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Eduard Falkenau * 1910

Heinrich-Grone-Stieg Ecke Sachsenfeld (Hamburg-Mitte, Hammerbrook)


Verhaftet 1936 und 1942
KZ Fuhlsbüttel
Emslandlager
KZ Neuengamme
ermordet 03.07.1943

Weitere Stolpersteine in Heinrich-Grone-Stieg Ecke Sachsenfeld:
Max Kresse

Eduard Karl Falkenau, geb. 8.1.1910, inhaftiert 1936, gestorben am 3.7.1943 im KZ Neuengamme

Heinrich-Grone-Stieg/Ecke Sachsenfeld (früher Gustavstraße 12, Männerwohnheim der Heilsarmee)

Eduard Falkenau besuchte bis zu seinem 14. Lebensjahr die Volksschule in seiner Heimatstadt Königsberg/Ostpreußen, die er vorzeitig verließ. Von seinem 15. bis zu seinem 18. Lebensjahr war er als Fürsorgezögling in der Erziehungsanstalt Ohlsdorf untergebracht. Anschließend verdiente er seinen Lebensunterhalt als Fabrik- und Gelegenheitsarbeiter, bis er 1930 erwerbslos wurde.

Zwischen 1930 und 1932 wurde er fünfmal straffällig, u. a. wegen Obdachlosigkeit, Tragens einer Stoßwaffe, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. Seit 1935 übernachtete er häufig im Obdachlosenasyl Pik As und betätigte sich als Strichjunge.

1936 wurde Falkenau Opfer einer Denunziation: Jemand hatte eine anonyme Postkarte an die Gestapo geschrieben. Außerdem identifizierte ihn ein Strichjunge während eines Verhörs anhand einer Lichtbildkartei. Vom 23. Oktober bis zum 29. Dezember 1936 saß Falkenau als polizeilicher "Schutzhäftling" im KZ Fuhlsbüttel ein.

Am 29. Januar 1937 verurteilte ihn die 2. Kammer des Landgerichts Hamburg wegen "gewerbsmäßiger Unzucht" nach § 175 a Ziffer 4 zu zwei Jahren Zuchthaus. Zuvor wurde ihm in Gestapo-Verhören die Einweisung in ein KZ angedroht.

Eduard Falkenau trat seine Strafe am 16. Februar 1937 in Hamburg an. Einen Monat später wurde er zur Zwangsarbeit in die Emslandlager transportiert, zunächst in das Strafgefangenenlager II Aschendorfermoor, dann in das Strafgefangenenlager I Börgermoor und zuletzt in das Strafgefangenenlager III Brual-Rhede. Nach seiner Strafverbüßung am 30. Oktober 1938 wurde er nach Hamburg entlassen, wo er im Männerwohnheim der Heilsarmee in der Gustavstraße 12 übernachtete.

Vom Amtsgericht Hamburg wurde er 1941 zu fünf Monaten Gefängnis wegen einer Arbeitsdienstpflichtverletzung und 1942 zu neun Monaten Gefängnis wegen Vergehens gegen die Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 6. April 1940 verurteilt, d. h., er hatte gegen die Warenbewirtschaftung oder Preisbindungen verstoßen, die während des Krieges angeordnet worden waren. Nach der Haftverbüßung im Strafgefängnis Glasmoor wurde er am 18. November 1942 an die Kriminalpolizei Hamburg überstellt. Ins KZ Neuengamme (Häftlingsnummer 13356) kam er im Januar 1943, wahrscheinlich aus dem Polizeigefängnis Hütten. Eduard Falkenau wurde am 3. Juli 1943 im KZ Neuengamme ermordet.

© Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann

Quellen: StaHH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 2745/35 und 1012/37; StaHH, 242-1II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 16; StaHH, 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Ablieferung 2, 451 a E 1, 1 a.

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