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Maximilian Gumpel * 1877

Grindelallee 6 (Eimsbüttel, Rotherbaum)

1941 Riga

Weitere Stolpersteine in Grindelallee 6:
Minna Gottschalk, Edith Horwitz, Albert Josephi, Dr. Leonhard Lazarus, Hedwig Lazarus, Laura Mosbach, Johanna Rosenberg

Maximilian Gumpel, geb. 28.12.1877 in Hamburg, deportiert am 6.12.1941 nach Riga

Maximilian Gumpel war mit Ella (*14.07.03, geb. Grossmann) verheiratet, die evangelischen Glaubens war und als "Arierin" galt. Ihr Sohn, Werner Hugo Siegmund, wurde am 31. Dezember 1934 geboren und evangelisch getauft. Damit erfüllte die Familie die im Dezember 1938 von den Nationalsozialisten eingeführte Klassifizierung als "privilegierte Mischehe". Allerdings ließ sich das Ehepaar zwischen 1939 und 1941 aus uns unbekannten Gründen scheiden; damit verfiel für Maximilian Gumpel der Schutz seiner "privilegierten Mischehe", der ihn von der im September 1941 eingeführten Kennzeichnungspflicht als Jude und der Deportation ausgenommen hätte.

Maximilian Gumpel war Inhaber einer Nähmaschinenexportfirma im Gertrudenkirchhof 10, die noch im Jahr 1939 seinen Angaben gegenüber der Devisenstelle des Oberfinanzpräsidenten zufolge Geschäfte mit Mexiko tätigte. Für seine Firma wurde vom Reichsstatthalter ein Treuhänder eingesetzt. Diese Maßnahme betraf alle jüdischen Firmen, die nicht "freiwillig" verkauft wurden. Die "Arisierung" dieser Firmen erfolgte dann gegen eine Gebühr, die sich auf einen beträchtlichen Prozentsatz des Verkaufspreises belief.

Maximilian Gumpel wohnte zu dieser Zeit in der Hallerstraße 23, die im Oktober 1938 von den Nationalsozialisten in Ostmarkstraße umbenannt worden war, (weil der Name auf den früheren Bürgermeister Hamburgs, Dr. Nicolaus Ferdinand Haller zurückging, der jüdischer Abstammung gewesen war).

Maximilian Gumpel wurde im April 1939 von der Devisenstelle dazu genötigt, eine Aufstellung seiner Vermögensverhältnisse einzureichen. Von der "Judenabgabe" wurde er freigestellt, denn er besaß nur ein geringes Vermögen, obwohl ihm ein Grundstück in der Hammerbrookstraße 104 gehörte, welches jedoch nach Angaben eines Haus- und Hypothekenmaklers völlig überschuldet war. Darüber hinaus hatte Maximilian Gumpel nach eigener Aussage noch Schulden in Höhe von 4000 RM.

Im Mai 1939 erhielt die Gemeindeverwaltung einen Antrag zum Kauf des Grundstücks. Dieser Vorgang berief sich auf die Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 und ermöglichte den Genehmigungsbehörden, eine Abgabe zu Gunsten des Deutschen Reiches zu erheben. In einer Anordnung vom 8. Februar 1939 betrug die Höhe dieser Abgabe 70% des Differenzbetrages zwischen Schätzwert und Kaufpreis des Grundstücks. Der Reichsstatthalter stimmte Ende Juli 1939 dem Kaufvertrag zu, unter der Bedingung, dass der Kaufpreis auf 70.000 RM ermäßigt wurde, sowie dass der Kaufpreis "nach Abzug der den Verkäufer anteilig treffenden Kosten" auf ein Sicherungskonto eingezahlt wird, über das nur mit Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten verfügt werden konnte.

Maximilian Gumpel hatte also keinen finanziellen Gewinn von diesem Verkauf. Im September 1939 gingen dennoch beim Oberfinanzpräsidenten zwei Briefe ein, die sich auf den Verkauf des Grundstückes bezogen, und nun Forderungen ihm gegenüber durchsetzen wollten. Die Gemeindeverwaltung fragte nach, ob die Kosten, die dadurch entstanden seien, dass "Der Gumpel (Jude)" vom 9. April 1935 bis 31. März 1937 auf öffentliche Kosten unterstützt worden war, nicht von dem Sperrkonto des Grundstückverkaufes gedeckt werden könnten. Darüber hinaus beziehe Maximilian Gumpel seit dem 1. Februar 1939 erneut eine Unterstützung, und zwar von 27 RM monatlich. Und ein Rechtsanwalt, der für sich und einen Klienten Ansprüche gegenüber Maximilian stellte, bat die Devisenstelle "auf keinen Fall zuzulassen, daß von diesem Betrage [auf dem Sperrkonto] irgendwelche Auszahlungen an den Juden Gumpel erfolgen". Ein Vermerk bestätigt, dass von dem Verkauf nicht einmal die Unkosten gedeckt waren. Sicherheitsanordnungen gegen Maximilian Gumpel waren jedoch aufgrund seiner Vermögensverhältnisse "nicht erforderlich".

Die Bemerkung in der Kultussteuerkartei "neutrale Kuverts verwenden!" deutet darauf hin, dass er möglichst keine Aufmerksamkeit bei Nachbarinnen und Nachbarn erregen wollte, wenn er Post von der Jüdischen Gemeinde bzw. deren Nachfolgeorganisation erhielt.

Maximilian Gumpel wurde aus der Grindelallee 6 bei Horwitz, einer Wohnung, in der mehrere Jüdinnen und Juden zu diesem Zeitpunkt wohnten, mit diesen zusammen am 6. Dezember 1941 nach Riga deportiert. Er überlebte die Deportation nicht.

© Marie Rümelin

Quellen: StaH, 522-1, Jüdische Gemeinden, 992b, Kultussteuerkartei der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburgs; Beate Meyer: Fragwürdiger Schutz – Mischehen in Hamburg (1933–1945), in: dies. (Hg.): Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933-1945. Geschichte. Zeugnis. Erinnerung, Hamburg ²2007, S. 79–88; StaH, Oberfinanzpräsident, 314-15 R 1939/2367; Harald Vieth: Hier lebten sie miteinander... in Harvestehude-Rotherbaum. Jüdische Schicksale, Alltägliches, Heutiges, Hamburg 1993; Frank Bajohr: "Arisierung" in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933–1945, Hamburg 1997, S. 279.

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