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Bereits verlegte Stolpersteine



Gerhard Junke, 1935
© Staatsarchiv Hamburg

Gerhard Junke * 1913

Seewartenstraße 10 (Gesundheitszentrum) (Hamburg-Mitte, St. Pauli)


GERHARD JUNKE
JG. 1913
EINGEWIESEN 1935
’HEIL- UND PFLEGEANSTALT’
LANGENHORN
STERILISIERT UND KASTRIERT
ERMORDET 17.8.1943
MESERITZ-OBRAWALDE

Gerhard August Junke, geb. 16.2.1913, gestorben am 17.8.1943 in der Tötungsanstalt Meseritz-Obrawalde

Seewartenstraße 10, Gesundheitszentrum St. Pauli, und Langenhorner Chaussee 560, Asklepios-Klinik Nord – Ochsenzoll

Gerhard Junke wurde in Braunschweig als Sohn des August Junke (1877–1926) geboren. Dieser war ein sozialdemokratischer Politiker und von 1921 bis 1922 Ministerpräsident des Landes Braunschweig. Nach der Schulentlassung erlernte Junke das Schlachterhandwerk. Bereits während der Schulzeit war er Mitglied in kommunistischen Organisationen.

Er verließ Braunschweig und führte "anscheinend ein ziemlich ungeregeltes Leben". Bis 1935 war er neunmal wegen Eigentumsdelikten, Waffenmissbrauchs, Übernachtung im Bahnhof und wegen eines Sittlichkeitsverbrechens vorbestraft. Von 1927 bis 1929 war er Fürsorgezögling in der Erziehungsanstalt Königslutter und von 1929 bis 1932 sowie von 1934 bis 1935 befand er sich in der "Heil- und Pflegeanstalt" Bernburg/Anhalt und in der "Heil- und Pflegeanstalt" Königslutter, wo er im März 1935 wegen Schizophrenie sterilisiert wurde.

Am 28. April 1935, drei Tage nach seiner Entlassung aus Königslutter, wurde er am Hamburger Hauptbahnhof wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrschein mit der Reichsbahn festgenommen. Aus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt wurde Junke in die "Heil- und Pflegeanstalt" Langenhorn eingewiesen. Am 9. Dezember 1935 fand sein Prozess vor dem Landgericht Hamburg statt. Der Richter ordnete aufgrund eines medizinischen Gutachtens die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt nach § 42 b RStGB an. Das Gericht ging davon aus, dass es "auf Grund seiner Geisteskrankheit immer wieder zu Delikten kommen wird, so daß auch vom ärztlichen Standpunkt aus gesagt werden müsse, daß die öffentliche Sicherheit die Unterbringung erfordert".

Am 17. Dezember wurde Gerhard Junke in die "Heil- und Pflegeanstalt" Bernburg/Anhalt verlegt. Am 18. Mai 1936 wandte sich das Landesfürsorgeamt Dessau mit der Aufforderung an das Hamburger Landgericht, Gerhard Junke nach Langenhorn zu verlegen. Dieses Anliegen wurde wie folgt begründet: "Da es sich bei dem Sicherungsverwahrten Junke nicht mehr um eine Fürsorgeangelegenheit handelt – auch nach dem von uns eingeholten ärztlichen Gutachten hat Junke die Hamburger Betrugshandlung nicht in unzurechnungsfähigem Zustande begangen, da er eine von vornherein zu Verbrechen neigende Persönlichkeit ist – ersuchen wir … die Pflegekosten für Junke in Höhe von 2,80 RM täglich an die Kasse der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg zu zahlen und die Unterbringung des Junke in der Staatskrankenanstalt Langenhorn anzuordnen. Die Bernburger Anstalt kommt im übrigen zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten nicht in Betracht, hat auch geeignete Räume, die genügenden Schutz gegen Entweichen bieten, nicht zur Verfügung, wir bitten daher [um] die möglichst umgehende Verlegung des Junke nach Langenhorn." Gerhard Junke wurde also nicht mehr als therapiebedürftiger Patient, sondern nur noch als Krimineller behandelt.

Die Oberstaatsanwaltschaft in Hamburg verfügte am 6. Januar 1936 seinen Transport von Bernburg in die "Heil- und Pflegeanstalt" Langenhorn. Am 15. Juli 1940 heißt es in einem medizinischen Gutachten aus Langenhorn: "Die schizophrene Erkrankung des Gerhard Junke ... bietet keine Aussicht auf Heilung. Es muss voraussichtlich mit dauernder Anstaltsbehandlung gerechnet werden. Er ist in seinem Verhalten ganz unberechenbar und wegen seiner starken Neigung zu pervers-sexueller Betätigung ein äusserst gefährlicher Charakter. Der Zweck der Unterbringung ist noch nicht erreicht. Eine Nachprüfung wird nach 3 Jahren vorgeschlagen."

Rund elf Monate später, am 20. Juni 1941, stellte Gerhard Junke einen Antrag auf "freiwillige" Kastration, in der Hoffnung, anschließend aus der Sicherungsverwahrung entlassen zu werden. Am 30. September 1941 genehmigte Senator Friedrich Ofterdinger den Antrag. Ofterdinger: "Junke ... ist ein sexuell stark leidenschaftlich veranlagter, homosexuell gerichteter, völlig haltloser und unbeherrschter Mann mit gemeingefährlichen, affektverschärften Sexualtrieben." Die Kastration erfolgte am 10. Dezember 1941 im Hafenkrankenhaus.

Trotzdem gelangte Gerhard Junke nicht wieder in Freiheit. Am 25. März 1943 wurde er im Zuge einer "allgemeinen Verlegungsaktion" in die zur Tötungsanstalt umfunktionierte ehemalige Heil- und Pflegeanstalt Meseritz-Obrawalde/Brandenburg transportiert und dort am 17. August 1943 getötet. Die offizielle Todesursache lautete "Herzschwäche".

Gerhard Junke gehört zu den nachweislich 2668 Patienten, die von Langenhorn aus zur Ermordung in Tötungsanstalten transportiert wurden. Bis heute erinnert kein Gedenkstein an diese Euthanasie-Opfer aus Langenhorn. Es erinnert lediglich eine Gedenktafel an die Hinrichtung des Hamburger Arztes John Rittmeister, der zum Widerstandskreis der "Roten Kapelle" gehörte. Um so wichtiger ist es, dass ein Stolperstein für Gerhard Junke vor der ehemaligen "Heil- und Pflegeanstalt" Langenhorn, der heutigen Asklepios-Klinik Nord – Ochsenzoll stellvertretend an diese Gruppe von NS-Opfern erinnert. Ein zweiter Stolperstein erinnert vor dem ehemaligen Hafenkrankenhaus exemplarisch an alle Homosexuellen, die dort kastriert worden sind.

© Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 2136/36; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13; StaH 352-8/7 Staatskrankenanstalt Langenhorn Abl. 1995/1, 21784; StaH 352-12, Gesundheitsbehörde – Sonderakten, Abl. 1999/1 Junke; von Rönn, Entwicklung, in: von Rönn, Wege, 1993, S. 477.

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