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Dr. Edgar Fels * 1885
Hallerstraße 64 (Eimsbüttel, Rotherbaum)
1941 Lodz
ermordet 22.05.1942
Weitere Stolpersteine in Hallerstraße 64:
Georg Lissauer, Elfriede Lissauer, Uri Lissauer
Dr. Edgar Fels, geb. am 20.9.1885 in Mannheim, deportiert nach Lodz am 25.10.1941, dort gestorben am 22.5.1942
Hallerstraße 64
Edgar Fels praktizierte seit 1916 als Rechtsanwalt in Hamburg in den 1920er- und 1930er-Jahren in einer renommierten Hamburger Gemeinschaftskanzlei am Alstertor 21. Er hatte 1919 Alice Simon geheiratet. Aus der Ehe ging der Sohn Helmut Wolfgang hervor. Doch die Ehe scheiterte, 1926 ließ sich das Paar scheiden. Eine Auseinandersetzung um die Scheidungsvereinbarung, bei der Edgar Fels handgreiflich wurde, trug ihm ein von seiner Ex-Frau angestrengtes Verfahren vor dem Ehrengericht der Zunft ein. Alice Fels wanderte 1927 mit dem Sohn nach Palästina aus.
Edgar Fels blieb in Deutschland. Als Frontkämpfer "durfte" er seinen Anwaltsberuf bis 1938 ausüben und gehörte danach zu den wenigen "Rechtskonsulenten", die die juristischen Angelegenheiten ihrer ausschließlich jüdischen Klienten vertreten durften.
Edgar Fels äußerte sich in verschiedenen Selbstzeugnissen gegenüber öffentlichen Stellen. Seine Aussagen zeigen, wer er war und was ihm widerfuhr. 1938 schrieb er: "Ich bin im Jahre 1885 (20. Sept.) in Mannheim als Sohn des Kaufmanns Siegmund Fels geboren. Mein Vater besaß dort das erste große Geschäftshaus mit eigener elektrischer Lichtanlage. Meine Großväter waren ebenfalls wohlbekannte Kaufleute. Ich besuchte das Karl-Friedrich-Gymnasium in Mannheim, die Universitäten in Berlin, München und Heidelberg (Dr. jur. magna cum laude). 1907 und 1911 machte ich die beiden juristischen Staatsexamina in Karlsruhe, zuerst als (Gerichts)-Assessor kurze Zeit in Mannheim, um dann in die größere Hansestadt Hamburg überzusiedeln. Dort war ich auch als Gerichtsassessor und Substitut des Rechtsanwalts Dr. Theodor Suse bis Kriegsausbruch tätig. Zum aktiven Militärdienst infolge doppelten Leistenbruchs dauernd untauglich, war ich Motorradfahrer und rückte kriegsfreiwillig bei den II. Pionieren Stettin am 30. Sept. 1914 ein. Als Leutnant d.R. und Träger des A.K.K.37 kehrte ich am 1. Dez. 1918 vom Felde zurück. Zwischenzeitlich in Hamburg zur Rechtsanwaltschaft zugelassen eröffnete ich am 3. Jan. 1919 mein eigenes Büro. Ich gründete gleichzeitig mit meinem früheren Major den örtlichen Offiziersverein meiner Truppe, dessen Vorstand ich lange Jahre angehörte. Polizeilich war ich nicht tätig. Der Technischen Nothilfe gehörte ich seit ungefähr 1925 an, ebenso dem Luftschutz, solange dies für mich als Nichtarier gestattet war, ferner manchen Sportvereinen (u.a. Klipper, S.C.-Viktoria). Ich bin, wie meine fünf Geschwister, nicht im religiösen Sinn streng jüdisch erzogen und vor ca. 11 Jahren aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten, zahlte aber meine Kirchensteuer freiwillig weiter. Ich war früher vielfach in Rechtsfragen tätig, in den letzten Jahren in Auswanderungsverfahren und Geschäftsverkäufen."
Einen Monat darauf, am 22. November 1938, musste er, um "Konsulent" werden zu können, Weiteres zu seiner Person bekanntgeben: "Ich habe am 2. Nov. 1919 geheiratet und bin am 17. Feb. 1926 rechtskräftig geschieden. [...]. Ich habe einen Sohn Helmut Wolfgang Fels, geb. 3.2.1921, Student der Mathematik, im Ausland befindlich. Ich habe mich niemals politisch betätigt, gehörte niemals einer politischen Partei an, bin von je her sportlich tätig und gehörte daher verschiedenen Sportverbänden an, aus denen ich im Zuge der politischen Entwicklung austreten musste."
Edgar Fels verlor seine Approbation am 17. November 1938 ebenso wie weitere 68 Anwälte in Hamburg wegen "nicht arischer Abstammung". Er war einer der vier ältesten.
Bereits am 27. Oktober 1938 beantragte er die "vorläufige Zulassung" als "Konsulent" und schrieb am 31. Oktober 1938 an den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Er fügte dem Antrag an: "den vorläufigen Ausweis über das E.K.II, das Besitzzeugnis über E.K.I, die Verleihungsurkunde des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer und die Urkunde über die Verleihung des Hanseaten-Kreuzes."
Der Justizsenator wollte Edgar Fels nun als "Konsulent" für Bremen einsetzen, doch der wehrte sich: Er hatte, schlechte Zeiten vorausahnend, gerade sein Grundstück gegen ein mehrjähriges Wohnrecht verkauft und sich darin drei Zimmer mit Gartenbenutzung gesichert. Ebenso hatte seine 55 Jahre alte "arische" Haushälterin für die Zeit seines Wohnrechts ein Wohnrecht in einem Zimmer im Hause. Er wollte auch seinen Freundeskreis behalten: "Es scheint mir ein erheblicher Irrtum zu sein anzunehmen, dass ein nicht verheirateter älterer Mann, wie ich es bin, leichter nach einer ganz fremden Stadt verziehen kann als ein verheirateter." Er sei der "körperlichen Inanspruchnahme durch die Berufswahrnehmung in dem großen Bezirk Bremen", in dem er dann "notwendig eine ganz neu aufzubauende Existenz zu gründen hätte", mit seinen 53 Jahren nicht gewachsen.
Seinem Antrag wurde stattgegeben, doch er konnte sich nicht innerhalb der gesetzten Frist eintragen: Er wurde im Zuge des Novemberpogroms verhaftet und ins KZ Sachsenhausen verschleppt. Ein Kollege bat für ihn um Aufschub. Am 17. November 1938 wieder entlassen, konnte Edgar Fels am 22. des Monats seine Zulassung nach den im Vormonat neu erlassenen Vorschriften beantragen und wurde vom 1.–31. Dezember 1938 "vorläufig" als einer von sieben "Konsulenten" in Hamburg zugelassen.
Er wohnte und arbeitete weiter in seinem ehemaligen Haus Klosterallee 76, Erdg. mit Gartenbenutzung, das er rechtzeitig gegen eine Leibrente veräußert hatte und damit einer Enteignung zuvorkam. Die nichtjüdische Haushälterin sorgte für sein Wohlergehen.
Noch gehörte vor allem die rechtliche Beratung über die Auswanderung zu den Hauptaufgaben der "Konsulenten". Durch die politisch forcierte Auswanderung verringerte sich dann die jüdische Bevölkerung Hamburgs Ende 1940 um etwa ein Viertel gegenüber 1938. Edgar Fels klagte zeitweise über Überlastung. Zwar erzielte er ein Einkommen aus seiner Tätigkeit, doch die Honorare wurden bis zu 70 Prozent an die "Ausgleichsstelle" abgeführt – zur Entlastung der Wohlfahrtspflege für frühere jüdische Rechtsanwälte.
Edgar Fels vertrat seit Dezember 1938 auch mindestens sechs Fälle von "Rassenschande" vor Gericht. Die Versuche der Geheimen Staatspolizei, ihn selbst dieses Delikts zu überführen, blieben erfolglos.
In dem NS-Blatt "Der Stürmer" wurde im Dezember 1939 ein Schmähartikel mit Fotos veröffentlicht, die Fels vor Gericht zeigten. Sie sollten ihn lächerlich machen und zeigten ihn von hinten oder nur seine Füße. Derartige Verunglimpfungen waren gängige Praxis. Auf ein entsprechendes Gesuch von Edgar Fels hin bemühte sich der Hamburger Landgerichtspräsident, dem die Aufsicht über die "Konsulenten" zugewiesen war, derartige Berichte zu verhindern. Fels hatte erklärt, dass er unter diesen Umständen voraussichtlich ablehnen müsse, als Offizialverteidiger für Juden weiterhin tätig zu sein.
Edgar Fels war im Herbst 1940 beruflich stark ausgelastet, zudem plante er seine eigene Auswanderung. Am 13. Oktober 1940 war er wegen einer "beruflichen dringenden Besprechung" mit dem Landgerichtsrat a.D. Kurt Ledien (siehe www.stolpersteine-hamburg.de), Hohenzollernring 34, verabredet:"Diese (Besprechung) fand ausnahmsweise am Sonntagnachmittag statt, weil in der Vorwoche und auch in der laufenden Woche ich außer meinem Beruf noch durch einen Vorbereitungskurs für amerikanische Wirtschaftsprüfung mehrfach nachmittags von 16.00–19 Uhr 30 verhindert bin und bekanntlich um 20 Uhr abends zu Hause sein muss." Kurt Ledien wollte eine schwierige Prozessangelegenheit mit ihm bei sich zu Hause besprechen und danach beabsichtigten sie, Geige zu spielen. Fels sollte sehr pünktlich erscheinen.
Er trat die Fahrt an der Hoheluftbrücke mit der Hochbahn an. Ihn begleitete eine Frau Breslauer, Pianistin und Klavierlehrerin. Er trug eine schwere Aktenmappe und einen großen Instrumentenkasten mit seiner Geige, sie ein Notenpaket. Doch die beiden schafften es nicht, die Bahn mit ihrem Gepäck rechtzeitig zu verlassen. Sie stiegen an der Haltestelle St. Pauli aus. Da die Straßenbahn überfüllt war, nahmen sie ein Taxi. Nahe dem Nobistor hielt die Polizei dies an und überprüfte die Fahrgäste. Daraufhin wurde ihnen die "Ausführung einer nicht lebensnotwendigen Fahrt mit einer Kraftdroschke" verbunden mit dem Vergehen, ihre "jüdische Eigenschaft" nicht sofort durch Nennen der vorgeschriebenen Vornamen bekanntgemacht zu haben, zur Last gelegt. Sie konnten jedoch nach der polizeilichen Erfassung ihre Fahrt mit der Straßenbahn fortsetzen und ihren Termin noch wahrnehmen.
Doch es gab ein böses Nachspiel: Am 5. November 1940 durchsuchte die Gestapo Edgar Fels’ Wohnung, nahm ihn vorläufig fest und internierte ihn zehn Tage, obwohl nichts gefunden wurde, was auf eine strafbare Handlung schließen ließ. Ebenso erging es Frau Breslauer, die vorläufig festgenommen und dem Polizeigefängnis Fuhlsbüttel für fünf Tage "zugeführt" wurde. Im Schnellverfahren wurden beide eine Woche später zu einer Geldstrafe verurteilt. Strafmildernd wurde angesehen, dass beide bisher keine Vorstrafen hatten.
Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände stand Edgar Fels kurz darauf wieder vor Gericht. Es ging um eine nur teilweise ausgefüllte Reichsseifenkarte. Die Haushälterin Ottilie Rutz, 59 Jahre alt, sagte am 9. Dezember 1940 bei der Kriminalpolizei aus: "Am 5.11.1940, als Edgar Fels von Beamten der Gestapo (der Taxifahrt wegen – U.M.Sch.) festgenommen wurde, wurden von den Beamten auch verschiedene Papiere, die auf einem Tisch im Flur lagen, mitgenommen. Am nächsten Tage musste ich im Auftrage der Gestapo sämtliche Lebensmittelkarten in der Schönstr. abgeben. Dabei fehlte die Seifenkarte. Erst am Freitag erhielt ich mit den Papieren, die von der Gestapo mitgenommen waren, auch die Seifenkarte zurück. Die Seifenkarte war noch nicht benutzt. Ohne darauf zu achten, dass die Karte nicht vollständig ausgefüllt war, löste ich die fälligen Abschnitte ein, um sie nicht verfallen zu lassen. Als Dr. Fels am 12.11. aus der Haft entlassen wurde, erhielt ich den Auftrag, die Lebensmittelkarten von der Schönstr. abzuholen. Ich führte den Auftrag nicht selbst aus, sondern beauftragte meinerseits den Hausmeister Gebhardt. Diesem gab ich außer der Vollmacht des Dr. Fels auch ohne dessen Wissen die Seifenkarte als Legitimation mit. Bei der Rückkehr erklärte Gebhardt, dass ihm die Seifenkarte in der Schönstr. abgenommen worden sei."
Doch dies glaubte die Polizei nicht und am 21. Januar 1941 verhaftete die Gestapo Edgar Fels. Sie hielt die Erklärung für einen "echt jüdischen Dreh", mit dem versucht werden solle, die Schuld auf andere Personen abzuwälzen. Am 22. Februar 1941 erging ein Strafbefehl wegen des fehlenden Zwangsvornamens. Edgar Fels legte – vermutlich sogar mit Erfolg – Einspruch ein.
Mit seinen Auswanderungsvorbereitungen hatte er kein Glück. Es gelang ihm nicht, das gewünschte Visum zu bekommen. Am 27. Oktober 1941 schließt seine Personalakte mit dem Vermerk, er sei "evakuiert" worden und habe "mit dem 24. Oktober 41 seine Tätigkeit eingestellt". Edgar Fels wurde am 25. Oktober 1941 ins Getto Lodz deportiert.
Bemerkenswert ist, auf welche Weise Fels dann in Lodz seine berufliche Tätigkeit fortsetzte: Er wurde Leiter der Rechtsberaterstelle. Im Archiv von Lodz finden sich zahlreiche Schreiben "Neueingesiedelter", die Spuren seiner Beratungsarbeit vermuten lassen.
Am 2. Mai 1942 sollte er dann selbst "ausgesiedelt", d.h. ins Vernichtungslager Chelmno gebracht werden. Er schrieb in eigener Sache unter "EILT" mit der Anschrift "Altmarkt 9, Wohnung 1, zu erreichen T 98 Jugendgericht Litzmannstadt" an das "Amt für Ausweisung": "Ich habe heute eine Ausreise-Aufforderung auf 4. Mai d. J. erhalten und bitte um Befreiung von der Ausreise, da ich als Rechtsberater der Neueingesiedelten die unentgeltliche Rechtsberatung leite. Da ich morgen Sonntag von 10–12½ Uhr im Jugendgericht die Beratungsstelle leiten muss, bitte ich um baldige Benachrichtigung mit Rücksicht auf die kurze Frist, die bis Montag zur Verfügung steht. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Edgar Fels"
Dies ist das letzte Lebenszeichen von Edgar Fels, das erhalten blieb. Seine Bitte verschaffte ihm vermutlich drei Wochen weitere Lebenszeit. Er gab sich und die anderen "Neuangesiedelten" nicht auf. Nach sieben Monaten im Getto Lodz starb er am 22. Mai 1942 an Unterernährung. Es heißt "ein jüdischer Lagerbeamter – auch er ein ehemaliger Rechtsanwalt … habe dem geschwächten Fels wegen einer Verspätung bei der Arbeit die Suppe entzogen".
Unter denjenigen, die ihm verwandtschaftlich nahestanden, haben sein Sohn, seine geschiedene Frau und drei seiner Geschwister die Zeit des Nationalsozialismus überlebt. Ein Bruder und wahrscheinlich auch eine Schwester sind ebenfalls dem NS-Terror zum Opfer gefallen.
Zu Edgar Fels’ Geschwistern ließ sich klären: Fritz Fels, geb. am 4.5.1887 in Mannheim, verzog am 31. August 1911 nach Frankfurt/M., am 29. September 1932 nach Italien. Er wurde 1942 vom Lager Gurs über Drancy nach Auschwitz deportiert und ermordet, auf den 8. Mai 1945 für tot erklärt.
Wahrscheinlich umgekommen ist auch Martha Fels, geb. am 13.2.1889. Ihre Spur verliert sich in Berlin, wo sie mit Leon Philipp verheiratet war.
Der Bruder Kurt Fels überlebte (vermutlich in Mischehe), obwohl er noch am 14. Februar 1945 nach Theresienstadt deportiert worden war. Er war der jüngste unter den Geschwistern, geb. am 22.12.1897. Er starb in Mannheim-Feudenheim am 25. Juni 1966.
Zwei Schwestern erreichten ein hohes Lebensalter. Alice Margaretha, geb. 30.5.1884, geschiedene Linke, war die älteste der Geschwister. Sie übersiedelte in die Schweiz, ließ sich aber nicht einbürgern. Sie war Eurythmie-Lehrerin an der Rudolf Steiner Schule in Dornach und starb mit 89 Jahren am 20. März 1973 in Arlesheim bei Basel.
Ihre Schwester Hilda Toni, geb. 13.2.1891, meldete sich am 1. Juli 1916 aus Mannheim ab und zog nach München. Sie starb, 102-jährig, am 27. Juni 1993 in Baden-Baden. Von den Geschwistern ist – mit Ausnahme von Edgar Fels – nicht bekannt, dass sie Kinder hatten.
Die 1927 mit dem gemeinsamen Sohn Helmut Wolfgang nach Palästina ausgereiste geschiedene Alice Fels, geb. Simon, lebte zuerst mit ihrem Sohn in Jerusalem im Haushalt ihres Vaters, der dort ein Haus besaß, später wohnte sie bei ihrem Sohn in Haifa. Nach dessen Eheschließung blieb sie allein und bezog eine – wie sie schrieb – geringe Altersrente des jüdischen Staates. 1960 klagte sie dann in Hamburg erfolgreich eine Witwenrente mit dem Argument ein, sie habe 1937 in einer Zwangslage auf weiteren Unterhalt verzichtet. Edgar Fels habe ihr mitgeteilt, er sei verarmt und könne keinen Unterhalt mehr zahlen und plane zudem seine Auswanderung. Der Unterhaltsverzicht wurde nun als nichtig befunden, da er wegen der NS-Verfolgung ihres früheren Ehemanns zustande gekommen sei. Alice Fels erhielt rückwirkend ab 1942 Witwenrente. Sie starb am 3. November 1972.
Helmut Wolfgang Fels, geb. am 3.2.1921, nahm den Namen Shimon Fales an. Er arbeitete als Lehrer, war verheiratet und hatte Kinder. Näheres ist nicht bekannt. Er hinterlegte am 11.April 1991 ein Gedenkblatt für seinen Vater in Jad Vashem, Jerusalem, und zog vermutlich in einen Kibutz in Akkra.
Der deutsche Anwaltsverein in Berlin hat ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus umgekommenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte errichten lassen, auf dessen Tafel 5 die Geburts- und Sterbedaten von Edgar Fels verzeichnet sind.
Stand: September 2016
© Ulrike Martiny Schüddekopf
Quellen: 1; 2; StaH 621-1/120-143 (Edgar Fels); Personalakte E. Fels; StaH 241-2 A 2872; Strafsache 282/41 (unbefugte Kraftdroschkenbenutzung, falsche Namensnennung §23 KFG, 3 NamensVO); StaH, Strafsache 213-11, 2066/41 (Nichtannahme jüdischen Vornamens); StaH, Firmenarchiv 621-1/129; StaH, 351-11 20209 Alice Fels, geb. Simon; 522-1 Jüdische Gemeinden, 992b Kultussteuerkartei; Archiv Lodz/Auskunft Neubauer, Antrag auf "Befreiung von der Ausreise" v. 2.5.1942 v. 30.7.2015; Stadtarchiv Mannheim, D 44 Erhebungsbögen zum Schicksal der Mannheimer Juden in der NS-Zeit, Info Susanne Schloesser v. 2.3.2015; Staatsarchiv Solothurn, Info Regula Schmutz v. 12.3.2015; Stadtmuseum/-archiv Baden-Baden, Info v. Dagmar Rumpf v. 19.3.2015; Badener Tageblatt, Info Barbara Sollberger v. 13.2.2015; Hamburgischer Anwaltsverein e.V., Info Ellen Hustedt v. 2.6.2015; Morisse, Ausgrenzung, Bd. 1, Rechtsanwälte, S.13–16, 37f., 66–74; Ladwig-Winters, Anwalt, S. 217f.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".