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Wilhelm Krüger * 1874

Börnestraße 73 (Wandsbek, Eilbek)


HIER WOHNTE
WILHELM KRÜGER
JG. 1874
VERHAFTET 1935
"VORBEREITUNG ZUM HOCHVERRAT"
HAFT 1935 - 1938
KZ FUHLSBÜTTEL
TOT 14.3.1938
LAZARETT UG HAMBURG

Fritz Carl Wilhelm Krüger, geb. am 25.12.1874 in Wandsbek, gestorben am 14.1.1938 im Untersuchungsgefängnis Hamburg

Börnestraße 73 (früher: Börnestraße 71)

Wilhelm Krüger gehörte zur Eilbeker SPD-Widerstandsgruppe um Walter Schmedemann. Er arbeitete mit Emil Göthel (siehe dort) zusammen und wurde in demselben Prozess wie Emil Göthel verurteilt.

Der am 25. Dezember 1874 als Sohn eines Zimmermanns im preußischen Wandsbek geborene Wilhelm Krüger absolvierte eine vierjährige Schlosserlehre bei der Wandsbeker Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft PEG, die später in der Hamburger Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft aufging. Während des Ersten Weltkriegs arbeitete Wilhelm Krüger auf der Kaiserlichen Werft in Kiel.

Er heiratete Ende August 1898 die ebenfalls aus Wandsbek stammende, am 6. April 1878 geborene Frieda Jandt. Auch sie war in einer Arbeiterfamilie aufgewachsen. Beide Eheleute gaben "evangelisch" als ihre Religion an. Das Ehepaar Krüger hatte vier Töchter: Maria Luise Martha Marie, geboren am 3. Oktober 1898, Helene Wilhelmine Sophie Frieda, geboren am 6. April 1900, Hertha Minna Emma, geboren am 23. März 1903, und Wilhelma Sophie Elisa­beth, geboren am 14. Juli 1908.

Als junger Geselle trat Wilhelm Krüger dem freigewerkschaftlichen Deutschen Metallarbeiterverband und 1900 der SPD bei. Er verließ die Partei in den 1920er Jahren und kehrte 1930 zurück. Wilhelm Krüger wohnte vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Wohngebiet des SPD-Bezirksvorsitzenden Emil Göthel. Beide müssen sich schon vor 1933 zumindest oberflächlich gekannt haben, obwohl Wilhelm Krüger keine Funktionen in der SPD ausübte. Sein einziger Kontakt zur Partei bestand zum Parteikassierer, der regelmäßig die Beiträge abholte. Als dieser ihn nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten um Unterstützung bat, stellte Wilhelm Krüger seine Wohnung in der damaligen Josef-Klant-Straße 73 (heute wieder Börnestraße) den unter Beobachtung stehenden SPD-Funktionären für deren illegale Arbeit zur Verfügung. In der Wohnung der Familie Krüger wurden nun auch Sitzungen abgehalten, Flugblätter entworfen und Zeitungen gedruckt. Diese konspirativen Tätigkeiten blieben nicht verborgen. Die zweitjüngste Tochter Helene berichtete später von Hausdurchsuchungen, die sie miterlebt hatte. Am 8. Oktober 1935 wurde Wilhelm Krüger verhaftet. Vor dem Prozess am 30. Juni 1936 war er mehr als acht Monate im KZ Fuhlsbüttel und dann im Untersuchungsgefängnis Hamburg inhaftiert.

In dem Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen Vorbereitung zum Hochverrat wurde Wilhelm Krüger zugute gehalten, er vermittele nicht den Eindruck eines gefährlichen Revolutionärs. Das Gericht bewertete ihn als von Natur aus gutmütig und als "leicht zu bedenklichen Gefälligkeiten zu missbrauchen". Das Urteil lautete auf zwei Jahre und sechs Monate Zuchthausstrafe sowie Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von zwei Jahren. Die bereits erlittene Haft von acht Monaten und drei Wochen wurde ihm angerechnet.

Wilhelm Krüger verbüßte die Strafe im Zucht­haus Fuhlsbüttel. Drei Monate vor dem Ende der Haftzeit wurde er in das Lazarett des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis verlegt. Hier wurde er am 14. Januar 1938 leblos aufgefunden. Als Wilhelm Krügers Ehefrau zu ihrem Mann gerufen wurde, war er bereits verstorben. Die Todesursache ließ sich angeblich nicht klären. In der Todesbescheinigung wird jedoch als unmittelbare Todesursache "Herzschwäche" angegeben.

Im späteren Wiedergutmachungs­verfah­ren wurde anerkannt, dass es zum "Tod durch NS-Gewaltmaßnahmen" gekommen war. Wilhelm Krüger sei vorsätzlich oder leichtfertig getötet oder in den Tod getrieben worden. Er wurde 63 Jahre alt.

Auch die beim Landesarbeitsamt angestellte älteste Tochter Maria erfuhr die nationalsozialistischen Disziplinierungs- und Gleichschaltungsmaßnahmen unmittelbar. Sie wurde am 30. Juni 1934 auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums entlassen, weil sie "nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr" dafür biete, "dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten" würde.

Stand Februar 2014
© Ingo Wille

Quellen: AB; StaH 242-1II Gefängnisverwaltung II Abl. 16 (U-Haft); 332-5 Standesämter 1086-16/1938, 3826-174/1874, 4077-147/1898, 3832-187/1878; 351-11 Amt für Wiedergutmachung 2599; 352-5 Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen 2 1938/16; VVN-Hamburg, Archiv K 30; VAN-Totenliste, S. 50; Gedenkbuch Kola-Fu, S. 61; Für Freiheit und Demokratie, S. 299.

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