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Ehepaar Bundheim auf dem Balkon in der Brahmsallee 26, 1936
Ehepaar Bundheim auf dem Balkon in der Brahmsallee 26, 1936
© FZH/WdE

Henriette Bundheim * 1890

Brahmsallee 26 (Eimsbüttel, Harvestehude)

1943 Auschwitz

Weitere Stolpersteine in Brahmsallee 26:
Ernst Bundheim

Henriette Bundheim, geb. am 22.8.1890 in Altona, am 12.2.1943 nach Berlin verbracht und am 19.2.1943 von dort nach Auschwitz deportiert
Ernst Bundheim, geb. am 16.2.1895 in Altona, im März 1939 nach Brüssel geflüchtet, 1940 erst in St. Cyprien, dann in Camp Gurs interniert, 10.3.1943 in Majdanek ermordet

Brahmsallee 26

Vor dem Haus Brahmsallee 26 erinnern zwei Stolpersteine an die im Frühjahr 1943 an verschiedenen Orten ermordeten Geschwister Henriette und Ernst Bundheim. Sie waren Mitglieder einer weitverzweigten Familie, über die wir gute Kenntnisse haben. Denn die Kinder von Ernst Bundheim überlebten den Holocaust und hielten die Erinnerung an ihren Vater wach. Der Älteste, Leonhard Nathan Bundheim, der sich später Nathan Ben Brith nannte, kam 2004 zur Einweihung des Stolpersteins für seinen Vater nach Hamburg. Seine Autobiographie vermittelt uns einen intensiven Eindruck von der Lebenswelt gebildeter orthodox jüdischer Familien der 1920er-Jahre, von ihrer liberalen Weltoffenheit und ihrer vaterländisch-deutschen Gesinnung. Ebenso lebhaft schildert der zweite Sohn, Joseph Ben Brith (früher Bundheim), seine unbeschwerte Hamburger Kindheit in dem von Parks durchzogenen Viertel zwischen Krugkoppelbrücke und Isebekkanal, wo sich die Kinder mit ihren gleichaltrigen Verwandten und Freunden trafen und sich Vater Ernst Bundheim gern selbst an Sport und Spiel beteiligte. Die von Joseph Ben Brith erarbeitete Genealogie folgt den unterschiedlichen Schicksalswegen der einzelnen verwandten Familien unter der Herrschaft des Nationalsozialismus – Flucht, Vertreibung, Exil, Vernichtung und Zerstreuung der Überlebenden des Holocaust in alle Teile der Welt. Wir können hier nicht das ganze Panorama ausbreiten, sondern beschränken uns auf die beiden durch die Stolpersteine vor dem Haus Brahmsallee 26 in Erinnerung gerufenen Menschen.

Der Vater von Henriette und Ernst, Nathan Bundheim, wurde 1855 in Altona geboren. Er heiratete am 11. April 1888 die zehn Jahre jüngere Caroline Gelle Wertheim aus Witzenhausen, deren Vater wie Nathan Bundheim im Bankgeschäft tätig war. Um die Jahrhundertwende zog das Paar nach Hamburg, wohnte erst in der Schlüterstraße 75, dann in der Hansastraße 43. Im Lauf von sechs Jahren wurden fünf Kinder geboren, die erste Tochter Henriette am 22.8.1890; sie war ein behindertes Kind. Einer zeitbedingten Diskretion entsprechend wurde offenbar nicht darüber gesprochen, und so erfahren wir nichts über die Art ihrer Behinderung. Im Pubertätsalter wurde sie in ein geeignetes Heim, eine Institution der jüdischen Fürsorge in der Altonaer Grüne Straße 5 (heute Kirchenstraße) aufgenommen. Wo lebte Henriette, wer war für sie verantwortlich, als sich ihre Familie infolge der nationalsozialistischen Repressionen auflöste? Am 25. August 1936 wurde im Israelitischen Religionsverband eine Kultussteuerkarte für Henriette Bundheim angelegt, aber nie ein Betrag erhoben. Statt eines Berufes wurde "Patient" angegeben, sie war "mittellos" und wohnte bis Juni 1940 in dem Versorgungsheim in Altona, wurde am 15. September 1942 in ein "Judenhaus" in der Beneckestraße eingeliefert und schied am 12. Februar 1943 durch "Abwanderung" aus der Gemeinde aus, gehörte also zum zweiten Transport, der von Hamburg aus über Berlin nach Auschwitz führte. Der Stolperstein für Henriette Bundheim wurde, da das Heim und Haus in Altona nicht mehr existierten, neben dem ihres Bruders Ernst verlegt.

Der Lebenslauf von Ernst Bundheim lässt sich ziemlich lückenlos rekonstruieren. Er war der zweite Sohn seiner Eltern. Der ältere Bruder, Max, geboren 23.4.1889, lebte mit seiner Familie ganz in der Nähe. Max Bundheim wurde gemeinsam mit seiner zweiten Frau und einer Tochter 1941 nach Minsk deportiert und ermordet. Daran gemahnen drei Stolpersteine vor dem Haus Brahmsallee 19.

Zwei verheiratete Schwestern von Ernst Bundheim überlebten den Holocaust: Frida, geb. 22.11.1892, verheiratete Wolkowsky und Gertrud, geb. 16.8.1896, verheiratete Sommer.

Wie sein Bruder besuchte Ernst Bundheim neun Jahre lang die Talmud Tora Schule. 1910 begann er eine dreijährige kaufmännische Lehre bei der Metallfirma Jakob Hirsch und arbeitete dort anschließend als Handlungsgehilfe (Commis). Erzähltalent und Fabulierlust machten ihn bei den Arbeitskollegen beliebt. Im Ersten Weltkrieg wurde Ernst Bundheim Soldat im Infanterieregiment 60 Weißenburg. Bei Kämpfen an der russischen Front erlitt er eine Verwundung. Nach Entlassung aus dem Lazarett wurde er Regimentsschreiber in der Weißenburger Garnison. Seine Mutter, die nach dem 1915 erfolgten Tod ihres Ehemannes allein lebte, wollte sich um ihren Sohn Ernst kümmern und zog vorübergehend in seine Nähe. Das Eiserne Kreuz, verliehen für Tapferkeit vor dem Feind, war für Ernst Bundheim sichtbares Zeichen seiner Vaterlandsliebe, die er mit vielen jüdischen Soldaten teilte.

Die Nachkriegsjahre waren für die jungen Menschen eine Zeit frohen Aufbruchs, der beruflichen Orientierung und Familiengründung. 1914 hatte Ernsts Schwester Frida den aus Oberschlesien stammenden Martin Wolkowsky geheiratet und war mit ihm nach Gleiwitz gezogen. Max Bundheim heiratete 1920 Erna Levi, Gertrud Bundheim wurde 1922 Ehefrau von Max Sommer, die Hochzeit von Ernst Bundheim mit Johanna Glückstadt fand am 11. Februar 1922 statt. Die Familien Bundheim und Glückstadt waren freundnachbarlich miteinander verbunden, die etwa gleichaltrigen Kinder gingen in dieselben Schulen und spielten miteinander. Johanna war nach sechs Brüdern die einzige Tochter. Sie besuchte die Höhere Töchterschule in der Biberstraße. Nach der neunjährigen Schulzeit blieb sie zu Hause, um ihrer nach schwerer Krankheit geschwächten Mutter zu helfen. 1898 geboren, stand sie altersmäßig Ernst Bundheim am nächsten, sodass sich die Ehe zwischen Ernst und Johanna sozusagen naturgemäß ergab, von beiden Elternteilen erwünscht und gefördert. Das Paar wohnte zunächst bei der Mutter von Ernst, der Witwe Caroline Bundheim, geborene Wertheim, in der Hansastraße 43. Hier wurden die ersten beiden Söhne geboren, Leonhard Nathan am 11.12. 1923 und Manfred Moritz Joseph Mosche am 11.2.1925. Zu dieser Zeit war Ernst Bundheim Prokurist und Schriftführer bei der Alteisenhandelsfirma Ludwig Bing in der Schlüterstraße 2. Als er die der deutschen militärischen Aufrüstung dienenden Geschäfte der Firma mit Chiang Kei-shek nicht mehr mitmachen wollte, schied er aus und gründete 1928 einen eigenen Exportbetrieb für afrikanische Palmfasern (crin d’Afrique), die zur Füllung von Matratzen verwendet wurden. Sein Büro richtete er unter der Adresse Hohe Bleichen 20 ein.

Ernst und Johanna Bundheim zogen mit den zwei Jungen in die Haynstraße 10 in Eppendorf. Hier kamen zwei weitere Kinder zur Welt: Paul 1926 und Thirza 1928. Als die älteren Kinder in die Talmud Tora Schule kamen, zog die Familie 1931 in den zweiten Stock des nahe der Schule gelegenen Mietshauses der Jüdischen Gemeinde Beneckestraße 2. 1935 wurde das Gebäude für jüdische Gemeindeeinrichtungen benötigt. Die Bundheims mussten erneut umziehen, nun in die Brahmsallee 26 in Harvestehude. Dort wurde 1937 das fünfte Kind, Rosel, geboren. Nathan und Joseph Ben Brith, die dies alles schilderten, bewahrten die schönsten Erinnerungen an eine behütete Kindheit.

Seit 1933 spürten jedoch auch die Kinder, wie sich das Klima in der Stadt veränderte, plötzlich wurden sie von manchen Spiel- oder Klassenkameraden als "Juden" gemieden und durften nicht mehr mit "arischen" Kindern zusammen sein. Aber beschützend und stärkend wirkten die aufrechte Gesinnung ihrer Eltern und das Selbstbewusstsein ihrer häuslich praktizierten Frömmigkeit.

Ernst Bundheim musste erfahren, wie sein geschäftlicher Spielraum allmählich enger wurde. Bedrohlich wurde das im Laufe des Jahres 1938. Eine Devisenprüfung vom 8. August des Jahres legte Umsätze und Gewinne der Firma offen. Der Import von afrikanischen Pflanzenfasern im Kontrakt mit "Omnium Maroccain" aus Casablanca und der Export von Wand- und Fußbodenplatten und sanitärem Steingut nach Dänemark und Schweden erforderten Reisegenehmigungen und Einkaufsprämien. Devisenverstöße konnten der Firma nicht nachgewiesen werden, aber der Oberfinanzbehörde lag nun ein Vermögensprofil der Firma und der Familie Bundheim vor, auf das jederzeit zurückgegriffen werden konnte.

Ernst Bundheim hatte seine schlimmsten Befürchtungen vor den Kindern verbergen können. Umso grausamer wirkte der Schock, als am 10. November Nationalsozialisten in die Wohnung eindrangen und den Vater verhafteten. Er hatte sich als deutscher Frontkämpfer sicher gefühlt und wurde nun ins Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt. Ohne anderen Grund als ihr Jüdischsein wurden Tausende jüdischer Männer, darunter ehrbare Kaufleute und Honoratioren von blutjungen "Wachtmeistern" zum Strammstehen und Exerzieren herumkommandiert, verspottet und existentiellen Demütigungen ausgesetzt. Physisch und moralisch gebrochen, wurden die Häftlinge nach kürzerer oder längerer Haft erst dann freigelassen, wenn sie versprachen, Deutschland möglichst schnell zu verlassen.

Johanna Bundheim reagierte sofort auf die Verhaftung ihres Mannes und erreichte, dass ihre vier älteren Kinder mit einem Kindertransport des Roten Kreuzes zu Verwandten nach Belgien gebracht wurden. Johannas Brüder, Richard und Leo Glückstadt, hatten schon 1933 beschlossen, ihr Geschäft in Belgien neu zu starten und holten bald ihre Familien nach. Richard Glückstadt und seine Frau Fanny wohnten mit ihren drei Söhnen in einer schönen Brüsseler Villa. Dort nahmen sie nun Ende 1938 ihre drei Neffen Bundheim auf, während Thirza nach Antwerpen zu ihrem Onkel Leo Glückstadt und seiner Frau Meta kam, die selbst zwei Töchter hatten. Auf gemeinsamen Beschluss hin wurde der 15-jährige Nathan zur Weiterbildung ins Internat der Jeschiwa Kahutout, einer Talmudhochschule, in Heide nahe Antwerpen, 117 Heidestatiestraat geschickt.

In Hamburg lief inzwischen noch während Bundheims Haftzeit der Auflösungsprozess seines Vermögens weiter. Nach allen Richtungen streckten sich die Fangarme der Finanzbehörde aus. Martin Wolkowsky, verheiratet mit Bundheims Schwester Frida, war Inhaber der elektrochemischen Fabrik Paul Groddek & Co. Er emigrierte kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten nach Palästina. Bis 1937 führte seine Frau Frida die Firma als Inhaberin weiter, folgte dann Wolkowsky nach Tel Aviv und überließ es Ernst Bundheim, ihr Geschäft zu verkaufen. Der mit der Verkaufssache beauftragte Rechtsanwalt Dr. Kaufmann erklärte am 6. Dezember 1938 dem Prüfer, "dass Ernst Bundheim im November in Zusammenhang mit den bekannten Vorgängen von der Polizei eingezogen worden und bisher noch nicht wieder frei sei".

Ebenfalls noch während Bundheims Haftzeit veranlasste der Oberfinanzpräsident eine Prüfung wegen Kapitalfluchtverdacht "gegen die jüdischen Inhaber von Bankschließfächern" Ernst und Max Bundheim. Vorerst wurde noch von "Sicherungsmaßnahmen" abgesehen, um eine Störung der Exportgeschäfte zu verhindern. Vermutlich dachte die Behörde noch an eine "Arisierung" dieser Firmen, die ja dann weiterbestehen würden. Aber unter dem Eindruck des forcierten Zwangs zur Auswanderung der jüdischen Geschäftsinhaber änderte sie ihre Strategie und bewirkte nun eine schnelle Liquidierung der jüdischen Unternehmen.

Im Konzentrationslager gab Ernst Bundheim an, dass er und seine jüngeren Kinder in die USA ausreisen wollten und der 15-jährige Sohn Nathan nach Holland emigrieren werde. Am 7. Dezember 1938 stellte die Geheime Staatspolizei befriedigt fest, dass Ernst Bundheim Maßnahmen zur Verlegung seines Wohnsitzes ins Ausland treffe. Das war die Vorbedingung für seine Entlassung. Im Januar folgten weitere Prüfungen: Welche Auslandswerte waren vorhanden? Bestanden Auswanderungsabsichten? Alle Ausgaben mussten aufgelistet werden: Unkosten-Abgrenzung, Verlust auf Waren, Lebensunterhaltskosten für Bundheims Mutter, Steuern und Wohlfahrtsunterstützungen, Verluste durch Anzahlungen nicht mehr gelieferter Maschinen, "Sühneabgabe" und Reichsfluchtsteuer in Höhe von 29.904 RM. Am 18. Januar 1939 erging eine "Sicherungsanordnung", am 20. Januar wurde die Firma im Handelsregister gelöscht. Die Vermögenswerte wurden auf die Deutsche Devisenbank übertragen. Über folgende Posten durfte Ernst Bundheim nur mit Genehmigung verfügen: über die Bank- und Postbankguthaben seiner Firma, über sämtliche Lebensversicherungen. Die Policen kamen in ein gesperrtes Depot bei der "Sparkasse von Hamburg 1864". Die Angabe des "Grundes" lautete wie üblich: "Herr Bundheim ist Jude. Er will nach eigenen Angaben nach der Liquidation seiner Firma auswandern. Nach den in der letzten Zeit mit auswandernden Juden gemachten Erfahrungen ist es notwendig, Verfügungen über das Vermögen nur mit Genehmigungen zuzulassen."

Im März 1939 verließen Ernst und Johanna Bundheim ihre Heimatstadt, er fuhr mit der Eisenbahn nach Brüssel, sie folgte mit dem Baby, versehen mit gültigem Pass, in einem kleinen Privatflugzeug, ohne kontrolliert zu werden. Geld und Wertsachen hatte sie vorsorglich im Windelpaket versteckt.

Ein Eintrag des Oberfinanzpräsidiums Hamburg vom 22. Juni 1939 hielt fest: "Herr Ernst Bundheim und Frau Johanna Bundheim, geb. Glückstadt, zuletzt wohnhaft in Hamburg, Brahmsallee 26, haben ihren Wohnsitz nach dem Auslande verlegt. Gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des Devisengesetzes vom 12. Dez.1938 sind die Genannten devisenrechtlich als Ausländer anzusehen."

In Belgien hatten die Bundheims eine große Stütze in Richard und Leo Glückstadt. Die Familie erhielt eine Wohnung in Brüssel, 34 Avenue Eugène Demolder. Ernst Bundheim betrieb Studien über Landwirtschaft und erwog die Gründung einer Hühnerfarm, weil er eine Ausreise nach Palästina plante. Aber alle Pläne fanden ein jähes Ende, als am 10. Mai 1940 die deutsche Wehrmacht in Belgien einmarschierte. Die belgische Regierung verfügte sofort die Abschiebung aller "étrangers indésirables", unerwünscht, weil sie dem Volk der deutschen Aggressoren angehörten. Dass die Juden ja gerade vor dem Nationalsozialismus geflohen waren und die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatten, zählte nicht. Die Angst vor der ominösen "fünften Kolonne" von Spionen, die dem Feind angeblich den Weg ebnen sollte, war so groß, dass alle Deutschsprechenden, auch Juden, der belgischen Regierung verdächtig erschienen.

Ernst Bundheim war an diesem Tag zufällig in Antwerpen. Dort folgte er wie die meisten deutschen Männer der öffentlichen Aufforderung, sich an einem Sammelpunkt einzufinden. Ebenso kam sein Sohn Nathan, der während der Ferientage bei der Familie in Brüssel weilte, dort der Aufforderung nach. Er vertraute darauf, dass er als Verfolgter des NS-Regimes besonders geschützt werde. In beiden Großstädten jedoch wurden die Versammelten ohne weitere Erklärung verhaftet, mussten die Nacht in einer Kaserne oder Scheune verbringen. Vater und Sohn wussten nichts voneinander. In getrennten Zügen wurden sie am Pfingstsonntag, dem 12. Mai, Richtung Frankreich abtransportiert. Erst in Tournai gab es einen ersten Aufenthalt. Begleitet wurde der Zug von belgischen und französischen Polizisten. Frankreich hatte entschieden, die aus Belgien ausgewiesenen Männer in den Lagern unterzubringen, die gegen Ende des Spanischen Bürgerkriegs als Auffanglager für die zahlreichen spanischen Flüchtlinge und Versprengten aus den Internationalen Brigaden errichtet worden waren. Unterwegs wurden die deutschen "Boches" in den Transportzügen von der französischen Bevölkerung beschimpft und verflucht. Einen Zwischenaufenthalt gab es für Ernst Bundheim in La Fauga-Mazère in der Region Haute Garonne. Die Belegschaft des anderen Zuges, zu der sein Sohn Nathan Bundheim gehörte, musste vom 15. bis 28. Mai im Lager de Vigeant campieren. Die Camps in Südfrankreich waren allesamt sehr primitiv und lediglich als Provisorien gedacht. Am 29. Mai 1940 erreichte die Gruppe, der Ernst Bundheim angehörte, das große Sammellager St. Cyprien am Mittelmeerstrand, nahe Perpignan, wohin alle aus Belgien deportierten Deutschen gelenkt wurden. Freude und Erleichterung waren groß, als sich Ernst und Nathan Bundheim hier wiedersahen; auch Leo Glückstadt und sein Neffe Manfred waren dorthin deportiert worden. Weil sie die belgische Staatsbürgerschaft besaßen, wurden sie bald freigelassen und konnten in die USA emigrieren.

Das Camp St. Cyprien galt als eines der schlechtesten der südfranzösischen Internierungslager. Die Bretterbaracken boten kaum Schutz vor Wind und Wetter, sie enthielten kein Mobiliar und keine Fußböden, sodass man auf dem mit halbverfaulten Strohschütten bedeckten Sand schlafen musste; als unerträglich empfanden die Hüttenbewohner die Plage der Sandflöhe. Seit Inkrafttreten des Waffenstillstandes am 25. Juni 1940 hofften die Lagerinsassen auf Befreiung. Die aus Belgien deportierten jüdischen Männer sehnten sich zu ihren dort verbliebenen Familien zurück. Artikel 19 des Waffenstillstandsabkommens sah vor, dass Frankreich sämtliche vom Deutschen Reich benannte deutsche Staatsbürger, die sich auf französischem Territorium befanden, auszuliefern habe. Mit der Kontrolle über die Ausführung des "Repatriierungsartikels" wurde eine deutsch-französische Kommission beauftragt. Die Juden im Lager gerieten in Panik, denn für sie hätte eine Rückführung ins nationalsozialistische Deutschland eine Katastrophe bedeutet. Tatsächlich wurde diese aber gar nicht in Erwägung gezogen.

Nach einer Überschwemmung im Oktober 1940 war das Lager St. Cyprien "unbewohnbar" geworden und wurde geschlossen. Die Insassen kamen in das Lager Gurs in den Vorpyrenäen in Nähe der Stadt Pau. Es stellte keine nennenswerte Verbesserung im Vergleich zu Saint Cyprien dar. Wasserknappheit und Überfüllung der Unterkünfte in einem öden Gelände führten zum Ausbruch von epidemischen Krankheiten. Immerhin bot das Lager Schutz vor unmittelbarer Verfolgung.

Johanna Bundheim und ihre vier Kinder lebten inzwischen in Brüssel in Angst und Schrecken vor den deutschen Besatzern. Im Mai 1941 entschloss sich Johanna gemeinsam mit einer anderen Familie zur Flucht aus Belgien. In St. Marcel, an der Grenze zum unbesetzten Teil Frankreichs, wurde die Gruppe am 6. Mai 1941 aufgegriffen und ins Lager Gurs gebracht. Alle Mitglieder der Familie Bundheim, bis auf Nathan, lebten nun hier, allerdings auf getrennten "Ilots" (Inselchen), wie jede durch Stacheldraht eingezäunte Barackengruppe genannt wurde, Männer und Frauen in verschiedenen Lagerbereichen, separiert durch eine große Fahrstraße mitten durchs Gelände. Ernst Bundheim und seine Söhne lebten in "Ilot D baraque 2", Johanna mit den beiden Töchtern in "Ilot K, baraque 17".

Die Freude der "Wiedervereinigung" wurde bald durch den Ausbruch von Krankheiten verdorben. Im Juli 1941 erkrankte Johanna schwer. Sie wurde vom Männerhospiz im September des Jahres ins Krankenhaus nach Pau verlegt, wo ihr Ehemann sie mit Erlaubnis der Lagerleitung vor einem operativen Eingriff besuchen durfte. Kaum war sie einigermaßen wiederhergestellt, als die Kinder nacheinander an Typhus erkrankten. Das zog sich bis in den März 1942. Bis zu dieser Zeit lebten die jüdischen Lagerinsassen von Gurs, wenn auch dürftig, so doch nicht unmittelbar bedroht. Von den Deportationen, die in Deutschland den Beginn der "Endlösung der Judenfrage" einleiteten, erfuhr man im Süden Frankreichs wenig. Französische Behörden und Bevölkerung, und mithin auch die Internierten, wurden von den Nationalsozialisten bewusst in Unkenntnis gehalten.

Positiv für die internierten Juden wirkte sich aus, dass es der Hilfsorganisation "OSE" (Oeuvre de Secours aux Enfants) unter dem Dach der "UGIF" (Union générale des israélites de France) gelang, jüdische Kinder bis zum Alter von 16 Jahren aus den Lagern herauszuholen und in Kinderheimen ihrer Organisation unterzubringen. Ernst Bundheim ergriff die Möglichkeit, für seinen Sohn Nathan eine Befreiung zu erwirken. Im Monat Dezember 1923 geboren, galt Nathan das ganze Jahr hindurch noch als Sechzehnjähriger. Er wurde beim Präfekten in Pau offiziell aus dem Lager entlassen, in einen französischen Militärmantel gesteckt und mit der Zielangabe des 450 Kilometer entfernten "Limoges" auf eine ungewisse Reise geschickt. Sehr wahrscheinlich ging dieses Reiseziel auf den umsichtigen Vater Ernst zurück. Er hatte Nachricht von seiner Schwester Gertrud Sommer erhalten. Sie war mit Mann und Kindern sofort nach dem Novemberpogrom von Bad Kreuznach aus, wo sie lebten, ins Elsass und von dort in den unbesetzten Teil Frankreichs nach Limoges geflüchtet. Das Ehepaar Sommer erhielt eine bezahlte Stelle in der Schweizer OSE, um Kinder von jüdischen Flüchtlingen zu versorgen. Mit ihnen zusammen war ein Teil der Straßburger Jüdischen Gemeinde in Limoges gelandet. Sie gründeten ein Gemeindezentrum mit Aufnahmeheim für Kinder und Internat. Nathan Bundheim fand bei seiner Ankunft in Limoges offene Arme. Er bekam Unterricht in Französisch und eine Ausbildung als Radiotechniker. Daneben konnte er seine talmudischen Studien fortsetzen.

Ernst und Johanna Bundheim gaben im Juni 1942 ihre offizielle elterliche Zustimmung dazu, dass die Kinder Paul, Thirza und Rosel in das Camp de Palavas-des-Flots im Département Hérault gebracht und von dort aus Organisationen der OSE anvertraut wurden. Das Ehepaar Sommer nahm die beiden Mädchen bei sich in Limoges auf. Aber auch dort erreichte die aus Deutschland geflüchteten Juden der lange Arm der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie. Nach Übereinkunft der vereinigten Judenreferenten Hollands, Belgiens und Frankreichs bei Adolf Eichmann in Berlin am 11. Juni 1942 sollten aus Frankreich 100.000 Juden "geliefert" werden. Am 28. August verhaftete die französische Polizei nun auch im unbesetzten Frankreich alle jüdischen Einwohner, Erwachsene und Kinder und wies sie in verschiedene Orientierungslager ein. Die Juden aus Limoges, auch die Familie Sommer und ihre Schützlinge, kamen in das Camp Nexon. Von dort aus gelang eine neuerliche Flucht in die Schweiz, wo die Kinder in Heimen unterkamen. Nur Leonhard Nathan Bundheim befand sich unversehens in einem Deportationszug, der nach Drancy fuhr, von wo aus die jungen, arbeitsfähigen Männer, unter ihnen auch er, im Transport Nr. 27 zur Zwangsarbeit in den Osten geschickt wurden. Seinen Eltern konnte er keine Nachricht von seinem Verbleib zukommen lassen.

Große Sorge machten sich die Eltern auch um den Sohn Manfred. Er war nach seiner schweren Krankheit im Juli 1942 zu einem Erholungsaufenthalt in einer ländlichen Kommune nach Taluyères/Rhone aus dem Lager entlassen worden. Zur befohlenen Zeit meldete er sich nicht im Lager zurück, sondern war mit unbekanntem Ziel geflüchtet. Die Polizei fahndete vergeblich nach ihm. Tatsächlich wurde ihm eine gefälschte Identitätskarte ausgestellt. So lebte er als "Marcel Benz", christlich elsässischer Herkunft, Sohn einer algerischen Mutter, zwei Jahre lang in Mittelfrankreich als Landarbeiter und Holzhacker. Er fand Anschluss an jüdische Pfadfinder- und Résistance-Organisationen, die E.I.F. (Eclaireurs Isralites de France) und die A.J.F. (Armée Juive de France). Mit einer Gruppe von fluchtbereiten Freunden überquerte er unter abenteuerlichen Bedingungen und großen Strapazen die Pyrenäen und gelangte schließlich auf einem Schiff nach Palästina.

Die Eltern Ernst und Johanna Bundheim waren nun allein in Gurs zurückgeblieben, wo sie in Angst vor einem drohenden Abtransport lebten. Einen gewissen Schutz bot ihnen die Anstellung bei der UGIF, wo Ernst seit November 1941 als Hilfsgärtner tätig war und Johanna als Köchin wirkte. Aber nichts Gutes konnte es bedeuten, dass sie im September 1942 beide in das Camp Rivesaltes verschickt wurden. Dieses hatte im Gegensatz zu den französischen "Schand"-Lagern ein idealer, human gestalteter Aufenthaltsort für Internierte werden sollen. Aber das Vorhaben scheiterte total. Nur ein Jahr später diente Rivesaltes zur Auslese der zur Deportation bestimmten Juden. Johanna Bundheim wurde "zurückgestellt", ebenso ihr Ehemann. Nach der Auflösung des Lagers in Rivesaltes wurde das Ehepaar Bundheim im November 1942 in das Lager Gurs zurückgebracht. Wem jetzt die Befreiung noch nicht gelungen war, musste befürchten, "in den Osten" abtransportiert zu werden. Für Ernst Bundheim ergab sich keine Gelegenheit, dem Zugriff der Mörder zu entkommen. Als er, von der französischen Polizei beordert, am 2. März 1943 einem "Arbeitstransport" nach Polen zugeteilt wurde, konnte er sich, ebenso wie alle noch im Lager Gurs Zurückgebliebenen, nicht vorstellen, dass die totale Vernichtung der Juden geplant war. Ernst Bundheim glaubte der Propagandalüge auch noch, als der Transport Nr.51 mit 926 jüdischen Männern aus Gurs und weiteren 35 Männern, 39 Frauen und 21 Kindern im Sammellager Drancy bei Paris zusammengestellt wurde. Aus dem in Richtung Majdanek fahrenden Zug warf er am 6. März eine Postkarte, auf der er seiner Frau mitteilte, es gehe ihm gut und er hoffe, in einem der polnischen Arbeitslager ihren Sohn Nathan Leonhard zu treffen. Tatsächlich erreichte die Postkarte Johanna in Gurs. Bis nach Kriegsende blieb sie in Frankreich, wohin ihr Mann, wie sie hoffte, zurückkehren werde. Die Wahrheit über die gegen alle Juden gerichtete radikale Vernichtungsaktion der Nationalsozialisten drang erst langsam durch und ließ schließlich das Warten auf Rückkehrer zur Illusion werden. Erst spät erfuhren die geretteten Familienmitglieder, dass Ernst Bundheim mit dem Transport am 10. März 1943 in Majdanek angekommen und sofort durch Gas ermordet worden war.

Ernst Bundheims Mutter, Caroline Gelle, geb. Wertheim, musste in Hamburg 1941 die "Evakuierung" ihres Sohnes Max, seiner Frau und seiner Tochter erleben. Im folgenden Jahr wurde sie selbst nach Theresienstadt deportiert, wo sie am 21. Oktober 1942 "an Enteritis" starb.

Der älteste Sohn von Ernst und Johanna Bundheim, Nathan Leonhard, überlebte wie durch ein Wunder extreme Zwangsarbeit und Hunger während dreier Jahre in verschiedenen Lagern, darunter auch Blechhammer, ein Außenlager von Auschwitz. Im November 1947 konnte Johanna Bundheim ihre fünf Kinder in Haifa treffen, um in Israel "ein neues Leben anzufangen" – ohne den Ehemann und Vater Ernst Bundheim.

Stand: September 2016
© Inge Grolle

Quellen: 1; 2; 4; 7; 8; 9; StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung _1116, _281065; 314-15 Oberfinanzdirektion R1339/362 Sicherungsverfahren gegen Max Bundheim; R 1938/3510; F234; Todesanzeige Ghetto Theresienstadt, http://www.holocaust.cz/de/document III.7096; Pyrenées Atlantiques, Service Départementales des Archives, Cotes 72W57,58; 72W124+147; 72W76+80, mitgeteilt durch Monique Vanderplaetsen und Marie Landelle; Bajohr, "Arisierung", S. 225–233; J. Ben Brith, Odyssee; N. Ben Brith, Gedächtnis; ders., Erinnerungen; Vieth, Hier lebten sie, S. 25–32; Bervoets, La Liste de Saint-Cyprien, S.172–340.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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