Namen, Orte und Biografien suchen


Bereits verlegte Stolpersteine


zurück zur Auswahlliste

Josef Cohen, 1937
© StaH

Josef Cohen * 1917

Simon-von-Utrecht-Straße 65 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)


HIER WOHNTE
JOSEF COHEN
JG. 1917
"SCHUTZHAFT" 1939
KZ FUHLSBÜTTEL
GEFÄNGNIS EMMERICH 1941
GEFÄNGNIS HOLSTENGLACIS
HINGERICHTET 26.6.1941

Weitere Stolpersteine in Simon-von-Utrecht-Straße 65:
Max Düring, Horst Düring, Kurt Düring, Elsa Düring

Josef "Jupp" Cohen, geb. 25.3.1917, "Schutzhaft" 1939 KZ Fuhlsbüttel, inhaftiert im Gefängnis Emmerich und Untersuchungsgefängnis Holstenglacis, hingerichtet 26.6.1941

Simon-von-Utrecht-Str. 65 (früher Eckernförder Str. 65) Altona

"Er glaubte, wenn er seine Arbeit treu und gewissenhaft tue, hilfsbereit und kameradschaftlich gegen alle sich betrage, dass ihm dann keiner aus rein menschlichen Dingen einen Vorwurf machen würde. Sie haben einen guten Jungen verloren, dessen Sie sich nicht zu schämen brauchen." (Oberrabbiner Joseph Carlebach am 27.6.1941 an Jette Cohen)

Josef Cohens jüdische Eltern, Jakob Abraham Cohen und Jette Hess, heirateten am 1. September 1908 in Dornum bei Aurich. Abraham Cohen arbeitete als Viehhändler und Schlachter. Er nahm am Ersten Weltkrieg als Soldat teil.

Seine Frau gab vor Gericht später an, in dieser Zeit eine Beziehung zu einem nichtjüdischen Mann gehabt zu haben, aus der ihr jüngstes Kind Josef hervorgegangen war. Solche Rettungsversuche, um einen "Volljuden" zum "Halbjuden" erklären zu lassen, unternahmen Ende der 1930er und in den 1940er Jahren nicht wenige Jüdinnen bzw. Juden.

Josef Cohen war als sechstes Kind von Jette Cohen am 25.3.1917 in Aurich/ Ostfriesland geboren worden. Ob Abraham Cohen sein leiblicher Vater war, konnte nie geklärt werden.

Die Ehe zwischen Abraham und Jette Cohen verlief nicht glücklich. Abraham Cohen berichtete später: "Als ich 1918 aus dem Krieg zurückkam, habe ich mein jüngstes Kind Josef in einer Bremer Hautklinik mit Kopfaussatz gefunden. Meine Ehefrau hatte ihn vernachlässigt und hatte alle Kinder im Stich gelassen. Wo meine Kinder in dieser Zeit gewesen waren, weiß ich nicht. Angeblich waren sie in einem Waisenhaus untergebracht worden".

Josef oder "Jupp", wie er sich nannte, absolvierte die Volksschule in Aurich, besuchte mit 12 Jahren die Berufsschule in Düsseldorf und begann dann mit 14 Jahren eine Lehre als Maschinenschlosser die er 1935 erfolgreich abschloss. Nach der Ausbildung wohnte er erst bei seinem Vater in Aurich und dann bei seiner Mutter in Brandenburg an der Havel.

Wenn er in seinem Beruf als Maschinenschlosser keine Arbeit fand, hielt er sich mit Handlangerdiensten "über Wasser". Als Folge davon sammelte er Erfahrungen in vielen Arbeitsbereichen: z. B. als Haushaltshilfe in jüdischen Familien, Kohlenträger, Elektriker, aber auch als Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft.

1936 fand er Arbeit als Schlosser im Stahl und Walzwerk Silbermann & Co. in Brandenburg und im Stahlbau Wittenau in Borsigwalde bei Berlin. Am 18. März 1938 arbeitete er dann bei der Bauunternehmung Wiegel und im Mai 1938 auf der Köhlbrandwerft in Hamburg bei Paul Behrendsohn. Im Herbst 1938 ging er bei dem Schiffsführer John Paasche als Heizer in Stellung. Anschließend arbeitete er auf Flussdampfern auf der Elbe für die Dampfschifffahrtsgesellschaft AG.

Gemeldet war er am 1. September 1936 in der Schlüterstr. 82 im Stadtteil Rotherbaum in Hamburg, im Juli 1938 in der Eckernförder Straße 65 (heute Simon-von-Utrecht-Straße), ebenfalls in St. Pauli.

1937 wurde er nach § 175 Strafgesetzbuch zu 10 Monaten Haft wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Nach den späteren Ermittlungsakten soll er in dieser Zeit viel getrunken haben und dann in Schlägereien geraten sein. Er habe sich auch bei Glücksspielen versucht, und einige Male wurde er bei Diebstählen erwischt.

Die Strafe verbüßte er in Brandenburg an der Havel. Er wurde am 9. Januar 1938 aus dem Gefängnis entlassen.

Sein privates Interesse galt dem Boxen, das er auch aktiv betrieb. Bei einem seiner Boxkämpfe zog er sich eine Gehirnerschütterung mit Schädelbasisbruch und Steißbeinverletzung zu und wurde deshalb im Juni/Juli 1938 im Hafenkrankenhaus in Hamburg stationär aufgenommen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen verordneten die Ärzte absolute Ruhe, was für den umtriebigen Josef Cohen nur schwer erträglich war.

Josef Cohen war ein junger Mann, der auch weiblichen Kontakten gegenüber sehr aufgeschlossen war. Er schenkte – so ermittelten später die Strafverfolgungsbehörden - Mädchen Papierblumen, Schokolade, spendierte Getränke und pflegte Briefkontakte. Er ließ er sich gern fotografieren und fotografierte auch selbst. Durch seine Arbeit auf den Schiffen kam er herum und lernte viele Frauen kennen.

Die Tragödie, die Josef Cohens weiteren Lebensweg bestimmt, begann in der Nacht des 28. August 1939: Er arbeitete für die Dampfschifffahrt AG auf dem Dampfer der "Reiher". Die Besatzung hatte Landgang. Josef und sein Arbeitskollege Rudolf M. besuchten eine Gastwirtschaft in dem kleinen Ort Wendemark/Altmark. Er lernte hier die erst seit kurzen verheiratete Gertrud J., ihre Schwiegermutter Hedwig Q. und Gertruds Bruder Max J. kennen. Vor dem Lokal küssten sich Gertrud und Josef Cohen. Nachts kam es dann in einem Graben zum Geschlechtsverkehr.

Am nächsten Tag prahlte Josef Cohen vor der Schiffsbesatzung mit seiner Eroberung. Sein Kollege Rudolf M. trug die Begebenheit dem Kapitän zu, der den offensichtlichen "Übergriff" der Wasserschutzpolizei meldete, die Josef Cohen suchen ließ, denn inzwischen war dieser am 31. August von der "Reiher" geflohen, weil er aufgrund der Reaktionen seiner Arbeitskollegen gemerkt hatte, dass er mit seiner Angeberei einen Fehler gemacht hatte. Er versuchte, zu seinem Bruder zu gelangen, der inzwischen in den Niederlanden lebte. Es gelang ihm jedoch nicht, dessen Adresse in Den Haag herauszufinden. So trat er die Rückreise nach Deutschland an.

Am 9. September 1939 wurde er in Emmerich wegen "unbefugten Grenzübertritts" festgenommen, kam in Polizeihaft und wurde Ende September 1939 nach Hamburg ins Polizeigefängnis Fuhlsbüttel ("Kolafu") überführt.

Nun nahm die Kriminalpolizei Ermittlungen gegen Josef Cohen wegen "Rassenschande" auf. Er beschrieb den Sexualverkehr als einvernehmlich, Gertrud J. behauptete später vor Gericht, der sei gegen ihren Willen geschehen, Josef habe ihr die Kehle zugedrückt. Später allerdings erklärte sie, sie habe sich leicht aus der Umklammerung lösen können. Ihre Aussage erwies sich als höchst widersprüchlich. Sie hatte zuvor auch keine Vergewaltigung angezeigt, sondern von einer solchen erst gesprochen, als sie am 10. Februar 1940 verhört worden war.

Dass Gertrud J. überhaupt ausfindig gemacht werden konnte, war der Hartnäckigkeit des Hamburger Kriminalsekretärs Brandt zu verdanken: Er stellte von Februar bis April 1940 entlang der Fahrtroute der "Reiher" in Wendemark/Altmark, Magdeburg, Mühlberg und Dresden Nachforschungen an und fand mehrere "arische" Frauen, von denen er vermutete, dass sie eine Beziehung mit Josef Cohen gehabt hatten und ermittelte drei Fälle von "Rassenschande", in denen es allerdings nie zum Geschlechtsverkehr gekommen war. Die Frauen gaben in den Verhören nur an, dass er sie "begrapscht" hätte. Doch inzwischen war der Straftatbestand "Rassenschande" in der Rechtsprechung nicht mehr auf den Geschlechtsverkehr selbst beschränkt, sondern schloss solches mit ein.

Jede dieser Frauen wurde im Verhör darauf hingewiesen, dass bei dem Delikt der "Rasseschande" nur der Mann bestraft werden würde. Die beteiligte Frau ginge straffrei aus. Ihr wurde Verschwiegenheit zugesagt, wenn sie aber die Aussage verweigerte, würde ein Verfahren wegen "Begünstigung der Rassenschande" gegen sie eingeleitet werden.

Am 16. September 1940 stellte Josef Cohen über seinen jüdischen Rechtsanwalt Walter Schüler, der sich wie alle seine jüdischen Berufskollegen "Konsulent" nennen musste, einen Antrag auf ein erbbiologisches Gutachten, um seine nichtjüdische Abstammung nachzuweisen. Daraufhin wurde seine Mutter in Mailand kontaktiert, die vor dem Generalkonsul per Eid erklärte, sie habe 1916 einen nichtjüdischen Freund gehabt und dieser sei Josefs natürlicher Vater. Den Namen ihres "amourösen Abenteuers" wolle sie aber "aus begreiflichen Gründen" nicht nennen. Ob ihre Erklärung nun eine Tatsache oder der Versuch, den Sohn zu retten, darstellt, kann nicht mehr geklärt werden: Der Straftatbestand "Rassenschande" galt nur für "Volljuden", nicht für "Halbjuden" (diese wurden allerdings ohne rechtliche Grundlage dafür von der Gestapo verfolgt).

Am 5. Januar 1941 entzog das Landgericht Walter Schüler das Mandat ohne Angabe von Gründen. (Walter Schüler wurde später deportiert und verstarb am 29. April 1945 in Mauthausen, siehe www.stolpersteine.de)

Josef Cohen beantragte am 5. Januar 1941, dass Alfred Korn seine Verteidigung übernehmen sollte, doch das Gericht lehnte seinen Antrag ab. Am 15. Februar 1941 übernahm dann der Pflichtverteidiger Carl Schollmeyer Jungfernstieg 8 / Neustadt das Mandat. Am 15. Februar 1941 erklärte sich das Landgericht in Hamburg für nicht mehr zuständig und gab die Akte Josef Cohen mit der Begründung an das Hanseatische Sondergericht ab, dass hier § 1 der Gewaltverbrecherverordnung greife.

Die Sondergerichte, die seit dem 21. März 1933 existierten, waren dem jeweiligen Oberlandesgericht zugeordnet. Die Verfahren vor den Sondergerichten zeichneten sich u.a. durch Schnelligkeit aus. Es stand im Ermessen des Sondergerichts, welche Beweismittel es zuließ, der Beschuldigte hatte keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Die am 5. Dezember 1939 erlassene Gewaltverbrecherverordnung sah als einzig mögliche Strafe für "Gewalttaten mit der Waffe" die Todesstrafe vor. Sie wurde am 17. Januar 1941 per Gerichtsbeschluss vom Oberstaatsanwalt nun rückwirkend auf Josef Cohen angewandt. Hierzu holte der Reichsminister der Justiz der Form halber die Erlaubnis des Anwalts von Josef Cohen ein, der sich mit der rückwirkenden Anwendung einverstanden erklärte.

Am 10. April 1941 schrieb Josef einen Abschiedsbrief an seine Mutter: "Liebe Mutter,
ich bin mit meinem 24 Jahren so lebensmüde, dass ich es vorziehen werde, so und jetzt schon Lebewohl zu sagen. Wenn Du liebe Mutter diesen Brief bekommst, erschrick bitte nicht zu sehr, da es der letzte Brief von mir sein wird, da ich mein Leben selbst beendet haben werde. Dir liebe Mutter möchte ich noch einmal sagen, daß ich die mir zur Last gelegte Tat nicht begangen habe. Ich habe dieses noch in keinem der vielen Briefe seit Anfang 1940 noch nicht einmal erwähnt, weil ich es gar nicht für möglich hielte, daß mich das Gericht deswegen verurteilen wird. Liebe Mutter, lieb hast du mich ja immer gehabt und um Dich tut es mir auch leid, daß Du dieses von Deinem jüngsten erleben mußt.
Dein jüngster Sohn Josef

Da er angekündigt hatte, seinem Leben selbst mit Rasierklingen ein Ende zu setzen, wurden ihm am 23. April 1941 Handfesseln angelegt.

Am 29. April 1941 verkündete das Hanseatische Sondergericht sein Urteil. "Recht" über ihn sprachen Landgerichtsrat Ehlert, Landgerichtsdirektor Möller, Landgerichtsrat A. Dauwes, Rechtsanwalt Karl Gustav Max Kappauf und Justizobersekretär Otto.
Josef Cohen, der nach Aussage der Zeuginnen keine Waffe besessen hatte, wurde nach § 1 der Gewaltverbrecherverordnung zum Tode durch das Fallbeil verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte seine körperliche Kraft einfach mit einer Hieb-, Schuss- und Stoßwaffe gleichgesetzt. Zusätzlich zur Todesstrafe wurden ihm auf Lebenszeit die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt und 15 Jahre Zuchthaus verhängt. Für zwei der "Rassenschandefälle" wurde er freigesprochen. Die erlittene Untersuchungshaft wurde auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Am 30. April 1941 stellte Josef Cohen ein Gnadengesuch, dessen Eingang das Hanseatische Oberlandesgericht am 2. Mai vermerkte. Hier ein Auszug aus dem Gnadengesuch:
"Ich stelle dieses Gesuch, weil ich vollkommen davon überzeugt bin, daß das Urteil, das mir vom Sondergericht gesprochen wurde kein endgültiges ist und sein kann. Ich war und bin nie ein gewalttätiger Mensch gewesen. Ich schließe mit dem festen Versprechen, daß ich durch unbedingten Gehorsam, fehlerlosen Lebenswandel und überdurchschnittliche Arbeitsleistungen beweisen werde, daß die Begnadigung einen Menschen zuerkannt würde, der seine Straftaten aufrichtig bereut und sich auch der Begnadigung würdig erweist".
Josef Cohen

Am 6. Mai 1941 besuchte ihn Oberrabbiner Joseph Carlebach im Strafjustizgebäude am Sievekingplatz in Hamburg. Carlebach schrieb Josef Cohens Mutter Jette Cohen später den eingangs zitierten Brief.

Josef Cohens Pflichtverteidiger Carl Schollmeyer legte am 16. Mai 1941 Beschwerde gegen die Verfügung des Hanseatischen Sondergerichtes ein: "Es gehört unbestritten zu den Pflichten eines Offizialverteidigers beim Vorliegen eines berufungs- bzw. revisionsfähigen Urteils von den gegebenen Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, wenn nach seiner festen Überzeugung das Urteil anfechtbar ist. Nach meinem Ermessen liegt hier ein Fehler bei der Anwendung des Rechts vor."

Das am 30. April 1941 eingereichte Gnadengesuch wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht am 14. Juni 1941 abgelehnt. Der Präsident des Volksgerichtshofs Roland Freisler drang zudem auf größte "Beschleunigung der Gerechtigkeit". Die Hinrichtung sollte umgehend vollstreckt werden. Und Freisler verfügte, dass der Leichnam in das Anatomische Institut der Universität Hamburg zu überstellen war. (Roland Freisler, der 1942 zum Präsidenten des Volksgerichtshofes ernannt wurde, verantwortete 2600 Todesurteile unter anderem gegen die "weiße Rose")

Am 25. Juni 1941 um 18 Uhr erfuhr Josef Cohen den Termin seiner Hinrichtung: der 26. Juni 1941 um 6.00 Uhr morgens. Sofort gab er ein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Die Strafkammer erklärte die Wiederaufnahme des Verfahrens für zulässig, denn es bestanden begründete Zweifel unter anderem wegen widersprüchlicher Aussagen des Beklagten wie auch der Frauen, und die Gleichsetzung von körperlicher Kraft mit dem Einsatz einer Waffe konnte auch in Frage gestellt werden. Die Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens bewirkte einen Aufschub der Hinrichtung.

Der Staatsanwalt Kappauf legte noch am 25. Juni 1941 Beschwerde ein und beantragte, die Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig abzuschmettern. Wegen drohenden Fliegeralarms trafen sich die Mitglieder der Strafkammer nicht im Gerichtsgebäude, sondern im Hotel Esplanade. Hier hätten sie bei Alarm das Gebäude jederzeit wieder verlassen können. Die Staatsanwaltschaft hob bei dieser Sitzung den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichtes am 25. Juni wieder auf. Der Hinrichtungstermin am 26. Juni wurde nun von 6.00 Uhr auf 9.00 Uhr morgens verschoben. Als Scharfrichter wurde Ernst Reindel (1899 – 1945) bestellt.

Die Hinrichtung dauerte 9 Sekunden. Die Kosten für den Scharfrichter betrugen 292 Reichsmark (RM). Josef Cohens Hinrichtung wurde am 30. Juni 1941 über die Firma Lütcke und Wulff zur Abschreckung publiziert und in Hamburg mit 500 Anschlägen (= Plakaten) überall bekannt gemacht und per Anzeige in der Zeitung veröffentlicht. Berechnet wurden die Plakate mit insgesamt 17,50 RM, die der Familie in Rechnung gestellt wurden.

Die Familie konnte Josef Cohens sterbliche Überreste nie auf einem Friedhof beisetzen lassen.

An Josef Cohen und andere Familiemitglieder (siehe unten) erinnern Stolpersteine in Aurich (www.stolpersteineaurich.de)

Zum Schicksal seiner Eltern:
Josef Cohens Vater Abraham, geb. 24.1.1877 in Aurich, floh 1937 in die Niederlande. Dort heiratete er am 17.8.1938 Eva van Gelderen. Das Ehepaar wurde 1943 im Lager Westerbork interniert und dann ins Vernichtungslager Sobibor deportiert und ermordet. An das Ehepaar erinnern Stolpersteine Marktstraße 16 in Aurich.

Seine Mutter Jette Cohen, geb. am 9.4.1890 in Dornum/Ostfriesland, die sich 1936 von Abraham Cohen hatte scheiden lassen, flüchtete nach Mailand, wurde dort 1940 verhaftet und ins Frauen KZ Vinchiaturo/ Italien deportiert. 1942 wurde sie ins Internierungslager Giuliano del Scannio/ Italien überstellt. Am 30. Oktober 1943, nachdem Italien das Bündnis mit Deutschland aufgekündigt hatte und die alliierten Truppen in Italien gelandet waren, wurde sie aus dem Internierungslager befreit. Sie emigrierte in die USA und heiratete dort später Jerry Oberlin. Sie verstarb in den USA am 2. Juli 1959.

Zum Schicksal seiner Geschwister:
Moses Jakob, geb. 14.9.1909, starb 1911 in Aurich.
Abraham Jacob, geb. 4.10.1910, wanderte nach Ecuador aus und starb dort am 5. Aug. 1995. Für ihn liegt ein Stolperstein vor dem Haus in Aurich, Marktstraße 16.

Moritz Moses Jakob, geb. 20.11.1911 in Aurich, starb mit seiner Ehefrau und seinen Kindern 1943 im Vernichtungslager Sobibor. An die Familie erinnern Stolpersteine in der Marktstraße 16 in Aurich.
Betty Cohen, geb. 16.1.1913 in Aurich, ging 1936 in die Niederlande und heiratete dort Jacob Valk. Sie bekam mit ihm eine Tochter Rossje, geb. 1.8.1937. Die gesamte Familie wurde nach Auschwitz deportiert und ermordet. Für sie liegen Stolpersteine Lilienstraße 12 in Aurich.
Wolff Wilhelm, geb. 4.1.1915 in Aurich, wanderte nach Australien aus und starb dort am 1. Dezember 1948. Für ihn liegt ein Stolperstein vor dem Haus in Aurich, Marktstraße 16.

Stand: April 2020
© Bärbel Klein

Quellen: StaH; 1; 4; 5; 8; 332-5_263/1941; 242-1 II_2116; 131-3_C 61; 213-11_5565; 351-11_12338;
213-8_Ablieferung 2, 451a E 1, 1d; 621-1/85_447; ITS Archives Bad Arolsen Digital Archive Korrespondenzakte 6.3.3.2 / 7105 Archivnummer [108884812] Einsicht am 7.3.2017; Hans Robinsohn, Justiz als politische Verfolgung, Die Rechtsprechung in Rassenschandefällen beim Landgericht Hamburg 1936-1943, Stuttgart 1977, S. 111 u. 121; Heiko Morisse, Ausgrenzung und Verfolgung der Hamburger jüdischen Juristen im Nationalsozialismus, Göttingen 2003, S. 171; div. Adressbücher Hamburg; www.stolpersteineaurich.wordexpress.com.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

druckansicht  / Seitenanfang