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Christoph Bever * 1860

Karl-Theodor-Straße 5 (Altona, Ottensen)


HIER WOHNTE
CHRISTOPH BEVER
JG. 1860
VERHAFTET 1937
EINGEWIESEN 1941
’HEIL- UND PFLEGEANSTALT’
LANGENHORN
ERMORDET 29.4.1943

Johann Friedrich Christoph Bever, geb. am 1.3.1860 in Schwansee/Mecklenburg, gestorben am 29.4.1943 in der "Heil- und Pflegeanstalt" Langenhorn

Karl-Theodor-Straße 5

Der 1860 in Schwansee, Kreis Wismar/Mecklenburg geborene Christoph Bever zählt zu den ältesten Opfern der Homosexuellenverfolgung in Hamburg. Er war das jüngste Kind des Landwirts Johann Bever und seiner Frau Margarethe, geb. Qualmann, und wuchs in einfachen Verhältnissen auf. Wahrscheinlich hatte er acht Geschwister, darunter drei Halbgeschwister. Sein Vater verstarb im Jahr seiner Geburt, seine Mutter wurde über 90 Jahre alt.

Bis zum 14. Lebensjahr besuchte er die Dorfschule Schwansee, um dann bis zum 20. Lebensjahr als Knecht in Mecklenburg zu arbeiten. Einen Beruf erlernte er nicht. Seit 1880 lebte er in Hamburg und Altona und unterhielt seitdem keinen Kontakt mehr zu seiner Familie. Er fand zunächst nur Gelegenheitsarbeiten, u. a. als Maurer, später eine Anstellung auf der Werft Blohm & Voss und bei der Maschinenfabrik Menck & Hambrock. Um 1890 erlitt er eine Verbrennung des linken Auges und nahm deshalb nicht am Ersten Weltkrieg teil. Seit 1914 bis zur Pensionierung 1926 war er in Altona als Straßenfeger beschäftigt.

Eine Ehe ging Christoph Bever nie ein, nach eigener Aussage aus dem Jahr 1941 unterhielt er aber Zeit seines Lebens zu vielen Frauen sexuelle Beziehungen. Dies könnte allerdings eine Schutzbehauptung gewesen sein, da er ab 1937 wegen homosexueller Kontakte unter polizeilicher Beobachtung und vor Gericht stand.

Zum ersten Mal wurde er mit 77 Jahren am 14. Mai 1937 von der Altonaer Polizei wegen homosexueller Handlungen ins Gerichtsgefängnis Altona eingeliefert und im Laufe des Verfahrens am 5. Juli 1937 durch das Schöffengericht Hamburg-Altona wegen "fortgesetzter widernatürlicher Unzucht" nach § 175 zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Diese Strafe galt am 20. Oktober 1937 als verbüßt.

Am 10. Januar 1941 verurteilte das Amtsgericht Hamburg ihn ein zweites Mal wegen "fortgesetzter Unzucht" mit einem 20-jährigen Mann nach § 175 zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht vertrat die Auffassung, bei dem Angeklagten bestehe "eine gewisse verminderte Zurechnungsfähigkeit infolge Senilität". Im Juli desselben Jahres wurde Christoph Bever von einem jugendlichen Kontorboten, gegen den ein Verfahren wegen Strichjungentätigkeit anhängig war, in der Lichtbildkartei des für "homosexuelle Delikte" zuständigen 24. Kriminalkommissariats erkannt. In Verhören durch die Kriminalpolizei räumte Christoph Bever ein, dass es in den Bedürfnisanstalten Blumenstraße und Fischmarkt in Altona zwischen den beiden zu homosexuellen Kontakten gekommen sei. Trotz seines hohen Alters wurde er daraufhin am 26. Juli 1941 in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt inhaftiert. Während des Verfahrens stellte sich heraus, dass der inzwischen 81-Jährige unter einer beginnenden Demenz litt und bei ihm die Voraussetzungen des § 51 StGB griffen, d. h. er als "unzurechnungsfähig" für seine "Taten" zu gelten hatte. Das gerichtsärztliche Gutachten verfasste Obermedizinalrat Hans Koopmann, der auch hier mit stereotypen Formulierungen aufwartete: "Es handelt sich demnach bei B. um eine triebhafte, kritiklose, senil schwachsinnige Persönlichkeit mit Neigung zu homosexuellen Handlungen. Er hat die Fähigkeit, seine sexuellen Triebe zu steuern, völlig verloren. … Die kriminalbiologische Prognose ist absolut ungünstig. … Es sind deshalb Sicherungsmaßnahmen unbedingt erforderlich." Im Gegensatz dazu bezeichnete die letzte Logisgeberin von Christoph Bever diesen als "sehr soliden und im ganzen Hause äußerst beliebten Menschen", der sich immer "sehr anständig betragen" habe und "in sexueller Beziehung überhaupt nicht aufgefallen" sei. Doch das Landgericht Hamburg mit dem vorsitzenden Richter Adolph Gernet folgte dem Gutachten Koopmanns und verurteilte Christoph Bever trotz widersprüchlicher Aussagen und der festgestellten Demenz am 10. Dezember 1941 wegen "widernatürlicher Unzucht" im Zustand der "Zurechnungsunfähigkeit" zu einer Unterbringung nach § 42b StGB in einer "Heil- und Pflegeanstalt".

Am 16. September 1941 wurde seine Überstellung aus dem Untersuchungsgefängnis in die "Heil- und Pflegeanstalt" Langenhorn aktenkundig. Pflegekräfte notierten im Oktober 1941: "Pat[ient]. … geordnet und ruhig, ist immer gutgelaunt und hofft auf baldige Entlassung". Vom 4. bis 13. Mai 1942 wurde Bever noch einmal ins Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis verlegt, möglicherweise zu einer ärztlichen Untersuchung ins Zentrallazarett. Noch vor seinem ersten Überprüfungstermin zur Unterbringung im November 1944 verstarb Christoph Bever am 29. April 1943 in Langenhorn im Alter von 83 Jahren. Die offizielle Todesursache lautete auf "Carcinoma ventric[uli]", d. h. Magenkrebs.

Vor dem Haus seiner letzten Logisgeberin in der Karl-Theodor-Straße 5 in Ottensen erinnert ein Stolperstein an sein Verfolgungsschicksal.

Stand September 2015

© Bernhard Rosenkranz (†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 1036/42; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 1998/1; StaH 352-8/7 Staatskrankenanstalt Langenhorn, Ablieferung 1995/2, 29003; Rosenkranz/Bollmann/Lorenz, Homosexuellen-Verfolgung, S. 60–61, 200.

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