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Walter Klahn * 1901

Lehmweg 31 (Hamburg-Nord, Hoheluft-Ost)


HIER WOHNTE
WALTER KLAHN
JG. 1901
VERHAFTET 1940
EMSLANDLAGER
ERMORDET 30.11.1944

Walter Klahn, geb. 17.6.1901, gestorben am 30.11.1944 im Emslandlager V Neusustrum

Lehmweg 31

Walter Heinrich Rudolf Klahn kam am 17. Juni 1901 in Hamburg zur Welt und war das einzige überlebende Kind des Stellmachers Rudolf Klahn und Camilla, geb. Mohr. Er wurde evangelisch-lutherisch erzogen. Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte er eine dreijährige kaufmännische Lehre und war bis Ende der 1920er Jahre in verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Behörden und Firmen, darunter eine Zigarrenfirma, tätig. Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit fand er ab 1929 eine Beschäftigung als Büroangestellter bei unterschiedlichen Behörden sowie bei der Werft Blohm & Voss.

1931 kam er erstmals aufgrund seiner homosexuellen Veranlagung mit dem Gesetz in Konflikt. Wegen "öffentlicher Erregung eines Ärgernisses" erhielt er vom Amtsgericht Hamburg eine Geldstrafe von 30 RM.

Die Aussage eines 18-jährigen Strichjungen im Juli 1940 führte am 14. August 1940 zur ersten Verhaftung Walter Klahns während der NS-Zeit. Er hatte diesen jungen Mann in der Nähe der zur homosexuellen Kontaktanbahnung bekannten Bedürfnisanstalt am Millerntor kennengelernt und mit diesem in den Grünanlagen am Bismarckdenkmal sexuelle Handlungen ausgeführt. Klahn war zu dieser Zeit Wehrmachtsangestellter in der Wandsbeker Hermann-Göring-Kaserne. Nach anfänglichem Leugnen gab er, nachdem er "nochmals ganz energisch zur Wahrheit ermahnt wurde", was als Chiffre für Androhung bzw. Anwendung körperlicher Gewalt durch die Kriminalpolizei zu verstehen ist, nach einer Gegenüberstellung mit dem Strichjungen den sexuellen Kontakt zu. Für die Kripo handelte es sich bei Klahn "um einen typischen Homosexuellen, sogenannte Tante". Erschwerend wirkte sich eine weitere Aussage eines anderen Strichjungen aus, die Klahn weiter belastete und in deren Folge er im November 1940 vom Amtsgericht Hamburg zu vier Monaten Gefängnis nach § 175 RStGB verurteilt wurde.

Nachdem er 1941 zur Wehrmacht eingezogen wurde, kam es zu einem erneuten Verfahren, möglicherweise nach einer belastenden Erwähnung durch einen weiteren Hamburger Strichjungen, Paul Kühnapfel, der durch seine Aussagen viele Homosexuelle ins Verderben riss. Als "Kriegstäter" wurde Walter Klahn nun vor das Wehrmachtsgericht der Hamburger Division zur besonderen Verwendung 410 gebracht, von dem er am 29. April 1942 zu einer 18-monatigen Zuchthausstrafe vermutlich nach § 175 a RStGB und wegen Ungehorsams verurteilt wurde. Fortan galt er als wehrunwürdig und wurde über die Haftanstalt Lingen im Juli 1942 ins Strafgefangenenlager VII Esterwegen im Emsland verlegt. Eine Odyssee durch verschiedene Emslandlager und Zuchthäuser führte ihn schließlich in das Lager V Neusustrum, wo er am 30. November 1944 starb. Sein Grab befindet sich wahrscheinlich auf dem Gedenkfriedhof Esterwegen.

© Ulf Bollmann

Quellen: StaH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 645/41 und 5551/42; StaH, 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 16; StaH, 332-8 Meldewesen, A 51/1; Auskünfte Rainer Hoffschildt, Hannover und Christian-Alexander Wäldner, Ronnenburg-Weetzen.

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