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Karoline Nöhrenheim * 1877
Bremer Straße 215 (Harburg, Eißendorf)
HIER WOHNTE
KAROLINE
NÖHRENHEIM
JG. 1877
EINGEWIESEN 1930
HEILANSTALT LÜNEBURG
HERBORN
´VERLEGT‘ 16.6.1941
HADAMAR
ERMORDET 16.6.1941
´AKTION T4‘
Karoline Nöhrenheim, geb. Appel, geb. am 8.11.1877, Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg am 9.5.1930, ´verlegt` am 30.4.1941 in die Heil- und Pflegeanstalt Herborn, `verlegt am 16.6.1941 in die Tötungsanstalt Hadamar, dort ermordet am 16.6.1941
Bremer Straße 215, Stadtteil Harburg/Eißendorf
Karoline Nöhrenheim lebte mit ihrer Familie, dem Ehemann Albert und der 1906 geborenen Tochter in der Bremer Straße 215. Der Ehemann Albert Nöhrenheim war Schmiedemeister. Bevor die Familie nach Harburg zog, lebte sie in Metz/Lothringen. Nach Aussage des Ehemanns war die Familie - nach Ende des 1. Weltkrieges - von 1918 – 1920 in "französischer Gefangenschaft". Wann genau die Familie Nöhrenheim nach Harburg wechselte, ist nicht bekannt.
Im Jahr 1920 erlitt Karoline Nöhrenheim einen Schlaganfall, der zu einer Augenlidlähmung und Schwerhörigkeit führte.
Als 1925 die Tochter im Alter von 19 Jahren an Lungentuberkulose verstarb, berichtete der Ehemann, dass seine Frau in dieser Zeit unter starken Stimmungsschwankungen gelitten habe. Im Jahr 1929 verstärkten sich die Probleme, sie hörte Stimmen und fühlte sich verfolgt. Der Kreisarzt notierte: "Patientin ruhig. Verständigung infolge Schwerhörigkeit außerordentlich schwer".
Am 9. Mai 1930 wurde Karoline Nöhrenheim in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg eingewiesen. Über die elf Jahre, die sie dort verbrachte, liegen keine Informationen vor.
In der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg wurden bereits in den 1930er-Jahren Zwangssterilisationen an über 100 Patienten vorgenommen. Vermutlich entging Karoline Nöhrenheim diesem Eingriff aus Altersgründen, da sie mit über 50 Jahren nicht mehr im gebärfähigen Alter war.
Ab Herbst 1939 waren alle Heil- und Pflegeanstalten verpflichtet, Patienten mit körperlichen, geistigen und seelischen Erkrankungen an die Zentraldienststelle in Berlin, Tiergartenstraße 4, zu melden (Aktion T4). Dort entschieden Gutachter über das Schicksal der Patienten. Über 70 000 Patienten fielen diesem Programm zum Opfer. Sie wurden zur Verschleierung des Mordgeschehens in sogenannte Zwischenanstalten und von dort in Tötungsanstalten transportiert. Aus Lüneburg wurden zwischen 1940 und 1941 im Zuge der Aktion T4 fast 500 Patienten (sog. Ballastexistenzen) überführt.
(Zudem wurden in der 1941 eingerichteten "Kinderfachabteilung" über 300 Kinder mit Luminal oder Morphium getötet.)
Am 30. Juni 1941 wurden acht Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, darunter auch Karoline Nöhrenheim, in eine Zwischenanstalt, die Heil- und Pflegeanstalt Herborn, `verlegt`. Der Weitertransport in die Tötungsanstalt Hadamar erfolgte am 16. Juni 1941. Alle Patientinnen und Patienten, so auch Karoline Nöhrenheim, wurden am Tag der Ankunft ermordet.
Karoline Nöhrenheim starb also am 16. Juni 1941.
Ob eine Benachrichtigung des Ehemannes oder anderer Verwandter erfolgte, ist nicht bekannt. Auch was mit ihren sterblichen Überresten geschah, liegt im Dunkel.
Zwischen dem 13. Januar und dem 24. August 1941 wurden in Hadamar 10.122 Menschen in der Gaskammer ermordet, "desinfiziert" wie es im Amtsdeutsch genannt wurde. Nach dem offiziellen Stopp der "Euthanasie" wurde in den Anstalten weitergemordet: durch Essensentzug, Injektionen mit Veronal, Luminal, Morphium oder Luft.
Stand: September 2026
© Margrit Rüth
Quellen: Niedersächsisches Landesarchiv Hann. 155 Lüneburg Acc.2004/066 Nr. 09271; Harburger Adressbuch 1926; Auskunft Gedenkstätte Lüneburg 7.5.2024; https://gedenkort-t4.eu/historische-orte/landesheil-und-pflegeanstalt-herborn-vitos-herborn (Zugriff 21.9.2026); https://www.gedenkstaette-hadamar.de/ (Zugriff 21.9.2026); E-Mail-Auskunft Gedenkstätte Hadamar (Michel) v. 19.1.2026.

