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Gustav Lampe * 1893

Billhorner Röhrendamm Ecke Lindleystraße (Hamburg-Mitte, Rothenburgsort)


HIER WOHNTE
GUSTAV LAMPE
JG. 1893
VERHAFTET 1934
’BEIHILFE ZUM MORD’
AN SA-MANN
KZ FUHLSBÜTTEL
1936 SACHSENHAUSEN
ERMORDET 10.11.1936

Gustav Lampe, geb. 26.3.1893 in Hamburg, Tod am 10.11.1936 im KZ Sachsenhausen

Billhorner Röhrendamm/Ecke Lindleystraße (Billwerder Neuer Deich 13)

Gustav Lampe gehörte wie Etkar André der KPD und dem Roten Frontkämpferbund (RFB) an, hatte aber keine Funktion inne. Er stammte aus einer Arbeiterfamilie und war in den Gängevierteln der Hamburger Neustadt aufgewachsen. Bei seiner Geburt lebten seine Eltern Gustav Conrad Heinrich aus Lübeck und Caroline Maria Henriette Lampe aus Rendsburg dort in einer damals weit verbreiteten Unterkunftsform: einem Sahl, d. h. dem 1-Raum-Obergeschoss eines Hauses, in 2. Vorsetzen 24. Bald darauf zogen sie in den Langergang 6. Als Gustav gerade ein Jahr alt war, verunglückte sein Vater im Mai 1894 tödlich während seiner Arbeit als Stauer an Bord des Dampfers "Ariadne". Die Mutter verdingte sich als Arbeiterin, drei Jahre später heiratete sie den Drechsler Hugo Heinrich Alfred Lablack. Die Ehe wurde 1900 geschieden.

Über Gustavs Schul- und Ausbildung ist uns nichts bekannt. Als er 1920 die geschiedene Maurerstochter Margarethe Ruppert heiratete, arbeitete er als Ewerführer. Gustav und Mar­ga­rethe Lampe waren gleichaltrig, sie gehörten der lutherischen Kirche an und lebten in der Sü­derstraße 47. Offenbar blieb die Ehe kinderlos.

Vor den Reichstagswahlen am 14. September 1930 veranstalteten sowohl die Kommunisten als auch die Nationalsozialisten Propagandaaufmärsche. Gustav Lampe wie Etkar André nahmen am 7. September 1930 an dem aus vielen Lastkraftwagen bestehenden Propagandaumzug der KPD und des 1929 verbotenen RFB teil. Im Bereich der Sternschanze kam es zu einem Zusammenstoß zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten, in deren Verlauf der SA-Truppführer Heinrich Dreckmann durch Messerstiche tödlich verletzt wurde und auf dem Weg ins Krankenhaus starb. Gustav Lampe erlitt bei diesem Vorfall Verletzungen am Kopf.

Als Vertrauter des RFB-Gau-Organisationsleiters Erich Krollmann fuhr Gustav Lampe ihn auf seinem Motorrad zu Veranstaltungen, von denen einige mit Auseinandersetzungen mit Nationalsozialisten endeten, wie in Altona am 9. August 1931, dem Tag der Volksabstimmung in Preußen. Anlässlich der Reichspräsidentenwahl am 10. April 1932 kam es am Nachmittag im Ausschlägerweg in Hammerbrook zu einer Schießerei, bei der zwei SA-Leute starben. In der Anklageschrift hieß es, Erich Krollmann habe den Zusammenstoß angeordnet, Gustav Lampe als sein Fahrer sei als Gehilfe mitverantwortlich für den Mord an den beiden Männern.

Gustav Lampe wurde am 16. Mai 1933 verhaftet, am 28. Juni wurde seine Ehe rechtskräftig geschieden. Er blieb bis zum 8. März 1934 in Untersuchungshaft, aus der er in "Schutzhaft" überführt wurde. Am 30. Mai 1934 versetzte man ihn wieder in Untersuchungshaft, die am 15. Oktober 1936 mit seiner Übergabe an die Stapo endete.

Ein Schwurgericht stufte den Zusammenstoß im Ausschlägerweg als "Raufhandel" und Landfriedensbruch ein. Nach der Machtübergabe an Hitler wurde jedoch erneut gegen den RFB ermittelt mit dem Ergebnis, "dass alle Bluttaten, die auf das Konto des RFB zu schreiben sind, wohl vorbereitet und überlegt begangen wurden", weshalb die Tat vom 10. April 1932 als "gemeiner hinterhältiger Mord nach § 211 StGB" angesehen werden müsse, wie der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht befand. Gustav Lampe wurde daraufhin wieder angeklagt, diesmal wegen Beihilfe zum Mord, und der Haftbefehl erneuert.

Über das Verfahren und seinen Ausgang liegen keine Dokumente vor. Wäre Gustav Lampe des Mordes überführt worden, hätte er zu einer Haftstrafe verurteilt werden müssen. Da er am 15. Oktober 1936 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, lag das Strafmaß offenbar so niedrig, dass es mit der dreijährigen Untersuchungs- und "Schutzhaft" abgegolten war. Während andere aus politischen Gründen Verfolgte nach Verbüßung ihrer Haftstrafen nach Hause entlassen wurden, wurde Gustav Lampe der Stapo übergeben und in das KZ Sachsenhausen überstellt, wo er bereits am 10. November 1936 umkam.

© Hildegard Thevs

Quellen: VAN-Totenliste 1968; StaH 242-1 II, Gefängnisverwaltung II, Ablieferung 16, U-Haft Männer; 332-5 Standesämter, 2312+1230/1893, 2811+52/1893; 3384+23/1920; 621-1/90, Firmen, Fa. Dres. Kehlenbeck & Grisemann, Bde 1 u. 10.

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