Glossar und Zeitleisten


Glossar


von Beate Meyer

"Arisierung"
Unter "Arisierung" wird in der Regel die Entfernung der Juden aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben und der damit erzwungene Transfer ihres Vermögens von Juden auf Nichtjuden verstanden. Aus wirtschaftlichen Gründen – Hamburg war Notstandsgebiet – forcierte die Stadt Hamburg diesen Prozess bis 1938 noch nicht so stark. Nach dem Novemberpogrom vom 9./10. November 1938 kam es jedoch zu einem "Bereicherungswettlauf" (Frank Bajohr). Bis 1939 wurden in Hamburg 1500 jüdische Unternehmen zwangsweise liquidiert oder weit unter dem marktüblichen Preis an nichtjüdische Erwerber verkauft. Den jüdischen Besitzern wurde zumeist nur ein Teil des Wertes vergütet; insbesondere der "goodwill", der immaterielle Wert einer eingeführten Firma, ihr Kundenstamm, das Ansehen, die Verbindungen usw. wurde nach 1935 nicht mehr angerechnet. Außerdem wechselten Hunderte von Immobilien den Besitzer oder wurden unter Zwangsverwaltung gestellt. Im weiteren Sinne "arisiert" wurde auch das private Vermögen über Steuern und Zwangsabgaben. Schließlich griff der NS-Staat auch auf das zurückgelassene Vermögen emigrierter und deportierter Juden zu, das er zugunsten des Deutschen Reiches einzog.

Auschwitz (Konzentrations- und Vernichtungslager)
Das Lager Auschwitz wurde am Rand der polnischen Stadt Oswiecim gebaut und umfasste ein Gebiet von ca. 40 Quadratkilometern. Es bestand aus drei Teilen: dem Stammlager (Auschwitz I), Auschwitz-Birkenau, dem späteren Vernichtungslager (Auschwitz II) und dem Zwangsarbeiterlager Monowitz (Auschwitz III), dem Buna Monowitz und 45 weitere Lager angegliedert wurden. In Auschwitz I wurden zunächst einheimische Juden und politische polnische Häftlinge interniert, später kam eine Frauenabteilung hinzu, die jedoch nach Auschwitz II überführt wurde. In Auschwitz II befanden sich die meisten Häftlinge, vor allem Juden, eine Zeitlang auch die Familienlager für "Zigeuner" und für tschechische Juden. Ab Herbst 1941 wurde dort mit dem Gas Zyklon B experimentiert und ab März 1942 mit der industriellen Ermordung der Juden begonnen. In den vier Gaskammern wurden bis November 1944 zwischen 1 und 1,5 Millionen Juden getötet. Hamburg verließen zwei Transporte mit Ziel Auschwitz: am 11.7.1942 mit 300 Personen, am 12.2.1943 mit 24 Personen, die über das zentrale Berliner Sammellager dorthin deportiert wurden. Weitere Hamburger Juden gelangten aus den Gettos dorthin. In Auschwitz III schufteten die Häftlinge bei den Buna-Werken (synthetisches Gummi), den IG Farben oder den Oberschlesischen Hydrierwerken. Wurden sie arbeitsunfähig, wurden sie nach Birkenau überstellt und ermordet.

Auswanderung
Zwischen 1933 und 1941 emigrierten mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden 525.000 Jüdinnen und Juden, aus Hamburg zwischen 10.000 und 12.000. Sie verließen Deutschland in mehreren Wellen: Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, nach Verabschiedung der Nürnberger Gesetze und nach dem Novemberpogrom 1938. Zwischen 1933 und 1935 war die Auswanderung noch vergleichsweise ohne große Vermögensverluste möglich; ab 1935 wurden Steuern und Abgaben erhöht, ab 1938 erschwerte es eine Vielzahl von Bestimmungen, überhaupt das Land zu verlassen. Auswanderer durften gerade 10 RM mitnehmen. Wer auswandern wollte, musste einen gültigen Reisepass und ein Visum besitzen, die "Reichsfluchtsteuer" entrichtet haben, eine Abgabe für ins Ausland transferiertes Geld bezahlt haben (die Dego-Abgabe, die 1934 65% der Gesamtsumme betrug und bis September 1939 auf 96% erhöht wurde). Sie/er musste eine Packerlaubnis besitzen, eine Umzugsliste erstellt haben, die genehmigt worden war (auf neu gekaufte Gegenstände musste eine Abgabe bis zu 300% des Anschaffungswertes gezahlt werden), das Umzugsgut vor der Ausreise kontrollieren lassen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Behörde des Oberfinanzpräsidenten erhalten haben (dass alle Steuern und Abgaben entrichtet waren). Natürlich musste sie/er aus eigenen Mitteln oder mit Unterstützung einer Hilfsorganisation die Schiffs- oder Bahnfahrkarten erworben haben und etliches mehr. Wenn sich eine dieser vorgeschriebenen Formalitäten verzögerte, konnte die Ausreise oft gar nicht angetreten werden. Ein Teil der jüdischen Emigranten ging nach Palästina, das britisches Mandatsgebiet war. Andere versuchten, die Einreisegenehmigung für die USA und Großbritannien zu bekommen oder flüchteten in europäische Nachbarländer, wo die deutschen Truppen sie später einholten. 1939–1941 kamen als Zielgebiete nur noch wenige südamerikanische Länder oder Shanghai in Frage, das kein Visum verlangte. Am 23. Oktober 1941, zeitgleich mit dem Beginn der Deportationen, wurde die Auswanderung verboten.

Bewährungsbataillone 999 und "SS-Sonderkommando Dirlewanger"
In die Bewährungsbataillone 999 der Wehrmacht wurden ab 1942 aufgrund eines "Führerbefehls" Männer zwangsweise verpflichtet, denen ursprünglich die "Wehrwürdigkeit" wegen krimineller, militärstrafrechtlicher oder politischer Delikte aberkannt worden war (Juden oder "Mischlinge" ausgenommen.) Die neuen Einheiten sollten die Wehrmacht nach den schweren Verlusten an der Ostfront vor allem an anderen Fronten personell entlasten. Vom Oktober 1942 bis August 1944 wurden aus dem Deutschen Reich und den neuangeschlossenen Gebieten insgesamt ca. 28.000 "Wehrunwürdige" zu den Bewährungsbataillonen eingezogen. Die meisten hatten ihre Strafen bereits verbüßt, 30–40% kamen direkt aus den Gefängnissen, Zuchthäusern und Straflagern der Justizverwaltung, eine kleine Minderheit unmittelbar aus den Konzentrationslagern. 30% der Eingezogenen waren politisch Vorbestrafte, die anderen "Kriminelle" im Sinne des NS-Strafrechts. Die Bewährungsbataillone wurden insbesondere in Nordafrika, dem Balkan und Griechenland, einige auch an der West- und Ostfront und als Pioniertruppen in Deutschland selbst eingesetzt. Unter den politisch Vorbestraften dominierten die Mitglieder der Arbeiterparteien. Sie versuchten in vielen Einheiten, ihre Widerstandsaktivitäten fortzusetzen und vor allem möglichst viele "Bewährungssoldaten" zum Überlaufen zu den alliierten Truppen zu bewegen oder in Einzelfällen sogar eine bewaffnete Rebellion in den eigenen Reihen herbeizuführen.
Eine andere "Bewährungseinheit", die den Namen ihres Leiters Oskar Dirlewanger trug, war als "Freiwilligenabteilung" der Waffen-SS angegliedert. Diese Einheit wurde im Sommer 1940 ausschließlich aus vorbestraften Wilddieben zusammengestellt. Ihr Kommandeur musste sich selbst wegen eines Sittlichkeitsdelikts "bewähren". Von 1942 bis Herbst 1944 bekämpfte das Bataillon im sogenannten Generalgouvernement Widerstandsgruppen, bewachte Arbeitslager und Zwangsarbeiter oder ging gegen Partisanen in Weißrussland vor. Ukrainische und russische "Hilfswillige" verstärkten die Truppe auf 1000–1200 Mann. Im Mai 1943 wurden erstmals KZ-Häftlinge, "Berufsverbrecher" und "Asoziale", sowie verurteilte SS-Männer und von Militärgerichten verurteilte Soldaten zum "Sonderkommando Dirlewanger" eingezogen, das jetzt auf 6500 Mann anwuchs. Die Brigade erwarb sich einen Ruf als brutale Schlächter bei der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes und der Aufstandsbewegung in der Slowakei im Herbst 1944. Nun wurden 1000 politische KZ-Häftlinge zwangsweise rekrutiert, die eine rudimentäre militärische Ausbildung und Waffen erhielten und Anfang Dezember ins slowakisch-ungarische Grenzgebiet geschickt wurden, um gegen die vorrückende Sowjetarmee zu kämpfen. Aus der Brigade, in der einige Kompanien fast ausschließlich aus "Politischen" zusammengesetzt waren, flüchteten Hunderte ehemaliger politischer Häftlinge zu den Sowjets – wobei eine nicht bekannte Anzahl wegen ihrer SS-Uniformen in sowjetischen Kriegsgefangenenlagern inhaftiert wurden und bei der Zwangsarbeit ums Leben kamen.
– Benedikt Behrens

Chelmno, dt. Kulmhof (Vernichtungslager)
Dieses erste Vernichtungslager lag ca. 70 km von Lodz entfernt. Nach Schätzungen wurden hier zwischen 152.000 und 320.000 Juden ermordet, darunter die Häftlinge des Gettos Lodz. Das Lager Chelmno bestand aus zwei Teilen: 1) Im "Schloss" wurden die Menschen aufgenommen und in Gaswagen am Ende einer Rampe ermordet. Hier lebte auch das Mordpersonal. Im Dezember 1941 "arbeiteten" drei Gaswagen. 2) Im "Waldlager" mussten ausgesuchte Deportierte, die später erschossen wurden, Massengräber ausheben und die Leichen begraben bzw. diese später in zwei Verbrennungsöfen verbrennen.

Dego-Abgabe
Jüdische Emigrantinnen und Emigranten mussten, wenn sie ihr Vermögen ausführen wollten, Reichsmark in Devisen tauschen. Dafür wurde eine sogenannte Dego-Abgabe fällig, die Teil der ökonomischen Ausplünderung der Juden war. Die Bezeichnung leitet sich vom Empfänger der Abgabe ab, der Deutschen Golddiskontbank. Die Abgabe stieg von 20% im Jahr 1934 auf 96% im Jahr 1939 und Folgejahre an. D. h. wer 1.000 RM vom eigenen Vermögen mitnehmen wollte, musste 960 abführen und erhielt Devisen im Gegenwert von 40 RM. Auch auf Umzugsgut, das nach dem 31.12.1932 erworben worden war, musste eine solche Abgabe entrichtet werden, sie betrug 100% des Neupreises. 1940 weitete ein Erlass dies dann auf Gegenstände, die bereits früher erworben worden waren und auf andere Transaktionen aus, mit denen Auswanderer versuchten, einen Teil ihres Vermögens zu retten wie z. B. Grundstückstausch.
Die halbstaatliche Golddiskontbank, 1924 eigentlich zur Finanzierung von Exportgeschäften gegründet, veräußerte im Rahmen der Judenverfolgung in den 1930-er Jahren deren (gesperrten) Wertpapierbesitz, berechnete dafür ebenfalls eine Abgabe zugunsten des Deutschen Reichs, während der Resterlös auf Sperrkonten zurück ging, über die der Eigentümer nicht verfügen durfte. Sie finanzierte zudem die Aufrüstung und vergab Kredite an die SS, die der Höhe der jeweils abgelieferten geraubten Wertgegenstände aus den Konzentrations- und Vernichtungslagern entsprachen. Ab 1945 ruhte ihr Geschäft, 1961 wurde sie aufgelöst und abgewickelt.

DIGH (Deutsch-Israelitische Gemeinde Hamburg = Jüdische Gemeinde),
Jüdischer Religionsverband e.V., Bezirksstelle Nordwestdeutschland der
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Die Deutsch-Israelitische Gemeinde Hamburgs gab sich 1867 eine Toleranzverfassung: Unter dem organisatorischen Dach der Gemeinde, die für das Schul- und Erziehungswesen, das allgemeine Wohlfahrts- und Begräbniswesen verantwortlich zeichnete, existierten zwei (später drei) Kultusvereinigungen, die sich um die religiöse Betreuung kümmerten. Jeder Hamburger Jude konnte entscheiden, ob sie/er der Gemeinde und/oder einer Kultusvereinigung angehören wollte. Kultusverbände waren der orthodoxe Synagogenverband, der liberale Tempelverband und die 1894 gegründete gemäßigt-orthodoxe Neue Dammtor-Synagoge. Während der Weimarer Republik zählte die Gemeinde ca. 20.000 Mitglieder und stellte damit die viertgrößte jüdische Gemeinschaft im Deutschen Reich dar. Nur ca. 40% der Gemeindemitglieder gehörten einem der Kultusverbände an. Außerhalb der Hamburger Stadtgrenzen hatten sich jüdische Gemeinden in Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg gebildet. Als mit dem Groß-Ham­burg-Gesetz von 1937 diese Städte dem Hamburger Gebiet zugeschlagen wurden, gingen deren jüdische Gemeinden Anfang 1938 in der Hamburger auf, die sich in "Jüdischer Religionsverband" umbenennen und später – als die jüdischen Gemeinden nur noch als Vereine existieren durften – ein "e.V." anhängen musste. Nach dem Novemberpogrom 1938 bestimmte die Gestapo den bisherigen Syndikus, Max Plaut, zum Alleinverantwortlichen für den Religionsverband. Die Kultusverbände mussten ihre Tätigkeit im Frühjahr 1938 beenden.
1939 zählte die jüdische Gemeinde Hamburgs nach den ersten Emigrationswellen noch 10131 Mitglieder. Im Juli 1939 wurde per Gesetzesakt die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" gegründet, deren "Bezirksstelle Nordwestdeutschland" Plaut nun ebenfalls leitete. Mitglied der Reichsvereinigung musste jeder Angehörige eines aufgelösten Kultusverbandes und der Gemeinde werden mit Ausnahme der in "privilegierter" Mischehe lebenden Juden. Plauts Betreuungsgebiet umfasste über Hamburg hinaus auch große Teile des heutigen Schleswig-Holsteins und Niedersachsens. Der "Jüdische Religionsverband" blieb für die Hamburger als Abteilung innerhalb der Reichsvereinigung zuständig, bis er der Zwangsorganisation im August/November 1942 endgültig eingegliedert wurde. Im Juni 1943 löste der NS-Staat die Reichsvereinigung auf, ließ aber eine Rest-Reichsvereinigung die Angelegenheiten der Mischehen noch bis Kriegsende weiterführen. Deren Hamburger Büro wurde von dem Arzt Martin-Heinrich Corten geleitet.

Emigration, siehe Auswanderung

"Euthanasie"
Die Tötung "lebensunwerten Lebens" wurde seit Ausgang des 19. Jahrhunderts unter Rassehygienikern in etlichen Ländern diskutiert. In Deutschland ermöglichten nach der NS-Machtübernahme etliche Gesetze die Erfassung und Aussonderung erbkranker, körperlich oder geistig behinderter Personen. Mit der sog. Kindereuthanasie wurden 1939 mindestens 5000 Säuglinge und Kinder ermordet. Der kurz darauf folgenden "Erwachseneneuthanasie" ("Aktion T4", benannt nach der Adresse von deren Zentrale, der Tiergartenstraße 4 in Berlin) fielen ca. 70000 Personen zum Opfer. Diese wurde im August 1941 nach Protesten kirchlicher Kreise offiziell eingestellt. Doch die Ermordung kranker und nicht mehr arbeitsfähiger KZ-Häftlinge lief bis Ende des Krieges als "Aktion 14f13" in drei der Tötungsanstalten weiter (Bernburg, Sonnenstein und Hartheim). Sie betraf ca. 20.000 Häftlinge.
Ab 1943 folgte die "wilde Euthanasie" oder "Aktion Brandt", benannt nach Hitlers Begleitarzt. Es wurden Heil- und Pflegeanstalten geräumt und die Patienten in besonderen Anstalten konzentriert, wo sie gezielt mit überdosierten Medikamenten oder durch Unterernährung getötet wurden. Dies betraf ca. 30.000 Personen. Juden, die sich in staatlichen Heimen befanden, wurden im Rahmen der ersten beiden "Euthanasie"-Phasen mit ermordet. Jüdische Geisteskranke wurden dann in einer eigenen Anstalt in Bendorf-Sayn gesammelt und den systematischen Deportationen angeschlossen.
Insgesamt sollen 150.000 nichtjüdische und jüdische Patienten aus Deutschland getötet worden sein.

Fuhlsbüttel, Polizeigefängnis bzw. Konzentrationslager "Kolafu" (auch: "Kola-Fu")
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden 400 bis 600 politische Gegner in der Strafanstalt Fuhlsbüttel inhaftiert, mehr als 100 weitere im "wilden KZ" Wittmoor, das im Oktober 1933 aufgelöst wurde. Von diesem Zeitpunkt ab nutzte die Staatspolizei unter Bruno Streckenbach Gebäudeteile der Strafanstalt Fuhlsbüttel, das "Kolafu", als Haftstätte für ca. 700 bis 800 "Schutzhäftlinge". Unter dem Kommandanten Paul Ellerhusen und Wachmannschaftsführer Willi Dusenschön galt Fuhlsbüttel als eines der brutalsten Lager im Deutschen Reich. Nachdem Todesfälle unliebsames Aufsehen erregt hatten, wurde die Leitung ausgewechselt und das Konzentrationslager 1936 in Polizeigefängnis Fuhlsbüttel umbenannt. Es unterstand der Gestapo, die hier vor allem politische Häftlinge, Homosexuelle und Zeugen Jehovas inhaftierte. Während des Novemberpogroms 1938 sammelte sie hier einen Großteil der Juden, die in das KZ Sachsenhausen transportiert wurden. Später durchliefen auch ca. 400 Swing-Jugendliche das Polizeigefängnis. Im "Kolafu" herrschte große Fluktuation, weil die Häftlinge in der Regel nach einiger Zeit in andere Lager verlegt wurden. Während des Zweiten Weltkrieges wies die Gestapo vermehrt in Mischehe lebende Juden, die kriminalisiert worden waren, und ausländische Zwangsarbeiter hier ein.

Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Das am 7. April 1933 erlassene Gesetz erlaubte den nationalsozialistischen Machthabern, politisch missliebige oder "nichtarische" Staatsdiener zu entlassen bzw. in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie vor August 1914 bereits Beamte gewesen waren. "Frontkämpfer" blieben von der Entlassung verschont. Wer zwangsweise in den Ruhestand versetzt war, erhielt eine Pension, die später mehrfach reduziert wurde. In der Folgezeit musste jeder Beamte den "Ariernachweis" erbringen und mit Dokumenten belegen, dass kein Jude unter den Vorfahren zu finden war. Etliche Durchführungsverordnungen weiteten das Gesetz auf Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst wie bei halböffentlichen Unternehmen aus. "Ariernachweise" verlangten später nicht nur Arbeitgeber, Schulen und Universitäten, sondern auch Clubs oder Vereine.

Hachschara(h)
Mit diesem Begriff wird die geistige und körperliche Vorbereitung auf ein Leben in Palästina bezeichnet. Die Bewegung entwickelte sich Ende 19. Jahrhunderts. In Deutschland strömten nach der nationalsozialistischen Machtübernahme angesichts der bedrückenden Situation vor allem Jugendliche in die sog. Hachschara-Zentren. Sie lebten während dieser Zeit in Wohnheimen oder Wohngruppen und bereiteten sich in Lehrwerkstätten oder anderen Einrichtungen auf ihre Auswanderung und eine spätere landwirtschaftliche, handwerkliche oder hauswirtschaftliche Tätigkeit in Palästina (Erez Israel, das gelobte Land) vor, wo sie Kibbuzim aufbauen wollten. Dafür befassten sie sich auch intensiv mit jüdischer Geschichte und lernten Hebräisch. Die Träger dieser Ausbildung waren meist zionistische Organisationen, insbesondere der Hechaluz (dt.: Pionier). Dieser linksorientierte Verband war 1917 entstanden und hatte 1922 einen deutschen Landesverband eingerichtet.
In Hamburg bestanden Einrichtungen für die Älteren-Hachschara (über 18 Jahre) und die Jüngeren- und Mittleren-H. (14–17 Jahre). Junge Männer konnten auch eine Seemanns-Hachschara auf den Schiffen der Fairplay-Reederei, später auch der Bernstein- und Schindler-Reederei absolvieren. Bis 1938 hatten in Hamburg 800 Jugendliche diese Vorbereitungszeit durchlaufen. Zwischen 1938 und 1941 wurden reichsweit die meisten Hachschara-Zentren zwangsweise geschlossen, einige durften als Zwangsarbeiterlager weitergeführt werden. Der Hechaluz arbeitete von 1938 an im Rahmen des Palästina-Amtes weiter, einer Hilfsorganisation zur Auswanderung nach Palästina, die 1941 aufgelöst wurde.

Hechaluz, siehe Hachschara und Zionistische Bewegung

Homosexuellen-Verfolgung
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern standen in Deutschland von 1871 bis 1994 unter Strafe (§ 175 des Strafgesetzbuches). Von 1871 bis zum 27. Juni 1935 musste für eine Strafverfolgung eine beischlafähnliche Handlung nachgewiesen werden.
Die Nationalsozialisten stellten homosexuelle Männer als "Volksschädlinge", "gefährliche Gewohnheitsverbrecher", "Staatsfeinde" und "bevölkerungspolitische Blindgänger" dar, die es zu bekämpfen und aus der "gesunden Volksgemeinschaft" "auszumerzen" galt. Viele Deutsche teilten diese Meinung offenbar, denn ein Großteil der Homosexuellen geriet durch Denunziationen in das Netz von Gestapo und Kriminalpolizei. Am 28.6.1935 wurde das Strafrecht verschärft (§ 175, § 175a), sodass bereits ein begehrlicher Blick oder eine Körperberührung für eine Verurteilung ausreichten: Eine sexuelle Handlung musste nicht mehr nachgewiesen werden. Polizei und Justiz sollten eine "Verführung" heterosexueller Männer verhindern, um das Volk "rein" zu halten. Insgesamt wurden in der NS-Zeit rund 54000 Männer nach § 175 und/oder § 175a zu Gefängnis und Zuchthaus verurteilt bzw. in Anstalten eingewiesen (z. B. Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn). Das ging fast immer einher mit der Zerstörung sozialer Existenzen (Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung und Eigentum, Entzug der Approbation, Aberkennung akademischer Titel). Viele Beschuldigte entzogen sich vor oder während des Verfahrens durch Selbstmord der Verurteilung. Die Männer wurden nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern auch in Konzentrationslager oder Tötungsanstalten eingewiesen und dort ermordet oder zur "freiwilligen" Kastration gezwungen. Der Zusammenbruch des NS-Regimes beendete die Verfolgung der Homosexuellen keineswegs. Der verschärfte § 175 galt weiter in den Besatzungszonen und später in der Bundesrepublik Deutschland. Von 1949 bis 1969 wurde gegen ca. 100.000 homosexuelle Männer ermittelt. In etwa der Hälfte der Fälle kam es zu Verurteilungen. Erst 1969, 24 Jahre nach Kriegsende, wurden gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen erwachsenen Männern (damals über 21 Jahre) straffrei.
Weibliche Homosexualität stand nicht unter Strafandrohung, wenngleich sie sich strafverschärfend auswirkte, wenn Frauen wegen anderer Delikte auffällig geworden waren.

"Judenhäuser"
Das Reichsgesetz über die Mietverhältnisse mit Juden vom 30.4.1939 schaffte den Mieterschutz für Juden ab und schränkte ihr Recht auf freie Wohnungswahl erheblich ein. Damit bekamen die Behörden die Möglichkeit, Juden in bestimmten Stadtteilen zu konzentrieren. "Judenwohnungen" galten der NSDAP-Gauleitung als Verfügungsmasse für sozialpolitische und städtebauliche Maßnahmen, später auch als Ersatzwohnraum für Bombengeschädigte. In Hamburg befahl die Gestapo Max Plaut 1941, Wohnraum freizumachen. Der Religionsverband wies die Betroffenen vor allem in Wohnstifte, Alters- und Pflegeheime ein, über die er als Gemeindeeigentum (bzw. dann Eigentum der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland) verfügen konnte. Die meisten Wohnhäuser lagen im Grindelgebiet, Eimsbüttel-Süd und Altona. Zunächst traf der Umquartierungsbefehl ungeschützte "Volljuden", dann die in "nichtprivilegierter" Mischehe und schließlich die in "privilegierter" Mischehe lebenden Juden. Die schweren Luftangriffe auf Hamburg im Juli/August 1943 verstärkten die Wohnraumknappheit in Hamburg. Der Religionsverband musste weitere Zimmer für Ausgebombte freimachen. Dabei waren 600 von den 1257 noch in Hamburg befindlichen Juden selbst betroffen. Dies konnte trotz der Drohung, die Hamburger Juden ersatzweise in Baracken auf dem jüdischen Friedhof umzuquartieren, nur ansatzweise verwirklicht werden. Viele Juden lebten nur eine kurze Zeit im "Judenhaus", bis sie den Deportationsbefehl erhielten. Der Wohnraum, der ihnen zustand, wurde immer geringer bemessen. Die "Judenhäuser" waren gekennzeichnet und standen unter Gestapokontrolle. Aus diesem Grund entschied nach dem Krieg das Oberverwaltungsgericht Hamburg, den zwangsweisen Aufenthalt von "Sternträgern" dort als haftgleich anzuerkennen.

"Judenreferat" der Gestapo
Das "Judenreferat" der Hamburger Gestapo mit ihrem Leiter, dem "Judenreferenten" Claus Göttsche, war 1938 als eigenständige Abteilung aus dem Referat "Juden, Freimaurer, Logen" (II B) hervorgegangen. Später erhielt es die Bezeichnung IV B 4. Unter Göttsche arbeiteten dort u. a. Fritz Beck, Walter Wohlers, Hans Stephan, Ferdinand Amberger, Walter Mecklenburg, Hermann Kühn sowie Beamte namens Götze und Hammerschlag. Die Sicherheitspolizei baute das Jüdische Gemeinschaftshaus in der Rothenbaumchaussee 38 um und quartierte hier das "Judenreferat" ein, das zuvor in der Staatspolizeileitstelle Hamburg im Stadthaus seinen Sitz gehabt hatte. Inmitten des Grindelviertels organisierte Göttsche nun die Überwachung, Kontrolle und schließlich die Deportation der Hamburger Juden. Im Herbst 1943 kehrte er ins Stadthaus zurück und übernahm die Nachrichtenabteilung. In das ehemalige Gemeinschaftshaus zog das Ausländerreferat der Gestapo. Im Mai 1945 verübte Claus Göttsche Selbstmord, sein Untergebener Walter Mecklenburg folgte ihm 1947, während andere Gestapoleute abtauchten. Die Beamten des "Judenreferats" wurden nie wegen ihrer Taten in Hamburg vor Gericht gestellt. Aus eingestellten Ermittlungsverfahren wird deutlich, dass sie sich nicht nur immer wieder allein und gemeinschaftlich bereichert, sondern Juden auch schikaniert, erpresst, in den Tod getrieben oder wegen geringer Vergehen auf die Deportationslisten gesetzt hatten.

"Judenstern"
Die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1.9.1941 verpflichtete alle Juden, die älter als sechs Jahre waren, ab 19.9.1941 einen gelben "Judenstern" sichtbar auf der linken Brustseite zu tragen. Erwerben mussten sie diesen für 10 Pf. bei der Reichsvereinigung, in Hamburg beim Jüdischen Religionsverband. Sie mussten ihn ausschneiden, säumen und fest aufnähen. Ausgenommen von der "Sternpflicht" waren die in "privilegierten" Mischehen lebenden Juden und die "Mischlinge ersten Grades". Ohne "Stern" das Haus zu verlassen oder ihn zu verdecken, zog Strafen nach sich, die oftmals zur schnelleren Deportation führten.

Judenvermögensabgabe, siehe "Sühneleistung"

Jüdischer Religionsverband, siehe DIGH

Jungfernhof, siehe Riga

Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KJVD), Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) und andere Unterorganisationen
Die KPD, im Dezember 1918 gegründet, kämpfte für die Errichtung einer "Diktatur des Proletariats" nach sowjetrussischem Vorbild. Bewaffnete Aufstandsversuche in den 1920er Jahren blieben erfolglos. Im Juli 1920 beteiligte sich die KPD erstmals an Reichstagswahlen mit dem Ziel, das Parlament als politische Bühne zu nutzen. Die Demokratie der Weimarer Republik bekämpfte sie weiterhin.
Die Zentren der KPD lagen in den Großstädten und den Industrierevieren in Nord-, West- und Mitteldeutschland. Ende der 1920er Jahre wuchs die KPD durch Vereinigung mit der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei (USPD) zur Massenorganisation, 1930 gehörten ihr 120.000, Ende 1932 ca. 300.000 Genossen an.
Hier kann nicht auf die Führungspersönlichkeiten und nur auf einige Unterorganisationen oder KP-nahe Vereinigungen eingegangen werden, mit denen die Partei versuchte möglichst viele Mitglieder, Unterstützer und Anhänger zu erreichen: Der seit 1924 existierende paramilitärische Wehrverband "Rotfrontkämpferbund" (RFB) schützte Versammlungen vor Überfällen und lieferte sich Straßenschlachten mit der SA. Die 1924 gegründete "Rote Hilfe" unterstützte inhaftierte Kommunisten, Gewerkschafter und andere Gefangene. Der 1925 gegründete Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) bot jungen Leuten politische Diskussionen, verknüpft mit attraktiven Freizeitangeboten an; der gleichzeitig ins Leben gerufene "Rote Frauen- und Mädchenbund" (RFMB) setzte sich u. a. für die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen 218 ein, um nur einige zu nennen.
1929 erklärte die KPD unter dem Begriff "Sozialfaschismus" den Kampf gegen die Sozialdemokratie zum Hauptziel ihrer künftigen Politik. Die Partei wollte versuchen, die Masse der sozialdemokratischen Arbeiter zu gewinnen, deren Führer sie als "Arbeiterverräter" ansah, u. a. weil sie zum Schutz der Weimarer Republik Polizei gegen streikende/demonstrierende Arbeiter einsetzte. Die KPD propagierte die "Einheitsfront" der Arbeiterschaft unter ihrer Führung. Um die Gewerkschafter aus dem sozialdemokratischen Kontext heraus zum Klassenkampf zu führen, wurde die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) gegründet. Ihre Unterorganisationen wie beispielsweise die Interessengemeinschaft Oppositioneller Lehrer sollten die Mitglieder der Einzelgewerkschaften für die Politik der KPD gewinnen – was diese allerdings als Spaltungsversuche werteten. Ende der 1920er Jahre war die KPD mittlerweile eher zur Partei der Arbeitslosen geworden. Die KPD bündelte linksgerichtete Protestwähler und konnte bei der Reichstagswahl am 6.11.1932 als drittstärkste Partei fast sechs Millionen Stimmen erlangen. Der Vorsitzende der KPD, der Hamburger Ernst Thälmann, schlug der SPD nunmehr eine gemeinsame "Antifaschistische Aktion" vor, doch auch dieses Angebot beinhaltete ein gemeinsames Vorgehen unter Federführung der KPD und stieß deshalb auf wenig Zustimmung bei den Sozialdemokraten. Anlässlich der nationalsozialistischen Machtübernahme rief die KPD ohne Erfolg zum Generalstreik auf.
Nach ihrer Machtübernahme verboten die Nationalsozialisten die KPD, ihre Organisationen, Versammlungen und Publikationen auf der Grundlage der Reichstagsbrandverordnung vom 28.2.1933 als staatsfeindlich. Am 3.3.1933 wurde Ernst Thälmann in "Schutzhaft" genommen. Dennoch erhielt die KPD bei den Reichstagswahlen am 5.3.1933 noch einmal 12,3% der Stimmen. Ihre Sitze im Reichstag konnten die kommunistischen Abgeordneten nicht mehr einnehmen. Sie wie andere KPD-Mitglieder wurden systematisch verfolgt, ins Exil gejagt oder in Konzentrationslager eingewiesen. Im Exil widerrief die Kommunistische Partei die verhängnisvolle Sozialfaschismustheorie und propagierte mit der Volksfrontpolitik ein Zusammengehen mit der SPD, was jedoch angesichts des tiefen gegenseitigen Misstrauens nur selten gelang. Viele der in Deutschland zurückgebliebenen Kommunisten organisierten sich in Widerstandsgruppen, deren Mitglieder massenweise verhaftet wurden, so dass die Gruppen bis Ende 1936 weitgehend zerschlagen waren. Die zentralistische Struktur der KPD stand einer erfolgreichen Widerstandstätigkeit entgegen, die große personelle Fluktuation vor der nationalsozialistischen Machtübernahme ermöglichte es der Gestapo zudem, Spitzel in die Gruppen einzuschleusen.
1940/41 gelang es den entlassenen KZ-Häftlingen Bernhard Bästlein und Franz Jacob noch einmal, ein größeres Widerstandsnetz aufzubauen, das 300 Personen umfasst haben soll.
In den 1940er Jahren entstanden weitere kommunistische Widerstandsgruppen in etlichen deutschen Städten. Gemeinsame Erfahrungen in Konzentrationslagern ermöglichten jetzt eine partielle Zusammenarbeit zwischen Kommunisten, Sozialdemokraten und anderen Widerständlern. Die neuen Gruppen wurden unter den Namen "Rote Kapelle", Schulze-Boy­sen/ Harnack-Kreis oder als Baum-Gruppe bekannt, die sich um den jungen Berliner Juden Herbert Baum geschart hatte. Viele Mitglieder dieser Gruppen wurden verraten oder aufgespürt, festgenommen, gefoltert und hingerichtet. Auch in den Konzentrationslagern organisierten sich die Kommunisten in Widerstandsgruppen.
KP-Führer Ernst Thälmann saß ohne Gerichtsverfahren elf Jahre in Gefängnissen und Konzentrationslagern ein, bis er am 17.8.1944 im KZ Buchenwald erschossen wurde.

Kreisauer Kreis
Diese 1940 gegründete Widerstandsgruppe trägt den Namen ihres Treffpunkts, des Guts Kreisau in Niederschlesien, das Helmuth James Graf von Moltke gehörte. Der Kreis bestand aus ca. 20 Aktiven und ebenso vielen Sympathisanten. Unter ihnen befanden sich Adlige und Bürgerliche, Sozialdemokraten und Angehörige beider christlicher Konfessionen. Sie diskutierten die grundlegende soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Neuordnung Deutschlands nach einem Sturz der NS-Diktatur. Sie strebten eine enge Verbindung von Kirche und Staat an; "kleine Gemeinschaften" wie Familien, Betriebsgemeinschaften oder Kirchengemeinden sollten ein Bollwerk gegen eine manipulierbare Massengesellschaft bilden. Der Staatsaufbau sah direkte Wahlen einzelner Persönlichkeiten statt eines Parteiensystems vor. Mitglieder des Kreisauer Kreises suchten Kontakte zu anderen Widerstandsgruppen, so zum militärischen Widerstand und Organisationen in den besetzten Ländern Norwegen, Dänemark und den Niederlanden. Ab 1943 wuchs die Bereitschaft der Mitglieder, an einem Staatsstreich teilzunehmen. Als von Moltke im Januar 1944 verhaftet wurde, schlossen sich einige der Gruppe um Claus Schenk Graf von Stauffenberg an und beteiligten sich an den Vorbereitungen des Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944. Etliche von ihnen wurden nach dessen Scheitern hingerichtet.

Lodz, Getto (Getto "Litzmannstadt")
Die deutschen Besatzer benannten die polnische Stadt Lodz nach General Litzmann um, der sie im Ersten Weltkrieg erobert hatte. Sie richteten im jüdischen Armenviertel Baluty ein vier Quadratkilometer großes Getto für 164000 einheimische Juden ein. Im Oktober und November 1941 trafen mit 20 Großtransporten ca. 20.000 deutsche, österreichische und tschechische Juden ein, darunter jene 1034 Hamburger, die den Deportationsbefehl für den 25.10.1941 erhalten hatten. Weniger als 20 Hamburger sollen überlebt haben. 96 Arbeitsstätten, in denen über 90% der Bewohner arbeiteten, dienten meist der Textilproduktion, vor allem für die Wehrmacht. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Holzhäusern des Gettos, die weder Wasser- noch Abwasserleitungen hatten, waren menschenunwürdig, Hunger, Kälte und Seuchen forderten bereits in den ersten Monaten tausende Todesopfer (nicht nur) unter den deutschen Insassen. Zudem erwies sich das Getto als Durchgangsstation zum 70 km entfernten Vernichtungslager Kulmhof/Chelmno. Dort wurden zunächst über 4000 "Zigeuner" und ca. 45.000 polnische Juden ermordet, bis im Mai 1942 auch ca. 10.000 Juden aus dem "Altreich", die als nicht mehr arbeitsfähig galten, umgebracht wurden. Die verbliebenen deutschen Juden wurden bei Auflösung des Gettos im August 1944 nach Auschwitz transportiert, wo die meisten in den Gaskammern ermordet wurden. Ein kleinerer Teil wurde in Zwangsarbeiterlager verlegt.

Logenhaus (Provinzialloge von Niedersachsen), Moorweide 36
Dieses Gebäude gehörte bis 1941 (und nach dem Krieg wieder) der Provinzial-Loge von Niedersachsen. Die Freimaurer-Vereinigung musste sich in der NS-Zeit auflösen und trug ab 1937 den Zusatz "in Liquidation". Sie blieb allerdings bis 1941 als Eigentümerin des Anwesens im Grundbuch eingetragen, erst 1942 erschien dort die Stadt Hamburg. Dennoch nutzte die Gestapo das Haus von Oktober bis Dezember 1941 als Sammelstätte für die ersten vier Deportationen, durch die mehr als 3100 Hamburger Juden nach Lodz, Minsk und Riga verschleppt wurden. Dort fertigten Gestapo- und Finanzbeamte die zu Deportierenden ab, die einen Tag vor dem Transport hier erscheinen mussten. Sie und ihr Gepäck wurden kontrolliert und, nachdem sie im Logenhaus übernachtet hatten, am nächsten Tag zum Hannoverschen Bahnhof gefahren, wo sie den Zug ins Getto bzw. das Vernichtungslager bestiegen. Daran erinnert heute auch der Name des Geländes, "Platz der Deportierten", sowie der Gedenkstein, den der Künstler Ulrich Rückriem 1982 entworfen hat.

Minsk, Getto
In Minsk, der Hauptstadt Weißrusslands, richteten die deutschen Besatzer ein etwa zwei Quadratkilometer großes Getto für ca. 100.000 einheimische Juden ein. Kurz bevor der erste Transport reichsdeutscher Juden dort am 11.11.1941 eintraf, erschoss die SS ca. 12000 Juden, um "Platz zu schaffen" für ein Sondergetto der Juden aus dem "Altreich". Das Sondergetto stand kaum mit dem Hauptgetto in Verbindung. Von Hamburg aus gingen zwei Deportationen in das Getto von Minsk: am 8.11.1941 mit 968 Personen, von denen 952 ermordet wurden, und 18.11.1941 mit 407 Personen, von denen 403 ermordet wurden. Die Neuankömmlinge aus dem Deutschen Reich arbeiteten für die Wehrmacht, die SS oder die Organisation Todt in Werkstätten, Lazaretts oder Außenkommandos. Fast alle, die Hunger, Kälte und Infektionskrankheiten in den folgenden eineinhalb Jahren überlebten, wurden in einem der Massaker am 8.5.1943 bzw. bei der Auflösung des Gettos am 14.9.1943 erschossen bzw. in Gaswagen ermordet. Wenige Arbeitsfähige wurden in andere Zwangsarbeits- bzw. Konzentrationslager verbracht.

Mischehe, "privilegierte" und "nichtprivilegierte"
Mit der Einführung der Zivilehe im 19. Jahrhundert konnten Juden auch nichtjüdische Partner heiraten. Anfang der 1930er Jahre lebten ca. 35.000 Juden (d.h. hier: Mitglieder jüdischer Gemeinden) in Mischehen im Deutschen Reich, davon die Mehrzahl Paare mit jüdischen Ehemännern. Bis 1938 trafen die antijüdischen Maßnahmen diese genau so wie andere Juden. Im Dezember 1938 schuf Hitler die Kategorien der "privilegierten" und der "nichtprivilegierten" Mischehe, die nie gesetzlich fixiert wurden.
Als "privilegiert" galten nun Paare, bei denen die Frau jüdisch (jetzt nicht mehr nach Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde, sondern im "rassischen" Sinne des NS-Regimes) und der Mann nichtjüdisch war, wenn sie keine oder nichtjüdisch erzogene Kinder hatten und Paare, bei denen der Mann jüdisch und die Frau nichtjüdisch war, wenn sie nichtjüdisch erzogene Kinder hatten. Familien in diesen Konstellationen durften in der bisherigen Wohnung verbleiben, und das Vermögen konnte auf den nichtjüdischen Partner bzw. die Kinder übertragen werden. Später musste der jüdische Partner aus "privilegierter" Mischehe keinen "Judenstern" tragen und wurde von der Deportation (bis Jahresbeginn 1945) befreit.
Als "nichtprivilegiert" galten Paare, wenn der Mann Jude und die Ehe kinderlos war, wenn ein Ehepartner jüdisch war und die Kinder jüdisch erzogen wurden, oder wenn der nichtjüdische Partner bei der Eheschließung zum Judentum konvertiert war. Diese Paare besaßen die o. a. Rechte nicht, bei der Auswanderung wurden sie wie Juden behandelt. Der jüdische Partner unterlag der Kennzeichnungspflicht, von der Deportation wurde er/sie "zurückgestellt".
War eine Mischehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, wurde der jüdische Partner deportiert, meist nach Theresienstadt. Unabhängig vom Status der Ehe entfiel der Schutz vor Deportationen, wenn der jüdische Partner kriminalisiert wurde. Die "Schutzhäftlinge" wurden dann nach Auschwitz deportiert. Bei Kriegsende lebten noch 12.000 Juden in Mischehe in Deutschland, davon 631 in Hamburg.

"Mischlinge"
Nach den Ausführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze galten "Halbjuden", die nichtjüdisch erzogen waren, als "Mischlinge ersten Grades". Gehörten sie allerdings einer jüdischen Gemeinde an, unterlagen sie als "Geltungsjuden" allen antijüdischen Maßnahmen. Als "Mischlinge ersten Grades" standen sie hingegen unter Sonderrecht: Sie durften keine pädagogischen, medizinischen, juristischen, künstlerischen Berufe ergreifen und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Dafür standen ihnen technische und kaufmännische Berufe offen. Universitäts- und Schulabschlüsse wurden ihnen erst erschwert, dann verwehrt. Der NS-Staat zog sie zunächst zur Wehrmacht ein, entließ sie dann jedoch wieder, es sei denn, sie hatten sich durch besondere Tapferkeit ausgezeichnet. "Mischlinge" wurden nicht deportiert, es sei denn, sie saßen nach Oktober/November 1942 als Häftlinge in einem Gefängnis oder KZ ein.
Im Deutschen Reich lebten 1939 ca. 8000 "Geltungsjuden" und ca. 64.000 "Mischlinge ersten Grades", davon in Hamburg 4428.
In der NSDAP, insbesondere in der SS, versuchten die Rassefanantiker immer wieder, die Gleichbehandlung von "Mischlingen ersten Grades" mit Juden einzuführen. Auf der Wannsee-Konferenz am 20.1.1942 und zwei folgenden "Endlösungskonferenzen" erreichte die Gefährdung der Mischehen wie der "Mischlinge" den Höhepunkt. Erstere sollten zwangsweise geschieden und der jüdische Partner deportiert werden, die "Mischlinge" entweder sterilisiert oder deportiert werden. Doch eine Entscheidung wurde auf die Zeit nach dem Kriege verschoben, was ihr Leben rettete. Ab 1942 wurden die schulpflichtigen "Mischlinge ersten Grades" von Haupt- und weiterführenden Schulen verwiesen, ab 1943/1944 die über 17-Jährigen zur Zwangsarbeit eingezogen, teils in Lagern fernab ihrer Heimatorte.

Neuengamme (KZ): Die Ermordung von 71 "Schutzhäftlingen” vom 22.–24. April 1945
Nach der Invasion der Alliierten in der Normandie (6.6.1944) befahl Heinrich Himmler, die Konzentrationslager und Polizeigefängnisse der Gebiete zu räumen, in die sie vorrückten. Kein Gefangener dürfe dem Feind in die Hände fallen. Für das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel sah ein Plan vor, die Häftlinge in drei Gruppen einzuteilen: Wenig belastete und "in ihrer Einstellung gebesserte" Gefangene sollten entlassen werden (Gruppe 1); schwerer belastete Gefangene, die aber für "besserungsfähig" erachtet wurden, sollten in das Arbeitserziehungslager Kiel-Hassee verlegt werden, was auch geschah (Gruppe 2). "Nicht mehr erziehbare Feinde des Staates, gefährliche und untragbare Elemente" sollten getötet werden (Gruppe 3).
Die Liste für Gruppe 3 wurde von Februar 1945 an vom verantwortlichen HSSPF Graf Bassewitz-Behr, der Gestapo und der Leitung Fuhlsbüttels zusammengestellt. Sie umfasste 71 Personen, 58 Männer und 13 Frauen. Die Liste bestand aus zwei Teilen. Im umfangreicheren standen die Namen von 36 männlichen sowjetischen und polnischen Zwangsarbeitern bzw. Kriegsgefangenen, die die Gestapo liquidieren wollte. Was ihnen vorgeworfen wurde, ist nicht bekannt, ihre Namen sind nicht erhalten Der zweite Teil enthielt die Namen von 13 Frauen und 22 Männern, die meisten Gefangene des Gestapo-Dezernats "Kommunismus und Marxismus". Wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" saßen sie seit Ende 1944/Anfang 1945 in "Schutzhaft". Einige von ihnen waren aktive NS-Gegner. Die meisten unterhielten jedoch nur lose Kontakte zu Hamburger Widerstandskreisen, sodass es vermutlich andere Gründe für ihre Ermordung gab: Die Gestapo wollte Zeugen ihrer eigenen Straftaten und der ihrer V-Leute wie Misshandlungen, Unterschlagung, Diebstahl bis hin zur Plünderung von Wohnungen usw. beseitigen und dafür sorgen, dass ihre Opfer sie nach dem Krieg nicht enttarnen konnten.
Die 71 Häftlinge wurden am 20. April 1945 in das KZ Neuengamme überstellt, das gerade geräumt wurde. In der Nacht vom 22./23. April wurden im dortigen Arrestbunker zunächst zwölf Frauen stranguliert. Als anschließend die ersten Männer, Polen und Sowjetbürger, ermordet werden sollten, leisteten sie heftigen Widerstand, der mit Handgranaten und Maschinenpistolen erstickt wurde. Dabei wurde eine Frau, die sich versteckt hatte, entdeckt und ermordet. In der nächsten Nacht tötete der Leiter der Mordaktion, Anton Thumann, von 22 Uhr bis etwa 4 Uhr morgens die männlichen Häftlinge nacheinander mit einem Schuss in den Hinterkopf.
Die juristische Aufarbeitung des Massenmordes nach dem Krieg geriet mehr als mangelhaft. Da Gestapo, das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel und das KZ Neuengamme alle Unterlagen vernichtet hatten, war ein Nachweis von Straftaten oft nicht möglich. Das Britische Militärgericht verfolgte in seinen Verfahren 1946/47 ("Curiohaus-Prozesse") ausschließlich Verbrechen an Angehörigen der Alliierten, keine Morde an deutschen Staatsangehörigen. Graf Bassewitz-Behr, der Hauptverantwortliche, wurde freigesprochen, aber wegen früherer Einsätze an die Sowjetunion ausgeliefert und starb 1949 in einem sibirischen Arbeitslager. Anton Thumann und die beteiligten SS-Blockführer wurden 1946 erhängt. Die in späteren Verfahren vor dem Hamburger Schwurgericht (1947–1949) verhängten Haftstrafen wurden bald reduziert oder aus formalen Gründen annulliert (ausführlicher siehe unter "Dokumentation").
– Johannes Grossmann

Novemberpogrom 1938 ("Reichskristallnacht" 9./10.11.1938)
In der Nacht vom 9./10.11.1938 wurden in Hamburg unzählige jüdische Geschäfte, Arzt- oder Anwaltspraxen und mindestens fünf Synagogen und Betstuben demoliert. Reichsweit wurden ca. 30.000 Juden verhaftet, in Hamburg waren es zwischen 800 und 1000, die über das "Kolafu", das Gefängnis Hütten oder kleinere Sammelstätten in das Konzentrationslager Sachsenhausen transportiert wurden. Eine nicht bekannte Zahl jüdischer Häftlinge starb während der brutalen Behandlung dort. Die meisten wurden bis August 1939 entlassen, wenn sie Auswanderungsvorbereitungen nachweisen konnten.

"Polen-Aktion"
Vom 27. bis 29. Oktober 1938 wurden ca. 17.000 polnischstämmige Juden im Deutschen Reich verhaftet und an die Grenzübergänge Bentschen (Zbaszyn), Konitz (Chojnice) und Beuthen (Bytom) transportiert. Hintergrund dieser Massenabschiebung war, dass die polnische Regierung angesichts der Annexion Österreichs einen Rückstrom jüdischer Emigranten nach Polen fürchtete. Sie wollte dem zuvorkommen und hatte am 31.3.1938 verfügt, allen Polen, die länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hatten, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dies verschärfte sie im Oktober noch einmal: Wer seinen Pass nicht bis 30.10.1938 verlängerte (und Juden erhielten keine Verlängerung), würde staatenlos werden. Das Deutsche Reich wiederum wollte nicht tausende verhasster "Ostjuden", nun als Staatenlose, in seinen Grenzen wissen.
Für die Betroffenen kam die Aktion überraschend. Die ca. 1.000 Hamburger unter ihnen verbrachten die letzten Stunden im Gefängnis oder einer bewachten Turnhalle. Teils betraf die Aktion ganze Familien, teils nur die Männer. Nachdem ein Teil in Polen eingereist war, sperrte dieses seine Grenze für alle, die nicht nachweisen konnten, dass Familienangehörige in Polen sie aufnehmen würden. Die noch nicht Eingereisten in Bentschen kampierten monatelang im Niemandsland, wurden in einer alten Kaserne und Ställen untergebracht. Die letzten befanden sich im Juli 1939 noch dort, versorgt vom JOINT, einer amerikanisch-jüdischen Hilfsorganisation. Einige erhielten die Genehmigung deutscher Behörden, befristet zurückzukehren, um ihre Angelegenheiten zu regeln.
Unter den Abgeschobenen befanden sich die Eltern des jungen Juden Herschel Gryszpan, der aus Protest auf den Legationssekretär Ernst vom Rath schoss. Vom Raht starb zwei Tage später, Grynszpan wurde verhaftet, floh, wurde gefasst, kam ins KZ Sachsenhausen und wurde dann ins Zuchthaus Magdeburg verlegt, wo sich seine Spur verliert. Die Nationalsozialisten nahmen das Attentat zum Vorwand, reichsweit den Novemberpogrom zu inszenieren.
Die Abschiebung hatte nur einen Teil der zwischen 50.000 und 72.000 polnischstämmigen Juden (die Zahlen differieren in der Literatur) betroffen, die im Deutschen Reich lebten. Bei Kriegsbeginn wurden wiederum tausende Männer verhaftet und in Konzentrationslager eingewiesen, wo sie massenhaft starben. Die nach Polen abgeschobenen fielen meist dort der Judenverfolgung zum Opfer, nachdem die deutschen Truppen das Land überfallen hatten.

"Rassenschande"
Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" vom 15.9.1935 verbot Juden, Mischehen einzugehen und stellte außerehelichen Sexualverkehr unter Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafe. Nach Hitlers Vorgaben sollte der beteiligte Mann bestraft werden. Das Gesetz rief unzählige Denunzianten auf den Plan, tausende Verfahren wurden eingeleitet. Zwischen 1935 und 1945 wurden ca. 2000 jüdische und nichtjüdische Männer verurteilt, die Juden unter ihnen nach Strafverbüßung oftmals in "Schutzhaft" genommen und deportiert. Eine nicht bekannte Anzahl jüdischer Frauen wurde ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslager eingeliefert und von dort – nach Oktober/November 1942 – in Vernichtungslager überstellt.

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, siehe DIGH

Riga, Getto
Nachdem die deutsche Wehrmacht Riga am 1.7.1941 besetzt hatte, ermordete die SS tausende lettischer Juden. Im August richteten die deutschen Besatzer im "Moskauer Viertel" ein Getto von 9000 Quadratmetern für ca. 30.000 einheimische Juden ein. Bevor der erste reichsdeutsche Transport eintraf, wurden 27.500 Gettobewohner am "Rigaer Blutsonntag" (30.11. 1941) und am 8.12.1941 erschossen, um für die Neuankömmlinge "Platz zu schaffen".
Insgesamt 20 Transporte von deutschen, österreichischen und tschechischen Juden trafen zwischen November 1941 und Februar 1942 im Gebiet um Riga ein. Aus Hamburg wurde am 6.12.1941 ein Transport mit 753 Personen (von denen 726 umkamen), der eigentlich nach Minsk gehen sollte, dorthin geschickt. Als die Hamburger Juden, unter ihnen Oberrabbiner Joseph Carlebach, im Zielgebiet eintrafen, war die zweite Erschießungsaktion noch nicht beendet. Deshalb wurden sie in das sechs Kilometer entfernte Gut Jungfernhof gebracht. Dieses heruntergekommene Anwesen bestand aus einem Gutshaus, drei Holzscheunen, fünf kleinen Häusern und Viehställen, wo knapp 4000 Menschen (außer den Hamburgern Transporte aus Nürnberg, Stuttgart und Wien) zusammengepfercht wurden. 1700 bis 1800 von ihnen wurden im März 1942 in der "Aktion Dünamünde" erschossen, 200 Frauen und ein Teil der übrigen wurden nach und nach in das Getto Riga eingewiesen. Ein Teil der Männer zwischen 16 und 50 Jahren wurde in das 18 km vor Riga gelegene Zwangsarbeiterlager Salaspils eingeliefert, das nur die wenigsten überlebten. Ab Sommer 1944 wurden die jüdischen Häftlinge aus dem baltischen Raum Richtung Deutschland zurückverlegt, Hauptziel war das KZ Stutthof bei Danzig. Von dort aus gelangten Frauen nach Neuengamme bei Hamburg, männliche Häftlinge nach Buchenwald, andere nach Auschwitz, Sachsenhausen, Dachau, Mauthausen, Natzweiler. Vereinzelte Häftlinge aus Riga befanden sich dann in den Kolonnen der Todesmärsche, die diese Lager im April 1945 verließen.

"Schutzhaft"
Bereits vor 1933 konnte die Polizei eine Person, angeblich zum eigenen Schutz, für 24 Stunden festhalten. Ab 4.2.1933 erlaubte es eine "Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes", einen Verdächtigen bis zu drei Monaten in Haft zu nehmen, zwei Wochen später entfiel diese zeitliche Begrenzung. "Schutzhaft" wurde zu einem Instrument, das ab 1938 allein der Gestapo zur Verfügung stand, um jenseits aller Rechtswege missliebige Personen in Konzentrationslager einzuweisen und den Zeitpunkt ihrer Entlassung zu bestimmen. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme richtete sich diese Maßnahme zunächst gegen politische Gegner, später verstärkt gegen Juden, Homosexuelle, "Arbeitsbummelanten", ausländische Zwangsarbeiter und andere. Insbesondere nach Kriegsbeginn gaben unzählige Erlasse des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin den Gestapostellen vor, bei welchen "Delikten" sie Verhaftungen vornehmen sollten. Das Schutzhaftreferat des Reichssicherheitshauptamtes koordinierte die Maßnahmen, d. h. es genehmigte Verhaftungen und ordnete Verlegungen an.
Betrafen die "Schutzhaftsachen" jüdische Häftlinge, wurden sie in Eichmanns Judenreferat bearbeitet. Verhaftete ein Gestapobeamter einen Juden, kam dieser zunächst in das örtliche Polizeigefängnis oder Konzentrationslager (in Hamburg ins "Kolafu"). Dann beantragte der Stapostellenleiter in Berlin die Einweisung in eines der großen Konzentrationslager, was im Regelfall bewilligt wurde. Im November 1942 verfügte ein Erlass, die Konzentrationslager im Deutschen Reich "judenfrei" zu machen und die dort einsitzenden Juden nach Auschwitz zu überstellen. Da zu diesem Zeitpunkt ein Großteil der deutschen Juden bereits deportiert worden war, betraf diese Bestimmung insbesondere die in Mischehen lebenden Juden. Sie gab der Gestapo die Möglichkeit, hunderte Juden in "Schutzhaft" zu nehmen und in die Gaskammern nach Auschwitz zu schicken. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Sicherungsanordnung
Ab Januar 1937 erhielten die Devisenstellen beim Oberfinanzpräsidenten die Befugnis, beim Verdacht von Vermögensverschiebungen die Konten der betroffenen Juden zu sperren. Verfügungen von diesen Konten durften nur mit Genehmigung des Oberfinanzpräsidenten erfolgen. Dieses Prinzip wurde später ausgeweitet. Während Steuern und Abgaben direkt abgebucht werden konnten, mussten betroffene Juden ihre regelmäßigen Kosten für den Lebensunterhalt detailliert nachweisen und sich bewilligen lassen, dass sie monatlich über diese Summe von ihrem Konto verfügen durften. Sonderausgaben wurden extra beantragt.

Sondergerichte
Sondergerichte existierten bereits vor der NS-Zeit, um bestimmte Straftatbestände durch Fristverkürzungen, Verfahrensvereinfachung und Einschränkung der Rechte der Angeklagten schneller und effizienter aburteilen zu können. Die Nationalsozialisten knüpften daran an und richteten im März 1933 in jedem Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) ein Sondergericht ein. Deren Zahl stieg von zunächst 26 auf später reichsweit 74 an. Zunächst waren sie für politische Straftaten nach der Reichstagsbrand- und der Heimtückeverordnung zuständig (wobei schwere politische Straftaten weiterhin beim OLG angesiedelt blieben). Mit dem Kriegsbeginn wurde mit der sog. Volksschädlingsverordnung die Zuständigkeit der Sondergerichte zu Lasten der ordentlichen Gerichte auf nahezu alle Bereiche der mittleren und schweren Kriminalität ausgedehnt. Auch die Zahl der Delikte, für die die Todesstrafe verhängt werden konnte, stieg an. Die Sondergerichte sollen ca. 11.000 Todesurteile verhängt haben, davon in Hamburg 218. Verurteilte des Sondergerichts konnten keine Urteilsrevision beantragen. Der Vorsitzende und die beiden Beisitzer mussten die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Juristen des Hamburger Sondergerichts gehörten nach einer Untersuchung (Can Bozyakali) zur "politischen Elite" ihrer Zunft.
Zur NS-Unrechtsjustiz zählt auch der Volksgerichtshof (VGH): Aus einem Sondergericht hervorgegangen, urteilte er ab 1936 – nun in ein ordentliches Gericht umgewandelt – Anklagen wegen Hochverrats, Landesverrats und später auch weitere Delikte ab. Seine Senate bestanden aus zwei Berufsrichtern und drei von Adolf Hitler ernannten, im Sinne der NSDAP zuverlässigen "Volksrichtern". Unter Präsident Roland Freisler (amtierte 1942–1945) tagte der VGH nicht nur in Berlin, sondern in verschiedenen Städten. Bis 1945 wurden 5900 vom VGH gefällte Todesurteile vollstreckt.
Militärangehörige unterlagen generell der Militärjustiz, doch 1943 wurde auch hier ein Sonder-Standgericht für solche politische Straftäter geschaffen, die eine Todes- oder eine hohe Zuchthausstrafe zu erwarten hatten. Im September 1944 (als Folge des Attentats vom 20. Juli 1944) wurde dieses Sondergericht aufgelöst und politische Straftaten Militärangehöriger, der SS oder Polizei dem Volksgerichtshof bzw. Sondergerichten zugewiesen.

"Sühneleistung", Judenvermögensabgabe
Nach dem Novemberpogrom 1938 erlegte Hermann Göring den deutschen Juden eine Kollektivstrafe von 1 Milliarde Reichsmark "Sühneleistung" für die Schäden auf. Auf der Grundlage ihrer Vermögenserklärungen wurden alle Juden, die mehr als 5000 RM besaßen, zur Zahlung in vier (später: fünf) Raten im Jahr 1939 herangezogen, so dass die tatsächlich eingezogene Summe 1,2 Milliarden RM betrug.

T4, siehe "Euthanasie"

Theresienstadt, Getto
Schon bei den ersten Deportationen von Oktober bis Dezember 1941 ordnete das Reichssicherheitshauptamt an, über 65-jährige oder gebrechliche Juden über 55 Jahre, solche mit Kriegsauszeichnungen aus dem Ersten Weltkrieg, ausländische Juden, solche aus Mischehen oder "Halbjuden", die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Jüdischen Gemeinde als "Geltungsjuden" behandelt wurden, zunächst zurückzustellen. Für sie sollte das eigentlich für tschechoslowakische Juden vorgesehene Getto Theresienstadt zum "Altersgetto" erweitert werden. Später wurden dort auch Niederländer, Dänen und etliche deutsche oder österreichische Prominente eingewiesen, die unter dem Schutz hochrangiger Nationalsozialisten standen. So gelangten insgesamt ca. 141.000 Menschen in die kleine Festungsstadt, ca. 88.000 wurden in Vernichtungslager weiterdeportiert, 33.000 starben in Theresienstadt, ca. 16800 erlebten dort die Befreiung. Unter den 50000 deutschen Gettobewohnern befanden sich 2490 Hamburger, die mit 11 Transporten zwischen dem 15.7.1942 und dem 14.2.1945 dorthin gebracht worden waren. Die überwiegend älteren Menschen, die vor der Abreise in einem sog. Heimeinkaufsvertrag ihr restliches Vermögen für diese Unterbringung hatten abtreten müssen, starben meist schnell an Hunger, Kälte, Krankheiten oder Seuchen. Nur für jüngere, kräftigere war die Überlebenschance hier höher als an anderen Deportationszielorten. Aus den Transporten bis 1944 überlebten ca. 220 Hamburger, und von den erst zu Jahresbeginn 1945 angelangten 213 Hamburgern aus Mischehen wurden 209 befreit.

Treblinka, Vernichtungslager
Zwischen Mai und Juli 1942 errichtete die SS das 400 m breite und 600 m lange Vernichtungslager in einem wenig besiedelten, dicht bewaldeten Gebiet nahe der Eisenbahnstrecke Warschau-Bialystok. In einem abgetrennten Teil lag ein Backsteingebäude mit drei Gaskammern von je 4x4 m Größe. Ein Dieselmotor erzeugte in einem angrenzenden Schuppen das Kohlenmonoxyd, das durch Röhren in die als Duschräume getarnten Gaskammern geleitet wurde. Die Leichen wurden in zwei großen Gruben beerdigt. Insgesamt – so Schätzungen – sollen 870.000 Juden aus div. Ländern hier ermordet worden sein, darunter 8000, die aus Theresienstadt weiterdeportiert worden waren.

USPD (Unabhängige sozialdemokratische Partei Deutschlands)
Aus Opposition gegen den Pro-Kriegskurs ihrer Partei gründeten sozialdemokratische Abgeordnete 1917 die USPD. In dieser heterogenen Gruppe arbeiteten Marxisten, Reformer und ein linker, revolutionär ausgerichteter Flügel um Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zusammen. Das einigende Hauptziel war die Beendigung des Krieges. Das Bündnis hielt nicht lange. Während die USPD mit der SPD Regierungsverantwortung übernahm, gründete der linke Flügel zusammen mit anderen sozialistischen Gruppierungen im Januar 1919 die KPD. Bei der Reichstagswahl 1920 erfuhr die USPD ihre größte Zustimmung mit 17,1% der Wählerstimmen. 1920 verließen die meisten Mitglieder die USPD, um sich der KPD oder wieder der SPD anzuschließen, die restliche USPD existierte als Splittergruppe weiter. Die Mitgliederzahl spiegelt diesen Prozess: Sie betrug im November 1918 ca. 100.000 Personen, stieg bis September 1920 auf ca. 894.000 und sank in der Folge auf 291.000 im Jahr 1922 und 10.000 im Jahr 1925. Bei Wahlen erzielte sie nur noch 0,33% (1924) und schließlich 0,03% im Jahr (1930).

Vermögenseinziehung
Schon mit dem "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit" und dem über die "Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens" konnte das Vermögen (nicht nur) von Juden zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen werden. Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 wurde das Verfahren vereinfacht: Lag der "gewöhnliche Aufenthalt" eines Juden im Ausland, konnte der deutsche Staat sich sein Vermögen aneignen. Dies traf auf Emigranten wie Deportierte zu.

Westerbork, Durchgangslager in den besetzten Niederlanden
Das Lager wurde 1939 von der niederländischen Regierung eingerichtet, um illegal eingewanderte jüdische Flüchtlinge aufzunehmen. Nach der deutschen Besetzung diente es von 1941 bis 1944 als Durchgangslager für Juden, die in den Osten deportiert werden sollten. Über Westerbork wurden ab Juli 1942 ca. 98.000 Juden nach Auschwitz, Sobibor, Theresienstadt und Bergen-Belsen transportiert, darunter auch deutsche Juden, die in die Niederlande geflüchtet waren.

Zionistische Bewegung
Ziel der zionistischen Bewegung, deren deutsche Sektion (ZVfD = Zionistische Vereinigung für Deutschland) sich 1897 gründete, war die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina. Innerhalb der zionistischen Bewegung existierten religiöse wie säkulare Strömungen nebeneinander. Ihre Gruppierungen kandidierten für die Gremien der Jüdischen Gemeinden, und sie betrieben Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehörten Wander- und Turngruppen ("Blau-Weiss" und "Bar-Kochba"), literarische Vereinigungen und eine Frauengruppe. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erhielten die zionistischen Gruppen starken Zulauf. Sie förderten die Palästina-Emigration durch Hachschara-Zentren, Spendensammlungen und Sprachkurse. In Hamburg gehörten rd. 1000 Personen zionistischen Gruppen an. Die ZVfD wurde 1938 aufgelöst. Ihre Arbeit konnte sie aber bis 1941 fortführen, da die Emigration der deutschen Juden mit den Zielen des Nationalsozialismus übereinstimmte.




Zeitleisten


von Beate Meyer

Zeitleiste der antijüdischen Maßnahmen oder Aktionen*

• Diese Aufstellung enthält nur einen Teil der antijüdischen Maßnahmen, weitere Informationen finden Sie u. a. bei Joseph Walk, Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien, Heidelberg 1981.

01.04.1933
Boykott jüdischer Geschäfte sowie Aktionen gegen Ärzte und Anwälte.

07.04.1933
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ermöglicht die Entlassung "nichtarischer" Beamter.

1933/34
Übernahme des "Arierparagraphen" in Berufsvereinigungen, bei den Kammern, Turn- und Sportvereinen, der Wehrmacht, bei Studienabschlüssen etc. führt zum Ausschluss von Juden aus Berufen, Wirtschaftszweigen oder verhindert Studien- und Berufsabschlüsse.

15.09.1935
Die Nürnberger Gesetze verbieten die Eheschließung von Jüdinnen/Juden mit nicht-jüdischen Partnern und stellen den außerehelichen Sexualverkehr zwischen Jüdinnen/Juden und nichtjüdischen Partnern unter Strafe ("Rassenschande"); sie verbieten Juden die Beschäftigung von nichtjüdischen Hausgehilfinnen unter 45 Jahren und das Hissen der Reichs- und Nationalflagge. In den Ausführungsverordnungen wird Juden das Wahlrecht und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkannt. Andere Regelungen betreffen die "Mischlinge ersten und zweiten Grades" (siehe Glossar).

1936/37/38
Weiterer Ausschluss von Juden oder mit Jüdinnen/Juden Verheirateten aus Berufen, Ausbildungsgängen usw.; Erschwerung der Auswanderung durch Verschärfung der finanziellen Bestimmungen.

26.04.1938
Juden müssen ihr Vermögen anmelden, wenn es mehr als 5000 RM beträgt.

Juni 1938
Während der "Juni-Aktion" werden reichsweit "Asoziale" verhaftet und in Konzentrationslager gebracht, darunter mehrere tausend Juden (in Hamburg 200 von 700 Verhafteten insgesamt).

23.07.1938
Juden müssen ab 1. Januar 1939 eine Kennkarte bei sich führen.

25.07.1938
Jüdischen Ärzten wird die Approbation ab 30. September 1938 aberkannt; in Ausnahmefällen werden sie als "Krankenbehandler" für jüdische Patienten zugelassen.

05.10.1938
Einziehung der Reisepässe und Kennzeichnung mit einem "J".

28.10.1938
Zwischen 12.000 bis 17.000 Juden polnischer Herkunft werden über die Grenze nach Polen abgeschoben.

07.11.1938
Der 17-jährige Herschel Grynszpan, dessen Eltern von der Abschiebung der polnischen Juden betroffen waren, schießt in Paris auf den deutschen Legationsrat Ernst vom Rath.

9./10.11.1938
Vom Raths Tod dient der NSDAP als Vorwand, einen reichsweiten Pogrom anzuzetteln, der als "spontaner Volkszorn" ausgegeben wird; 26.000 bis 30.000 männliche Juden werden verhaftet und in Konzentrationslager eingewiesen.

12.11.1938
Göring ordnet an, die Juden müssten kollektiv eine "Sühneleistung" von 1 Milliarde Reichsmark aufbringen. Außerdem müssen Juden alle Schäden des Pogroms selber tragen.

15.11.1938
Jüdische Kinder müssen jüdische Schulen besuchen. – Jüdische Geschäfte und Gewerbebetriebe müssen "arisiert" oder geschlossen werden.

30.11.1938
Jüdische Rechtsanwälte dürfen nicht mehr tätig sein, nur in Ausnahmefällen werden sie als "jüdische Konsulenten" für Juden zugelassen.

01.01.1939
Juden müssen die Zwangsnamen "Israel" und "Sara" führen (wenn sie nicht einen zugelassenen "jüdischen Namen" tragen).

17.01.1939
Jüdische Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte verlieren ihre Zulassungen.

30.04.1939
Das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden nimmt Juden den Mieterschutz und bereitet ihre Zusammenlegung in "Judenhäusern" vor.

September 1939
Anlässlich des Kriegsbeginns wird über Juden eine nächtliche Ausgangssperre verhängt, sie müssen in besonderen Lebensmittelgeschäften einkaufen, ihre Rundfunkgeräte abgeben und Zwangsarbeit leisten; polnische Juden werden in Konzentrationslagern inhaftiert.

1940 bis Frühjahr 1941
Erste Deportationen von Juden aus Stettin, Pommern, Baden, der Pfalz und dem annektierten Österreich.

01.09.1941
Erlass: Ab 19.09. müssen Juden vom 6. Lebensjahr an den "Judenstern" tragen; sie dürfen öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benutzen, es sei denn, sie erhalten als jüdische Zwangsarbeiter eine Genehmigung.

Oktober 1941
Die systematischen Deportationen aus dem "Altreich" beginnen, gleichzeitig ergeht ein Verbot auszuwandern; Verordnung, nach der das Vermögen deportierter Juden dem Deutschen Reich verfällt; nichtjüdischen Personen, die Juden helfen, droht ein Erlass des Reichssicherheitshauptamtes "Schutzhaft" an.

Oktober 1941 bis Januar 1942
Noch nicht deportierte Juden müssen weiter Zwangsarbeit leisten; sie müssen Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate, Wollsachen, Pelze, Skier und Bergschuhe u. a. abgeben. Juden werden in "Judenhäusern" konzentriert.

20.01.1942
Auf der Wannsee-Konferenz, die eigentlich im Dezember 1941 hätte stattfinden sollen, koordinieren die Vertreter der Reichsbehörden und der SS die Ermordung der europäischen Juden.

13.03.1942
Wohnungen von Juden müssen mit einem Stern auf weißem Papier gekennzeichnet werden.

02.06.1942 bis April 1945
Juden über 65 Jahre, verwitwete oder geschiedene jüdische Partner aus Mischehen, Juden, die während des Ersten Weltkrieges Auszeichnungen erhalten haben, und Prominente werden in das Konzentrationslager/Getto Theresienstadt deportiert, das sich für viele als Durchgangsstation in Vernichtungslager erweist. Tausende sterben an Hunger, Kälte und Krankheiten in Theresienstadt selbst.

27.02.1943
Beginn der "Fabrik-Aktion", während derer ca. 11.000 jüdische Zwangsarbeiter und andere noch im "Altreich" verbliebene Juden verhaftet und – wenn sie nicht in Mischehen lebten – deportiert werden. Nach dieser "Aktion" befinden sich keine "Volljüdinnen/Volljuden" mehr in Deutschland (ausgenommen Mischehepartner).

Januar bis April 1945
Der Schutz der Mischehe entfällt: Mehr als 2000 Personen werden nach Theresienstadt deportiert, obwohl sowjetische Truppen bereits Majdanek (20.07.1944), Auschwitz (27.01.1945) und die US-Truppen Buchenwald (11.04.1945) befreit haben.

08.05.1945
Die deutsche Wehrmacht kapituliert.



Zeitleiste "Euthanasie"*

* Zusammengestellt aus: Ernst Klee, "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", Frankfurt/M. 1983; Henry Friedlander, Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin 1997; Klaus Böhme/Uwe Lohalm (Hrsg.), Wege in den Tod. Hamburgs Anstalt Langenhorn und die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus, Hamburg 1993.


Am 14. Juli 1933
wird das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet, das ab 01.01.1934 in Kraft tritt. Ohne Einwilligung der Betroffenen sollen "Schwachsinnige", Schizophrene, Manisch-Depressive, Epileptiker, Personen, bei denen Blindheit, Taubheit, Kleinwüchsigkeit, spastische Lähmungen, Muskeldystrophie, Missbildungen an Fingern, Füßen und Hüften als erblich diagnostiziert worden sind, und Personen, denen schwerer Alkoholismus angelastet wird, von Ärzten und anderen Angehörigen medizinischer Berufe gemeldet und nach Entscheidung eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert werden.

18.08.1939
Erlass zur Erfassung behinderter Kinder

21.09.1939
Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten, die ersten Tötungen von mehreren tausend Patienten in Westpreußen

Oktober 1939
Hitler unterschreibt die "Euthanasie"-Ermächtigung und datiert sie auf den Kriegsbeginn (01.09.39) zurück; die vorbereitete "Aktion T 4" läuft an.

Oktober–Dezember 1939
Überall im Land werden Kinder und erwachsene Patienten erfasst und getötet.

Dezember 1939–Juni 1940
Gaswagen werden eingesetzt, die Tötungsanstalten Brandenburg, Grafeneck, Hartheim und Sonnenstein eingerichtet.

Juli 1940
Jüdische Geisteskranke werden nun gesondert gesammelt und die ersten in Brandenburg getötet; später werden jüdische Patienten in der Heil- und Pflegeanstalt Bendorf-Sayn konzentriert.

Juli/August 1940 bis August 1941
Etliche Geistliche und der Mediziner Sauerbruch protestieren gegen den Krankenmord; die Bischofskonferenz verbietet den kirchlichen Mitarbeitern, aktiv beim Abtransport mitzuwirken; Kirchen verhandeln, auf welchen Personenkreis "Euthanasie" begrenzt werden soll; parallel werden die Tötungsanstalten umorganisiert: Bernburg löst Brandenburg ab, Hadamar löst Grafeneck ab.

24.08.1941
Offizieller Stopp der "Euthanasie" aus außen- und innenpolitischen Gründen. Tötungen mit Gas werden beendet, doch Tötungen gehen weiter, vorzugsweise durch Überdosierungen von Medikamenten bzw. Hunger (z. B. in Tiegenhof und Meseritz-Obrawalde, insgesamt 16.000 Tote). Betroffen sind neben Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten auch Häftlinge aus Konzentrationslagern (Aktion "14f13").

November 1941–Juli 1942
Das im massenhaften Mord geschulte Personal der Tötungsanstalten wird in die Vernichtungslager Belzec, Sobibór oder Treblinka versetzt.

Frühjahr bis Herbst 1942
Die jüdischen Geisteskranken aus Berlin und Bendorf-Sayn werden den systematischen Deportationen angeschlossen; alle Psychiatriepatienten müssen gemeldet werden.

1943
Massenverlegung Kranker in die Ostgebiete und nach Österreich zur Tötung

27.04.1943
"14f13" wird beendet, die potentiell Betroffenen sollen stattdessen zur Arbeit eingesetzt werden; Ärzte bekommen weiter Einzelerlaubnis zur Tötung von Kranken.

April 1944
Zweite Phase von "14f13" beginnt, bis März/April 1945 werden Kranke getötet. Reichsweit wurden ca. 200.000 deutsche Patienten getötet, die Zahl derer aus den besetzten Ostgebieten ist nicht bekannt (Schätzungen gehen bis zu 300.000). Aus Hamburgs einziger staatlicher Anstalt für Geisteskranke in Langenhorn wurden ca. 4000 Patienten verlegt, von denen mehr als 70% ermordet wurden.



Zeitleiste der politischen Verfolgung*

* Ausführlicher siehe Ursula Büttner/Werner Jochmann (Hrsg.), Zwischen Demokratie und Diktatur. Nationalsozialistische Machtaneignung in Hamburg – Tendenzen und Reaktionen in Europa, Hamburg 1984.

1933
30.01.
Ernennung Hitlers zum Reichskanzler

02.02.
Demonstrationsverbot für die KPD in Preußen und fünf weiteren Ländern

27.02.
Reichstagsbrand

28.02.
Verordnungen des Reichspräsidenten zum "Schutze von Volk und Staat" und gegen "hochverräterische Umtriebe": die Verfolgung der KPD beginnt.

01.03.
Fünf Hamburger KPD-Funktionäre werden verhaftet, ihre Publikationen, Versammlungen usw. sind verboten.

02./03.03.
Erste Schritte gegen Hamburger Sozialdemokraten, der sozialdemokratische Chef der Ordnungspolizei und sozialdemokratische Polizeioffiziere werden beurlaubt, das "Hamburger Echo" wird 14 Tage verboten.

05.03.
Reichstagswahl, in Hamburg gewinnt die NSDAP 38,8 % und die mit ihr verbündete DNVP 8 % der Stimmen.

08.03.
Die Bürgerschaft wählt einen Koalitionssenat (sechs Mitglieder der NSDAP, vier der "Kampffront Schwarz-Weiß-Rot", drei der DVP und der Staatspartei).

14.03.
Ernennung des Reichstagsabgeordneten der NSDAP Hans Nieland zum Hamburger Polizeipräsidenten, Verbot des "Hamburger Echos" wird zunächst 14 Tage, dann auf unbestimmte Zeit verlängert.

20.03.
Aufstellung einer Hilfspolizei aus SA, SS und "Stahlhelm"-Mitgliedern von mehr als 300 Männern.

23.03.
Das "Ermächtigungsgesetz" wird verabschiedet.

24.03.
Das "Kommando z. b. V." wird aufgestellt, das Aktionen gegen politische Gegner durchführt (am 04.01.1934 wird es aufgelöst).

29.03.
Der Senat untersagt allen Beamten, Angestellten und Arbeitern in hamburgischen Diensten die Mitgliedschaft in "marxistischen" Parteien.

31.03.
Das "wilde" Konzentrationslager Wittmoor wird eingerichtet.

März/April 1933
Parteien und Verbände schalten sich gleich oder lösen sich auf.

10.05.
Das Vermögen der SPD und des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold wird beschlagnahmt; aus Protest bleibt die SPD der Bürgerschaftssitzung fern.

11.05.
Der Hamburger SPD-Reichstagsabgeordnete Adolf Biedermann wird bei Recklinghausen tot aufgefunden.

16.05.
NSDAP-Gauleiter Karl Kaufmann wird zum Reichsstatthalter Hamburgs ernannt; in den folgenden Tagen treten die Senatoren der Staatspartei und DNVP zurück bzw. zur NSDAP über, sechs sozialdemokratische Abgeordnete treten aus ihrer Fraktion aus und hospitieren bei der NSDAP.

16.06.
Die Staatspolizei verhaftet 30 führende SPD-Mitglieder, am 21.06.33 folgt das Betätigungsverbot für die SPD im gesamten Deutschen Reich; am 26.06.33 löst sich die Staatspartei auf, am 27.06.33 die DNVP, am 04./05.07.33 die DVP und die Zentrumspartei; bis Juli 1933 sind in Hamburg ca. 2400 Kommunisten festgenommen.

14.07.
Nach dem Gesetz über die Neubildung der Parteien ist die NSDAP die einzige zugelassene Partei in Deutschland.

04.09.
Einrichtung des Konzentrationslagers Fuhlsbüttel im ehemaligen Frauengefängnis; SA-Standartenführer Paul Ellerhusen wird zum Kommandanten ernannt.

17.10.
Auflösung des KZs Wittmoor, Überführung der Häftlinge nach Fuhlsbüttel.

20.10.
SS-Sturmbannführer Bruno Streckenbach wird zum Leiter der Staatspolizei Hamburg ernannt.

Januar bis Juli 1934
Die Gestapo zerschlägt die neuorganisierten KPD-Widerstandsgruppen und nimmt 650 Personen fest; weitere 3000 sollen in Hamburg aktiv sein; bis 1936 sind die KPD-Strukturen weitgehend zerschlagen.

1933–1937
Ehemalige Reichsbanner-Mitglieder gründen Widerstandsgruppen, die 1934/ 1935 zerschlagen werden; lediglich eine kann sich bis 1937 halten, dann werden ihre über 100 Mitglieder verhaftet. Jüngere Sozialdemokraten um Walter Schmedemann organisieren sich in etlichen Arbeiterstadtteilen. 1934/1935 werden 150 Beteiligte vor Gericht gestellt, auch die Mitglieder ihrer Nachfolgeorganisationen werden schnell verhaftet, sodass Mitte 1935 der sozialdemokratische Widerstand weitgehend zerschlagen ist. Bis 1936 können die konspirativen Gruppen des Internationalen Sozialistischen Kampfbundes ihre Widerstandsarbeit fortsetzen, dann werden sie bis 1937 reichsweit verhaftet, in Hamburg ca. 30 Personen.

1940/41
Die aus dem KZ Sachsenhausen entlassenen Kommunisten Bernhard Bästlein, Robert Abshagen und Franz Jacob knüpfen Kontakte, aus denen neue KPD-Widerstandsgruppen hervorgehen, an denen ca. 300 Personen beteiligt sind.



Zeitleiste der Verfolgung homosexueller Männer*

* Weiteres ist nachzulesen in: Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann/Gottfried Lorenz: Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg 1919–1969, Hamburg 2009.

Autoren: Bernhard Rosenkranz(†)/Ulf Bollmann

24.10.1934
Anordnung von Heinrich Himmler an alle Polizeidienststellen, eine "namentliche Liste sämtlicher Personen, die sich irgendwie homosexuell betätigt haben", für das Geheime Staatspolizeiamt Berlin anzufertigen. Dort wird Ende Oktober 1934 ein Sonderdezernat "Homosexualität" eingerichtet.

26.06.1935
Die Änderung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" ermöglicht auch die "kriminalpolitisch indizierte Kastration" homosexueller Männer. Fortan entscheiden sich viele verurteilte Homosexuelle für eine sogenannte freiwillige Entmannung, um der Verschleppung in ein Konzentrationslager zu entgehen.

28.06.1935
Verschärfung des aus dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs von 1871 stammenden § 175 und Einführung des § 175a: Ein Nachweis homosexueller Handlung entfiel (siehe auch Glossar). Nach § 175a konnten homosexuelle Handlungen zwischen einem Mann von über einundzwanzig Jahren mit einer männlichen Person von unter 21 Jahren und u. a. auch männliche Prostitution mit einer Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden.

10.10.1936
Errichtung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung zur "zentralen Erfassung" und "wirksamen Bekämpfung" der beiden "Volksseuchen".

Sommer 1936
Das Berliner Gestapo-Sonderkommando übernimmt von Altona aus in Hamburg die Verfolgung der Homosexuellen und führt "Säuberungsaktionen" in Lokalen und Großbetrieben wie den Hamburgischen Electricitäts-Werken (HEW) und dem Warenhaus Tietz (1935 von den Nationalsozialisten in Alsterhaus umbenannt) durch.

12.07.1940
Anordnung von Heinrich Himmler: Homosexuelle, die nach § 175 verurteilt und mehr als einen Partner "verführt" haben, sind "nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen". Das heißt, sie werden in Konzentrationslager verschleppt und müssen dort in der Regel den "Rosa Winkel" tragen.

15.11.1941
Hitler ordnet im "Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei" an, für homosexuelle Handlungen durch Angehörige von SS und Polizei die Todesstrafe zu verhängen.

1942
In Konzentrationslagern werden Zwangskastrationen erlaubt.

19.05.1943
General Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, erlässt die "Richtlinien für die Behandlung von Strafsachen wegen widernatürlicher Unzucht". Danach kann in "besonders schweren Fällen" die Todesstrafe verhängt werden.

1944
Im KZ Buchenwald führt der dänische SS-Arzt Carl Vaernet medizinische Experimente an Homosexuellen durch.

08.05.1945
Kriegsende. Befreiung der Konzentrationslager. Der § 175 StGB wird erst 1998 abgeschafft; am 17.05.2002 werden nur die Urteile aus der NS-Zeit nach den §§ 175 und 175 a StGB aufgehoben.

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