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Dr. Hans Völker * 1898

Bernhard-Nocht-Straße 74 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)

Flucht in den Tod 07.11.1938

Dr. med. Hans Friedrich August Völker, geb. 13.6.1898, inhaftiert 1935 und 1938, gestorben am 7.11.1938 im Atlantik auf der Reise von Lissabon nach Rotterdam durch Selbstmord durch Ertrinken

Bernhard-Nocht-Straße 74

In einer öffentlichen Sitzung am 1. Februar 1939 verkündete das Seeamt Hamburg: "In der Nacht vom 6./7. November 1938 ist der Passagier Dr. med. Völker vom Dampfer ‚Ceuta‘ auf der Reise von Lissabon nach Rotterdam von Bord verschwunden. Der Passagier hat unzweifelhaft durch Überbordspringen den Freitod gewählt und gefunden. Es trifft an diesem Vorfall niemanden ein Verschulden; die Maßnahmen der Schiffsleitung nach Bekanntwerden des Verschwindens waren sachgemäß."

Hans Völker wurde 1898 als Sohn des Direktors der Heil- und Pflegeanstalt in Langenhagen bei Hannover, Dr. med. Franz Völker, geboren. Nach dem Abitur nahm er als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Nach dem Ende des Krieges studierte er Medizin in Göttingen und Würzburg. Für eine Praktikanten- und Assistentenstelle im Krankenhaus St. Georg zog er nach Hamburg. 1926 promovierte er an der Hamburgischen Universität und ab 1928 war er Hilfsarzt des Hafenarztes. 1937 trat Hans Völker der NSDAP, Ortsgruppe St. Pauli-Süd, bei.

Um seine Homosexualität auszuleben, suchte Hans Völker nach Sexualpartnern in öffentlichen Bedürfnisanstalten und auf der Straße. Da er im Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin wohnte, konnte er seine Partner nicht mit zu sich aufs Zimmer nehmen.

Im Dezember 1935 wurde er erstmals kriminalpolizeilich wegen homosexueller Handlungen erfasst. Ein Wächter der Wach- und Schließgesellschaft hatte ihn mit Wilhelm Scherfig (gestorben am 8. Februar 1945 durch Flucht in den Tod, Stolperstein in der Borsteler Chaussee 23/Groß Borstel) in einem Hausflur erwischt und die beiden zur Polizeiwache gebracht. Hans Völker konnte glaubhaft machen, dass es zwischen den beiden nicht zu homosexuellen Handlungen gekommen war. Das Ermittlungsverfahren wurde zwar eingestellt, der Vorfall aber dem Präsidenten des Gesundheitsamtes, Prof. Dr. Peters, gemeldet. Hans Völker bestritt ihm gegenüber seine gleichgeschlechtliche Veranlagung und bemühte sich fortan, Männerbekanntschaften aus dem Weg zu gehen.

1938 wurde Hans Völker von einem ehemaligen Sexualpartner im Polizeiverhör genannt. Daraufhin nahm die Polizei erneut Ermittlungen gegen ihn auf. Am 25. März 1938 verurteilte ihn Amtsgerichtsrat Dr. Joachim Lohse zu sechs Wochen Gefängnis wegen Vergehens nach § 175 RStGB alter und neuer Fassung unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Lohse: "Ebenso ist das Gericht der Überzeugung, dass nach Sachlage der Strafzweck nicht mit einer Geldstrafe erreicht werden kann, vielmehr eine Freiheitsstrafe erfordert, denn es ist immerhin zu beachten, dass der Angeklagte als hochgebildeter Mensch eine besondere Verpflichtung hatte, an ihn herantretenden Versuchungen zu widerstehen."

Nach der Urteilsverkündung wurde Hans Völker fristlos entlassen und ein Verfahren zum Widerruf seiner Zulassung als Arzt in die Wege geleitet. Noch bevor darüber entschieden wurde, beging Hans Völker Suizid.

© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Quelle: Rosenkranz/Bollmann/Lorenz, Homosexuellen-Verfolgung, 2009, S. 99 f, 263f.

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