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Ernst Abel (r.) um 1925 mit seinem Freund Fritz
© StaH

Ernst Abel * 1900

Bogenstraße 5 (Eimsbüttel, Rotherbaum)


deportiert 1939 KZ Buchenwald
ermordet 07.09.1942 KZ Ravensbrück

Heinrich Johannes Ernst Abel, geb. am 2.7.1900 in Harburg, gestorben am 7.9.1942 im KZ Ravensbrück

Bogenstraße 5

Ernst Abel kam am 2.7.1900 als ältestes Kind des Wächters Hinrich Abel und der Emma, geb. Gugel, in Harburg zur Welt. Seine jüngere Schwester Emmi war später eine verheiratete Thöne, ein Bruder, der bisexuell gewesen sein soll, starb mit 18 Jahren. Ernst Abel besuchte in Harburg die Volksschule, anschließend ging er dort bei der Handelsgesellschaft Wooge in die kaufmännische Lehre, ein halbes Jahr vor Beendigung der Lehrzeit wurde Abel wegen Diebstahls von 40 Pfennigen entlassen. Ein Umstand, der ihm "für sein späteres Leben oftmals hinderlich gewesen sein" soll, wie die Gerichtshilfe für Erwachsene 1934 in einer Stellungnahme notierte. Von Frühjahr bis November 1918 diente er als Soldat im Ersten Weltkrieg.

In der Inflationszeit versuchte Ernst Abel seinen Lebensunterhalt als reisender Vertreter für kleinere Schokoladenfirmen zu bestreiten. Diese gingen jedoch bald wieder Pleite. 1924 fing er selbst an, mit geliehenem Geld Schokoladenwaren zu produzieren und sie u. a. im Homosexuellenlokal Monte Carlo in St. Pauli zu verkaufen. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise hatte er immer weniger Kunden, so dass er versuchte, die finanzielle Notlage durch Betrügereien und Diebstähle auszugleichen. Nachdem sich auch noch seine große Liebe, der Elektrotechniker Walter Wagner (geb. 1904, gest. 1929), im Strafgefängnis Fuhlsbüttel das Leben nahm, geriet das Leben von Ernst Abel weiter aus den ohnehin nie sehr geordneten Bahnen und immer stärker in den Fokus staatlicher Stellen. Zwischen 1924 und 1934 wurden ihm insgesamt 14 Betrugsfälle zur Last gelegt, für die er mit Haftstrafen von wenigen Tagen bis zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Von 1930 bis 1937 sind über ihn Gutachten der Kriminalbiologischen Sammelstelle bei der Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt wegen seiner kriminellen Handlungen, seiner homosexuellen Veranlagung, seiner Rauschgiftsucht und eines Selbstmordversuchs überliefert, die heute einen tiefen Einblick in seinen Gemütszustand und sein Leben ermöglichen, seinerzeit aber eine starke Verletzung seiner Intimsphäre bedeuteten. Aus dieser Akte ist eine Fotografie mit einem älteren Freund "Fritz" überliefert, dem er auch ein Gedicht widmete.

1933/1934 geriet er erstmals in den Verdacht homosexueller Veranlagung, weil er in seinen verschiedenen Untermietverhältnissen in St. Pauli und Hammerbrook "häufig Besuch von Jünglingen im Alter von 20/21 Jahren" hatte. Als er 1934 auf einem Auszahlungsschein der Fürsorgebehörde einen höheren Geld­betrag (45 statt 9 RM) in betrügerischer Absicht eintrug und dieses auf­fiel, wurde er vom Amtsgericht zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 150 RM verurteilt. Seine Berufung vor dem Landgericht wurde nach Hinzuziehung eines graphologischen Gutachtens verworfen, auch sein Versuch einer Wiederaufnahme des Verfahrens scheiterte 1935 beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Strafe verbüßte er bis zum Novem­ber 1935 in Bremen-Oslebshausen, ein Gnadengesuch um vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt.

Von November 1936 bis März 1937 hatte Ernst Abel begonnen, mit der Vermittlung von Lebensversicherungen Geld zu verdienen. Die potentiellen Kunden sprach er unter anderem im einschlägigen Homosexuellenlokal Anker auf St. Pauli an. Doch diese Arbeit wurde jäh beendet, nachdem er am 3. März 1937 gegenüber der in Altona ermittelnden Gestapo als Sexualpartner von einem Freundespaar verraten wurde. Alle drei hatten sich erst einen Tag zuvor im Lokal Monte Carlo kennengelernt und am Abend gemeinsam in dem Zimmer von Ernst Abel Sex miteinander gehabt. Rund zwei Jahre später sagte auch der Strichjunge und Homosexuellenerpresser Theodor Gehring in einem Verhör aus, dass er im Sommer 1937 mit Abel onaniert hätte, doch da saß Ernst Abel bereits in einem Konzentrationslager. Vom 9. bis 11. März 1937 wurde Ernst Abel zunächst nur wegen des "Vorfalls" mit den beiden Männern in "Schutzhaft" genommen und im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert. Vermutlich im Anschluss daran wurde er in das KZ Lichtenburg in der damaligen Provinz Sachsen überstellt, denn es ist eine Mitteilung überliefert, dass Ernst Abel am 10. April 1937 nach Verkündigung eines Haftbefehls vom KZ Lichtenburg ins Gerichtsgefängnis Torgau überstellt wurde. Am 16. April schließlich wird er wiederum aus dem KZ Lichtenburg, in dem ab 1934 vermehrt auch homosexuelle Männer inhaftiert wurden, in das Untersuchungsgefängnis nach Hamburg überführt. Im September 1937 wurde er dann vom Amtsgericht Hamburg zu drei Jahren Zuchthaus, sechsjährigem Ehrverlust mit anschließender Sicherungsverwahrung nach § 175 und wegen Diebstahls, Unterschlagung, Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Die Strafe wurde nach einer Berufungsverhandlung im Dezember 1937 vor dem Landgericht Hamburg auf ein Jahr Gefängnishaft reduziert. Während seiner Strafverbüßung im Strafgefängnis Altona vom 20. Dezember 1937 bis zum 7. Juni 1938 wurde ein von ihm gestelltes Gnadengesuch nicht befürwortet. Und es kam noch schlimmer: Nach seiner Haftzeit setzte sich die so genannte "Nebenjustiz" der Nationalsozialisten mit willkürlicher "Polizeilicher Vorbeugungshaft" als "Berufsverbrecher" ("BV") in Konzentrationslagern für ihn fort: Über die Untersuchungshaftanstalt Hamburg-Stadt kam er zunächst in das KZ Buchenwald, wo er die Häftlingsnummer 5464 erhielt, von dort kam er am 4. November 1938 in das KZ Flossenbürg und erhielt die Häftlingsnummer 323. Die Odyssee durch die Konzentrationslager, die den Willen der Gefangenen brechen und Bindungen unter den Gefangenen verhindern sollte, endete für Ernst Abel erst mit einem Transport am 18. Juli 1942 in das Männerkonzentrationslager Ravensbrück, wo er die Häftlingsnummer 2112 tragen musste. Sein Tod ist hier für den 7. September 1942 überliefert.

Da der letzte frei gewählte Wohnsitz von Ernst Abel in der Bogenstraße 5 war, erinnert dort ein Stolperstein an sein Schicksal.

Der Denunziant Theodor Gehring wurde am 9. Juli 1942 hingerichtet (s. Biographie Henry Heitmann).

© Bernhard Rosenkranz(†)/Ulf Bollmann

Quellen: StaH 332-5, 13375 (Eintrag Nr. 914); 242-4 Kriminalbiologische Sammelstelle, 2; 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 4874, 409/38 u. 3834/40, Blatt 389–393; 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 u. 16; Auskünfte der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Schreiben vom 06.06.2006, der Gedenkstätte Buchenwald, Schreiben vom 02.08.2011, der Mahn- u. Gedenkstätte Ravensbrück, E-Mail vom 19.11.2011 u. von Rainer Hoffschildt, Hannover; Rosenkranz/Bollmann/Lorenz, Homosexuellen-Verfolgung, S. 17 u. 197.

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