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Kurt Finkels * 1909
Simon-von-Utrecht-Straße 66 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)
HIER WOHNTE
KURT FINKELS
JG. 1909
DEPORTIERT 1941
ERMORDET IN
MINSK
Weitere Stolpersteine in Simon-von-Utrecht-Straße 66:
Alice Bandmann, Herbert Bandmann, Leo Bandmann, Margot Finkels
Kurt Tobias Finkels, geb. 1.7.1909 in Altona, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk
Margot Ruth Finkels, geb. Laser, geb. 19.12.1910 in Wilhelmsburg, deportiert am 8.11.1941 nach Minsk
Simon-von-Utrecht-Straße 66 (Eckernförderstraße 66)
Salomon Finkels wurde 1875 in Hamburg, seine Ehefrau Helene 1879 in Lübeck geboren. Sie hatten zwei Kinder: Kurt Tobias und seine ein Jahr jüngere Schwester Ruth Amalie. Auf dem Schulterblatt 67 in Altona führten sie das "Kaufhaus Finkels", ein Textilwarengeschäft. Die Familie lebte spätestens seit 1916 – in diesem Jahr ging Kurt in die "Classe 3" der Talmud Tora Schule – in der Weidenallee 4. 1918 besuchte er die Klasse 1 a. Kurt wurde Expedient. Seit 1931/32 wurde er als Mitglied der Jüdischen Gemeinde besteuert. Zeitweise unterstützten ihn seine Eltern, was dazu führte, dass eine Lohnsteuerermäßigung abgelehnt wurde. Seine Schwester Ruth lebte bis zu ihrer Auswanderung im Februar 1937 nach Amsterdam bei den Eltern und flüchtete 1940 nach England, wo sie bis 1941 als "enemy alien" interniert wurde.
Salomon musste ab 1931 keine Steuern mehr zahlen und war ab 1935 nur noch halbtags beschäftigt. Bis mindestens Juni 1938 wurde die Wohnung in der Weidenallee gehalten, später zogen die Eltern in die Bundesstraße 35, das Samuel-Levy-Stift. Dieses wurde später zum "Judenhaus" erklärt.
Kurt Finkels spätere Ehefrau Margot Laser war eine Tochter von Hermann und Regina Laser, geborene Zielinski. Margots Mutter starb 1922. Zwei Jahre später heiratete ihr Vater ein zweites Mal, die 1887 geborene Frieda Simon. Margot wurde Kontoristin und fand eine Beschäftigung bei Victor Franck, Große Bleichen 31. Im August 1935 wurde sie erstmals in Hamburg besteuert. Sie wohnte zunächst in der Bogenstraße 24, zog kurz darauf in die Rentzelstraße 10, wo sie bei Finkel wohnte. Sie wechselte ihren Wohnsitz 1937 noch einmal in die Rappstraße 2, wohnte dort bei Sekkel.
Im Juni 1938 heirateten Margot und Kurt und bezogen eine eigene Wohnung in der Rutschbahn 27. Im November 1938 wanderte Margots Bruder Ernst von Köln nach Buenos Aires aus und überlebte dort den Nationalsozialismus. Ihre Stiefmutter ging ebenfalls nach Argentinien.
Anfang 1939 verlor Kurt seinen Arbeitsplatz als kaufmännischer Angestellter. Im März zogen die Eheleute in die Heinrich-Barth-Straße 8. Die Jüdische Gemeinde notierte, dass er ab Ende des Monats als Erdarbeiter tätig war. Jüdische Wohlfahrtsempfänger wurden häufig zu solchen Zwangsarbeiten verpflichtet. Für Kurt Finkels Vater Salomon war "Erdarbeiter" die Berufsbezeichnung, mit der er zwei Jahre später auf der Deportationsliste nach Minsk geführt wurde, Kurt galt hingegen weiterhin als Expedient. Im Mai 1939 wohnte das Ehepaar – so registrierte es die Volkszählung – in der Heinrich-Barth-Straße 1.
Sie blieben bis Mitte Juli 1940 und zogen dann zu Bandmanns in eine 5-Zimmerwohnung im dritten Stock der Eckernförderstraße 66 – heute Simon-von-Utrecht-Straße. Die Hauskartei verzeichnet Kurt dort als Arbeiter, Margot als Ehefrau. Eine ehemalige Nachbarin berichtete jedoch, dass auch Margot berufstätig war: "Die Eheleute Finkels haben nach meinem Dafürhalten nicht in besonders guten Verhältnissen gelebt. Sie haben aber beide gearbeitet und waren meines Erachtens fleißig und sparsam. Die Frau ging immer ordentlich, aber einfach angezogen. Der Mann fuhr morgens mit dem Fahrrad zur Arbeit."
Im Oktober 1941 wurden die Bandmanns nach Lodz deportiert, zwei Wochen später Kurt und Margot Finkels mit dem ersten Deportationszug in das Getto von Minsk. Kurts Eltern fuhren mit. Sie "haben sich freiwillig zur Evakuierung gemeldet", so jedenfalls steht es auf der Deportationsliste. Salomon Finkels war für dieses Deportationsziel eigentlich zu alt. Minsk lag damals im "Reichskommissariat Ostland", für das die Richtlinien "zur Evakuierung von Juden" u. a. verfügten, Personen im Alter von über 65 Jahren seien auszunehmen.
Das Haus Eckernförderstraße 66 wurde im Krieg völlig zerstört. Kurz vorher hätten "irgendwelche Parteileute" die Wohnung bezogen, erinnerte sich die Nachbarin.
© Christiane Jungblut
Quellen: 1; 2; 4; 5; 8; AB 1936, Teil 1; 1938, Teil 1; 1939, Teil 1; StaH 214-1 Gerichtsvollzieherwesen, 245; StaH 314-15 OFP, Abl. 1998/1, J2/221-222; StaH 332-8 Meldewesen A51/1, K 2515; StaH 351-11 AfW, Abl. 2008/1, 180810 Finkels, Ruth; StaH 351-11 AfW, Abl. 2008/1, 191210 Finkels, Margot; StaH 522-1 Jüd. Gemeinden, 992 e 1 Band 2; Gottwaldt/Schulle, "Judendeportationen", 2005, S. 84, 87.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Recherche und Quellen. Hier abweichend:
(2) Bundesarchiv Berlin, R 1509 Reichssippenamt, Ergänzungskarten der Volkszählung vom 17. Mai 1939