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Robert Behr * 1901

Lübecker Straße 101 (Hamburg-Nord, Hohenfelde)

Flucht in den Tod 18.01.1944

Robert Carl Emil Behr, geb. am 19.12.1901 Hamburg, Selbsttötung am 18.2.1944 im Untersuchungsgefängnis Hamburg

Lübecker Straße 101 (früher: Lübecker Straße 103/105, Haus 8)

Am 22. Juni 1943 erschien Robert Behr freiwillig in der Dienststelle des für "homosexuelle Delikte" zuständigen 24. Kommissariats der Kripo Hamburg an der Stadthausbrücke, weil im Mai ein Polizeibeamter während seiner Abwesenheit bei seiner Zimmerwirtin nach ihm gefragt hatte. Er gab an, "zur Zeit sehr mit seinen Nerven runter" zu sein und wollte den Anlass des Besuchs erfahren. Der Grund wurde ihm nicht mitgeteilt. Auf Befragen gab er bei diesem Gespräch jedoch zu, im Frühjahr zweimal mit einem Mann gegenseitig onaniert zu haben. Dadurch lieferte sich der einschlägig vorbestrafte Mann unnötig selbst "ans Messer", da die Polizei die Ermittlungen längst eingestellt hatte. Sie nahm an, dass es sich um Taten zu einem 1939 abgeurteilten Verfahren handelte. Aufgrund der Selbstbeschuldigung mit jüngeren Vorkommnissen wurde ein neuer Vorgang geschaffen und Robert Behr umgehend festgenommen.

Geboren wurde Robert Behr 1901 im Stadtteil St. Georg in der Alexanderstraße 61 als Sohn eines gleichnamigen Bäckers und späteren Bäckereibetriebsleiters und dessen Ehefrau Frieda, geborene Schleyer. Er wurde wie seine Eltern evangelisch-lutherisch getauft. Nach der regulären Schulzeit war er erst beim Hamburger Kriegsversorgungsamt tätig und erhielt dann eine kaufmännische Ausbildung bei einer Im- und Exportfirma. Spätere Arbeitgeber waren gewerk-schaftliche, kirchliche und städtische Einrichtungen. Während der Wirtschaftskrise war er zeitweilig von Arbeitslosigkeit betroffen. Er lebte seit dem Ersten Weltkrieg bis zum Tod seiner Eltern mit diesen zusammen in einer Terrassenwohnung Haus 8 der Lübecker Straße 103/105 und später dann in der gleichen Wohnung als Untermieter einer älteren Dame.

Seit seinem 21. Lebensjahr war er sich seiner homosexuellen Veranlagung bewusst. Mit dem Gesetz kam er deswegen erstmals im Dezember 1933 in Konflikt und wurde wegen "tätlicher Beleidigung eines SA-Mannes" vom Amtsgericht Hamburg zu einer Geldbuße von 50 Reichsmark bestraft. Im April 1939 wurde er erneut wegen ausgeübter homosexueller Handlungen verhaftet und vom 28. April bis 3. Mai 1939 unter verschärften Bedingungen während polizeilicher Verhöre im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert, bevor er in reguläre Untersuchungshaft kam. In der Folge verurteilte ihn im Juni 1939 das Schöffengericht Hamburg wegen "fortgesetzter Unzucht" nach Paragraph 175 zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe, die er von Juni bis November 1939 in den Gefängnissen Altona und Fuhlsbüttel verbüßte. Ein Monat seiner Strafe wurde ihm im Gnadenwege erlassen. Nach seiner Haft fand er im Januar 1940 sogleich wieder Beschäftigung als kaufmännischer Angestellter bei einer Eisenbetonbau-Firma, für die er zeitweilig auch im Norden Norwegens in Narvik tätig war.

Die im Zuge seiner Selbstbeschuldigung im Mai 1943 geschilderten homosexuellen Handlungen führte Robert Behr Anfang 1943 mit unbekannten Männern spätabends in Bedürfnisanstalten aus: im Januar am Heidenkampsweg und im Februar in der Langen Reihe. Bereits während seines Geständnisses bat er, weil er "stark homosexuell veranlagt" sei, um seine "Entmannung". Nach seiner Festnahme im Juni 1943 kam er zunächst in Polizeigewahrsam ins innerstädtische Polizeigefängnis Hütten und einen Tag später in reguläre Untersuchungshaft. Von dort aus stellte er noch am selben Tag "schon jetzt im Vorwege" einen Antrag auf "Entmannung", den er jedoch im Juli wieder zurückzog, weil er nicht "wehrunfähig" und dadurch arbeitslos werden wollte. Denn sein letzter Arbeitgeber, der im Auftrag der Wehrmacht in Norwegen tätig war, wollte ihn auch nach einer Haftstrafe weiter beschäftigen.

Während seiner Untersuchungshaft wurde im Juli 1943 seine Wohnung während der schweren Bombenangriffe zerstört, einen kurzzeitigen Hafturlaub zur Regelung privater Dinge gewährte man ihm nicht.

Das in einem Schnellverfahren am 10. September 1943 gefällte Urteil vom Amtsgericht Hamburg sah unter Anrechnung der Untersuchungshaft eine Gefängnisstrafe von einem Jahr vor und stellte bei einer doch noch durchzuführenden Entmannung einen "gnadenweisen Erlass einer Teilstrafe" in Aussicht. Erneut stellte Robert Behr nach dem Urteil einen solchen Antrag, um ihn bereits einen Monat später im Oktober 1943 wieder zurückzuziehen, weil er sich "von einem Nervenarzt behandeln u. heilen lassen" wolle.

In der weiteren Strafhaft, die Robert Behr im Gebäude des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis verbüßte, wurde er als unauffällig, wenn auch als schwermütig beschrieben. Während eines regulären Arbeitseinsatzes schied Robert Behr am Nachmittag des 18. Februars 1944 in einem Materialraum durch Erhängen an einem Fensterkreuz aus seinem Leben. Der Anstaltsarzt nahm an, dass er sich aus Verzweiflung, dass "seine Angehörigen nichts mehr von ihm wissen wollen", das Leben genommen hätte. Seinem Onkel Rudolf Schleyer aus Rellingen bei Pinneberg wurden später seine Effekten, darunter ein Siegelring, ausgehändigt.

Vor dem ungefähren Standort des letzten Wohnsitzes von Robert Behr an der Lübecker Straße 101/Ecke Wandsbeker Stieg erinnert ein Stolperstein an sein Schicksal.

Stand: Mai 2016
© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Quellen: AB Hamburg; StaH, 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Ablieferung 2, 451 a E 1, 1 d; 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 907/44; 242-1 II Gefängnisverwal-tung II, Ablieferungen 12, Behr und 13, sowie Signatur 10897; 332-5 Standesämter, 13556 (Eintrag Nr. 2590); 352-12 Gesundheitsbehörde – Sonderakten, Ablieferung 1999/1, Behr; B. Rosenkranz/U. Bollmann/G. Lorenz: Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg 1919–1969. Verlag Lambda Edition, Hamburg 2009, S. 200.

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