelcher Art außerhalb des Freibetrages in Empfang zu nehmen. 1940 erfolgte eine scheinbare Lockerung der Vermögenssperrung, insbesondere was Kosten für eine mögliche Auswanderung betraf – nur war diese inzwischen durch den Kriegsbeginn kaum noch möglich.

Nachdem die Devisenstelle das Vermögen des Sohnes sichergestellt hatte, konzentrierte sie sich nun auf das der Mutter und sperrte dieses ebenfalls. Erna Michelsohn musste ein Sicherungskonto bei der Dresdner Bank einrichten. Ihr genehmigungsfreier Betrag belief sich auf 300 RM pro Monat für Miete in Höhe von 60 RM, inklusive Nebenkosten und Unterhalt für sie selbst und eine unverheiratete Hausangestellte namens König.

Darauf, wie bedrängt Großmutter, Mutter und Sohn in den nächsten knapp zwei Jahren in der Langenreihe lebten, gibt es kaum Hinweise. Nur eine ehemalige Nachbarin erinnerte sich anlässlich der Stolpersteinverlegung, Oskar Michelsohn habe das Haus mit einer Aktentasche verlassen, die er so vor der Brust getragen habe, dass der aufgenähte gelbe "Judenstern" verdeckt worden sei.

Erna und Oskar Michelsohn gehörten dem Jüdischen Religionsverband an. Auf ihren Mitgliedskarten war der Vermerk "8. Nov. 1941 Aussiedelung" festgehalten und wieder durchgestrichen worden. Vielleicht sollten Mutter und Sohn schon in diesen Transport eingereiht werden und wurden noch einmal zurückgestellt.

Im Juli 1942 verhaftete die Gestapo beide und verhörte sie in ihrem Hauptquartier, dem Stadthaus. Akten, aus denen die Gründe der Inhaftierung ersichtlich sind, existieren nicht mehr, da die Gestapo diese kurz vor Kriegsende vernichtete. Lediglich die Zeiten der sogenannten Schutzhaft sind dokumentiert. Danach wurden die Michelsohns am 21. Juli 1942 vom Stadthaus ins KZ Fuhlsbüttel eingewiesen, wo sie bis zum 12. Februar 1943 inhaftiert blieben. Gemäß der Anordnung, dass jüdische Häftlinge in das Vernichtungslager Auschwitz zu überstellen waren, wurden Mutter und Sohn im Alter von 60 bzw. 38 Jahren dorthin deportiert. Ihr Vermögen zog das Deutsche Reich unverzüglich ein.

Das Schicksal von Erna und Oskar Michelsohn zeigt ein weiteres Mal, wie die Devisenstelle im Zusammenspiel mit Geldinstituten und der Gestapo Juden finanziell handlungsunfähig machte, so dass Auswanderungspläne gar nicht (oder zu spät) in Betracht gezogen werden konnten. Noch während die Eigentümer außer Landes deportiert wurden, raubten die Behörden bereits das noch verbliebene Restvermögen.

© Astrid Louven

Quellen: 1; 4; 7; 8; 2 R 1940/301, R 1939/2728; StaHH JG 956, ebd. 992 p; StaHH 331-1 II Polizeibehörde II, Abl. vom 18.09.84, Band 3, Auskunft von Ulf Bollmann, E-Mail vom 16.8.2007; Grundbuchakte Wandsbek Bd. 93, Bl. 1691; AB Wandsbek 1852, AB Wandsbek 1864, AB Wandsbek 1872; AB 1883, AB 1897 IV, AB 1913 VI; AB 1920 VI; AB 1928 I; AB 1937 II; 1942 IV; Grundbuchakte W9 Bd. 28, Bl. 149; Familienstammbaum Itzig Michelsohn, übersandt von Ralph Michelson, E-Mail vom 13.8.2007; Auskunft von Frau Ruland am 4.5.2007; Naphtali Bar-Giora Bamberger, Memorbuch Bd. 2, S. 90; Astrid Louven, Juden, S. 34, 208f.; Martina Moede, Fall, in: Geschichte, S. 176–182.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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