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Jonny Dabelstein, Porträtfoto aus den Prozessakten
Jonny Dabelstein, Porträtfoto aus den Prozessakten
© StaH

Jonny Eduard Dabelstein * 1900

Osterstraße 162 (Eimsbüttel, Eimsbüttel)

tot 26.6.1941 Bremen

Jonny Dabelstein, geb. am 4.11.1900 in Hamburg, kam am 26.6.1941 im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen ums Leben

Osterstraße 162

Jonny Dabelstein, Hafenarbeiter, wurde am 4.11.1900 in Hamburg geboren. Sein leiblicher Vater war Johannes Friedrich Dabelstein (am 11.7.1857 in Garding geboren; er war als Kutscher und später als Schauermann tätig; am 8.1.1906 starb er in Hamburg); seine Mutter war Franziska, geb. Nabein (sie wurde am 9.7.1870 in Hamburg geboren; es liegen keine Angaben über eine Erwerbstätigkeit vor, sie wird – den Gewohnheiten der Zeit entsprechend – den Haushalt geführt haben). Nach dem Tod von Johannes Friedrich Dabelstein hatte sie Georg Zell geheiratet, der damit Stiefvater der drei Kinder Dabelstein wurde: Jonny Dabelstein hatte einen Bruder – William Robert Dabelstein (am 15.7.1898 in Hamburg geboren, am 30.1.1943 hier auch gestorben) – und eine Schwester – Franziska Anna Helene Dabelstein (am 28.3.1906 in Hamburg geboren und hier auch am 28.12.1962 gestorben). Als unehelich geborener Sohn des Johannes Friedrich Dabelstein und damit als Stiefbruder kam Detlef Dietrich Dabelstein am 7.11.1893 in Hamburg zur Welt und starb am 21.8.1965 in Finken­werder.

Jonny Dabelstein setzte sich in seinem kurzen Leben von 41 Jahren mit der gesellschaftlichen Ordnung seiner Zeit radikal auseinander.

Es waren zwei Aktivitäten, mit denen er den Versuch unternahm, seine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern bzw. die bestehende Gesellschaftsordnung zu verändern. Die eine galt der Absicherung seiner materiellen Existenz, indem er sich 1932 mit seiner Ehefrau, Elisabeth Dabelstein, daran beteiligte, in Hamburg illegal gehandelten Tabak zu verkaufen, um die Lebensgrundlage für die Familie mit zwei Kindern zu sichern. Die andere bestand darin, dass er im Februar 1933 im Umfeld der KPD dafür eintrat, im damaligen Deutschland bürgerliche Parteien davon abzuhalten, der NSDAP die politische Macht zu übertragen. Beide Aktivitäten scheiterten.

Jonny Dabelstein hatte sich als junger Mensch von knapp achtzehn Jahren noch im letzten Kriegsjahr freiwillig zur kaiserlichen Armee gemeldet und war mit einer Pion.-Komp. des 18. Pionier-Bataillons (Königsberg) in der 202. Inf.-Division in Frankreich stationiert. Er nahm an der letzten großen Westfront-Offensive der deutschen Truppen teil, bei der seine Division im Rahmen des XXXVIII. Reservekorps vom 9.–13. Juni 1918 an der Oise eingesetzt wurde und wo wegen des schwierigen Geländes insbesondere "ein großer Bedarf an Pionier-Formationen und Bautruppen aller Art nebst entsprechendem Gerät" bestand. Diese Kämpfe gehörten zu dem militärischen Geschehen, das von deutscher Seite nachträglich als "Große Schlacht von Frankreich" (21. März–18. Juli 1918) bezeichnet wurde.

Bevor Jonny Dabelstein in dieses Geschehen hineingezogen wurde, war er mit der "Selecta" der in der Hamburger Innenstadt gelegenen Volksschule Poolstraße – der Sonderklasse der damals noch siebenstufigen Volksschulen, die eigens für begabte Schüler eingerichtet wurde – abgegangen und hatte bei der Dresdner Bank eine kaufmännische Lehre begonnen. Das eine Jahr Gefängnis, zu dem Jonny Dabelstein Ende 1915 wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls verurteilt wurde, dürfte eine Jugendstrafe gewesen sein. Die näheren Umstände sind nicht überliefert. Auch, was ihn dann während seiner Militärzeit mit der Militärgerichtsbarkeit in Straßburg in Berührung brachte – hier wurde er des "Überschreitens einer Sperrlinie ohne Erlaubnis" beschuldigt –, ist aus den Unterlagen nicht zu rekonstruieren; es brachte ihm aber am 18. März 1918 durch das Kriegsgericht Straßburg drei Tage Haft ein.

Viele der heimkehrenden Soldaten waren "Kriegsversehrte" geworden, andere trugen Narben des Kriegs sichtbar und unsichtbar mit sich, bei Jonny Dabelstein stand in der Gefängniskartei, die ihn in seinem späteren Leben begleiten sollte, in der Rubrik "Besondere Kennzeichen" "Schussnarbe am Handgel[enk]".

"1918, aus dem Felde zurückgekehrt, bin ich von verschiedenen Betrieben als Arbeiter beschäftigt worden", hieß es in einem von Jonny Dabelstein 1935 geschriebenen Lebenslauf, in dem jeder Hinweis fehlt, ob er sich 1918 an den politischen Auseinandersetzungen beteiligt hatte und ob er eventuell schon in dieser Zeit bei der politischen Linken aktiv geworden war (1922 wurde er Mitglied der KPD).

Nach dem Krieg brachten ihm zwei im Jahre 1920 kurz hintereinander begangene kriminelle Taten (Einbruchdiebstahl und gemeinschaftlich versuchter schwerer Diebstahl) drei Jahre und drei Monate Gefängnis sowie sechs Jahre Ehrverlust ein. Ein "schwerer Diebstahl in Rückfall", begangen im Krisenjahr 1923 gleich nach seiner Freilassung, verschärfte das Strafmaß: Das Gericht erkannte jetzt auf Zuchthaus (zwei Jahre und drei Jahre Ehrverlust); mit einer noch abzusitzenden Reststrafe blieb er bis zum 22. Juni 1926 inhaftiert.

Als er entlassen wurde, waren die Zeiten weiterhin von sozialen Umbrüchen geprägt, in die große Teile der Bevölkerung hineingezogen wurden. In dieser Zeit lernte er seine spätere Lebensgefährtin, die Arbeiterin Elisabeth Flaegel (am 3.6.1903 in Gadebusch b. Schwerin geboren; gestorben am 18.8.1982 in Hamburg) kennen. Sie entschieden sich zur Eheschließung und heirateten am 5. Oktober 1929 (der Sohn Rolf war schon am 31.8.1928 geboren worden, die Tochter Edith kam am 17.9.1930 zur Welt).

In den Familienunterlagen fand sich eine Fotografie, die vor der Eheschließung der beiden aufgenommen wurde und auf der Jonny Dabelstein und ein Mädchen im Alter von drei, vier Jahren abgebildet sind. Das Mädchen steht in vertraulicher Nähe links von ihm und hat ihre Hand in die seine gelegt: Karla. Sie war seine Tochter aus einer früheren unehelichen Beziehung. Es gibt heute in der Familie keine Informationen mehr darüber, wie ihr Leben verlaufen sein mag; es heißt, Karla sei an Diphtherie erkrankt und früh gestorben.

Vielleicht gingen Jonny und Elisabeth Dabelstein in den Jahren, als sie sich begegneten, noch einer Erwerbsarbeit nach. Als sie sich in Hamburg 1932 an dem Verkauf von aus Holland geschmuggeltem Tabak beteiligten, waren sie bereits oder erneut als Erwerbslose registriert. Dieser Tabakverkauf ohne Steuerbanderole baute auf einer ausgeklügelten Organisation auf. Daran beteiligt waren als Zwischenhändler und Endabnehmer hauptsächlich Erwerbslose, die sich häufig auf dem Hamburger Arbeitsamt begegneten und für den billigen Tabak einen sicheren Abnehmerkreis darstellten, während die Beschaffung der Ware eher in den Händen von Profis lag. Sie mussten eine bestimmte Geldsumme auslegen, um die Ware in Köln von Personen zu erhalten, die mit den Tabakschmugglern aus Holland in Kontakt standen. Die Ware fand dann auf unterschiedlichen Wegen ihre Hamburger Verteiler. Entweder wurde sie mit gemieteten Autos abgeholt, manchmal war auch ein Motorradfahrer (Thomas R., Schwager von Jonny Dabelstein, wie dieser Arbeiter und im Roten Frontkämpferbund (RFB) aktiv) mit Beiwagen (darin Jonny Dabelstein) nach Köln unterwegs, und es kam auch vor, dass die geschickt verpackte Ware, die in Hamburg angekommen war, auf einer Schott’schen Karre von einer Garage als Zwischenlager zur Verteilerstelle durch die Hamburger Straßen geschoben wurde. Oder die Ware wurde mit falsch deklarierten Frachtzetteln per Bahn-Express auf den Weg gebracht. Eine risikoreiche Transportweise, denn die Zollfahndung, besorgt um Steuerverluste, blieb nicht untätig. Bahnbedienstete gaben ihre Beobachtungen weiter, so z. B., wenn eine als Armaturenlieferung deklarierte Kiste ihnen vom Gewicht her als zu leicht erschien, oder wenn die Personen, an die jene als Bahngut aufgegebenen Kisten adressiert waren, Misstrauen bei ihnen erregten, wenn sie die Kisten auf ihrem Dreirad-Tempo verladen ließen.

Am 17. Juni 1932 schlug die Zollfahndung zu und verhaftete Jonny Dabelstein und andere, als sie dabei waren, Tabak zu verteilen. Die Zöllner hatten mitbekommen, dass gerade ein LKW mit ca. 10 Zentnern Tabak "aus dem Westen in Hamburg eingetroffen" war. Die Ware war in diesem Fall in einem Zimmer im Luruper Weg 63 zur weiteren Verteilung gelagert wor­den (bei Walter D., einem Parteigenossen von Jonny Dabelstein) und musste innerhalb von Stunden an den Mann gebracht werden. Die Wohnung von Jonny Dabelstein in der Osterstraße 162, Hinterhof, Haus 2 ptr. diente dabei als Anlaufstelle. Von dort ging er mit den ihm bekannten oder sonst vermittelten Abnehmern zum Luruper Weg; die Geldübergabe erledigte er anschließend außerhalb der Wohnung direkt an die Person, die das Geld vorgeschossen hatte (sie hatte es sich nicht nehmen lassen, selbst zu kontrollieren, wie der Verkauf vonstatten ging). Es blieb für alle an dem Handel Beteiligten etwas übrig; auch für Jonny Dabelstein, der, als man ihn mit drei anderen Personen verhaftete, "gerade dabei [war], in einen Koffer Tabak einzuzählen" – holländischen Dobbelmann-Tabak. Er sagte dazu in seiner ersten Vernehmung aus: "Die Tatsache, dass Tabak vorhanden war, sprach sich natürlich bei den Interessenten auf dem Arbeitsamt sehr schnell herum. Die Abnehmer kenne ich natürlich nicht von Namen. Die Ware ging 5 Pfund- oder 10 Pfundweise weg. Ich habe etwa schätzungsweise 60 Pfund verkauft [...]".

Auch Elisabeth Dabelstein beteiligte sich an der Verteilung. Überhaupt war sie es gewesen, die über die Kleinverteilung als Botin und Informantin in Kontakt zu den Tabakhändlern gekommen war; Jonny Dabelstein übernahm dann die Besorgungsfahrten nach Köln und den Zwischenhandel in Hamburg. In Hamburg wurden in der von der Staatsanwaltschaft als "Dabelstein u. a." benannten Angelegenheit insgesamt über dreißig des Tabakkaufs und damit der Steuerhehlerei Verdächtige festgenommen und verhört; viele von ihnen waren Erwerbslose. Bei manchen wies das Vorstrafenregister – unbedeutende – Eigentumsdelikte auf. Andere wurden der professionellen Hehlerei verdächtigt; über sie wurde schließlich im Rheinland ein umfangreicher Schmuggler- und Hehlerring gesprengt.

Jonny Dabelstein saß nach seiner vorläufigen Festnahme bis zum 30. Juni 1932 in Untersuchungshaft. Er wie auch die anderen Beschuldigten waren geständig; auch Elisabeth Dabelstein lieferte ein umfangreiches Vernehmungsprotokoll. Die Staatsanwaltschaft betrieb in der Folgezeit weitere Ermittlungen; ihr war besonders daran gelegen, den eigentlichen Hehlerring auszuheben, dessen Sitz sie in Köln vermutete. Eine Anklage gegen Jonny Dabelstein u. a. wurde daher 1932 noch nicht erhoben.

Am 30. Januar 1933 war Hitler mit Hilfe bürgerlicher Rechtsparteien vom Reichspräsidenten Hindenburg zur Bildung der neuen Reichsregierung beauftragt worden; seither beherrschten Aufzüge der SA und anderer Gliederungen der NSDAP die Straße, auch in Hamburg.

Der RFB plante eine Reihe von Überfällen auf SA-Angehörige und -Lokale, die am 26. Februar nach der Kommando- und Waffenausgabe, die an der Stephanus-Kirche stattfand, in der Lutterothstraße und im Stellinger Weg durchgeführt wurden; wie spätere polizeiliche Untersuchungen ergaben, war überdies ein Angriff auf einen SA-Umzug geplant. Hier sollten in dem Augenblick, wenn dieser Zug in die unmittelbare Nähe einer gleichzeitig stattfindenden Reichsbanner-Demonstration gekommen wäre, Bomben geworfen werden, um eine gewalttätige Auseinandersetzung herbeizuführen.

Doch nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933, die der NSDAP zwar nicht die von ihr erwartete absolute, mit dem Bündnis des bürgerlichen "Schwarz-Weiß-Rot" aber doch eine ausreichende Mehrheit gebracht hatte, um eine Reichsregierung bilden zu können, ging der Staatsapparat in ihre Verfügung über. In Hamburg fanden im gleichen Zeitraum Koalitionsgespräche statt. Noch am 6. März 1933 ließ der Reichskommissar und neue Chef der Polizei in Hamburg, Alfred Richter, unter Teilnahme von ad hoc aufgestellten Sondereinheiten (dem Kommando z.b.V.) die Polizei zu ersten Verhaftungen unter den politischen Gegnern ausschwärmen; unter den Verhafteten befand sich auch Jonny Dabelstein.

Er wurde am 7. März 1933 in Untersuchungshaft genommen. Wie es zu seiner Verhaftung kam, ist nicht überliefert. Die Verhöre im Hamburger Polizeigefängnis, dem Stadthaus, waren durch größte Brutalität gekennzeichnet. Ihnen hielt nicht jeder stand, so dass Informationen weitergegeben wurden. Später wurde auch bekannt, dass der Parteiapparat der KPD von politischen Überläufern und Spitzeln durchsetzt war. Dass Dabelsteins Sohn, Rolf, später, 1947, in seinem Wiedergutmachungsantrag angab, dass bei der Verhaftung seines Vaters nicht nur politische Sachen, sondern auch das Radiogerät der Familie beschlagnahmt worden sei, lässt auf eine Wohnungsdurchsuchung schließen. Zusammen mit anderen wurde Jonny Dabelstein beschuldigt, an jenen Überfällen auf SA-Männer und an dem geplanten Bombenangriff auf den SA-Demonstrationszug in Eimsbüttel am 26. Februar 1933 beteiligt gewesen zu sein.

Er wurde in beiden Fällen vor dem Hanseatischen Sondergericht u. a. wegen Landfriedensbruchs und der Zugehörigkeit zum RFB angeklagt und am 16. bzw. 21. Februar 1934 verurteilt. Im ersten Verfahren – das unter dem Vorsitz von Dr. Rüther stand, über den die damalige Tagespresse mitteilte, er sei "einer der ersten unter den Nationalsozialisten in Hamburg" – wurde gegen ihn "wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes, Landfriedens­bruch usw. auf eine Gesamtstrafe von 10 Jahren Zuchthaus und 8 Jahren Ehrverlust" (‚Sond. 1576.33 Kripke u. a.’) plädiert; im zweiten Verfahren, dem Bombenprozess (‚Sond. 1577.33 Wüpper u. a.’), wurde die erste mit der neuen Strafe zusammengefasst und Jonny zu einer Gesamtstrafe von 14 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt.

Die Prozessakten liegen in Hamburg nicht oder nur auszugsweise vor; in dem nach 1945 von seinen Kindern angestrengten Wiedergutmachungsverfahren wird aber aus einem von Jonny Dabelstein eingebrachten Gnadengesuch, für das eine Gnadenakte angelegt wurde, die Kurzform der damals ausgesprochenen Urteile samt Begründungen zitiert. Es heißt dort:
"Am 26.2.1933 wurden in Hamburg auf Veranlassung der Leitung des RFB. planmässig Feuerüberfälle auf SA.-Männer unternommen, die sich auf dem Wege zu ihren Sammelplätzen befanden. So wurden auf die SA.-Männer Jahns und Zander mehrere Pistolenschüsse abgegeben, die sämtlich ihr Ziel verfehlten. Der Verurteilte [Jonny D.] war Org.-Leiter in dem Sturm, der die hier in Frage stehenden Überfälle ausgeführt hat. Er gab einem der Schützen seine Pistole, unterwies diesen in dem Gebrauch und gab den Schützengruppen den Befehl, SA.-Männer ‚runterzuschiessen’. (XI Sond. 1576/33; §§ 211, 43, 74 StGB)", und: "Am 26.2. 1933 sollte nach den Plänen des RFB. ein Bombenüberfall auf einen SA.-Zug in Hamburg gemacht werden. Der Plan kam nicht zur Durchführung, weil der SA.-Zug und ein SPD.-Zug, bei deren Aufeinandertreffen die Bomben geworfen werden sollten, in zu grossem Abstand von einander marschierten. Der Verurteilte [Jonny Dabelstein] war Org.-Leiter des für den Anschlag bestimmten Sturmes und hielt sich zusammen mit dem W.T. Leiter des Sturms in der Wohnung eines Kommunisten in der Nähe des Tatortes auf. Dort erfuhr er von dem Plan und hielt sich bis zum Abbruch der Aktion zur Verfügung. (XI Sond. 1577/33; § 6 des Spreng­stoffgesetzes)."

Bereits mit der ersten Verurteilung begann für Jonny Dabelstein der Strafantritt für die Zuchthausstrafe. Er blieb bis 1939 im Zuchthaus Fuhlsbüttel. Am 6. April 1939 wurde er nach Bremen-Oslebshausen verlegt. Die Aufnahmekarte der Hamburger Gefangenenanstalten hielt (unter Anrechnung der Untersuchungshaft) den 7. März 1947 als Ende der Strafverbüßung fest. Seine Freilassung sollte dann um 10.00 Uhr erfolgen. Doch zuvor stand noch die Klärung des Tabakhandels und der damit verbundenen Steuerhehlerei an, für die er und dreißig andere Angeklagte sich vor dem Landgericht in Hamburg zu verantworten hatten. Am 16. Oktober 1934 wurde von der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter von Döhren der Eröffnungsbeschluss in dem Verfahren gefasst; es dauerte aber noch Monate, bis die Hauptverhandlung dann tatsächlich eröffnet wurde. Am 3. April 1935 wurde das Urteil gesprochen.

Für Jonny Dabelstein brachte es die Einstellung des Verfahrens nach § 154 der StPO (nach diesem Paragraphen der Strafprozessordnung konnte von einer Anklage abgesehen werden, wenn die Strafe, die der Beschuldigte für eine Straftat erhalten würde, zu der Strafe "nicht ins Gewicht fällt", wenn er bereits in einem anderen Strafverfahren – im Fall von Jonny Dabelstein in seinem Hochverratsprozess – verurteilt worden war). Elisabeth Dabelstein sollte 92.000 RM hinterzogene Steuer nachzahlen und zwei Wochen ins Gefängnis. Bei beiden – wie auch bei fast allen anderen Angeklagten – nahm das Gericht an, dass eine wirtschaftliche Notlage vorgelegen hatte, die ihr Handeln bestimmt habe. Elisabeth Dabelstein erreichte nach einem Gnadengesuch, dem am 19. Juli 1935 der Reichsminister der Finanzen zustimmte, dass ihr die Strafe unter der Bedingung guter Führung, deren Frist bis zum 1. August 1938 lief, er­lassen wurde.

Am 30. November 1938 ließ sich Elisabeth Dabelstein von ihrem Ehemann scheiden; sie war bereits aus der gemeinsamen Wohnung in der Osterstraße aus- und an den Valentinskamp 44, Hs. b/III gezogen. Später heiratete sie erneut und hieß Elisabeth M. Als nach 1945 die Kinder Anträge auf "Wiedergutmachung" stellten – es ging um Versorgungsfragen und um eine Entschädigung für die vom Vater erlittene Haftzeit – verzichtete sie auf ihre Ansprüche zu Gunsten der Kinder. Sie starb am 18. August 1982 in Hamburg.

Jonny Dabelstein trat seine Haft im Gefängnis Fuhlsbüttel an. Bereits während der Untersuchungshaft war er überwiegend in Einzelhaft gehalten worden. Zwar hatte die Ehefrau am 3. Juni 1933 ersucht, ihren Mann, "Jonni Dabelstein [...] aus der Einzelhaft zu entlassen" mit der Begründung, dass sie "am letzten Besuch am 29.5.33 das Empfinden hatte, daß mein Mann vor einem Nervenzusammenbruch steht. Um dieses zu verhindern, daß das alte Leiden wieder zum Durchbruch kommt, weshalb mein Mann im Jahr 1922 u. 26 in der Heilanstalt Friedrichsberg war, bitte ich denn Herr[n] Untersuchungsrichter, meinen Mann aus der Einzelhaft in [die] Gemeinschaftshaft zu verlegen und vor allen Dingen meinem Mann die Post auf schnellstem Wege zukommen zu lassen."

Eine Zeit lang erhielt Jonny Dabelstein einen Zellengenossen, aber am 27. August 1939 schrieb er an seine Familie:
"Ja, Lene [d. i. seine Schwester Helene], ich bin noch in Einzelhaft und habe keine Hoffnung, dass es jemals anders wird. Es ist für Euch nicht vorstellbar, was das heißt. 6 ½ Jahre sich nie aussprechen können, und nun noch einmal so lange. Und dann? Konzentrations-Lager? Nicht auszudenken ist das alles – mich halten nur die Kinder und Mutter. Ich möchte arbeiten dürfen, hart körperlich, das wäre eine Wohltat. Die Nächte sind so fürchterlich lang."

In seiner Zeit im Zuchthaus Fuhlsbüttel war Jonny Dabelstein zuletzt als Weber beschäftigt. Er erhielt für seine Arbeit gute Beurteilungen. Auf die Frage im Führungsbericht, ob "Hoffnung auf Besserung [besteht]", gab der Werkmeister der Anstalt an: "die Möglichkeit besteht." Die Verwaltung ergänzte: "Dabelstein kämpft weiter um Einsicht (Erhält Buch über Rassefragen)" – Jonny Dabelstein schien sich mit Fragen der nationalsozialistischen Ideologie auseinanderzusetzen. Dass ihm der Charakter des Nationalsozialismus unverändert erschien und Krieg bedeutete, ging aber aus einem Brief an die Eltern vom 27. August 1939 hervor, wenn er dort – an die Mutter gerichtet – seinen Befürchtungen Ausdruck gab:
"L[iebe] Mutter, wie fühlst Du Dich denn so? Du wirst doch schon recht alt. 70–71 erlebt, 14–18 – und nun vielleicht noch einmal? Ich glaube nicht daran, es wäre ja fürchterlich.–"

Er wusste, was Krieg bedeutete. Nur wenige Tage nach seinem Brief marschierten deutsche Truppen in Polen ein. Seine Mutter musste noch einen Krieg überstehen (erst im hohen Alter von fast 85 Jahren starb sie am 11. Mai 1955 in Hamburg).

Inzwischen war Jonny Dabelstein aus dem Zuchthaus Fuhlsbüttel ins Zuchthaus Bremen-Oslebshausen verlegt worden. Oslebshausen, das im nordwestdeutschen Zuchthaus-Strafvollzug auch für Hamburg zuständig war, wurde zu jenem Zeitpunkt noch von seinem dort seit fünf Jahren amtierenden Direktor Werner Wegener geleitet; er war NSDAP-Parteimitglied, Angehöriger der SA – und Träger des Goldenen Ehrenzeichens der Partei, eine Auszeichnung, die nur für langjährige Mitgliedschaft verliehen wurde. Sein neues Amt hatte er am 12. März 1933, kurz nach der Übergabe der politischen Macht an die Nationalsozialisten in Bremen, angetreten. Später – er hatte sich im September 1939 freiwillig zur Wehrmacht gemeldet – rückte der Polizeiinspektor Otto Wegner auf den Posten des Anstaltsleiters nach. Von den Inhaftierten wurde er – mit dem Spitznamen "Nero" versehen – als "brutale Figur" geschildert, die wegen ihrer Bestrafungsmanie gefürchtet war.

Infolge der zahlreichen politischen Gerichtsprozesse waren die Haftanstalten 1933 und in den folgenden Jahren überfüllt; in Oslebshausen war bis 1937 die Zahl der Inhaftierten auf über 2000 angestiegen, womit die eigentlich vorgesehene Belegzahl der Anstalt sich mehr als verdoppelt hatte. In hektischer Betriebsamkeit hatte das Aufsichtspersonal Eisenbetten zusammengeschweißt und in einem der Kirchenräume in der Anstalt aufgestellt, um den Andrang der Häftlinge bewältigen zu können. Wenn Jonny Dabelstein wegen seiner Einzelhaft von diesen Unterbringungsschwierigkeiten auch unmittelbar nicht betroffen war, so hatte die veränderte Organisation der Anstalt doch Auswirkungen auf sein dortiges Leben. Das betraf die Amtsführung durch das Aufsichtspersonal, die Anstaltsarbeit, die Ernährung der Inhaftierten und – was für ihn zu einer Frage des Überlebens werden sollte – die Gesundheitsversorgung. Diese Situation verschärfte sich für ihn, weil die Insassen der Strafanstalten ab 1938 in das reichsweite Arbeitseinsatz-Programm einbezogen wurden.

Jonny Dabelstein wurde zum Torfstechen in den dem Zuchthaus benachbarten Mooren verpflichtet (das Zuchthaus Oslebshausen unterhielt im Moor von Strückhausen eine Außenarbeitsstelle).

Die "Außenkolonnen", wie die Arbeitsdienste außerhalb des Zuchthauses hießen, wurden von ungeschultem Personal bewacht: Angehörige der Polizeireserve aus dem Bremer Polizei-Bataillon, aber auch Bedienstete des privaten Schutz- und Wachdienstes (Hamburg) bzw. Wachdienste privater Unternehmer.

In der Familie Dabelstein wird die Information überliefert, Jonny habe bei einer dieser Außenarbeiten seinen Bruder William, der ebenfalls wegen politischer Aktivitäten verurteilt worden war, gesehen. Spontan habe er versucht, über die Entfernung hinweg durch lautes Rufen auf sich aufmerksam zu machen. Einer der Bewachungsposten habe ihm daraufhin den Gewehrkolben an den Kopf geschlagen. Seitdem habe er sich unwohl und krank gefühlt und sei in ärztlicher Behandlung gewesen.

Bereits Jahre zuvor hatte selbst der Direktor der Anstalt, Werner Wegener, die unzureichende Gesundheitsfürsorge und Krankenpflege der Anstalt bemängelt: "Das Lazarett ist eingerichtet worden", schrieb er 1936 in einem Bericht, "als die Anstalt 400 Gefangene hatte" – jetzt habe sie 1.200 Insassen. Die Folge sei, dass Kranke behelfsmäßig auf Matratzen oder Strohsäcken auf dem Boden liegend versorgt werden müssten, einige sogar entfernt von der eigentlichen Krankenstation. Er beantragte den Neubau einer der Situation angemessenen Krankenstation – der jedoch in der Zeit vor dem Krieg nicht mehr realisiert wurde. Unzureichend war auch die Ernährungssituation der Inhaftierten. Wurden sie schon in Friedenszeiten nicht ausreichend versorgt, so verschlechterte sich die Verpflegungssituation im Krieg zunehmend. 1942 berichtete der Anstaltsarzt über die unzureichende Ernährung der in Oslebshausen Inhaftierten. Am 10. August 1942 legte er einen Bericht vor, in dem er Anzeichen der Unterernährung beklagte. In dieser Situation kämpfte der schwerkranke Jonny Dabelstein ums Überleben.

Drei ärztliche Berichte vermitteln einen Eindruck von seinem Leiden: Danach habe er "seit Anfang Juni 1941 [...] über rechtsseitige Ohrenschmerzen [geklagt] und war deswegen in Behandlung bei dem Visitenarzt. Am 10. Juni 1941 ist Dabelstein dann bei der Arbeit in einer Aussenkolonne zusammengebrochen und anschließend sofort ins Lazarett nach Oslebshausen verbracht worden." Er sei am folgenden Tag operiert, dann aber an "einer durch das Ohrenleiden ausgelösten Hirnhautentzündung und einem Gehirnabscess und weiteren Folgen der Ohrenerkrankung am 26. Juni [...] verstorben."

Eine Überprüfung dieser Atteste ist heute nicht mehr möglich.

Jonny Dabelsteins Sohn, Rolf Friedrich Dabelstein, der sich nach 1945 mit der Lebensgeschichte seines Vaters auseinandersetzte, seinen Beruf als Maschinenschlosser bis zum Schiffsführer mit dem Patent für Kleine Fahrt (A 6) ausbaute, ist am 18. Mai 1999 gestorben.

Dessen Sohn wiederum – Jonny Dabelsteins Enkel – Werner Dabelstein, hat die Geschichte der Familie dokumentiert; er lebt heute – verheiratet mit Birgit Dabelstein – in Kaltenkirchen.

© Peter Offenborn

Quellen: StAH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten L 0010/37 Band 1 bis 4; StAH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 12, Nr. 81; StAH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 (ältere Kartei); StAH 351-11 AfW 23044; Ab.; Informationen der KZ-Gedenkstätte Neuengamme; Sammlung VVN-BdA (Hamburg); Der Weltkrieg 1914–1918. Berlin 1944 (hg. vom Bundesarchiv 1956), S. 331 und 397f.; Ludwig Eiber, Arbeiter und Arbeiterbewegung, S. 195–203; Hans-Robert Buck, Der kommunistische Widerstand, S. 37; Wolfgang Michalka, Das Dritte Reich, S. 694–775; Die Strafprozessordnung für das Deutsche Reich vom 22.3.1924 (Ewald Löwe); Hartwig Fiege, Geschichte der hamburgischen Volksschule, S. 45 und 62; Nikolaus Wachsmann, Gefangen unter Hitler, S. 90/91; Hans-Joachim Kruse, Zur Geschichte des Bremer Gefängniswesens, S. 76f., 101, 148, 160/161; Hamburger Tageblatt 5 (1933), Nr. 114 (17.5.), S. 7; Informationen der Familie von Werner Dabelstein (Oktober 2010).

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