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Fritz Freitag * 1919
Neuer Höltigbaum (Wandsbek, Rahlstedt)
FRITZ FREITAG
JG. 1919
DESERTIERT 5.12.1944
KRIEGSGERICHT NEUMÜNSTER
TODESURTEIL 20.1.1945
HINGERICHTET 10.3.1945
SCHIESSPLATZ
RAHLSTEDT–HÖLTIGBAUM
Weitere Stolpersteine in Neuer Höltigbaum :
Willi Dittmann, Herbert Klein, Hans Müller, Erwin Pepper
Fritz Otto Freitag, geb. 22.4.1919 in Stettin, hingerichtet in Hamburg am Höltigbaum am 10.3.1945
Neuer Höltigbaum (Wandsbek, Rahlstedt)
Fritz Freitag war ledig und 20 Jahre alt, als Deutschland im September 1939 mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg entfesselte. 1942 wurde Fritz Freitag Soldat. Wenige Wochen vor Ende des Krieges, am 10. März 1945 vormittags um 11 Uhr, stand der nun 24jährige Grenadier zusammen mit dem Schützen Willi Krüger und dem Grenadier Otto Grüning gefesselt und mit verbundenen Augen auf dem Schießplatz Höltigbaum in Hamburg-Rahlstedt, vor ihnen ein Exekutions-Kommando unter Führung von Major Seifert. Die Soldaten des Exekutionskommandos waren aus der Kaserne in der Bundesstraße angerückt, um den mörderischen Auftrag der Wehrmachtsjustiz zu erfüllen. Eine Stunde zuvor hatte bereits ein Kommando unter Korvettenkapitän Maurer vier Soldaten hingerichtet. Fritz Freitag und die beiden anderen Soldaten wurden Ohrenzeugen dieser Gewehrsalve. Sie kündigte ihnen den eigenen Tod an.
Allein in Hamburg tagten elf Kriegsgerichte mit gut neunzig Wehrmachtsrichtern. Parallel zum Kriegsverlauf war ab Ende 1943 die Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen in Hamburg stark angestiegen, die vor allem der Abschreckung dienen sollten. Über 150 Vollstreckungen von Todesurteilen am Höltigbaum sind namentlich nachweisbar. Wie Fritz Freitag waren die meisten der hier Ermordeten einfache Soldaten.
Fritz Otto Freitag, am 22. April 1919 in Stettin (heute: Szczecin) geboren, evangelisch ge-tauft, war ein Einzelkind. Anna Freitag, seine ledige Mutter, lebte in Stolp in Pommern (heute: Slupsk/Polen). Die Verhältnisse, in denen er aufwuchs, waren vermutlich alles andere als einfach. Er war bereits im frühen Kindesalter auf sich allein gestellt. Mit sechs Jahren kam Fritz in ein Kinderheim in der Nähe des damaligen Neustettin und blieb dort bis zum 14. Lebensjahr. Danach arbeitete er in der Landwirtschaft. Mit 19 Jahren zog es ihn nach Bremen zur Schifffahrt.
Zunächst verdingte er sich als Heizer. Anschließend fand er einen Arbeitsplatz bei einem Rheinschiffer in Duisburg als Maschinist. Diebstähle, Unterschlagungen, Prügeleien und Körperverletzungen brachten ihn als jungen Mann jedoch immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz. Vor Eintritt in die Wehrmacht erhielt er mehrere Haftstrafen.
Kurz nachdem Fritz Freitag im September 1942 als Soldat beim Infanterie-Ersatzbataillon 184 in Herford eingezogen worden war, kam er nach Russland an die Front. Schon 1943 erhielt er wegen Urlaubsüberschreitung und unerlaubter Entfernung von der Truppe disziplinarische Strafen und Arrest.
Im Fronteinsatz wurde Fritz Freitag nach eigenen Angaben mehrfach verwundet, im August 1944 fiel seine Verletzung so schwer aus, dass er in ein Lazarett nach Rhöndorf am Rhein eingeliefert wurde. Am 29. September 1944 entlassen, durfte er einen 14-tägigen Genesungsurlaub bis zum 15. Oktober 1944 an seinen Heimatort Stolp antreten. Danach sollte er sich bei seiner Ersatzeinheit in Schleswig melden. Fritz Freitag jedoch blieb in Stolp. Er änderte das Datum seines Urlaubsausweises vom 16. auf den 26. Oktober 1944, doch der Schwindel flog schnell auf.
Am 19. Oktober 1944 nahm ihn eine Bahnhofswache in Stolp fest. Fritz Freitag entschuldigte sich in der folgenden Vernehmung beim dortigen Standortältesten damit, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er eine Urkundenfälschung begangen habe. Er habe in Stolp ein Mädchen kennengelernt und mit ihr ein paar Tage länger zusammen sein wollen – mehr nicht. Das Vernehmungsprotokoll hielt auch vorausgegangene militärische Vorstrafen von "6 Wochen geschärften Arrest" wegen unerlaubter Entfernung sowie "3 Tage gesch. Arrest" wegen Urlaubsüberschreitung fest.
Unter Begleitbewachung traf Fritz Freitag bei seiner Einheit in Schleswig ein. Am 25. Oktober 1944 sollte er von dort, wiederum bewacht, zum Standortkommando nach Lübeck überstellt werden. Unterwegs gerieten er und seine beiden Begleiter in einen Bombenangriff. Sie mussten ihre Fahrt vor Neumünster unterbrechen und den Zug verlassen. Dort wurden sie zu Aufräumarbeiten eingeteilt. In den Wirren dieser Situation konnte Fritz Freitag seinen Bewachern entkommen.
Er fand einige Tage Unterschlupf bei einer Frau, der er in Neumünster geholfen hatte, Trümmer zu räumen. Dann schlug er sich teils zu Fuß, teils per Auto – vermutlich als Anhalter – bis nach Hamburg durch. Hier tauchte er in den nächsten Wochen unter, ohne eine feste Bleibe zu haben. Gelegentlich wohnte er bei Frauen, die er in Lokalen in der Hamburger Altstadt kennengelernt hatte.
Am 5. Dezember 1944 um 20 Uhr nahm ihn eine Wehrmachtsstreife bei einer Kontrolle im Café "Wolff" in der Straße Beim Grünen Jäger im Schanzenviertel fest. Fritz Freitag trug seine Uniform, führte aber keine Ausweispapiere mit sich. Deshalb wurde er in das Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Altona eingeliefert und am nächsten Tag verhört. Weitere Vernehmungen folgten am 12. Dezember 1944 und am 6. Januar 1945. Die Untersuchungsbeamten beschlagnahmten bei ihm Lebensmittelkarten, eine größere Anzahl von Briefmarken und Bezugsscheine für Kartoffeln, die auf die Namen anderer ausgestellt waren.
Fritz Freitag verschwieg den Namen seiner Einheit in Schleswig und auch seine Flucht auf dem Weg nach Lübeck. Die schon in Stolp protokollierten militärischen Vorstrafen erwähnte er, während er sich an die Namen und Adressen der Frauen, die ihm geholfen hatten, angeblich nicht erinnern konnte. Am 6. Januar 1945 räumte er schließlich ein, am 25. Oktober 1944 bei Aufräumarbeiten in Neumünster geholfen zu haben und dort für einige Tage geblieben zu sein – mehr nicht.
Die Hamburger Kriminalpolizei behandelte Fritz Freitag erkennungsdienstlich und fertigte auch "erkennungsdienstliche Fotografien" an. Die Hamburger Polizei leistete den Feldjägern oftmals Amtshilfe. Vor allem im Hamburger Rotlichtmilieu gelang es desertierten Soldaten immer wieder, in den unübersichtlichen Quartieren unterzutauchen, vielfach unterstützt von Prostituierten. Für eine gezielte Fahndung oder für größere Razzien im Gängeviertel oder auf der Reeperbahn reichten die Kapazitäten der militärischen Fahnder meist nicht aus. Einsatzkräfte von Kriminal- und Schutzpolizei oder auch der Gestapo unterstützten sie deshalb.
Am 12. Januar 1945 schrieb Fritz Freitag im Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis in Altona einen Brief an das Gericht. Er verdeutlichte seine Not und schrieb, er wolle wieder an die Front, wolle sich bewähren "im Strafbataillon, beim Räumen von Blindgängern oder Minen". Urlaub wolle er nicht mehr haben, dann könne er auch nicht wieder weglaufen. Er bat um eine Chance, seine Fehler wieder gut machen.
Wenige Tage zuvor, am 8. Januar 1945, war vom Kommandeur und Gerichtsherrn der Division Nr. 190, Generalmajor Ernst Wisselink, die Anklage gegen Fritz Freitag verfügt worden. Als Richter wurde Oberfeldrichter Richard Stoldt berufen (siehe unten, Exkurs. Er gilt als der Richter, der in Neumünster und Hamburg die meisten Todesurteile fällte.)
Am selben Tage wandte sich der zum Vertreter der Anklage bestellte Oberstabsrichter Josef Grohmann schriftlich an die Polizeiverwaltung in Stolp und bat "auf Anordnung des Reichsführers SS" um nähere Angaben zur Familie von Fritz Freitag und um dessen charakterliche Beurteilung (Trinker? Geisteskrankheiten oder Erbkrankheiten in Familie, Herkunft der Mutter, Entmündigungen oder Unfruchtbarmachungen). Eine Antwort aus Stolp ist nicht überliefert.
Die Hauptverhandlung fand am 20. Januar 1945 im Amtsgericht Altona statt. Dort tagte das Divisionsgericht häufig. Es war ein Sonnabend. In der Gerichtsverhandlung gab Fritz Freitag an, sich durchgeschlagen und häufig bei Frauen übernachtet zu haben, die er irgendwo kennengelernt hatte. Er gestand, sich nicht wirklich um eine Rückkehr zur Truppe bemüht zu haben, blieb aber dabei, dass er sich nicht dauerhaft hatte entfernen wollen. Der bestellte Verteidiger beantragte, anstelle der Todesstrafe auf eine Zuchthausstrafe zu erkennen. Fritz Freitag selbst beteuerte zum Schluss der Verhandlung, er wolle wieder an die Front und die Todesstrafe sei zu hoch.
Für Oberfeldrichter Stoldt aber ließen Fritz Freitags Vorleben und seine Vorstrafen keine Besserung erwarten. Für ihn war Fritz Freitag ein "Rumtreiber", jemand, der ziel- und wurzellos wochenlang in Hamburg untergetaucht war und schlechte Gesellschaft gesucht habe. Er sei ein unzuverlässiger Soldat, dem alle Voraussetzungen fehlten, in das Gefüge einer Truppe wieder aufgenommen zu werden, schrieb Stoldt in das Urteil, mit dem er Fritz Freitag am 20. Januar 1945 "unter Beachtung der Führerrichtlinien für Strafzumessung bei Fahnenflucht" in den Tod schickte.
Die "Richtlinien des Führers und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht für die Strafzumessung bei Fahnenflucht vom 14. April 1940" hätten es auch ermöglicht, auf einen minder schweren Fall von Fahnenflucht zu entscheiden, der nicht hätte mit dem Tod bestraft werden müssen. Laut Richtlinien war die Todesstrafe aber geboten, "wenn sie nach besonderer Lage unerlässlich ist, um die Manneszucht aufrechtzuerhalten und ebenso auch, wenn der Täter erheblich vorbestraft ist oder sich während der Fahnenflucht verbrecherisch betätigt hat". Somit gab es für Richter Richard Stoldt nichts zu überlegen: Aus seiner Sicht war für den Soldaten Fritz Freitag nach "Führers Willen" die Todesstrafe notwendig.
Am 23. Februar 1945 bestätigte der "Reichsführer SS und Oberbefehlshaber des Ersatzheeres" Heinrich Himmler das Urteil. Einen Gnadenerweis lehnte er ab. "Das Urteil sei zu vollstrecken", hieß es kurz und knapp in seiner Verfügung.
Am 6. März 1945 folgte die förmliche Vollstreckungsanordnung gegen Fritz Freitag und vier weitere Soldaten. Vier Tage später fielen die tödlichen Schüsse am Höltigbaum.
Fritz Freitag wurde auf dem Friedhof Ohlsdorf beerdigt. Es ist nicht bekannt, ob seine Mutter in Pommern jemals von seinem Schicksal erfahren hat. Am 8. März 1945 hatte die russische Armee bei Stolpmünde die Ostseeküste erreicht und die Stadt Stolp besetzt. Die deutsche Bevölkerung befand sich zum großen Teil bereits auf der Flucht.
Fritz Freitag war kein Held, der aus politischer Überzeugung desertierte, sondern ein einfacher, vermutlich schlicht denkender und gelegentlich vielleicht auch orientierungsloser junger Mann mit einer nicht einfachen Lebensgeschichte. Er fand – gerade nach seiner Verwundung – wenig Gefallen am Soldatendienst, erkannte aber offensichtlich die Gefahr nicht, die ein Verlassen der Truppe mit sich brachte. Fritz Freitag musste sterben, um die Drohkulisse gegenüber wehrunwilligen Soldaten, die sich vielleicht dem Kriegsdienst zu entziehen versuchen würden, aufrechtzuerhalten bzw. zu verschärfen.
Exkurs:
Oberfeldrichter Richard Stoldt war dabei ein williger Erfüllungsgehilfe. Er gehörte bereits seit 1919 als konservativer und militanter Akademiker zu denen, die nach Ende des Kaiserreiches die neue demokratische Republik bekämpften. In Altona, wo er seit 1911 mit seinen Eltern wohnte und 1914 das Abitur ablegte, gehörte er nach dem Ersten Weltkrieg einem Freikorps an. 1919 führte er sein bereits begonnenes Jura-Studium fort. Nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kam er als Landgerichtsrat an das Landgericht Altona. 1933 trat er in die NSDAP ein, 1934 in das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK). Er machte schnell Karriere: 1934 Oberlandesgerichtsrat in Kiel, 1937 Landgerichtsdirektor in Hamburg und Vorsitzender einer Kammer des Hanseatischen Sondergerichts, eine Tätigkeit in der politischen Strafjustiz. Nach einer Unterbrechung durch Eintritt in die Wehrmacht 1939 wurde Richard Stoldt - nicht mehr feldverwendungsfähig - 1943 zum Heeresjustizdienst abkommandiert. Vom Juli 1943 bis zum Kriegsende kam er beim Gericht der Division Nr. 190 bzw. Nr. 490 in Neumünster zum Einsatz, wo er zum Oberkriegsgerichtsrat und später im Truppenson-derdienst zum Oberfeldrichter befördert wurde. Unter seiner Leitung fanden in den letzten Kriegsmonaten besonders viele Verhandlungen des nun in Neumünster ansässigen Hamburger Gerichtes statt.
Richard Stoldt überlebte den Krieg. Nach der Kapitulation ordneten die Alliierten zunächst die Schließung aller deutschen Gerichte an und erklärten die NS-Gesetze für ungültig. Die Kriegsgerichte arbeiteten in vielen Fällen – in Norddeutschland dann unter Aufsicht der britischen Militärregierung - weiter, bis sie schließlich mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 34 vom 20. August 1946 aufhörten zu existieren.
Richard Stoldt verbrachte die britische Internierung zusammen mit dem Wehrmachtsrichter Friedrich Hohmann in Neumünster-Gadeland. Danach und nach erfolgreicher Entnazifizierung kehrten die meisten Juristen in ihren Beruf zurück. Bei Stoldt verhinderte dies ein Zufall: In Hamburg war 1947 zufällig ein Todesurteil der Hamburger NS-Militärjustiz aus den letzten Kriegstagen gegen zwei junge Offiziere, Hans-Joachim Fischer und Hans-Rainer Möllmann, wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe bekannt geworden. Beide Offiziere waren am 3. April 1945 am Höltigbaum erschossen worden, weil es "die Aufrechterhaltung der Manneszucht" erfordern würde und weil die Männer an der Front, wie der Richter später zu seiner Rechtfertigung anführte, "kein Verständnis für ein milderes Urteil" gehabt hätten. Richter war Gottfried Hagemann gewesen, Vertreter der Anklage Richard Stoldt. Beide bemühten sich nach dem Krieg um eine Rückkehr in den Hamburger Justizdienst, erfolglos, was als seltene Ausnahmeeinzuschätzen ist. Richard Stoldts erstes Wiedereinstellungsgesuch 1946 war aufgrund seiner formalen Belastung als Reichskriegsrat und Mitglied von NSDAP und NSKK abgelehnt worden. Im Entnazifizierungsverfahren vom 10. Juli 1948 wurde er lediglich als "Mitläufer" eingestuft, was eine Verwendung als Richter in einer niedrigeren Gehaltsstufe ermöglichte. Im Rahmen einer Überprüfung im nächsten Jahr galt er als "entnazifiziert", deshalb unternahm er einen zweiten Versuch zur Rückkehr in den Justizdienst. Doch Justizsenator Wilhelm Kröger bat den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichtes sehr deutlich darum, von einem Ernennungsvorschlag Abstand zu nehmen. In seinen späteren Adressbucheinträgen führte er dennoch stolz seine frühere Amtsbezeichnung "Richter" an. Seine weitere berufliche Tätigkeit kennen wir nicht. Richard Stoldt starb am 18. Mai 1981.
Stand: Mai 2021
© Hans-Joachim Klier
Quellen: Staatsarchiv Hamburg, 332-5 Standesämter 4428/93/1966 – Sterberegisterauszug Fritz Freitag; Bundesarchiv, Gericht der Division Nr. 190, Akte Nr. 784; Gesetz Nr. 34: Auflösung der Wehrmacht v. 20.8.1946, Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nr. 10, 31.8.1946, S. 172-173. Koch, Magnus/ Skowronski, Lars: Hamburg als Garnison und als Standort der Wehrmachtsjustiz. Strukturen und Topografie, S. 57-70, S. 72, in: s.u.; Bade, Claudia: Soldaten seiner Wesensart bedeuten für die Heimat eine schwere Gefahr. Todesurteilspraxis und Anwendung von Täterstrafrecht durch die Richter des Ersatzheeres in Hamburg, S. 77-90, in: s.u.; Bade, Claudia: Der Umgang mit den Akteuren und Tätern der Wehrmachtsjustiz in der Freien und Hansestadt Hamburg nach 1945, S. 255 ff, alle in: Bade, Claudia/Garbe, Detlef/Koch, Magnus (Hrsg.): "Rücksichten auf den Einzelnen haben zurückzutreten". Hamburg im Zweiten Weltkrieg. Hamburg 2019; https://www.hamburg.de/clp/dabeigewesene-suche/clp1/ns-dabeigewesene/onepage.php?BIOID=60&bezirke=5 (Zugriff 10.5.2021). https://www.servat.unibe.ch/dns/RGBl_1940_I_1347_VO_Neufassung_Militaerstrafgesetzbuch.pdf (Zugriff 6.5.2021); https://de.wikipedia.org/wiki/Internierungslager_Gadeland (Zugriff 6.5.2021); Hamburger Adressbuch 1956.