Stolpersteine in Hamburg - Erinnerungskultur in schwierigen Zeiten


Prof. Dr. Michael Wildt
Prof. Dr. Michael Wildt
© Rosemarie Schönthaler

Das Jubiläum zu "20 Jahre Biografieforschung zu den Stolpersteinen" fand im vollbesetzten Saal der Kunstklinik Eppendorf statt. Prof. Dr. Michael Wildt hielt den Festvortrag, hier nachlesbar.



Michael Wildt
Stolpersteine in Hamburg - Erinnerungskultur in schwierigen Zeiten

Vortrag zur Veranstaltung
20 Jahre Biographieforschung zu den Stolpersteinen
Kunstklinik Eppendorf, 21. Oktober 2026


Von Denkmälern sagt man, dass sie nur zweimal öffentliche Aufmerksamkeit erhalten: bei der Einweihung und beim Abriss. Das ist bei den Stolpersteinen anders.

Seit Gunter Demnig vor über dreißig Jahren damit begann, mit kleinen, quadratischen Messingtafeln an das Verfolgungsschicksal von jüdischen Menschen im Nationalsozialismus zu erinnern, sind mittlerweile rund 116.000 dieser Stolpersteine in ganz Europa verlegt worden, davon über 100.000 in Deutschland. In Hamburg sind es weit über 7.000, die zum weitaus größten Teil an jüdische Opfer erinnern, aber auch an Roma und Sinti, "Euthanasie"-Opfer, politisch Verfolgte, Homosexuelle, als "Asozial" Verfolgte, Bibelforscher, Deserteure Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

Abgesehen von der besonderen Situation in München gibt es wohl kaum einen größeren Ort hierzulande, in dem sich keine Stolpersteine finden ließen. Durch ihr gleiches Aussehen und gleiche Struktur der Inschrift besitzen sie einen hohen Wiedererkennungswert. Wer durch eine deutsche Stadt läuft, wird die Stolpersteine im Pflaster entdecken.

Ein wichtiger Grund für den Erfolg der Stolpersteine liegt meines Erachtens in der Partizipation. Sie werden nicht staatlicherseits verlegt – auch wenn der Staat zustimmen muss, da es sich um öffentlichen Grund handelt – sondern es der Initiative von Bürgerinnen und Bürgern braucht, um Stolpersteine zu verlegen und auch deren Finanzierung zu übernehmen. Nicht der Appell an Dritte, etwas für die Erinnerung an die Verfolgten und Ermordeten des NS-Regimes zu tun, ist nötig als vielmehr das eigene Engagement. Und mehr noch: es braucht ja vorab die Recherche, ob im Haus, in dem man wohnt, damals jüdische Menschen gewohnt haben, die von dort in den Tod deportiert wurden.

Dieses Engagement in Hamburg feiern wir heute. Dank der Initiative von Beate Meyer und Rita Bake vor zwanzig Jahren ist eine Gruppe von rund 300 Bürgerinnen und Bürgern, entstanden, die die Lebenswege der Menschen erforschen, an die die Stolpersteine erinnern – ein eindrucksvolles Engagement, das sich in mittlerweile 23 Bänden zu 17 Stadtteilen und einer Straße, der Isestraße, mit über 3.500 Biographien manifestiert. Ich habe es mir nicht nehmen lassen, einmal zusammenzuzählen: über 8.200 Seiten intensive Forschung sind hier entstanden.

Mit dieser Erinnerungsarbeit lernt man konkrete Menschen und deren Lebensschicksale kennen, einstige Nachbarinnen und Nachbarn, denen man persönlich nie begegnet ist und die nun wieder Namen und eine Geschichte erhalten. Und womöglich eine lebendige Familie, denn mit der Recherche ergibt sich zwangsläufig die Frage, ob es noch lebende Angehörige der Ermordeten gibt, mit denen man in Kontakt treten könnte. Aus Vergangenheit entsteht mit einem Mal Gegenwart, aus Erinnerung die Begegnung mit Menschen, die mit dem Verlust ihrer Angehörigen, dem Leid und die Gewalt, die ihnen angetan wurden, umgehen mussten. Menschen aus dem Land der Täter treffen auf Menschen aus den Familien der Opfer.

Eine Erfolgsgeschichte zivilgesellschaftlichen Erinnerungskultur, der, so würde man meinen, einhelliges Lob und Anerkennung gezollt wird. Aber die politische Stimmung in unserem Land hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Wer hätte von uns gedacht, dass nach so vielen Jahren der Aufarbeitung des Nationalsozialismus eine rechtsextreme Partei die Meinungsumfragen anführen und in einem Bundesland über 43 Prozent der Stimmen erhalten würde? Mit der Konsequenz, dass erstmals seit 1945 die Präsidentschaft eines Parlaments in Deutschland von einem Rechtsextremen ausgeübt wird, von der Möglichkeit, dass ein AfD-Mann im Dezember sogar Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt werden könnte, ganz zu schweigen.

Dass die AfD die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert und versucht, ihn als eine linke Bewegung darzustellen, gar behauptet, Hitler sei Kommunist gewesen, und das Gedenken an die Opfer des NS-Regime als "Schande" bezeichnet, ist empörend, aber nicht neu. Dass allerdings die CDU gemeinsam mit der AfD, wie kürzlich in Heidenau in Sachsen, beschließt, keine weiteren Stolpersteine mehr zu verlegen, verschlägt einem den Atem. Dieser Beschluss zeigt zum einen, dass die Abgrenzung gegen die extreme Rechte in Teilen der CDU erodiert ist, wie auch aus anderen Beispielen ersichtlich ist, zum anderen ist die Verweigerung der CDU in Heidenau, an die Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern, für mich das Überschreiten einer roten Linie.

Ich will der CDU in Heidenau nicht unterstellen, dass sie den Nationalsozialismus und den Holocaust relativieren will. Vielmehr glaube ich, dass es vielmehr eben das zivilgesellschaftliche Engagement, die demokratische Initiative von Bürgerinnen und Bürger ist, was AfD und CDU stört.

Erinnern wir uns: Es waren nach dem Krieg die jüdischen Gemeinden und die Opferverbände der ehemaligen Häftlinge der Konzentrationslager, die das Gedenken an die NS-Verfolgung in Deutschland einforderten, ohne großes Gehör zu finden. Erst aufgeschreckt durch die Schändung der Kölner Synagoge im Dezember 1959 wurde öffentlich wahrgenommen, dass Antisemitismus in der westdeutschen – und sicher ebenso in der ostdeutschen – Gesellschaft weiterhin virulent war. Erst jetzt wurde in den Kommunen am 9. November des Pogroms von 1938 gedacht.

In den 1970er und 1980er Jahren entstanden vielerorts lokale Initiativen der kirchlichen Jugend, Gewerkschaftsjugend, unabhängige Geschichtswerkstätten wie hier in Hamburg in Eimsbüttel, Barmbek oder Ottensen, die sich der Verfolgungsgeschichte vor Ort widmeten, intensiv forschten und in Broschüren, Ausstellungen und Stadtteilrundgängen über die Lokalgeschichte im Nationalsozialismus, über Opfer wie Täter informierten – oftmals gegen den erbitterten Widerstand der Honoratioren der Stadt, unter denen sich noch etliche einstige NS-Funktionäre befanden.

Aber wie viel Druck seitens der Häftlingsverbände und einer größer werdenden Zahl von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern war nötig, bis die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in ihrer heutigen Gestalt endlich im Jahr 2005 eingeweiht werden konnte. Und lassen Sie mich an dieser Stelle den dringlichen Appell einflechten, dass nach über zwanzig Jahren Planung nun endlich auch das Dokumentationszentrum zum Hannoverschen Bahnhof realisiert wird.

Mit dem Einigungsvertrag 1990 wurde der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, für die staatlichen NS-Gedenkstätten in der ehemaligen DDR zu sorgen, was im geeinten Deutschland nun auch die staatliche Förderung der NS-Gedenkstätten im Westen nach sich zog. Öffentliche Erinnerung geriet zur staatlichen Aufgabe. Was in Hinsicht auf die Gedenkstätten eine kontinuierliche Sicherung ihrer Arbeit bedeutete und zu einem enormen Aufschwung führte, hieß aber zugleich, dass nun der Staat die Erinnerungspolitik lenkte.

Heute ist das Gedenken an den Nationalsozialismus vielen selbstverständlich; es wird mittlerweile vom Staat weitgehend finanziert und bestimmt; ja, für junge Leute mitunter fremdbestimmt, wenn es nicht ihre Entscheidung ist, eine KZ-Gedenkstätte zu besuchen, sondern dies, wie jüngst auch wieder in Hamburg, per Verordnung zur Pflichtveranstaltung wird.

Ich denke, dass wir wieder an einen Punkt gekommen sind, wo nicht der Appell an den Staat, sondern das gesellschaftliche Engagement zur Erinnerung an den Nationalsozialismus und seiner Verbrechen dringend gefragt ist. Wenn wir daran festhalten, dass der Nationalsozialismus untilgbarer Teil deutscher Geschichte ist und die Auseinandersetzung mit dem NS-Regime keine bloß historische Aufgabe, als vielmehr Teil unseres Selbstverständnisses als demokratische Gesellschaft, wenn es gilt, Antisemitismus und Rassismus in unserer Gesellschaft zu bekämpfen, dass können wir diese Aufgabe nicht den Referaten Erinnerungskultur in den Kulturbehörden, den Gedenkstätten, nicht allein den Lehrerinnen und Lehrern überlassen, sondern müssen uns selbst engagieren.

Heidenau ist ein Warnzeichen, dass selbst ein Projekt wie die Stolpersteine nicht ungefährdet ist, sondern Unterstützung, unser aller Unterstützung braucht.

Aber noch etwas ist aus der Entwicklung der Erinnerungskultur hierzulande zu lernen. Dass die Erinnerung an die Opfer und die Aufklärung über die Täter, Komplizen und Mitläufer des Nationalsozialismus gegen so viel Widerstand durchgesetzt werden musste, hat die Nachgeschichte des Nationalsozialismus in den Hintergrund treten lassen.

Die Rede ist nicht nur von den zahlreichen Tätern und Komplizen, die nach 1945 keineswegs strafrechtlich belangt wurden, stattdessen wieder in ihre alten Stellungen samt Pensionsansprüchen gelangten. Es gab auch etliche Opfergruppen, die nach 1945 nun nicht mehr mit dem Tod und Konzentrationslager bedroht waren, aber weiterhin diskriminiert wurden. So wurden Roma und Sinti Entschädigungszahlungen erst für die Verfolgung nach 1943 zugebilligt und die Verfolgungsgeschichte in den Jahren zuvor nicht berücksichtigt. Sekundiert vom Bundesgerichtshof 1956, der über Roma und Sinti urteilte, dass sie "asozial" seien, und "zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien" neigen würden. In der Mitte der 1960er Jahre änderte sich zwar die Rechtsprechung, aber es blieben weiterhin diskriminierende Beschränkungen, und es dauerte bis 1982, als sich der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt mit Romani Rose, den Vorsitzenden des neu gebildeten Zentralrats der deutschen Roma und Sinti, traf und mit diesem Schritt endlich Roma und Sinti als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt wurden.

Für die Verfolgung von Homosexuellen ließe sich ebenfalls eine Kontinuität der Verfolgung und Diskriminierung nach 1945 aufzeigen. Immerhin hatte der Paragraph 175 bis 1969 Bestand und wurde erst 1994 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. In den zwanzig bundesdeutschen Jahren der Fortexistenz des Paragraph 175 wurden rund 50.000 Verurteilungen ausgesprochen – eine Zahl, die nicht hinter der NS-Zeit zurücksteht.

Dass jüdisches Leben in Deutschland nach dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 wieder besonders bedroht ist, ist ein weiteres Zeichen für den anhaltenden Antisemitismus hierzulande.

Mein Plädoyer geht deshalb dahin, den Blick auf die Nachgeschichte des Nationalsozialismus zu weiten. Antisemitismus und Rassismus sind nicht 1945 verschwunden, sondern sind bis heute virulent. Die überlebenden Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung- und Vernichtungspolitik erlitten auch nach 1945 Diskriminierung, Abwehr und Gleichgültigkeit und erleiden sie noch heute.

Und müssen wir nicht ebenso an die Opfer antisemitischer und rassistischer Gewalt nach 1945 erinnern, an die Opfer in Halle und Hanau. Oder hier konkret in Hamburg an die beiden vietnamesischen jungen Männer Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân, die 1979 als Boatpeople vom deutschen Rettungsschiff "Cap Anamur" gerettet worden sind und ein Jahr später nach einem Brandanschlag auf ihre Unterkunft in Billbrook an ihren schweren Verletzungen starben, an Mehmet Kaymakçı, der 1985 von Skinheads mit einer Betonplatte erschlagen worden ist, oder an Süleyman Taşköprü, der 2001 von den NSU-Mördern erschossen wurde?

Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen der Rechtsextremismus einen kaum glaublichen Aufschwung erfährt, dürfen nicht nachlassen, an die Massenverbrechen des Nationalsozialismus zu erinnern. Das Projekt Stolpersteine braucht unser aller Unterstützung. Und wir sollten in unserer Erinnerungskultur ebenso jener Menschen aus unserer Mitte gedenken, die antisemitischen und rassistischen Mordanschlägen bis in unsere Gegenwart hinein zum Opfer fallen. Ich bin sicher, dass auch die Menschen, denen wir mit den Stolpersteinen ihren Namen, mit der Erforschung ihrer Lebenswege ihre Geschichte wieder sichtbar machen, uns diesen Auftrag erteilen würden.


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