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Bereits verlegte Stolpersteine



Leo Hoffmann * 1908

Kastanienallee 9 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)


HIER WOHNTE
LEO HOFFMANN
JG. 1908
KZ NEUENGAMME
ERMORDET 18.6.1942

Weitere Stolpersteine in Kastanienallee 9:
Heinrich Blume

Leo Josef Hoffmann, geb. 12.1.1908, inhaftiert 1937, 1939 und 1941, gestorben im Juni 1942 in der Tötungsanstalt Bernburg

Kastanienallee 9 (Kastanienallee 36)

Leo Hoffmann wurde 1908 als Sohn des Fabrikaufsehers Franz Hoffmann in Niederotterbach, Kreis Bergzabern/Pfalz geboren. Er wuchs in Ludwigshafen auf, wo er nach dem Schuabschluss zwei Lehren abbrach. Anschließend ging er für zwei Jahre ins Kloster, wo er von einem Vorgesetzten sittlich belästigt wurde. Danach begab er sich auf Wanderschaft und verdiente sich seinen Lebensunterhalt als Landarbeiter, Artist und Hilfsschlosser. 1936 musste er sich wegen eines Eigentumsdelikts vor Gericht verantworten.

1937 folgten zwei Verurteilungen durch das Amtsgericht Altona und das Landgericht Hamburg wegen Vergehens nach § 175 RStGB. Die beiden Strafen wurden zu einer Gesamtstrafe von 21 Monaten Gefängnis zusammengezogen.

1939 wurde Leo Hoffmann von einem Strichjungen gegenüber der Polizei als Freier genannt. Daraufhin wurde er festgenommen und am 29. September 1939 in Polizeigewahrsam genommen. Vom 1. bis 9. Oktober 1939 befand er sich in polizeilicher "Schutzhaft" im KZ Fuhlsbüttel. 1940 wurde er vom Landgericht Hamburg mit zwei Jahren Gefängnis bestraft. Was war vorgefallen? Der 30-jährige Hoffmann hatte den 17-jährigen Strichjungen Günter H. im Spielsalon Minulla auf der Reeperbahn kennengelernt.

Negativ wirkte sich auf das Strafmaß aus, dass es zwischen Leo Hoffmann und Günter H. zu sexuellen Handlungen in Anwesenheit eines Dritten – nämlich eines Freundes von H. – gekommen war. Aus dem Urteil:

"Das Gericht hat keine Bedenken festzustellen, daß es sich auch bei [dem Anwesenden] um einen Menschen handelt, der homosexuellen Dingen zum mindesten nicht fern steht. Andernfalls würde er sich die Handlungsweise nicht ruhig angesehen haben. Auch für den Angeklagten war es eine besondere Schamlosigkeit, das gegenseitige Onanieren in Gegenwart eines Dritten vorzunehmen. Es handelt sich bei dem Angeklagten offenbar um einen Menschen, der sittlich bereits tief gesunken ist, daß nur eine scharfe Strafe ihm zum Bewusstsein führen kann, daß er auf dem besten Wege ist, in der Sicherheitsverwahrung zu landen. Das Gericht hat im vorliegenden Fall die Sicherheitsverwahrung noch nicht für notwendig gehalten, weil es glaubt, daß der Angeklagte durch eine scharfe Strafe vielleicht noch auf den rechten Weg gebracht werden kann."

Die Haft verbüßte Leo Hoffmann im Strafgefängnis Wolfenbüttel sowie in den Emslandlagern V Neusustrum und im Gefangenenlager Rollwald (bei Rodgau) in Oberhessen. Nach seiner Freilassung am 3. Oktober 1941 erfolgte seine Überstellung an die Kriminalpolizei Hamburg. Zurück in der Hansestadt, wurde er in das Polizeigefängnis Hütten gebracht.

Von dort wurde er in das KZ Neuengamme überstellt (Zugang und Häftlingsnummer sind nicht bekannt). Nach einer Unterbrechung der Lagerhaft in Neuengamme vom 6. bis 12. November 1941 im KZ Fuhlsbüttel, wurde er in das KZ Neuengamme zurückgebracht und von dort in die Tötungsanstalt Bernburg verlegt. Dort wurde Leo Hoffmann im Juni 1942 durch Gas ermordet.

© Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann

Quellen: StAH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 320/40; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 16; 331-1 II Polizeibehörde II, Abl. 15, Band 1. Quelle: Abbildung Stolperstein: Thomas Seelig

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