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Friedrich Gustaf Kallohn * 1897

Völckersstraße 27 (Altona, Ottensen)


HIER WOHNTE
FRIEDRICH GUSTAF
KALLOHN
JG. 1897
VERHAFTET 16.2.1934
KZ FUHSLBÜTTEL
1938 ESTERWEGEN
GEFÄNGNIS OSLEBSHAUSEN
DEPORTIERT MAJDANEK
ERMORDET 21.3.1944

Friedrich "Fiete" Gustaf Kallohn, geboren am 5.12.1897 in Altona, ermordet im KZ Majdanek am 21.3.1944

Völckerstraße 27 (Ottensen)

Friedrich Gustaf Kallohn kam am 5. Dezember 1897 als drittes Kind der Eheleute Friedrich Gustav Kallohn und Auguste Mathilde Louise, geborene Arndt, in der Mörkenstraße 47 in Ottensen zur Welt, einem Stadtteil der damals noch selbstständigen Stadt Altona. (Der Vater trug die gleichen Vornamen wie sein Sohn, Gustav jedoch am Ende mit "v" geschrieben.)

Die Eltern stammten aus Ossowke im Landkreis Flatow, der zum damaligen Westpreußen gehörte. Sie hatten am 12. Juni 1894 in Ratzebuhr im Kreis Stettin geheiratet. Das Paar gehörte der protestantischen Kirche an, auch die Kinder wurden getauft. Ihr erstes Kind, Otto Gustav Friedrich, kam in Jastrow im Landkreis Flatow zur Welt. Das zweite Kind, Gustav Julius August Paul, wurde lt. späterem Sterberegistereintrag im Oktober 1896 in einem Ort namens Berthe geboren, dessen geographische Lage sich nicht bestimmen ließ.

Friedrich Gustaf Kallohns Geburtsjahr lässt darauf schließen, dass die Familie seit 1897 in Altona lebte. Der Vater gab bei den standesamtlichen Anmeldungen seiner Kinder als Beruf "Arbeiter" an. In der Familie wurde erzählt, dass er "auf dem Bau" arbeitete.

Das Ehepaar Kallohn bekam zwischen 1894 und 1928 insgesamt 16 Kinder, von denen 14 in Altona geboren wurden. Neun starben im Kleinkind- bzw. im Kindesalter oder schon bei der Geburt. Dazu trugen vermutlich die ungesunden Wohnverhältnisse in den vielen Kellerwohnungen bei, in denen die Familie lebte, denn sie wechselte in den Jahren 1897 bis 1919 nahezu jedes Jahr die Unterkunft. Es lassen sich folgende Adressen nachweisen:
1897 Mörkenstraße 44, 1898 – 1899 Kleine Westerstraße 7, 1900 – 1902 Teichstraße 21, 1903 Kleine Mörkenstraße 44, Oktober 1903 – 1904 Große Westerstraße 5, 1905 Kleine Mühlenstraße 44, 1906 Bürgerstraße 24, 1907 – 1908 Blumenstraße 40, 1910 Kleine Papagoyenstraße 21, 1911 – 1912 Lindenallee 32, 1912 Kleine Westerstraße, Dezember 1912 Große Westerstraße 18, 1917 Schulstraße 1, 1918 Völckerstraße 27, Mitte 1919 – 1933 Völckerstraße 15, 1937 Große Bergstraße 151.

Die Mutter Auguste war durch die vielen Geburten und Umzüge stark geschwächt und kränkelte. Es kam hinzu, dass ihr Ehemann Gustav Kallohn als Soldat am Ersten Weltkrieg teilnehmen musste und seine Familie in dieser Zeit nicht unterstützen konnte.

Über die Kindheit von Friedrich Gustaf Kallohn, der "Fiete" gerufen wurde, wissen wir nur wenig. Sein Vater, der dem Alkohol stark zusprach, war den Kindern gegenüber oftmals gewalttätig. In den beengten Wohnunterkünften gab es meist nur Platz für drei Betten, die sich sechs Kinder teilen mussten. Das lässt erahnen, wie beängstigend und belastend die Lebensbedingungen für Friedrich Gustaf und seine Geschwister gewesen sein müssen.

Mehrmals riss Fiete aus, bis er 1907 mit zehn Jahren im Martinstift am Rande von Flensburg aufgenommen wurde. Dort blieb er bis 1918. Das Martinstift war eine 1842 von Pastoren gegründete Einrichtung für "verwahrloste Jungen und Mädchen". Fiete besuchte hier die Schule und erwarb einen Schulabschluss. Er arbeitete während dieser Zeit außerdem bei einem Bauern.

Schließlich führte ihn sein Weg nach Hamburg zurück. Er wohnte seit 1918 wieder bei seinen Eltern in einem baufälligen Mietshaus in der Völckerstraße 27 und 1919 in der Völckerstraße 15/17. Auch später lebte er zeitweise bei den Eltern.

Zurück in der Familie, musste sich Friedrich Gustaf Kallohn die Betten wieder mit seinen Geschwistern teilen. Er nächtigte deshalb oft auf der Straße, war zeitweise als obdachlos gemeldet und hielt sich mit Gelegenheitsjobs z.B. auf dem Altonaer Fischmarkt oder auf einer Werft im Hamburger Hafen "über Wasser".

Er war als "Landstreicher" viel unterwegs und geriet des Öfteren mit dem Gesetz in Konflikt: Beim Diebstahl einer Wolldecke von einem Bierwagen, die er für die kalten Nächte benötigte, wurde er 1919 in Lüneburg verhaftet. Zuvor war er bereits wegen Bettelns drei Tage in Plön und wegen Diebstahls drei Monate in Altona in Haft gewesen. In Lüneburg erhielt er eine Gefängnisstrafe von vier Monaten, die er in Bremen verbüßen musste. Ab 1920 folgten weitere Verurteilungen wegen Diebstahls und schweren Diebstahls, in Altona wegen Landstreicherei, in Butjadingen bei Nordenham wieder wegen Diebstahls, jetzt erstmals zu einer Zuchthausstrafe.

Nach dem Ende einer weiteren Gefängnisstrafe in Bremen am 4. September 1924 zog Friedrich Gustaf Kallohn wieder bei seinen Eltern ein, die immer noch in der Völckerstraße wohnten. Von den 13 Kindern, die seine Eltern bis dahin bekommen hatten, lebten nur noch vier. In den nächsten Jahren kamen noch drei Kinder zur Welt, von denen zwei bei der Geburt verstarben.

Der Zusammenhalt scheint in der Familie Kallohn einen hohen Stellenwert gehabt zu haben. Fiete Kallohn konnte sich häufig bei Verwandten satt essen. Oftmals ging er zu seiner Tante Rosa, geboren am 3. Oktober 1874, und seinem Onkel väterlicherseits Paul Emil Kallohn, geboren am 22. September 1881 (siehe www.stolpersteine-hamburg.de). Das Ehepaar wohnte seit 1914 in der Siemensstraße 16 in Altona (heute Planckstraße).

Eine weitere Gelegenheit, sich zu verköstigen, fand Fiete Kallohn bei seiner Kusine, Martha Emma Hagen, geborene Kallohn, geboren am 26. Juni 1905. Die Tochter von Rosa und Paul Emil Kallohn, ihr Ehemann Carl (auch: Karl) Jonny Hagen sowie die Töchter Thea, geboren am 28. Oktober 1922, und Elfriede, geboren am 24. Juni 1929, wohnten ebenfalls in Altona. An Carl Jonny Hagen, der bei einem Einsatz im "Strafbataillon 999" ums Leben kam, erinnert ein Stolperstein in der Steintwiete/Ecke Deichstraße (siehe www.stolpersteine-hamburg.de).

Nach der Haftentlassung im Jahre 1924 erhielt Fiete Kallohn bis 1934 weitere elf Verurteilungen und Haftstrafen wegen Bettelns, Obdachlosigkeit, Diebstahls und schweren Diebstahls in Altona, Rendsburg, Braunschweig, Lübtheen/Mecklenburg und Hamburg. In einem Fall hatte er einen Güterwaggon aufgebrochen und Äpfel gestohlen, weil er hungrig war. Nach § 361 des Reichsstrafgesetzbuches wurde mit Haft bestraft, wer bettelte oder als Landstreicher umherzog.

Fiete Kallohn saß mehrmals in den Gefängnissen Hamburg-Fuhlsbüttel und Wolfenbüttel ein. Zuletzt verurteilte ihn das Schwurgericht Hamburg wegen schweren Diebstahls zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Das Strafende wurde auf den 13. April 1934 festgelegt. Für die folgende Zeit ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung nach Artikel 5 Ziff. 2 des "Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. November 1933" an. Danach konnte ein Gericht nachträglich unter bestimmten Voraussetzungen Sicherungsverwahrung anordnen, wenn jemand nach Gesamtwürdigung seiner Taten als "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" anzusehen war.

Fiete Kallohns Sicherungsverwahrung sollte im Gefängnis Wolfenbüttel vollzogen werden. Festlegungen über Dauer und Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung sind nicht überliefert. Am 1. März 1936 wurde sie bedingt ausgesetzt, wobei weder die Begründung noch die mit der Aussetzung verbundenen Bedingungen in den Akten enthalten sind.

Während des Sommers soll er im Versorgungsheim Farmsen gewesen sein. Für Ende 1936 weist ein Strafregisterauszug eine dreimonatige Gefängnisstrafe in Bremervörde wegen Diebstahls aus, außerdem eine mehrwöchige Gefängnisstrafe in 1937 wegen Unterschlagung. Wenige Monate später, am 7. Januar 1938, wurde er bei einem Einbruch in ein Ledergeschäft in der Mönckebergstraße in Hamburg verhaftet und am 2. Februar 1938 in das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel ("KolaFu") eingeliefert. Sein Fall wurde vor dem Schöffengericht Hamburg verhandelt.

Wegen des Einbruchs in der Mönckebergstraße und weiterer sechs Straftaten wurde Fiete Kallohn am 8. Juni 1938 "als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt, danach sollte er ins KZ Neuengamme überstellt werden.

Mit Fiete Kallohn wurden seine Mittäter verurteilt: Der Schaustellergehilfe Josef Attenberger, geboren am 19. November 1911, erhielt eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten; der Melker Gustav Ernst Denker, geboren am 14. Mai 1915, musste 2 Jahre und sechs Monate in die KZ‘s Neusustrum und Walchum, die zu den Emslandlagern gehörten, bis er am 18. Juni 1938 nach Wolfenbüttel überstellt wurde. Die Strafe von 8 Monaten für den Hafenarbeiter Friedrich Behrendt, geboren am 7. April 1912, führte zu seinem Tod am 25. Juli 1942 im KZ Buchenwald, vorgeblich an "Magen- und Darmkatarrh".

Fiete Kallohn stellte am 8. September 1938 beim Amtsgericht in Hamburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, um Hafterleichterungen zu erreichen. Er begründete seinen Antrag damit, dass er bei seinen Taten nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei.

Am 21. September 1938 wurde Fiete in das Strafgefangenenlager VII Esterwegen und von dort am 13. Oktober in das Zuchthaus Amberg in der Nähe von Nürnberg überstellt, am 12. Dezember 1938 jedoch nach Hamburg zurück verlegt.

Am 25. November 1938 erhielt er einen Bescheid über die Aufhebung der Sicherungsverwahrung, nicht jedoch der Strafhaft. Ob dies eine Folge des Wiederaufnahmeantrags war, ist nicht bekannt. Doch am 16. Dezember 1938 wurde ihm mitgeteilt, dass als Strafende der 11. Februar 1946 gelte, zugleich aber, dass er anschließend in Sicherungsverwahrung gehalten würde. Der weitere Strafvollzug fand im Zuchthaus in Hamburg-Fuhlsbüttel statt, bis er am 8. Dezember 1939 in das Zuchthaus Bremen Oslebshausen überstellt wurde.

Die noch vorhandenen Unterlagen lassen nicht erkennen, wie die weiteren Jahre bis 28. Mai 1943 für Fiete Kallohn verliefen. An diesem Tag wurde er dem KZ Neuengamme zugewiesen. Von dort gelangte er schließlich in das Konzentrationslager Majdanek bei Lublin. Wir wissen nicht, wann er in diesem Lager eingewiesen wurde und auf welchem Wege er dort hinkam.

Er kam im KZ Majdanek am 21. März 1944 zu Tode. In der vom Sonderstandesamt Arolsen gefertigten Sterbeurkunde wurde "Lungentuberkulose" als Todesursache genannt.

Stand: Dezember 2022
© Bärbel Klein (Angehörige)

Quellen: StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen 56028 (Friedrich Gustaf Kallohn), 79144 (Oskar Ernst Kallohn); 61099 (Gustav Ernst Denker), 53992 (Walter Heinrich Paul Müller); 242-1 I Gefängnisverwaltung I 18303 Strafkarteikarte Friedrich Kallohn; 351-11 Amt für Wiedergutmachung 2337 (Rosa Kallohn), 424-110_137 Josef Attenberger und Friedrich Gustaf Kallohn; 332-5 Standesämter 6301 Geburten Nr. 3574/1897 Friedrich Gustaf Kallohn, 13002 Geburten Nr. 97/1899 Carl Wilhelm Kallohn, 13459 Geburten Nr. 1488/1900 Wilhelm Max Kallohn, 13678 Geburten Nr. 2190/1901 Emma Auguste Kallohn, 13980 Geburten Nr. 1414/1903 Frida Louise Kallohn, 14578 Geburten Nr. 189/1905 Rudolf August Kallohn, 14784 Geburten Nr. 2314/1906 Oskar Ernst Kallohn, 14894 Geburten Nr. 2885/1907 Ella Minna Kallohn, 113310 Geburten Nr. 3171/1908 Paula Anna Kallohn, 5347 Sterberegister Nr. 1441/1901 Wilhelm Max Kallohn, 5253 Sterberegister Nr. 990/1903 Gustav Friedrich Kallohn, 5255 Sterberegister Nr. 2083/1903 Gustav Julius August Paul Kallohn, 5256 Sterberegister Nr. 235/1904 Frida Louise Kallohn, 5259 Sterberegister Nr. 116/1905 Carl Wilhelm Kallohn, 5973 Heiratsregister Nr. 360/1907 Kallohn/Kothe, 5271 Sterberegister Nr. 436/1908 Ella Minna Kallohn, 5273 Sterberegister Nr. 1171/1908 Rudolf August Kallohn, 6066 Heiratsregister Nr. 579/1922 Hagen/Kallohn; 5367 Sterberegister Nr. 624/1927 Lisa Kallohn, 5371 Sterberegister Nr. 770/1928 Paul Kallohn, 5380 Sterberegister Nr. 1297/1930 Meta Auguste Kallohn, 5082 Sterberegister Nr. 98/1931 Paula Anna Kallohn, 5413 Sterberegister Nr. 560/1938 Mathilde Louise Kallohn, 5112 Sterberegister Nr. 1262/1943 Oskar Ernst Kallohn, 5124 Sterberegister Nr. 524/1947 Friedrich Gustav Kallohn; 741-4 Fotoarchiv A 468 Gustav Ernst Denker, A 473 Kallohn, K 4465 Kallohn, K 5212 Kallohn, K 6345 Kallohn; Heiratsnachweis aus Jastrow Friedrich Gustav Kallohn und Mathilde Louise Kallohn, geb. Arndt von 1894; Niedersächsisches Landesarchiv Abt. Osnabrück, Rep. 947 Lin I Nr. 457 (Haftnachweis Emslandlager VII), Mail vom 06.04.2020 von Heike Ostwald; Niedersächsisches Landesarchiv Abt. Wolfenbüttel, 43 A Neu Fb. 3 Nr.3, lfd. 317/8 (Haftnachweis Gefängnis Wolfenbüttel) Mail vom 01.04.2020 von Lisa Spatzier; Panstwowe Muzeum na Majdanku, APMM XIX-38, Seite 40 (Todesbescheinigung Friedrich Gustav Kallohn, Mitt. vom 10.4.2020); Staatsarchiv Bremen 4.80, II.20, Eintrag 93, Seite 1, 2 (Haftnachweise Bremen-Oslebshausen) Mail vom 06.04.2020 von Dr. Wagener-Fimpel; Frank Nonnenmacher, Du hattest es besser als ich, Bad Homburg, 2014, S. 70. Kristina Schuster, Die Sicherungsverwahrung im Nationalsozialismus und ihre Fortentwicklung bis heute, Baden-Baden 2019.

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