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Celine Wenkel (geborene Joseph) * 1879

Dammtorstraße 33 (Hamburg-Mitte, Neustadt)


HIER WOHNTE
CELINE WENKEL
GB. JOSEPH
JG. 1879
DEPORTIERT 1941
ERMORDET IN
RIGA

Weitere Stolpersteine in Dammtorstraße 33:
Bertha Bachrach, Jeanette Goldberg, Julius Goldberg, Jacob Goldberg

Cissy Celine Wenkel, geb. Joseph, geb. am 2.7.1879 in Altona, deportiert am 6.12.1941 nach Riga-Jungfernhof

Dammtorstraße 33

Celine Wenkel war eines von zehn Kindern des jüdischen Ehepaares Louis Joseph (geb. 29.4.1853, gest. 30.9.1936) und Auguste, geb. Herzfeld (geb. 4.2.1855, gest. 2.8.1924). Ihre Eltern, die am 21. August 1876 geheiratet hatten, lebten zunächst in Altona, wo Celine am 2. Juli 1879 geboren wurde.

Der Vater war Schuhmachermeister und stammte aus London, während die Mutter aus dem mecklenburgischen Brüel kam. Als Celines jüngere Schwester Emma (s. Emma Schniek), am 23. März 1887 geboren wurde, waren die Eltern nach Hamburg in den Neuen Steinweg 61 gezogen. Sie wohnten in der Marcusstraße 37/41 (heute Markusstraße) und seit 1919 im Marcus-Nordheim-Stift, in der ehemaligen Schlachterstraße 40/42.

Celine gründete schon als unverheiratete junge Frau ihren eigenen Haushalt, 1905 wohnte sie in der Straße Beim Schlump 21, zog an den Grindelberg 79, und lebte dann in der Hoheluftchaussee 31.

Seit 1908 besaß sie einen Telefonanschluss, ließ jedoch ihre berufliche Tätigkeit in den Hamburger Telefon- und Adressbüchern nicht verzeichnen. Etwa 1912/1913 heiratete sie den nichtjüdischen Bauunternehmer August Friedrich Wenkel. Die Ehe scheiterte und wurde 1932, zwei Jahre nach der Trennung, kinderlos geschieden. Celine Wenkel behielt die Wohnung in der vierten Etage in der Dammtorstraße 33. 1934 soll sie kurzzeitig eine Beziehung mit dem 21 Jahre jüngeren Hans Will (geb. 3.1.1902) eingegangen sein, den sie angeblich durch ihre jüngere Schwester Julia Kischko (geb. 17.3.1885) (s. Senta Joseph) kennengelernt hatte. Im September 1938 begegneten sich die beiden erneut.

Zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte Celine Wenkel nach Kolumbien zu emigrieren. Eine dazu benötigte steuerliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" hinsichtlich der Entrichtung aller Steuern und Abgaben, wurde ihr durch den Oberfinanzpräsidenten Hamburg am 7. Juni 1939 ausgestellt. Dennoch zerschlugen sich ihre Auswanderungsbemühungen. Die Devisenstelle des Oberfinanzpräsidenten vermerkte in der Auswanderungsakte: "Auswanderung z.Zt. nicht möglich". Vielleicht stand ihre gescheiterte Emigration mit der Verhaftung ihres Bekannten Hans Will in Zusammenhang, der unter dem Vorwurf der "Rassenschande" verhaftet worden war. Seit September 1935 verboten die "Nürnberger Gesetze" nicht nur Eheschließungen, sondern auch außereheliche Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Personen. Am 1. November 1939 wurde Hans Will zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe verurteilt.

Eine Haftzeit von Celine Wenkel ist nicht belegt, aber ihre "Unbedenklichkeitsbescheinigung" war bis zum 23. Juni 1939 befristet.

Sie verließ die Dammtorstraße, ob freiwillig oder gezwungenermaßen, ist unklar, und zog ins Grindelviertel in die Heinrich-Barth-Straße 8. Zuletzt kam Celine Wenkel im "Judenhaus" in der Rutschbahn 25a bei dem Ehepaar Ferdinand und Jenny Daniel (s. www.stolpersteine-hamburg.de) in einem Zimmer unter. Gemeinsam mit ihren Vermietern und ihrer Schwester, der von ihrem nichtjüdischen Ehemann geschiedenen Emma Schniek, wurde sie am 6. Dezember 1941 nach Riga-Jungfernhof deportiert. Keiner von ihnen überlebte.

Ihre Schwester Julia Kischko verstarb am 1. März 1939 in Hamburg. Zwei weitere Schwestern; Elise Hartmann (geb. 7.1.1893) und Selma Meffert (geb. 21.8.1890) waren durch sogenannte Mischehen geschützt. Der Bruder Max Joseph (geb.1.3.1895, gest. 22.5.1960) überlebte im Exil.


Stand: August 2018
© Susanne Rosendahl

Quellen: 1; 4; StaH 314-15 OFP, FVg 5748; StaH 213-1 OLG Abl. 8, 143E, L4c; StaH 351-11 AfW 16918 (Joseph, Max); StaH 332-5 Standesämter 2561 u 1109/1876; StaH 332-5 Standesämter 1887 u 4796/1876; StaH 332-5 Standesämter 1910 u 3695/1877; StaH 332-5 Standesämter 6207 u 1849/1879; StaH 332-5 Standesämter 2004 u 2592/1881; StaH 332-5 Standesämter 2195 u 200/1889; StaH 332-5 Standesämter 2261 u 4618/1891; StaH 332-5 Standesämter 2310 u 140/1893; StaH 332-5 Standesämter 2370 u 815/1895; StaH 332-5 Standesämter 2455 u 272/1898; StaH 332-5 Standesämter 3173 u 585/1911; StaH 332-5 Standesämter 884 u 311/1924; StaH 332-5 Standesämter 1052 u 240/1936; StaH 522-1 Jüdische Gemeinde Nr. 992 e 2 Band 3; Gramenz/Ulmer: Juden, S. 114–121.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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