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Theodor Kamp * 1890

Spaldingstraße 70 (Hamburg-Mitte, Hammerbrook)


Verhaftet 1937 und 1939
KZ Fuhlsbüttel
Flucht in den Tod
07.04.1942

Theodor Kamp, geb. 7.12.1890, inhaftiert 1923, 1937, 1939, Selbstmord am 7.4.1942 in Hamburg

Spaldingstraße 70 (früher Spaldingstraße 82)

Der Radiotechniker Theodor Kamp wurde 1890 als eines von zwölf Kindern des Landwirts Jacob Kamp und dessen Frau Anna Maria Kamp (geb. Schiefer) in Neuboddenberg/Kreis Solingen (heute Leverkusen) geboren. Am 7. April 1942 vergiftete er sich mit Leuchtgas in seiner Wohnung in der Spaldingstraße 82 im ersten Stock. Am selben Tag hatte er eine Vorladung zur Vernehmung vom 24. Kriminalkommissariat erhalten, das für die Bekämpfung der Homosexualität zuständig war.

Bereits 1908 hatte Theodor Kamp mehrere Selbsttötungsversuche unternommen, sodass er in eine Heilanstalt eingewiesen wurde. Nach der Volksschule arbeitete er in der Landwirtschaft, bevor er sich bei mehreren Firmen zum Radiotechniker ausbilden ließ. 1912 zog er nach Hamburg. 1913 und 1918 verübte er erneut zwei Selbsttötungsversuche, was einen Aufenthalt in der Staatskrankenanstalt Friedrichsberg zur Folge hatte. 1915 geriet er wegen seiner Homosexualität erstmals mit dem Gesetz in Konflikt; er wurde wegen Erregung öffent­lichen Ärgernisses nach § 183 RStGB bestraft. 1917 und 1919 folgten Verurteilungen wegen Diebstahls und 1923 eine weitere wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses – dieses Mal wurde er mit sechs Wochen Gefängnis bestraft.

Seit 1924 wohnte er in der Spaldingstraße 82, zunächst als Untermieter, später übernahm er die Wohnung. Bis 1928 arbeitete er als Elektromonteur in leitender Stellung, dann als selbstständiger Radiotechniker, bis ihm 1936 die Gewerbeerlaubnis entzogen wurde.

1937 nahm er ein Ehepaar als Untermieter auf. Diesem fiel auf, dass ihr Vermieter häufig Männerbesuch bekam. Deshalb denunzierte der Ehemann Theodor Kamp bei der Polizei. Nach seiner Verhaftung musste Kamp als polizeilicher "Schutzhäftling" vom 23. März bis zum 28. April 1937 im KZ Fuhlsbüttel einsitzen. Am 21. Juli 1937 sprach das Amtsgericht Hamburg ihn schuldig, gegen den § 175 verstoßen zu haben und verurteilte ihn zu zehn Monaten Gefängnis. Die Strafe verbüßte er bis zum 20. Januar 1938 im Strafgefängnis Fuhlsbüttel.

Am 17. September 1939 wurde Theodor Kamp von einem heterosexuellen Mann angezeigt, weil er diesen in angetrunkenem Zustand auf dem Steindamm angesprochen, auf ein Bier in das Lokal Nagel in der Kirchenallee eingeladen und dort versucht hatte, ihn körperlich zu bedrängen. Wegen dieses Vorfalls wurde Kamp 1940 wegen Vergehens nach § 175 und versuchten Verbrechens nach §§ 175 a Ziffer 3, 43 und 73 RStGB zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung am 4. Juli 1941 aus dem Strafgefängnis Fuhlsbüttel stand er unter regelmäßiger polizeilicher Überwachung.
Nach seiner Selbsttötung am 7. April 1942 fanden die Polizeibeamten einen Zettel mit der Aufschrift: "Bemitleidet mich nicht. Mir ist wohl. Allen Freunden ein herzliches Lebewohl. Ich bin so glücklich."

© Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann

Quellen: StaHH, 331-5 Polizeibehörde – Unnatürliche Sterbefälle, 814/42; StaHH, 213-11, Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 450/40; StaHH, 242-1II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 16; StaHH, 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Ablieferung 2, 451 a E 1, 1 b.

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