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Cornelia de Haas (geborene de Haas) * 1897

Weidenallee 12 (Eimsbüttel, Eimsbüttel)


HIER WOHNTE
CORNELIA DE HAAS
GEB. DE HAAS
JG. 1897
FLUCHT 1938
HOLLAND
INTERNIERT WESTERBORK
DEPORTIERT 1942
ERMORDET IN
AUSCHWITZ

Weitere Stolpersteine in Weidenallee 12:
Ernst de Haas, Adolphe de Haas, Alice de Haas, Edith de Haas

Ernst de Haas, geb. am 23.10.1899 in Hamburg, deportiert am 18.5.1943 von Westerbork nach Sobibor, dort am 21.5.1943 ermordet
Cornelia de Haas, geb. de Haas, geb. am 15.6.1897 in Semarang, deportiert von Westerbork nach Auschwitz, dort am 2.11.1942 ermordet
Adolphe de Haas, geb. am 20.3.1924 in Hamburg, deportiert von Westerbork nach Auschwitz, dort am 2.11.1942 ermordet
Alice Renate de Haas, geb. am 7.8.1925 in Hamburg, deportiert von Westerbork nach Auschwitz, dort am 2.11.1942 ermordet
Edith de Haas, geb. am 21.8.1926 in Hamburg, deportiert von Westerbork nach Auschwitz, dort am 2.11.1942 ermordet

Weidenallee 12

Ernst de Haas wurde 1899 in Hamburg als Sohn des Kaufmanns Emile de Haas (geb. 27.10. 1856, gest. 7.2.1935) und seiner Frau Bertha de Haas, geb. Heilbut (geb. 27.10.1863, ermordet am 30.4.1943 in Sobibor), geboren. Seine Eltern hatten vor 1895 in Altona gelebt, wo Ernst de Haas‘ ältere Schwester Anna Simson, geb. de Haas, am 2.9.1895 geboren worden war. Bei Ernst de Haas‘ Geburt waren die Eltern bereits nach Hamburg gezogen, wo sie seit den 1920er Jahren in der Rappstraße 24 im Grindelviertel wohnten. In den 1930er Jahren lebte Anna Simson mit ihrem Mann Max und den beiden Söhne Heinz (geb. 2.2.1927, ermordet am 9.2.1945 in Dachau) und Adolf Wilhelm (geb. 28.3.1924, ermordet am 23.8.1942 in Auschwitz) ebenfalls in der Rappstraße 24.

Bis zu seiner Eheschließung 1922 blieb Ernst de Haas in der elterlichen Wohnung in der Rappstraße 24. In diesem Jahr wurde er auch Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Im November des Jahres 1922 heiratete Ernst de Haas Cornelia, geb. de Haas, die aus der Hafenstadt Semarang auf der Insel Java stammte, einem Gebiet, das damals zu Niederländisch Ostindien gehörte. Cornelia de Haas besaß wie auch ihr Mann die niederländische Staatsbürgerschaft. Sie brachte Vermögenswerte in die Ehe ein, neben den wertvollen Brautgeschenken der Verwandtschaft war dies die Summe von 17.000 holländischen Gulden (was zu diesem Zeitpunkt einer Summe von 29.000 Goldmark entsprach). Nach der Heirat bekam das Ehepaar in den folgenden Jahren drei gemeinsame Kinder, den Sohn Adolphe und die Töchter Alice Renate und Edith.

Wie sein Vater Emile ergriff Ernst de Haas den Beruf des Kaufmanns. Das Standesamt führte ihn 1922 als Handlungsgehilfen, die im gleichen Jahr angelegte Kultussteuerdatei vermerkte als Beruf Kaufmann. Ernst de Haas‘ Sohn Adolphe besuchte im Jahre 1938 die "Grone Handels- und Sprachschule" in der Zweigschule Schanzenstraße 1, wahrscheinlich um sich auf einen kaufmännischen Beruf vorzubereiten. Die Eheleute Ernst und Cornelia de Haas waren in den 1930er Jahren an der Importfirma "Alfred Elias OHG" beteiligt. Cornelia de Haas besaß einen Anteil von 50 Prozent an der Firma, die mit Tierhäuten handelte. Geschäftspartner war der Metzger Alfred Elias (geb. 1879 in Waldbröl; gestorben 1941 im Getto Lodz), der aus dem Rheinland stammte. Die Beteiligung könnte deswegen von Cornelia de Haas gehalten worden sein, weil Ernst de Haas in den 1920er Jahren mit einem eigenen Unternehmen gescheitert war. Als Kaufmann war Ernst de Haas von der Verfolgung jüdischer Unternehmen betroffen. Am 1. April 1938 musste seine Firma durch Verkauf "arisiert" werden, damit hatte die Familie ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage in Deutschland verloren. Am 5. April 1938 schrieb Ernst de Haas an den Oberfinanzpräsidenten: "Durch die neuerlichen Einstellungen gegen jüdische Firmen ist es unmöglich geworden, die Firma Alfred Elias weiter als jüdische Firma bestehen zu lassen. Die Firma ist in der Zwischenzeit durch Verkauf arisiert worden." Der Verkaufserlös betrug 20.000 Reichsmark (RM).

Ab März 1937 bemühte sich Ernst de Haas um eine Emigration der Familie in die Niederlande. Am 24. März stellte er einen Antrag an den Oberfinanzpräsidenten über einen Transfer von 15.000 RM, die aus dem Vermögen seiner Frau stammten. Ernst de Haas legte gegenüber dem Oberfinanzpräsidenten dar, dass es sich nicht um eine Auswanderung, sondern um eine "Rückwanderung" in die Niederlande handeln würde. Dies hatte den Grund, dass das NS-Regime bürokratische Regelungen (wie die sog. Degozahlung) getroffen hatte, um sich des Vermögens der Auswanderer zu bemächtigen. Der Geldbetrag sollte die Grundlage für den Aufbau einer neuen Existenz in den Niederlanden bilden und stellte daher für Ernst de Haas die Voraussetzung für die Auswanderung dar. Am 5. Mai 1937 gestattete der Oberfinanzpräsident mit einem "Auswanderervorbescheid" unter bestimmten Auflagen die Transferierung von 10.000 RM. Sobald dieses Geld bei der "Nederlandschen Bank" gutgeschrieben worden war, bestand für Ernst de Haas und seine Familie die Auflage, innerhalb von zwei Monaten auszuwandern. Ernst de Haas überwies am 15. Juni 1937 den Betrag, allerdings erfolgte die Gutschrift erst ein Jahr später am 14. Juni 1938. Ernst de Haas und seine Familie waren damit verpflichtet, bis zum 13. August 1938 aus Deutschland auszuwandern.

Während sich der Vermögenstransfer hinzog, musste Ernst de Haas mit Hilfe seines Anwalts Henry Minden (geb. 28.3.1890 in Hamburg, gest. 7.12.1971 in Hampstead) weitere Behördenauflagen für die Auswanderung erfüllen. Dazu gehörte etwa die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Ernst de Haas am 22. März 1938 beim Oberfinanzpräsidenten beantragte. Ferner bereitete er den Umzug der Familie in die Niederlande vor. Ab 1937 lebte die Familie in einer Mietswohnung in der Weidenallee 12. Ernst de Haas hatte sich mit den Wohnverhältnissen in den Niederlanden befasst und seinen Hamburger Haushalt daraufhin überprüft, inwiefern dieser geeignet war, mitgenommen zu werden. Als Konsequenz hatte er Neuanschaffungen vorgenommen und aus dem Hamburger Haushalt diejenigen Teile verkauft, die nicht mitgenommen werden konnten, so etwa ein Piano und die Ausstattung des Speisezimmers. Für die Devisenstelle musste Ernst de Haas im August 1938 eine Aufstellung des Umzugsgutes vornehmen. Die Zollfahndungsstelle kontrollierte vor dem Einpacken. In der Umzugsliste, die am 4. August 1938 von Ernst de Haas bei der Devisenstelle eingereicht wurde, hatte er eine sorgfältige Aufstellung des Hausrates nach den Zimmern der Wohnung in der Weidenallee vorgenommen. Die Umzugsgutliste war in drei Teile gegliedert und umfasste erstens eine Aufzählung der Haushaltsgegenstände, die Ernst de Haas für die neue Wohnung in den Niederlanden angeschafft hatte, zweitens der Haushaltsgegenstände, die seit dem 1. Januar 1933 und drittens die Haushaltsgegenstände, die davor erworben worden waren.

Anfang Juli 1938 reiste Ernst de Haas mit seiner Familie zu einem Sommerurlaub in das niederländische Nordseebad Scheveningen. Er wohnte mit seiner Familie zunächst einige Tage im Grand Hotel, dann wechselte er ins Hotel Victoria, Anfang August zogen sie in eine Pension nach Den Haag um. Hier hatte er ein Haus gemietet, das er aufgrund des noch fehlenden Hausstandes nicht beziehen konnte. Ernst de Haas hatte zunächst geplant, mit seiner Familie Anfang August 1938 nach Hamburg zurückzukehren, um dort von Freunden und Verwandten Abschied zu nehmen und den Umzug zu organisieren. Mitte August 1938 kehrte Ernst de Haas allein nach Hamburg zurück, seine Frau und Kinder blieben in den Niederlanden. Weil er aber die Freigabe des Umzugsgutes durch die Behörden in Hamburg nicht erreichen konnte und verpflichtet war, Deutschland bis zum 13. August 1938 zu verlassen, musste er unverrichteter Dinge zurückkehren.

Bereits von Scheveningen aus war Ernst de Haas seit Anfang Juli 1938 in Kontakt mit seinem Anwalt und den Behörden in Hamburg getreten, um den Transport seines Umzugsgutes zu erreichen. Der Umzug wurde von den Behörden durch wechselnde Vorbehalte und mit immer neuen Auflagen verzögert. Die Familie war Anfang Juli 1938 nur mit Sommerkleidung in die Niederlande gereist, so dass sie dringend wärmere Kleidung benötigte. Diese Kleidung gehörte aber zu dem Umzugsgut, das sich in Hamburg befand und von der Devisenstelle nicht freigegeben wurde. Im September 1938 hatte Ernst de Haas zunehmend das Gefühl, den Behörden hilflos ausgeliefert zu sein, wie aus einem Schreiben an seinen Anwalt vom 3. September 1938 hervorging: "Während ich meine Umzugslisten ordnungsgemäß am 4.8.38 eingereicht habe, sitze ich heute, also nach über 4 Wochen und weiß überhaupt nicht was los ist. Ich habe meine Verpflichtungen gegenüber den Behörden erfüllt und darf wohl damit rechnen, dass die deutschen Autoritäten mir gegenüber als Ausländer dasselbe tun." Nachdem etliche Versuche seines Anwaltes gescheitert waren, die Freigabe des Umzugsgutes zu erreichen, trat Ernst de Haas Mitte September 1938 persönlich aus den Niederlanden in Kontakt mit den Behörden. Er erfuhr, die Devisenstelle werfe ihm vor, dass er das Reiseabkommen unrechtmäßig in Anspruch genommen habe, als er in die Niederlande mit seiner Familie in den Urlaub gefahren sei, weil er tatsächlich beabsichtigt habe, auszuwandern. Die Behörde beschuldigte Ernst de Haas daher, Devisen in die Niederlande unrechtmäßig ausgeführt zu haben.

Schließlich entschied die Devisenstelle am 22. September 1938, nur einem kleinen Teil des Umzugsgutes die Freigabe zu erteilen und den für die neuen Wohnverhältnisse angeschafften Gegenständen die Mitnahme zu verweigern. Diese Entscheidung wurde von der Devisenstelle damit begründet, dass Ernst de Haas einen größeren Transfer ins Ausland und größere Anschaffungen im Inland vorgenommen habe, obwohl er mit seinem Geschäft einmal in Insolvenz gegangen war. Ernst de Haas wandte ein, dass dieser lang zurückliegende Umstand nichts mit seiner Auswanderung zu tun habe. Die Anschaffungen des Haushaltes sowie der Transfer ins Ausland sei überdies aus dem Vermögen seiner Frau bestritten worden, die bei ihrer Einwanderung ein viel erheblicheres Vermögen nach Deutschland mitgebracht habe, als nun in die Niederlande transferiert werde. Ferner habe die Devisenstelle ihm mündlich erlaubt, Neuanschaffungen im Wert von 4.000 RM für die Auswanderung zu tätigen. Nachdem die Versuche seines Anwaltes fehlgeschlagen waren, gegen den Bescheid der Behörde vorzugehen, wandte sich Ernst de Haas an das niederländische Generalkonsulat in Hamburg. Er begründete diesen Schritt in seinem Schreiben vom 7. Oktober 1938 damit, dass sein jüdischer Anwalt bei den Behörden machtlos sei. Ernst de Haas schrieb an das Generalkonsulat: "Ich bin, sehr geehrter Herr General-Konsul, davon überzeugt, dass mein Rechtsanwalt Herr Minden in meiner Angelegenheit alles dasjenige getan hat, wozu er heute als jüdischer Anwalt in der Lage ist. Ebenso überzeugt bin aber ich davon, dass der Einfluss des Herrn bei der Behörde so gering ist, dass ich eine Intervention seinerseits für unzweckmäßig halte."

Anfang Oktober 1938 verlangte die Devisenstelle von Ernst de Haas die Zahlung von 500 Gulden auf sein Auswanderersperrkonto wegen unberechtigter Verwendung der Reisedevisen. Ernst de Haas schrieb daraufhin am 28. Oktober 1938 eine fünfseitige Stellungnahme an seinen Anwalt. Er schloss mit den Worten: "Ich habe nun alles getan, was man tun kann, um die Angelegenheit durch Verständigung möglichst schnell zu erledigen. Ich habe Ihnen sogar, gerade, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin, sofort die gewünschten fl. 500 eingesandt, obgleich ich in meinem Begleitschreiben vom 12. Oktober ausdrücklich betont habe, dass ich nach wie vor den Standpunkt vertrete, dass ich nur das tat, was ich zu tun berechtigt war." Ferner stellte Ernst de Haas ein Ultimatum, nachdem die Hausratsgegenstände, die nach dem Bescheid vom 22. September 1938 freigegeben worden waren, bis zum 4. November 1938 endgültig freizugeben seien. Unter dieser Prämisse war Ernst de Haas bereit, den von der Devisenstelle geforderten Betrag von 500 Gulden auf das Auswanderersperrkonto seiner Frau einzahlen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung verlangte die Devisenstelle von Anwalt Minden, die Akte von Ernst de Haas zur Einsicht zu übersenden. Ernst de Haas stimmte dem zu, weil er damit unterstreichen wollte, dass er kein unrechtes Handeln zu verbergen habe.

Am 25. November 1938 schrieb Ernst de Haas an seinen Anwalt, dass die nach dem Bescheid vom 22. September 1938 freigegebenen Umzugsgüter in den Niederlanden angekommen seien und bat um die Freigabe der noch verbleibenden Umzugsgüter. Ab Dezember 1938 vertrat der Anwalt Herbert Samson (geb. 26.3.1898 in Hamburg, Hungertod in Bergen-Belsen am 5.1.1945) die Angelegenheit von Ernst de Haas. Er hatte das Büro von Henry Minden übernommen, der im November 1938 in die Niederlande emigriert war, von wo aus es ihm gelang, nach Großbritannien zu flüchten. Auch Herbert Samson emigrierte im April 1939 in die Niederlande. Am 30. März 1939 unterrichtete das Generalkonsulat in Hamburg den Oberfinanzpräsidenten über die Beschwerde von Ernst de Haas. Am 18. Juni 1939 nahm der Oberfinanzpräsident Stellung und erteilte Erlaubnis, den von der Firma Jacoby (Hoheluftchaussee 151) eingelagerten Hausrat in die Niederlande zu transportieren. Im Jahr 1939 wurde Ernst de Haas durch den Anwalt Otto A. Ritter vertreten, der mit seinem Fall bereits als Mitarbeiter im Büro von Anwalt Minden beschäftigt gewesen war. Otto A. Ritter leitete im Juli 1939 die Versendung der neu angeschafften Möbel ein, die durch die Devisenstelle nach der Intervention des Generalkonsulates freigegeben worden waren. Eine Meldung über den Transport des Umzugsgutes am 14. September 1939 findet sich in den Akten. Damit hatte es über ein Jahr gedauert, bis Ernst de Haas den Transport der für die Auswanderung angeschafften Möbel erreicht hatte.

Nach der Auswanderung lebte Familie de Haas in Den Haag. Als im Januar 1939 ein Teil des Hausrates in den Niederlanden eingetroffen war, konnte sie endlich das gemietete Haus in der Galvanistraat 97 beziehen. Cornelia de Haas lebte mit den drei Kindern Adolphe, Alice Renate und Edith auch im April 1942 unter dieser Adresse. In den Niederlanden hatte sie begonnen, als Grundschullehrerin zu arbeiten. Die jüngste Tochter Edith de Haas besuchte im September 1941 eine städtische Handelsschule bis sie im Oktober 1941 auf das Jüdische Lyze­umwechseln musste.

Ernst de Haas arbeitete in den Niederlanden als Parfumhersteller. Die Eheleute de Haas wurden im September 1938 in Hamburg geschieden. Die genauen Umstände der Scheidung sind nicht bekannt. Ernst de Haas lebte im April 1942 ebenfalls in Den Haag in der Ohmstraat 74, zusammen mit seiner Mutter Bertha de Haas-Heilbut, die im August 1939 in die Niederlande ausgewandert war. Die Familie seiner Schwester Anna Simson war bereits im Dezember 1938 in die Niederlande gefolgt. Ernst de Haas heiratete in den Niederlanden ein zweites Mal, seine Frau und ein Kind aus dieser Verbindung überlebten den Krieg und die Shoah.

Im Juli 1942 begann die systematische Verfolgung und Vernichtung der Juden in den Niederlanden. Cornelia de Haas und ihre Kinder Adolphe, Alice Renate und Edith mussten in das Lager Westerbork, wurden im November 1942 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.

Ernst de Haas und seine Mutter Bertha de Haas-Heilbut wurden 1943 von Westerbork nach Sobibor deportiert. Sie wurde am 30. April 1943 im Vernichtungslager Sobibor ermordet, er am 21. Mai 1943.

Das letzte Lebenszeichen der Familie de Haas in den Hamburger Akten stellt ein Antrag der Vereinsbank im Namen von Cornelia de Haas vom 9. September 1941 dar, von ihrem Auswanderersperrkonto eine monatliche Schenkung von 30 RM an Else Rösel Nissensohn (geb. 25.10. 1894, deportiert nach Lodz am 25.10.1941, dort gestorben am 4.5.1943) vorzunehmen.

© Hannes Mürner

Quellen: 1; 2 (F 850; R 1938/ 2600); 4; 5; 8; Personenstandsbuch Hamburg 332-5 8767 und 625/1922; Digital Monument to the Jewish Community in the Netherlands, www.joodsmonument.nl; Heiko Mo­ris­se: Jüdische Rechts­anwälte in Hamburg, S. 147 und 155; Björn Eggert, Biografie von Herbert Siegfried Samson, in: Ulrike Sparr, Stolpersteine in Hamburg-Winterhude. Biographische Spu­rensuche, S. 229–231.

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