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Louis Cahnbley
Louis Cahnbley
© „Wir sind die Kraft - Arbeiterbewegung in Hamburg von den Anfängen bis 1945“ - VSA 1988

Louis Cahnbley * 1892

Steenkamp 43 (Altona, Bahrenfeld)


HIER WOHNTE
LOUIS CAHNBLEY
JG. 1892
IM WIDERSTAND / KPD
VERHAFTET 17.9.1933
KZ FUHLSBÜTTEL
1937 KZ SACHSENHAUSEN
ENTLASSEN

Louis Carl Wilhelm Cahnbley, geb. 30.11.1892 in Altona, mehrfach wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" verhaftet, überlebte, starb am 17.7.1970

Steenkamp 43 (damals Nr. 27) (Altona, Bahrenfeld)

Louis Carl Wilhelm Cahnbley wurde am 30.11.1892 als Sohn des Korbmachers John Louis Heinrich Cahnbley (*29.9.1863) und dessen Ehefrau Marie Christine Cahnbley, geborene Bathel (*22.12.1869), einer Fabrikarbeiterin, in Altona geboren. Er war das älteste von fünf Kindern. Nach ihm kamen Anna Caroline Louise (*26.12.1894), Carl Wilhelm (*27.3.1897), John Louis (26.2.1901) und Walter (*26.10.1903) zur Welt.

In Altona wuchs Louis auf und hier blieb er zeitlebens wohnen. Er erlernte den Beruf des Tischlers, bildete sich dann aber zusätzlich weiter in kaufmännischen Angelegenheiten und Bilanz-Buchhalter. 1914 verheiratete er sich mit Dorothea Denker (2.2.1896-10.4.1974), einer Kontoristin.

Es kamen vier Kinder zur Welt: Werner (1915-1973), Ina (1919-1995), Rainer (1921-1973) und Jens (*1925). Die Familie lebte zunächst in der Großen Brunnenstraße (Stadtteil Ottensen), seit 1921, Louis war nun 28 Jahre alt, im Steenkamp 27 (heute Nr. 43), in dem dort gerade entstehenden Gartenstadtprojekt der Stadt Altona im Stadtteil Bahrenfeld. Die Steenkamp-Siedlung war geplant für Heimkehrer aus dem Krieg 1914-1918 und für Familien mit geringem Einkommen. Mit Hilfe der angeschlossenen Gärten sollten sie sich zu einem Teil selbst versorgen können.

Louis Cahnbley war zwar mit dem Eisernen Kreuz Zweiter Klasse aus dem Ersten Weltkrieg zurückgekommen, aber zu den Kriegsfreiwilligen oder gar Kriegsbegeisterten gehörte er nicht – im Gegenteil. Bereits sein Vater, John Cahnbley, war seit jungen Jahren Mitglied der zeitweilig verbotenen (1878 – 1890) Sozialistischen Arbeiterpartei bzw. dann der Sozialdemokratischen Partei. Er zählte zu den Gründern der Korbmachergewerkschaft in Altona. 1896 hatte er unter offizieller Überwachung durch die politische Polizei gestanden. In der Familie wurden das "Hamburger Echo" gelesen, die Satirezeitung "Der wahre Jacob" und andere sozialdemokratische Blätter. Diese Zeitungen waren verschiedentlich als staatsfeindlich verboten und erschienen getarnt unter anderem Namen.

Louis selbst war mit 14 Jahren (1907) der Jungen Garde beigetreten (später "Verband junger Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands"), einer Gruppierung des linken Flügels der SPD, der u.a. gegen den zunehmenden Militarismus in Deutschland unter Kaiser Wilhelm II antrat. Es folgte die "18-Jährige Bewegung Altona-Eimsbüttel", an deren Organisation und Agitation gegen Krieg und Imperialismus Louis aktiv beteiligt war. 1913 wurde er Bezirksführer der SPD in Ottensen. Hier war die Industrialisierung rasch und weit vorangeschritten (Glaswaren, Tabakprodukte, Textilien), mit über 5000 Mitgliedern bildete sich die größte SPD-Ortsgruppe Deutschlands.

1917 ging er, kompromisslos gegen die Fortsetzung des Krieges und die sog. Burgfriedenspolitik eingestellt, bei der Spaltung der SPD in die Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USPD) und 1919 dann in die daraus hervorgehende Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Er gehörte zu den Mitbegründern der KPD-Altona. Während all dieser Jahre stand er in engem Kontakt und unter dem Einfluss von Heinrich Laufenberg (1872-1932), der seit 1908 in Hamburg wirkte, zum linksradikalen Flügel der SPD zählte, die KPD mitbegründete, 1918 Präsident des Hamburger Arbeiter- und Soldatenrats wurde. Laufenberg bezeichnete sich selbst als Nationalbolschewist.

Louis Cahnbley blieb der KPD sein Leben lang treu, trotz großer persönlicher Opfer, auch an der Gesundheit. Er übernahm wichtige Funktionen, z.B. in der Proletarischen Hundertschaft und nach deren Auflösung (1923) im Rotfrontkämpferbund (RFB), den beiden paramilitärischen Wehrverbänden der KPD.

Auch sein Berufsleben war der kommunistischen Bewegung gewidmet: 1919 wurde er Mitarbeiter von Buchhandlung, Verlag und Druckerei Carl Hoym Hamburg, Admiralitätsstraße 19. Hier erschienen vor allem Publikationen zum Thema Klassenkampf und zur proletarischen Revolution, von den klassischen Werken von Karl Marx oder Lenin bis hin zu den aktuellen Schriften zur russischen Revolution, etwa Sinowjews "Über die Aufgaben der KPR" oder "Die gegenwärtige Lage der Sowjetmacht". Einige der Veröffentlichungen waren Übernahmen aus dem "Verlag der kommunistischen Internationale".

Im Verlag arbeitete auch seine Frau Dorothea, eine aktive Kommunistin. Sie muss eine sehr tatkräftige und hilfsbereite Person gewesen sein, denn zeitweilig – wenn Louis verhaftet oder untergetaucht war – ernährte und versorgte sie die vier Kinder allein. Später, in der NS-Zeit betreute sie zudem die beiden Kinder ihres Schwagers Walter Cahnbley, der seit 1935 wiederholt inhaftiert war. (Siehe weiter unten und die Biographie zu Walter Cahnbley auf www.stolpersteine-hamburg.de)

Bereits 1920 übernahm Louis Cahnbley das Unternehmen, das nun als "Verlag Carl Hoym Nachfolger Louis Cahnbley Hamburg" firmierte. Zugleich wurde eine Zweigstelle des Verlags in Berlin eröffnet. Über die finanziellen Verhältnisse der beiden Häuser ist nichts bekannt, auch aus den Eintragungen im Handelsregister ist dazu nichts zu ersehen. Mit Sicherheit aber muss Louis` Tätigkeit als Verleger und Buchhändler mitunter sehr anstrengend gewesen sein und der sprichwörtlichen revolutionären Geduld einiges abverlangt haben.

Im Juni 1921 stand er als Verleger zum ersten Mal vor Gericht: Wegen des Drucks und der Verbreitung der Broschüre "Amsterdam, Moskau, London" von A. Losowski hatte er sich der "Verbreitung staatsfeindlichen Schrifttums, der Propagierung der gewaltsamen Niederwerfung der Bourgeoisie sowie der Errichtung der Diktatur des Proletariats" schuldig gemacht. Am 11. Juni 1921 verurteilte ihn das Landesgericht Hamburg wegen " Vorbereitung zum Hochverrat in Tateinheit mit Aufreizung zum Klassenhass" zu sechs Monaten sog. Festungshaft, einer Strafe, die trotz des düsteren Namens etwas milder verlief als eine Zuchthausstrafe.

Louis Cahnbley hatte Glück: Auf Grund eines Erlasses des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) vom 10. August 1921, dass Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten unter bestimmten Auflagen und auf Widerruf ausgesetzt werden durften, kam Louis Cahnbley am 26. August wieder frei – nach 42 Tagen, fünf Stunden und 30 Minuten, wie in seiner Gefangenen-Akte vermerkt ist.

Eine zweite Verhaftung drohte Ende 1926: Am 2. Oktober eröffnete der Oberreichsanwalt beim Reichsgerichtshof in Leipzig gegen Louis erneut ein Verfahren wegen der "Vorbereitung zum Hochverrat", da "Cahnbley mit der fortgesetzten Verbreitung kommunistischer Schriften dafür geworben hat, die Verfassung des Reiches und der Länder gewaltsam zu beseitigen und damit seine Staatsfeindlichkeit bewiesen" habe. Mit Sicherheit hatte er als hartnäckiger Wiederholungstäter diesmal eine härtere Strafe zu erwarten, wahrscheinlich mehrere Jahre Zuchthaus. Louis floh in die Sowjetunion.

Er hatte erneut Glück: Am 14. Juli 1928 erließ der Reichstag ein Amnestiegesetz für politische Straftäter, Louis kam zurück nach Hamburg.

1927, während seiner Abwesenheit, wurde der Verlag bei der Polizei offiziell als "kommunistischer Verlagsbetrieb" registriert. Die Betreiber verkleinerten ihn daraufhin und verlegten ihn in den Steenkamp 27, in die Wohnung Cahnbley.

Zurück aus der Sowjetunion im Mai 1929, übernahm Louis zu seinen Aufgaben als Verleger und als viel beschäftigter KPD-Kader in jenen höchst aufgewühlten Jahren zusätzlich noch den Posten des Kassierers und Lohnbuchhalters im Stauerei-Betrieb "Einheit" am Vorsetzen 47 (eine Stauerei verstaut Stückgut auf Frachtern).

Dass er die "staatsfeindliche Tätigkeit" nicht aufgegeben hatte, zeigt der Bericht eines Polizeispitzels über ein geheimes Treffen in einer Altonaer Gaststätte am 31. Oktober 1930: Louis Cahnbley wurde Vorsitzender der frisch gegründeten Ortsgruppe des Kampfbundes gegen den Faschismus (KgdF). Der KgdF war gedacht als die illegale Nachfolge-Organisation für den Rotfrontkämpferbund (RFB), der am 6. Mai 1929 verboten worden war.

Ein schwerer Schlag traf Louis wenige Monate später:
Nach einer KPD-Veranstaltung im Gasthaus Albers in Zollenspieker/Kirchwerder am 14. März 1931 war Louis zusammen mit dem Genossen und Bürgerschaftsabgeordneten Ernst Henning im Nachtbus auf dem Heimweg nach Hamburg. In diesen Bus stiegen ausgerechnet auch die drei SA-Männer ein, die beauftragt gewesen waren, als normale Kneipengäste getarnt, einem vierten SA-Mann bewaffneten Schutz zu geben, der Gespräche der KPD-Genossen belauschen sollte.

Die SA-Leute hatten ihre entsicherten Pistolen parat, Cahnbley und Henning waren unbewaffnet. Während der Fahrt, zwischen Fünfhausen und Ochsenwärder, glaubte einer der Bewaffneten in Louis Cahnbley den KP-Mann und Bürgerschaftsabgeordneten Etkar André zu erkennen. Nach einem kurzen Wortwechsel begannen die SA-Männer zu schießen. Sie schossen mindestens zwölf Mal, Cahnbley und Henning versuchten sich mit ihren Aktentaschen zu schützen. Henning wurde mehrmals getroffen, dabei wurde ihm die Schlagader zerrissen. Er starb noch im Bus, kurz nach Mitternacht am 15. März 1931. Er war 38 Jahre alt. Er hinterließ eine Frau und zwei Kinder. (Siehe die Biographie unter www.stolpersteine-hamburg.de)

Einer der Schüsse zerschmetterte eine Glasscheibe, ein abgesprengter Splitter flog Cahnbley in das linke Auge und zerstörte es. Es musste später entfernt werden. Drei weitere, völlig unbeteiligte Fahrgäste kamen mit weniger schweren Verletzungen davon.

Die drei SA-Männer wurden vom Landgericht Hamburg am 14. November 1931 in einem Fall zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt, in den zwei anderen zu sieben Jahren "wegen gemeinschaftlichen vollendeten Totschlags, vollendeter Nötigung und wegen Vergehens gegen das Schusswaffengesetz". Mit dem NS-Machtantritt kamen sie bereits im März 1933 wieder frei. 1945 allerdings, nach dem Ende der NS-Herrschaft, war die noch nicht abgesessene Strafe in der Justizbehörde nicht vergessen, und sie kamen wieder hinter Gitter.

Kaum hatten die Nationalsozialisten die Macht übernommen, folgten für Louis Cahnbley weitere Schläge: Am Tag nach dem Reichstagsbrand (27./28. Februar 1933) besetzte Polizei und SA zunächst die Verlagsniederlassung in Berlin und räumte sie leer. Schreibtische, Schreibmaschinen, Schränke etc. verschwanden. Dann wurden die drei in der Stadt verteilten Lager geplündert, kein Buch, keine Broschüre blieb zurück. Wenige Tage später waren Büro und Lager im Steenkamp dran. Auch hier wurde weggeschafft, was nach Verlag und NS-Gegnerschaft aussah, vom Büroschrank bis zum Aktenordner. Im März 1933 war der Verlag Carl Hoym Nachfolger Louis Cahnbley erledigt. Damit verlor auch Dorothea Cahnbley den Arbeitsplatz.

Nicht genug damit. Am 21. September 1933 kündigte der Stauerei-Betrieb Louis Cahnbley den Kassierer-Posten. Im Abgangszeugnis würdigte ihn die Firmenleitung zwar als hervorragenden Mitarbeiter, doch sie habe keine Wahl: Der Betrieb war liquidiert worden. Der genaue Grund für das Ende der "Einheit" ist nicht bekannt.

Louis Cahnbley führte die konspirative Arbeit in der Partei allerdings weiter. Der Steenkamp, der als rote Siedlung galt, war ein günstiger Ort für scheinbar zufällige, normale Begegnungen zwischen den Gleichgesinnten. Allerdings bestand immer Gefahr, verhaftet zu werden, eine Begründung dafür war nicht nötig.

Mut und Widerstandswillen bewies auch Dorothea Cahnbley. Noch mehrere Jahre war sie ehrenamtlich als Kassiererin von Mitgliedsbeiträgen für die Partei und die Rote Hilfe aktiv. Darüber hinaus schloss sich der älteste Sohn der beiden, Werner, 1934 19 Jahre alt und von Beruf Tiefdruckätzer, der Arbeit der Eltern an. Wegen der Mitwirkung an dem Versuch, den verbotenen Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD) geheim wieder aufzubauen, saß er wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zweimal im Konzentrationslager Fuhlsbüttel (KoLaFu) ein (11.11. - 19.11.1934 und 14.2.1935 - 19.12.1935). Er wurde schwer misshandelt.

Am 17. September 1933, wenige Tage vor der Kündigung bei der "Einheit", wurde auch Louis von der Gestapo verhaftet und ins Kola-Fu gebracht. Hier blieb er bis zum 9. April 1934, ohne dass irgendeine Anklage erhoben worden war. Unmittelbar nach der Entlassung wurde er sofort wieder verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Nun lautete der Vorwurf "Vorbereitung zum Hochverrat", die Routine-Beschuldigung im NS-Terror-Regime. Am 6. Juni 1934 wurde er entlassen, nach insgesamt acht Monaten und 20 Tagen, und wiederum ohne dass Anklage erhoben worden war. Aber er war gewarnt.

Ein paar Jahre hatte die Familie Cahnbley Ruhe, von einigen Razzien im Steenkamp 27 abgesehen. Doch am 28. März 1937, während einer großen Verhaftungswelle vom März bis Juni 1937, kam die Gestapo erneut und nahm Louis mit. Wieder lautete der Vorwurf "Vorbereitung zum Hochverrat". Louis kam als sog. Schutzhäftling, also ohne richterlichen Bescheid, allein durch die willkürliche Verfügung der Gestapo, in das KZ Oranienburg/Sachenhausen (Sträflingsnummer 1309). Krank und gesundheitlich für immer angeschlagen, wurde er nach zwei Monaten am 28. Mai 1937 wieder entlassen.

Die kommenden Jahre waren finanziell sehr schwierig für die Familie Cahnbley, obwohl zwei der vier Kinder schon etwas mitverdienten. Die arbeitslose Dorothea Cahnbley, beim Arbeitsamt besonders gekennzeichnet, fand keine neue feste und einträgliche Anstellung. Louis, aus seiner früheren Tätigkeit als Verleger und als Lohnbuchhalter in wirtschaftlichen Dingen erfahren, arbeitete als selbstständiger "Helfer in Steuersachen". Trotz der schwierigen Verhältnisse luden er und seine Frau Dorothea freiwillig eine zusätzliche Belastung auf sich: Als sein Bruder Walter Cahnbley (siehe die Biographie auf der Stolperstein-Homepage www.stolpersteine-hamburg.de), ebenfalls entschiedener Kommunist, nach einigen kürzeren Inhaftierungen schließlich am 12. Januar 1937 zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden war (aus der er nicht wieder frei kam), übernahmen sie die Betreuung der beiden Kinder Horst (*17.6.1930) und Lona (*30.4.1932). Deren Mutter, Elfriede Cahnbley (3.7.1909-23.4.1955), nun Alleinversorgerin, musste Geld verdienen und war mit der gleichzeitigen Versorgung der Kinder überfordert.

Solidarität mit den Leidensgenossen bewies Louis Cahnbley auch nach dem Krieg. Die 1650 DM Entschädigung für elf Monate Haft, die ihm nach langem Kampf mit der Sozialbehörde/Amt für Wiedergutmachung im März 1952 endlich ausgezahlt wurden, gab er weiter an Marie Henning, der Witwe des am 15. März 1931 in seinem Beisein ermordeten Freundes und Genossen Ernst Henning, denn diese lebte in Not und Armut.

Noch ein paar Worte zum Thema Entschädigung bzw. Wiedergutmachung: Der Einkommensausfall durch die Zerstörung des Verlages und die weiteren Verhaftungen und Verfolgungen wurde am 6. Oktober 1955 mit 4.300 DM beglichen. Der "Schaden im beruflichen Fortkommen" wurde am 7. Juli 1965 mit 1.020 DM abgegolten. Und das zerschossene Auge? Am 11. November 1949 beschied die Hamburger Arbeitsbehörde: "… Der Anspruch auf Verletztenrente wird abgelehnt, da der Verlust des linken Auges nicht auf nationalsozialistische Verfolgung zurückgeht, sondern auf eine Verletzung bei einer politischen Auseinandersetzung bereits in dem Jahr 1931 ..."

Louis Carl Wilhelm Cahnbley starb, körperlich sehr geschwächt und herzkrank, mit 77 Jahren am 17. Juli 1970. Dorothea Cahnbley starb am 10. April 1974, 78 Jahre alt.

© Johannes Grossmann

Quellen: StaH 351-11_14913, StaH 621-1/20_10, StaH 741-4 Fotoarchiv A 252, StaH 215-2_B 165/21, StaH 331-3_7369, StaH 231-7_B 1995-85, StaH 242-1 II_2297, StaH 332-5_6278, StaH 332-8_K 4651, StaH 332-8_A34/2 und A34/3; Klaus Berking (Norderstedt): Privatarchiv, schriftliche und mündliche Auskünfte, 2024/25; Ossip K. Flechtheim, Die KPD in der Weimarer Republik, Hamburg 1986; Rotfrontkämpferbundhttps://de.wikipedia.org/wiki/Roter_Frontk%C3%A4mpferbund; Erlass des Reichspräsidenten vom 24.4.1921: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783112429020-005/html; Amnestiegesetz für politische Straftaten vom 14.7.1928, Reichsgesetzblatt 1928 I, S. 195f; https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cc/Deutsches_Reichsgesetzblatt_28T1_027_0195.jpg.

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