Namen, Orte und Biografien suchen


Bereits verlegte Stolpersteine



Helmut Petersen * 1919

Wandsbeker Chaussee 118 (Wandsbek, Eilbek)


HIER WOHNTE
HELMUT PETERSEN
JG. 1919
VERHAFTET 1938
KZ FUHLSBÜTTEL
BUCHENWALD
KZ NATZWEILER-STRUTHOF
ERMORDET 25.7.1942

Weitere Stolpersteine in Wandsbeker Chaussee 118:
Adolf Schütz

Helmut Christian Petersen, geb. am 8.2.1919 in Hamburg, gestorben am 25.7.1942 im KZ Natzweiler

Wandsbeker Chaussee 118 (Wandsbeker Chaussee 124)

"So long halte Dich munter und hoch lebe der Swing!" Mit diesen Worten endete ein am 15. August 1940 bei Helmut Petersen beschlagnahmter Brief seines Freundes Erich Kuhnwaldt, den dieser als "Feldpost" von einem Wehrmachtseinsatz in Ostpreußen geschrieben hatte.

Helmut Petersen war eine Woche zuvor von einem Mann gegenüber der Kriminalpolizei als Sexualpartner genannt worden und alle Personen auf den bei ihm gefundenen Korrespondenzen und Bildern galten ebenfalls als mögliche Täter. Kuhnwaldt hatte Glück und wurde nicht in die Ermittlungen der Polizei einbezogen; möglicherweise war die Entfernung zu seinem Kriegs­einsatzort dabei ausschlaggebend. Auch in Bezug auf die bei den Nationalsozialisten verdächtige Swing-Bewegung wurde in diesem Fall anscheinend nicht weiter recherchiert.

Helmut Petersen hatte nach dieser Hausdurchsuchung weniger Glück, er wurde verhaftet und gelangte nie wieder in Freiheit.

Er kam am 8. Februar 1919 in Hamburg als Sohn des niederländischen Kapitäns Peter Petersen und Auguste, geborene Bellmann, zur Welt. Wegen der nur lückenhaften Archivierung seiner Strafakten ist nur wenig von seinem Lebenslauf bekannt. Seine Mutter starb früh, sein Vater lebte in den Niederlanden, und er selbst wohnte unter wechselnden Adressen in Hamburg zur Untermiete. Helmut Petersen arbeitete zuletzt als kaufmännischer Angestellter bei der Wandsbeker Firma Bauer & Schauerte.

Wegen seiner homosexuellen Veranlagung veranlasste erstmals das Amtsgericht Westerland vom 8. April bis 20. Juli 1938 eine Untersuchungshaft. Die möglicherweise ausgesprochene Strafe war anscheinend durch die Haft im Untersuchungsgefängnis abgegolten. Noch im selben Jahr wurde er erneut wegen "widern[atürlicher]. Unzucht" inhaftiert: Zunächst vom 17. bis 26. September 1938 im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel (früher KZ Fuhlsbüttel), danach bis zum 20. Juni 1939 im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Zuvor wurde er im Mai 1939 vom Amtsgericht Hamburg zu einer einjährigen Gefängnisstrafe nach § 175 RStGB verurteilt, die er bis 27. September 1939 im Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand absaß.

Nach der erneuten belastenden Aussage eines Sexualpartners im August 1940 wurde Helmut Petersen vom 24. Kriminalkommissariat verhört. Weil er zunächst nicht zugab, nach seiner letzten Verurteilung erneut rückfällig geworden zu sein, kam er auf Verfügung der Gestapo vom 15. bis 30. August 1940 in "Polizeigewahrsam", vermutlich in das Polizeigefängnis Hamburg-Hütten. Bei den in dieser Zeit durchgeführten Verhören gab er detailliert Auskunft über weitere homosexuelle Partner, die er in einschlägigen Kneipen wie "Loreley", "Anker", "Stadtkasino" und "Theaterklause" kennen lernte.

Aufgrund seiner Vorstrafen betonte Amtsgerichtsdirektor Erwin Krause in seinem Urteil vom 12. November 1940, dass der Angeklagte "besondere Milde […] jetzt nicht mehr für sich in Anspruch nehmen" könne. Für drei Fälle erhielt er eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten Gefängnis, die er bis zum 13. Dezember 1941 in Fuhlsbüttel verbüßte.

Erschwerend kam für Helmut Petersen hinzu, dass seine Vermieterin, Elisabeth Velden, geborene Stannsbein, ihn im De­zember 1940 durch eine Aussage über einen potenziellen weiteren Sexualkontakt belastete. Auch wenn er gegenüber der Polizei glaubhaft eine Verbindung zu diesem Mann ausräumen konnte, so war er erneuten Verhören ausgesetzt. Ein von seinem Anwalt gestelltes Gnadengesuch zur Bewährung an der Front wurde im September 1941 abgelehnt. Möglicherweise war ihm die Gefahr der Einweisung in ein Konzentrationslager seines dreifach vorbestraften Mandanten bekannt. Doch genauso sollte es passieren:

Seiner "Entlassung" zur Kriminalpolizei in Hamburg folgte vom 15. Dezember 1941 bis 19. Januar 1942 ein Aufenthalt im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel und danach über das Polizeigefängnis Hütten am 30. Januar 1942 eine Überstellung in das KZ Buchenwald. Von dort wurde er am 12. März 1942 in das KZ Natzweiler-Struthof weitertransportiert, wo er am 25. Juli 1942 im Alter von 23 Jahren starb.

Stand Februar 2014
© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 185/42; StaH 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Abl. 2, 451 a E 1, 1 c; 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 u. 16; 331-1 II Polizeibehörde II, Ablieferung 15 Band 2; Rosenkranz/Bollmann/Lorenz, Homosexuellen-Verfolgung, S. 244.

druckansicht  / Seitenanfang