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Bereits verlegte Stolpersteine



Franz Stobrawa * 1908

Stresowstraße 33 (Kehre) (Hamburg-Mitte, Rothenburgsort)


HIER WOHNTE
FRANZ STOBRAWA
JG. 1908
VERHAFTET 1942
"FEINDSENDER" GEHÖRT
KZ NEUENGAMME
ERMORDET 12.2.1943

Weitere Stolpersteine in Stresowstraße 33 (Kehre):
Friedrich Thomas

Franz Stobrawa, geb. 16.11.1908 in Hamburg, Tod am 12.2.1943 KZ Neuengamme

Stresowstraße 33, Kehre, Fußweg zum Billhorner Röhrendamm (Hardenstraße 44)

1952 teilte die Polizeibehörde Hamburg dem Amt für Wiedergutmachung, mit:
"Nach einer hier vorliegenden Haftliste des Pol.Gef.Hamburg-Fu. ist S t o b r a w a , Franz, geb. 16.11.08 Hamburg, am 24.2.1942 von der Gestapo in das Pol.Gef.Hbg.-Fu. eingeliefert und am 28. Mai 1942 in das KL. Neuengamme überführt worden. Die Gründe für die Ver­haftung lassen sich hier nicht feststellen, da die Gestapo sämtliche Akten beim Einmarsch der all. Truppen restlos vernichtet hat. Der Sterbefall ist beim Standesamt Neuengamme A unter Sterbereg. Nr. 771/43 registriert."

Die Mutter des Toten, Hedwig Stobrawa, geb. Richter, am 3. Juni 1877 in Glogau geboren, beantragte als "Hinterbliebene, deren Ernährer ein Opfer der Haft wurde" im Dezember 1946 eine Sonderhilfsrente. Ihr Mann, der Schutzpolizist Johann Stobrawa, war bereits mit 41 Jahren am 13. Oktober 1919 gestorben. Sie waren am 2. Juni 1906 in Hamburg in der katholischen Kirche getraut worden. Beide stammten aus der ehemals preußischen Provinz Schlesien, Johann Stobrawa war am 30. Dezember 1877 im Kreis Lublinitz in Oberschlesien geboren worden, Hedwig Richter im selben Jahr im Kreis Glogau in Niederschlesien.

Hedwig Stobrawa erhielt von der Polizeibehörde ein Witwengeld, von dem sie und ihre vier Kinder leben mussten. Diese trugen nach Abschluss ihrer Ausbildungen bis zu ihrer jeweiligen Heirat zum Unterhalt bei. Der älteste Sohn heiratete 1922, der mittlere Sohn und die Tochter um 1930. Franz Stobrawa arbeitete in verschiedenen Berufen, zunächst als Verkäufer und Dekorateur, später als Bauarbeiter und Lagerist, und ernährte seine Mutter mit; ob er eine Ausbildung abschloss, ist nicht bekannt. Er wurde 1933 erwerbslos, ging auf Arbeitssuche nach Ostpreußen, fand aber keine feste Anstellung und ließ sich Bagatelldelikte zu Schulden kommen, die mit geringen Strafen geahndet, auf Grund von Amnestien erlassen bzw. einer Gesamtstrafe hinzugerechnet wurden. "Wegen versuchter Ausspähung militärischer Geheimnisse bzw. deren Verrats" wurde er vom Strafsenat des Oberlandesgerichts in Königsberg/Preußen verurteilt. Welche konkreten Taten ihm vorgehalten wurden, ließ sich nicht ermitteln. Am 28. Mai 1934 wurden alle Strafen auf eine Gesamtstrafe von sechs Jah­ren und zwei Monaten Zuchthaus und acht Jahren Ehrverlust zusammengezogen.

Hedwig Stobrawa zog 1935 in die Hardenstraße 44, wo sie auch Franz polizeilich meldete. Sie nahm die Stelle einer "Vice" eine, eine Art Hausmeisterinnenstelle, und wohnte im Vorderhaus.

Nach Verbüßung seiner Haft im November 1939 kehrte Franz Stobrawa zurück zu seiner Mutter und arbeite als Lagerist. Am 20. Februar 1942 wurde er zur Gestapo ins Stadthaus bestellt und dort in Haft genommen. Die Gründe für die Festnahme sind nicht bekannt, vielleicht ging es um das Hören feindlicher Auslandssender und die Weiterverbreitung des Gehörten. Bereits vier Tage später wurde er in das KZ Neuengamme verbracht, wo er als Pole registriert und mit der Häftlingsnummer 7146 versehen wurde. Er schrieb seiner Mutter noch Postkarten. Laut Häftlings-Totennachweisliste des KZ Neuengamme starb er im Alter von 34 Jahren am 12. Februar 1943 an einer offenen Lungentuberkulose.

© Hildegard Thevs

Quellen: VAN-Totenliste 1968; StaH, 351-11 Amt für Wiedergutmachung, 3345; 332-5 Standesämter, 3061+540/1906.

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