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Jenny Cohn * 1865

Kielortallee 23 (Eimsbüttel, Eimsbüttel)


HIER WOHNTE
JENNY COHN
JG. 1865
DEPORTIERT 1942
THERESIENSTADT
ERMORDET 26.8.1942

Weitere Stolpersteine in Kielortallee 23:
Bertha Cohn, Minna Fleischhauer, Martha Häfner, Marianne Lange, Olga Schey

Bertha Cohn, geb. am 31.7.1870 in Altona, deportiert am 15.7.1942 nach Theresienstadt, am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert
Jenny Cohn, geb. am 24.2.1865 in Hamburg, deportiert am 15.7.1942 nach Theresienstadt, dort gestorben am 26.8.1942

Kielortallee 23

Jenny Cohn wurde als ältere Tochter von Isaac und Friederike, geb. Tachan, in Altona geboren. Wie ihre fünf Jahre jüngere Schwester Bertha blieb sie unverheiratet und war als selbstständige Schneiderin am Neuen Wall berufstätig, eine Adresse, die zu den besten Geschäftsadressen in der Damenkonfektion zählte. 1926 zog sie mit ihrer Schwester in die Rutschbahn 41a im Grindelviertel und sorgte vermutlich für den Lebensunterhalt beider. Als die Schwestern sich am 2. Dezember 1933 für eine Wohnung bei der Vaterstädtischen Stiftung bewarben, gab Jenny Cohn ein Einkommen von 2400 Reichsmark als Versicherungsagentin an. Auch ihre Gemeindesteuerzahlungen legen nahe, dass sie in derart gesicherten Verhältnissen lebte, dass sie auch ihre Schwester mit unterhalten konnte. Beide zogen im September 1934 in die Wohnung Nr. 21 im Rosenthal-Altenhaus in der Kielortallee 23. Einen Monat später traten beide in die Jüdische Gemeinde ein. Die Schwestern mussten nach der "Arisierung" der Vaterstädtischen Stiftung ins ehemalige Warburg-Stift in der Bundestraße 43 ziehen, das nun als "Judenhaus" zum zwangsweise angeordneten Wohnort vieler jüdischer Menschen wurde. Beide wurden von dort aus der Wohnung Nr. 7 am 15. Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert. Jenny Cohn überlebte diese Strapazen und die Lebensumstände dort nur einen Monat. Bertha Cohn wurde am 21. September 1942 nach Treblinka weiterdeportiert, wo sie unmittelbar nach der Ankunft ermordet wurde.

© Angela Schwarz

Quellen: 1; 4; 5; Archiv Vaterstädtische Stiftung; StaH 522-1 Jüdische Gemeinden 992 b.

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