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Heinz Alexander * 1914

Lübecker Straße Ecke Steinhauer Damm (Hamburg-Nord, Hohenfelde)


HIER WOHNTE
HEINZ ALEXANDER
JG. 1914
VERHAFTET 1941
KZ FUHLSBÜTTEL
DEPORTIERT 1941
ERMORDET IN
RIGA

Weitere Stolpersteine in Lübecker Straße Ecke Steinhauer Damm:
Sophie Cohn, Bernhard Lewinsohn

Heinz Alexander, geb. am 21.2.1914 in Hamburg, mehrfach verhaftet 1937–1941, deportiert am 6.12.1941 in das Getto Riga, dort ermordet

Lübecker Straße/Ecke Steinhauerdamm

Als Hedwig Bamberger ihren Sohn Heinz zur Welt brachte, war sie nicht verheiratet, eine für die damalige Zeit besonders schwierige Lage. Sie stammte aus Crailsheim bei Stuttgart und war als zweitjüngstes Kind des jüdischen Ehepaars Benedikt Bamberger und seiner Frau Jette, geborene Feldenheimer, am 25. August 1891 geboren worden. Die Eltern hatten 1877 geheiratet und neun Kinder bekommen, vier Jungen und fünf Mädchen. Als junge Frau war Hedwig nach Hamburg gezogen, wo sie Heinz’ späteren Vater kennenlernte. Er war nichtjüdisch und gehörte der evangelischen Kirche an. Beide gründeten jedoch keine gemeinsame Familie. Nach Heinz’ Geburt lernte Hedwig Bamberger ebenfalls in Hamburg den Vertreter Alfred Alexander kennen. Er war genau wie sie jüdisch, anderthalb Jahre jünger und ein Sohn von Meyer und Pauline Alexander, geborene Strauß. Hedwig Bamberger und Alfred Alexander heirateten am 11. Mai 1920. Rund vier Jahre später, im Juni 1924, wurde Alfred Alexander von der Hamburger Vormundschaftsbehörde zu Heinz’ Vormund bestallt. Seit der Zeit trug Heinz den Nachnamen Alexander, obwohl sein Pflegevater ihn nicht adoptiert hatte.

Nachdem er die Schule beendet hatte, begann Heinz 1932, mit 18 Jahren, eine Kochausbildung. Das hatte er sich stets gewünscht. Er zog dazu von Hamburg nach Bremerhaven, wo er im Hotel Excelsior lernte. Nach fast zwei Jahren Lehrzeit wechselte der Inhaber des Hotels und Heinz entschloss sich, seine Ausbildung in Hamburg zu beenden, im noblen Hotel Reichshof an der Kirchenallee, gegenüber dem Hauptbahnhof.

Nach Abschluss der Lehre verließ er das Hotel, um die sechs Monate Reichsarbeitsdienst abzuleisten, zu denen seit Juni 1935 jeder junge Mann im Deutschen Reich verpflichtet war. Anschließend wurde er an seiner Dienststelle vorübergehend als Lagerkoch eingestellt, danach arbeitete er kurzzeitig als Koch im Offizierskasino der Fliegergruppe. Am 14. November 1935 trat die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz – einem Teil der "Nürnberger Gesetze" vom 15. September 1935 – in Kraft. Gemäß Paragraph 4 Absatz 2 dieser Verordnung wurde Heinz Alexander als "Mischling ersten Grades" aus der Wehrmacht entlassen. Anschließend fand er jeweils für einige Monate Arbeit als Koch in großen privaten Hotels und Restaurants: im Uhlenhorster Fährhaus, im Hotel Vier Jahreszeiten am Neuen Jungfernstieg und im damals direkt daneben gelegenen Palast-Hotel. Dabei profitierte er von der guten Ausbildung, die er genossen hatte und die es ihm erlaubte, auch als Alleinkoch tätig zu sein.

Seit Heinz Alexander wieder in Hamburg war, wohnte er bei seiner Mutter und ihrem Ehemann, erst Brahmsallee 31 und dann Dillstraße 6. Anfang 1937 fand er ein Zimmer zur Untermiete in der Lübecker Straße 133 bei Ziebert. Der SS-Sturmführer Eugen Ziebert führte unter dieser Adresse das Lokal "Lübscher Baum" und wahrscheinlich arbeitete Heinz Alexander, "Mischling ersten Grades", bei ihm als Koch.

Ebenfalls zu den am 15. September 1935 erlassenen "Nürnberger Gesetzen" gehörte das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Es stellte unter anderem den sexuellen Kontakt zwischen Jüdinnen oder Juden und "Deutschblütigen" unter Strafe. Dieses Gesetz bedeutete das Verhängnis für Heinz Alexander, da er offenbar eine Beziehung zu einer nichtjüdischen Frau eingegangen war. Am 1. Oktober 1937 wurde er verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis Hamburg-Stadt an der Holstenglacis gebracht. Am 23. Februar 1938 verurteilte ihn die Große Strafkammer 6 des Landgerichts Hamburg wegen "fortgesetzter Rassenschande" zu vier Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust (Aberkennung der bürgerlichen Rechte). Zwei Tage später kam er in das Zuchthaus Bremen-Oslebshausen. Von dort wurde er am 29. November 1939 in das Zuchthaus Celle verlegt. Rund acht Monate später, am 3. August 1940, überstellte man ihn in das Zuchthaus Hameln. Hier musste er bis zum 23. November 1941 bleiben. An dem Tag brachte man ihn zurück nach Hamburg, da er seine Strafe unter Anrechnung der Untersuchungshaft verbüßt hatte.

Während Heinz Alexander inhaftiert war, hatten seine Mutter Hedwig und sein Pflegevater Alfred Alexander Deutschland verlassen. Sie hatten noch bis 1939 in ihrer Wohnung in der Dillstraße gelebt. Dann waren sie gezwungen worden, diese zu räumen, und wohnten zunächst bei Alfred Alexanders verwitweter Mutter in der Marcusstraße, danach zur Untermiete in der Rappstraße 6, dann einige Häuser weiter in der Nummer 16. Im März 1941 gelang ihnen die Flucht in die USA. Hedwig Alexander hatte ihren Sohn zuletzt im Herbst 1940 gesehen, anschließend gab es noch einen Briefwechsel bis zu ihrer Ausreise. Von da an hörte sie nichts mehr von ihm. Da der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler am 23. Oktober 1941 mit sofortiger Wirkung Jüdinnen und Juden die Auswanderung verboten hatte, konnte Heinz seiner Mutter auch nicht folgen und musste in Hamburg bleiben. Sein letzter, ebenfalls nicht mehr freiwillig gewählter Wohnort, war das "Judenhaus" in der Beneckestraße 2.

Nicht einmal zwei Wochen nach seiner Haftentlassung, am 6. Dezember 1941, wurde Heinz Alexander in das Getto Riga deportiert und dort ermordet. Er war 27 Jahre alt.

Stand: Mai 2016
© Frauke Steinhäuser

Quellen: 1; 4; 5; 8; 9; StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung 40019; StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung 13662; 332-5 Standesämter 8741 u. 297/1921; StaH 522-1 Jüdische Gemeinden 992 e 1, Bd. 3, Transportlisten der deportierten Hamburger Juden, Transport nach Riga am 6.1.21941; Benz, Graml, Weiß (Hg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997, Einträge "Abstammungsnachweis", "Arierparagraph" u. "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"; 1. VO zum Reichsbürgergesetz, in: Walk (Hrsg.), Sonderrecht, S. 139; Hans Franke, Geschichte und Schicksal der Juden in Heilbronn. Vom Mittelalter bis zu der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgungen (1050–1945), Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Heilbronn, 11, Heilbronn, 1963, um Korr. ergänzte Onlineversion 2009/2011, PDF-Download von: https://stadtarchiv.heilbronn.de/publikationen/online-publikationen.html (letzter Zugriff 2.3.2015); E-Mail-Auskunft von Walter Hirschmann, Stadtarchiv Heilbronn, vom 10.9.2013.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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