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Bereits verlegte Stolpersteine



Max Abraham Lichtenstein * 1874

Steenwisch 70 (Eimsbüttel, Stellingen)


HIER WOHNTE
MAX ABRAHAM
LICHTENSTEIN
JG. 1874
DEPORTIERT 1942
THERESIENSTADT
ERMORDET 5.12.1942

Weitere Stolpersteine in Steenwisch 70:
Rebecka Lichtenstein

Max Abraham Lichtenstein, geb. 6.2.1874, deportiert am 19.7.1942 nach Theresienstadt, dort gestorben am 5.12.1942
Bertha Rebecka Lichtenstein, geb. Salomon, geb. am 3.12.1879, deportiert am 19.7.1942 nach Theresienstadt, weiterdeportiert am 18.12.1943 nach Auschwitz

Steenwisch 70

Max Lichtenstein war der Sohn Abraham Isaak Lichtensteins und seiner Ehefrau Marianne, geb. Braunschweiger. In der Meldekartei wurde seine Staatsangehörigkeit mit preußisch angegeben, weil das bis 1864 dänische Altona seit 1866 zu Preußen gehörte. In den ehemals dänischen Ge­bieten rund um Hamburg existierten selbstständige jüdische Gemeinden. In Alto­na war das seit 1812 die Hochdeutsche Israelitengemeinde, zu der auch Familie Lichtenstein gehörte.

Schon der Vater war Viehhändler und Schlachter mit eigenem Betrieb gewesen. Im Alter von fünf Jahren erlitt Max in der väterlichen Schlachterei einen Unfall: Er stürzte von der an der Decke befindlichen Winde und verletzte sich an der Hüfte. Die Folge war ein verkürztes Bein und ein dadurch vermutlich zeitlebens beeinträchtigter Gang. Ab dem sechsten Lebensjahr besuchte er die Jüdische Knabenschule in Altona. Mit 14 Jahren schickten ihn die Eltern in eine Schlachterlehre nach Ostfriesland. Gleichzeitig arbeitete er sich in den Beruf des Viehhändlers ein. Wanderjahre schlossen sich an. Ab Frühjahr 1895 war Max Lichtenstein zurück an der Elbe und wechselte in den nächsten dreizehn Jahren ca. fünfundzwanzig Mal die Adresse. Er lebte in Hamburg zur Untermiete, blieb oft nur wenige Monate, manchmal ein halbes Jahr, selten mehr als ein Jahr. Bereits seit 1901 soll er selbstständig gewesen sein. Mehrmals und mit Unterbrechungen lebte er im Neuen Steinweg und auch in der 1. und 3. Elbstraße, einmal in der Grindelallee, in Hütten, häufiger waren seine Adressen Peterstraße, Jägerstraße und Adolphstraße, die später in Steenwisch umbenannt wurde. Einmal galt er als "unbekannt verzogen". So ging das bis Ende 1908, dem Jahr, in dem er Bertha Rebecka Salomon heiratete.

Rebecka, am 3. Dezember 1879 in Nieder-Ochtenhausen bei Bremervörde geboren, stammte wie er aus einer jüdischen Familie. Sie wohnten nun dauerhaft zur Miete in der Osterstraße 166, I. Stock. 1912 kam die Tochter Irma Marianne zur Welt. Max Lichtenstein war, wie seine Tochter in den 1950er Jahren erinnerte und im Dezember 1959 einer New Yorker Notarin eidesstattlich versicherte, wegen seiner Körperbehinderung von der aktiven Teilnahme am Ersten Weltkrieg ausgeschlossen. "1914 bis 1918 verbrachte mein Vater teilweise in der Hamburger Kaserne und als Viehverkäufer für das deutsche Heer."

Bei Kriegsende war die Tochter sechs Jahre alt. Als der Vermieter die Wohnung der Familie in der Osterstraße für sich beanspruchte, kaufte ihr Vater das 465 qm große Grundstück in Stellingen-Langenfelde, Adolphstraße 36, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (heute Steen­wisch 70). Ab Oktober 1918 bewohnten die Lichtensteins das Erdgeschoss, bestehend aus drei Zimmern, Kammer, Küche und Abort. Die beiden übrigen Wohnungen wurden vermietet, u. a. an ein Ehepaar Heidmann. Irma später:

"Sofort nach Einzug wurden größere notwendige Reparaturen vorgenommen und hinter dem Haus zu den bestehenden Gebäuden, wie Remise, Stall und Heuboden, auch ein amtlich bestätigtes Schlachthaus gebaut, welches bis in die Inflationszeit dauernd benutzt wurde. Auch daran erinnere ich mich noch sehr genau, da ich dann jedes Mal am Nachmittag den Tierarzt anrufen musste, da weder Fleisch noch irgendwelche Teile des Tieres das Schlachthaus verlassen durften, bevor alles untersucht und mit den amtlichen Stempeln versehen war."

Zum Teil schlachtete Max Lichtenstein selbst, zum Teil beauftragte er andere Schlachter damit, für ihn zu arbeiten. In den ersten Jahren lieferte er seinen Kunden das Fleisch mit Pferd und Wagen an. Etwa 1923 begann er auch im Städtischen Schlachthof in der Kampstraße für sich schlachten zu lassen. Wie seine Tochter wusste, hatte er durch die Inflation sein Vermögen eingebüßt und musste vermutlich neu anfangen. "Er ging dann einmal in der Woche (am Donnerstag) sehr früh auf den Markt, welcher sich an der Ecke des Heiligengeistfeldes befand und kaufte dort seine Ochsen …" Mit einer Buchstaben- und Zeichenkombination gekennzeichnet und amtlich abgewogen wurden die Tiere durch einen Tunnel zum Schlachthof getrieben. In jeder Woche waren es 10 bis 15 Tiere, jedes zu einem Durchschnittspreis von 700,– RM, so schätzte der Schlachter Karl Binder, der 1960 in Hamburg ebenfalls zum Wiedergutmachungsverfahren eine eidesstattliche Versicherung abgab.

Karl Binder, als so genannter Kopfschlachtermeister selbstständig, arbeitete unter anderem auch für Max Lichtenstein. Er übernahm mit seinen Angestellten das Treiben und Schlachten sowie das Zerteilen der getöteten Tiere und wurde dafür "pro Kopf" bezahlt. Max Lichtenstein "kaufte das Vieh. Es wurde zum Schlachthof gebracht, wo ich es für eine feste Vergütung pro Stück schlachtete und das Fleisch wieder an ihn ablieferte. Er verkaufte es, wie schon früher, an Ladengeschäfte und Wurstfabriken." "Am Donnerstagmittag kamen dann die Kunden," so berichtete Tochter Irma weiter, "um sich das Fleisch auszusuchen, welches in Vierteln [verkauft] wurde, und wenn sie keine Zeit hatten, schickte mein Vater es ihnen auch ins Haus, da er alle seine Kunden eine sehr lange Zeit hatte, und sie sich auf seinen guten Namen verlassen konnten." Die belieferten Geschäfte lagen hauptsächlich in Eimsbüttel und Altona, dazu gehörten, das wusste Karl Binder noch 1960 "... z. B. die Geschäfte Oldenburg (Hamburg-Altona, Königstr.), Alfons Werner (Hamburg, Talstr.), Schröder (Eimsbüttel, Methfesselstr.), Hermann Fricke (Hamburg-Altona, Herderstr.) …" Auch die Wurstfabrik Conrad Faul Ecke Heussweg/Hellkamp wurde genannt.

Zu Schlachter Binders Aufgaben gehörte es auch, das Fleisch auszuliefern, weil Max Lichtenstein nur Pferd und Wagen hatte. Die Gebäude hinter dem Wohnhaus in Stellingen dienten inzwischen als Garagen. Ein Hermann Meier, der für seinen Lastwagen hier einen Platz gemietet hatte (er war auch 1952 noch Garagenmieter), fuhr mit dem Fahrzeug wochentags Ware für Großschlachter aus, auch die von Max Lichtenstein. Der erledigte die anfallenden Büroarbeiten von zuhause aus, denn im Schlachthof hatte er lediglich ein Pult, in welchem schriftliche Unterlagen vorübergehend eingeschlossen werden konnten.
Nach Einschätzung Karl Binders stand sich Max Lichtenstein gut. "Wenn ich auch natürlich nicht weiß, was Herr Lichtenstein an den einzelnen Tieren verdient hat, so hatte ich doch nach allem den Eindruck, dass er sich gut stand. Seine Wohnung, seine Kleidung, seine äußere Erscheinung waren sehr solide und anständig."

Die Tochter Irma hatte den Beruf der Kontoristin erlernt und war von 1934 bis Februar 1936 in Hamburg bei der Firma Hausmakler Sally Kleve beschäftigt (s. derselbe). Die Kleves und die Lichtensteins waren miteinander verwandt. Eine Cousine lebte in U.S.A. Am 18. Februar 1936 war Irma im Amerikanischen Konsulat ein Besuchervisum ausgestellt worden. Am 8. Juni galt sie in der Hamburger Meldekartei als abgemeldet nach "East Orange (U.S.A.)". Weil sie dort keine Arbeitserlaubnis erlangen konnte, nahm sie den Umweg über Kuba, um per Schiff am 3. November 1936 mit einem Immigrationsvisum einzuwandern.

In Deutschland begann die Erfassung jüdischer Gewerbebetriebe. Der Historiker Frank Bajohr hat beschrieben, wie das in Hamburg ablief: Ab April 1937 gehörte Stellingen-Langenfelde zu Hamburg. In den eingemeindeten Gebieten (Harburg-Wilhelmsburg, Altona, Wandsbek) fertigten die ehemaligen Stadtsteuerämter Gewerbeverzeichnisse an. (Im so genannten althamburgischen Gebiet war es die Aufgabe des Polizeipräsidiums.) Nachdem Gauleiter und Reichsstatthalter Karl Kaufmann verfügt hatte, keine jüdischen Lieferanten mehr zuzulassen, erfasste als erste Hamburger Behörde ab Dezember 1937 die Wohlfahrtsbehörde systematisch die jüdischen Betriebe unter ihren Lieferanten. Die Erfassung aller jüdischen Gewerbebetriebe begann in Hamburg im Juli 1938 auf Anordnung des Reichsinnenministeriums. "Mein Vater verlor seine Kunden langsam in der Hitlerzeit, als die Beamten nichts mehr von Juden kaufen durften und die anderen Kunden Angst hatten, von meinem Vater zu kaufen," berichtete Irma, und Karl Binder ergänzte ihre Erinnerung um das Aufenthaltsverbot ihres Vaters auf dem Schlachthof ab 1. April 1937: "Nach Einsetzen der scharfen Verfolgungsmaßnahmen gegen die Juden, hier u. a. Aufenthaltsverbot auf dem Schlachthof, konnte ich den Kontakt zu Herrn Lichtenstein nicht weiter aufrechterhalten."

Ende 1938 hatte die nationalsozialistische Staatsführung ihre bisherigen Maßnahmen gegen jüdische Unternehmen so verschärft, "dass sich … Politik herauskristallisierte, die offenen Terror mit organisierter Zwangsauswanderung und finanzielle Repressionen mit Zwangs-,Arisierung‘ (Bajohr) verband. So wurde die "Ausschaltung" der Juden aus dem Wirtschaftsleben innerhalb weniger Monate abgeschlossen. Der Ausschluss Max Lichtensteins aus seinem Beruf war bereits 1937 erfolgt, wie ein rückwirkend ausgestelltes Leumundszeugnis vom Verein der Hamburger Großschlachter belegt.

Im Dezember 1938 hatte er die 1. Rate "Judensühneopfer" zu entrichten, ein halbes Jahr später eine "Judenabgabe". Es ging dabei jeweils um mehrere tausend Reichsmark. Zu Beginn des Jahres 1939 mussten er und seine Frau – wie alle Jüdinnen und Juden – den zusätzlichen Vornamen "Israel" bzw. "Sara" beantragen.

Max Lichtenstein erhielt eine Vorladung zur Devisenstelle des Oberfinanzpräsidenten in Hamburg am 13. Juni 1939 "zwecks Angaben über sein Vermögen". Er legte eine Depotaufstellung vor. Die Eheleute lebten von Mieteinnahmen, Kapital und den Kapitalerträgen. Als monatliche Ausgaben zum persönlichen Lebensunterhalt machten sie 250 RM geltend. Das schuldenfreie Grundstück war mit einem Wert von 12500 RM angegeben. Die Ehefrau, jetzt Bertha Rebecka Sara, besaß kein eigenes Vermögen. Die Devisenstelle nahm zur Kenntnis, dass eine Auswanderung nicht angestrebt wurde und erließ zunächst keine "Sicherungsanordnung", verfügte diese jedoch im Februar 1940. In dem per Einschreiben mit Zustellungsurkunde versandten Schreiben wurde Max Lichtenstein aufgefordert, "binnen 5 Tagen nach Zustellung" bei einer Devisenbank ein "beschränkt verfügbares Sicherungskonto" auf den eigenen Namen anzulegen. "Weitere bestehende Bank-, Sparkassen- und Postscheckkonten dürfen beibehalten werden", hieß es in der Anordnung, "über die jeweiligen Guthaben auf diesen Konten [dürfen Sie] jedoch nur durch Übertragung oder Überweisung auf ihr beschränkt verfügbares Sicherungskonto verfügen. Ohne Genehmigung darf über das Guthaben des beschränkt verfügbaren Sicherungskonto bis zu einem Freibetrag von 250 RM je Kalendermonat verfügt werden. Der Besitz von Barmitteln über den Freibetrag hinaus ist nicht statthaft. Zahlungen gleich welcher Art in bar dürfen nicht entgegen genommen werden."

Falls er Grundstückseigentümer sei und einen deutschblütigen Hausverwalter bestellt habe, hieß es weiter, gelte Folgendes: Nur der Hausverwalter dürfe die Mietzahlungen entgegennehmen, der wiederum dürfe Zahlungen an dritte Personen nur insoweit leisten, als sie für die Verwaltung des Grundstücks erforderlich seien. Tatsächlich hatte Max Lichtenstein einen "deutschblütigen" Hausverwalter, der auch nach der Enteignung im September 1942 und während der anschließenden Verwaltung durch die Hamburgische Grundstücksgesellschaft von 1938 m.b.H im Amt blieb. Er hatte (wie sein Nachfolger) selbst auch eine Garage im Steenwisch 70 gemietet. So erhielten beide Männer und ihre Ehefrauen 1940 den amtlichen Vordruck Dev. VI. 3 Nr. 3. Acht solcher Mitteilungen verschickte Max Lichtenstein und informierte seine Garagennutzer, Zahlungen nur noch auf das Konto 39/5 bei der Hamburger Sparcasse von 1827 zu leisten. Auch die Mieter im Haus erhielten einen solchen eingeschriebenen Brief.

Max Lichtenstein veräußerte auch seine Wertpapiere, was keiner Genehmigung durch die Devisenstelle bedurfte, wenn der Gegenwert auf das "Sicherungskonto" überwiesen wurde. Andererseits erforderte jede noch so geringfügige Handwerkerrechung einen Antrag an die Behörde auf Freigabe. So u. a. den Freigabeantrag vom 23. Dezember 1940 über 133 RM, zur Begleichung einer Tischlerrechnung für vier Sandkästen für den Luftschutzkeller.

In den USA hatte die Tochter 1940 den am 20. Mai 1897 geborenen Wilhelm Adler aus Gussmannsdorf bei Würzburg geheiratet. Der 15 Jahre ältere Mann war vormals Viehhändler gewesen wie sein Schwiegervater, hatte sich jedoch vor der Emigration zum Mechaniker ausbilden lassen. Dass vier Jahre nach der Hochzeit den Lichtensteins ein Enkel namens Stanley David geboren wurde, erfuhren sie nicht mehr.

Ab dem 19. September 1941 mussten alle Juden in Deutschland, die älter als sechs Jahre waren, einen handtellergroßen gelben Stern mit der Aufschrift JUDE auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht tragen. Für deren Verteilung hatten die jüdischen Repräsentanten zu sorgen, und die Juden mussten die diskriminierenden Abzeichen zu je 10 Pfennig kaufen.

Ab Oktober 1941 wurde das "Altreich" systematisch "judenfrei" gemacht. Nach den Richtlinien des Reichssicherheitshauptamtes waren Juden über 65 Jahre, Gebrechliche zwischen 55 und 65 Jahre, Juden in "Mischehen", ausländische Juden und solche mit Kriegsauszeichnungen aus dem Ersten Weltkrieg zunächst ausgenommen und wurden so von den ersten Großdeportationen nicht erfasst. Dann verkündete Reinhard Heydrich, das eigentlich für die Juden des Protek­torats Böhmen und Mähren geplante Getto Theresienstadt sei jetzt zugleich als "Altersgetto" für deutsche Juden vorgesehen. Ab Juni 1942 wurden dorthin Juden über 65 Jahre, Schwerkriegsbeschädigte, "Mischlinge" und "arisch Versippte" mit ihren Familienangehörigen deportiert. Max Lichtenstein war zu diesem Zeitpunkt 68 Jahre alt, seine Frau 63 Jahre. Sie zahlten aus ihrem Geldvermögen 8870 RM für den "Heimeinkauf" in Theresienstadt, als ginge es in ein Altersheim. Am 19. Juli 1942 wurden sie nach Theresienstadt deportiert, wo sie am 20. Juli mit Transport VI/2 ankamen. Für Max Lichtenstein bedeutete das Getto das Ende. Die Jüdische Gemeinde in Hamburg, bei der er von 1930 bis 1942 Mitglied war, vermerkte auf seiner Karte "Abwanderung".

Am 25. September 1942 ging das Grundstück Steenwisch 70 in den Besitz des Deutschen Reiches über, in die Erdgeschosswohnung zog ein Mieter ein. Es ist nicht bekannt, wer er war, nur so viel, dass er 1946 aus irgendeinem Grund angeklagt wurde und dann nicht mehr unter den Mieternamen auftauchte. Anfang der 1950er Jahre bemühte sich Irma Adler in einem Wiedergutmachungsantrag, das Elternhaus samt Grundstück wiederzuerlangen. Im Zuge dieses Verfahrens erstellte am 21. Februar 1956 das Sonderstandesamt Arolsen, Kreis Waldeck Abt. I die Sterbeurkunde Nr. 227/1956 für Max Abra­ham Lichtenstein. Demnach verstarb er am 5. Dezember 1942 in Theresienstadt. Bertha Rebecka Lichtenstein wurde kurz nach dem Tode ihres Mannes am 18. Dezember 1942 mit Transport Ds nach Auschwitz weiterdeportiert. Ein letztes Lebenszeichen von ihr ergibt sich aus einem handschriftlichen Eintrag in der Meldekartei von 1943: "Der Lichtenstein soll nicht mehr am Leben sein. (Nach­richt der Ehefrau vom Januar 1943 an Frau (unleserlich) Heidmann, Steenwisch 70)". Sie wurde per Gerichtsbeschluss auf den 8. Mai 1945 für tot erklärt.

Für Max und Bertha Rebecka Lichtenstein sind Gedenkblätter in Yad Vashem hinterlegt, veranlasst durch einen Neffen in U.S.A.

© Ursel Leilich

Quellen: 1; 2; 3; 4; 7; 8; StaH 332-8 (Meldewesen), A 34/1 (Alphabetische Meldekartei von "Groß-Altona" 1919 bis 31.7.1943); StaH 332-8 (Meldewesen), A 32/10 Band 22 (Meldebücher und -karteien der Randgemeinden vor der Einglie­derung in die Stadt Altona./10: Stellingen Langenfelde, Band 22: Alphabetische Meldekartei 1915–1927); StaH 332-8 (Meldewesen), A 31 Band 2 (Altona und Randgemeinden Chronologisches Register der 1872 in Altona (z. T. auch in Ottensen) Angemeldeten, mit Anmeldung bis 1889); StaH 332-8 (Meldewesen), A 30 (Althamburgisches Gebiet 1892–1925 Alphabetische Meldekartei); StaH 522-1 (Jüdische Gemeinden), Abl. 1993, Ordner 10; StaH 522-1 (Jüdische Ge­meinden), 992e Bd. 7 (Theresienstadt, Deportationsliste vom 19.7.1942); StaH 351-11 (AfW), Abl. 2008/01 200112 und Beiakte A, Irma Adler; StaH 314-15 (OFP), R 1940/136 und V 1/291 Bd. 1 und 2; Bundesarchiv Berlin, Liste der jüdischen Einwohner in deutschen Reich 1933–1945; AB Hamburg 1901, 1928, 1941; AB Hamburg (Al­tona) 1910; Frank Bajohr, "Arisierung" in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Un­ter­nehmer 1933–1945, Hamburg 1998, S. 120, 266, 303 und 342; Beate Meyer (Hrsg.) "Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933–1945, Hamburg/Göttingen 2006, S. 70; "Lexikon des Holocaust", Hrsg. Wolfgang Benz, Schlagwort Kennzeichnung, München 2002.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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