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Paul Bunge * 1904

Stapelholmer Straße 13 (Hamburg-Nord, Dulsberg)


HIER WOHNTE
PAUL BUNGE
JG. 1904
VERHAFTET 1937
VERDACHT ’HOCHVERRAT’
ZUCHTHAUS FUHLSBÜTTEL
TOT AN HAFTFOLGEN
1.5.1942

Paul Waldemar Wilhelm Bunge, geb. 15.6.1904 in Ratzeburg, 1937 verhaftet und verurteilt zu 5 Jahren Zuchthaus im Kola-Fu, gestorben an den Haftfolgen am 1.5.1942

Stapelholmer Straße 13 (Hinschenfelder Straße)

Paul Bunge wurde als Sohn des Arbeiters Wilhelm Bunge und seiner Ehefrau Maria, geborene Bargholz, in Ratzeburg geboren, er hatte fünf Geschwister. In Ratzeburg besuchte er die Volksschule und unterstützte danach seinen Vater vier Jahre lang bei dessen "Händlertätigkeit". Nach einer kurzen Anstellung als Hausdiener wurde er 1922 vom Telegrafenbauamt in Hamburg als Arbeiter eingestellt. 1930 heiratete er Gertrud Giersdorf (geb. 1904), mit der er den 1932 geborenen Sohn Hannes hatte. Die Familie lebte in den 1930er Jahren in der Hinschenfelder Straße 13 (die Straße wurde 1938/39 in Stapelholmer Straße umbenannt), 4. Stock, in Dulsberg. Paul Bunge trat 1924 in die SPD und 1928 in den Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold ein. Nach der Errichtung der NS-Diktatur wurde er aus seiner Stellung beim Staat entlassen und musste fortan mit seiner Familie von Fürsorgeunterstützung leben.

Seit Herbst 1933 beteiligte sich Paul Bunge am Widerstand gegen das NS-Regime, indem er sich einer Gruppe von etwa 30 ehemaligen Reichbannermitgliedern anschloss, die vor 1933 der Abteilung 11 dieser Organisation in Barmbek angehört hatte. Geleitet wurde die Gruppe laut einem Urteil von 1938 des Hanseatischen Oberlandesgerichts von Otto Hass. Dieser war neben seinem Bruder Peter, der bis 1933 der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft angehörte und in Dulsberg wohnte, Organisator der illegalen Reichsbanner-Formationen in Hamburg.

Die Gruppe von Otto Hass traf sich heimlich und sammelte Mitgliedsbeiträge und Spenden für Angehörige von inhaftierten oder ins Exil geflohenen Genossen. Sie bezog illegale, im Ausland erstellte politische Schriften wie den "Neuen Vorwärts", die "Informationsblätter", die "Sozialistische Aktion", eine "Mai-Zeitung" (1935) oder politische Tarnbroschüren wie "Die Kunst des Selbstrasierens", die sie versuchte, vor allem unter ehemaligen SPD-Anhängern zu verbreiten. Einen größeren Empfängerkreis sollten vorgebliche Glückwunschkarten zur Konfirmation erreichen, die per Stempelaufdruck dazu aufriefen, bei der vom Regime gelenkten Reichstagswahl 1936 mit "Nein" zu stimmen. Als Hass im Juni 1936 nach Dänemark floh, übernahm Paul Bunge teilweise dessen Leitungsfunktionen.

Ende Januar 1937 wurde er von der Gestapo verhaftet und zunächst als "Schutzhäftling" ins Kola-Fu eingeliefert. Ab dem 19. Juli 1937 war er als Häftling im Untersuchungsgefängnis Hamburg, wo er mit acht anderen Genossen seiner Widerstandsgruppe einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" entgegensah. Das Gericht verurteilte ihn in einem Sammelverfahren gegen "Tydeks und Genossen" am 12. Januar 1938 zu fünf Jahren Zuchthaus, womit er zusammen mit zwei anderen Angeklagten die höchste Strafe in diesem Prozess erhielt.

Als "hochverräterische Tat" wurde den Verurteilten ihr Versuch, "die Ziele der SPD zu fördern", ausgelegt, wobei die Richter den Sozialdemokraten unterstellten, sie wollten das NS-Regime mit Gewalt stürzen. Paul Bunge musste seine Strafe im Zuchthaus Fuhlsbüttel absitzen. Für ihn stellte die Haft ein großes gesundheitliches Risiko dar, weil er bereits vor seiner Verhaftung unter Tuberkulose litt, die er versucht hatte, während eines Sanatoriumsaufenthalts in St. Andreasberg zu lindern. Vermutlich fiel dieser Aufenthalt in seine Zeit als Telegrafenarbeiter vor 1933, da Arbeitslosen damals wohl kaum derartige Kuren genehmigt wurden. In einem Gnadengesuch vom Juni 1941 erwähnte er, er leide "seit Jahren an Tuberkulose". Beurteilungen durch das Zuchthauspersonal fielen während seiner Inhaftierung überwiegend positiv aus, wobei er regelmäßig als "zuverlässiger und fleißiger Arbeiter" bezeichnet wurde. Er ließ jedoch nicht erkennen, dass er die Ideologie seiner Verfolger übernommen hatte und in deren Sinne "Reue" zeigte.

Seine Gefangenenpersonalakte enthält einige Briefe, die die Gefängniszensur nicht passieren ließ. Darunter befindet sich einer vom April 1940, in dem er seiner Frau Gertrud schildert, er habe von Januar bis Anfang April desselben Jahres acht kg (von 80 auf 72 kg bei einer Körpergröße von 1,80 m) abgenommen. Für die Standfestigkeit in der Ablehnung der NS-Diktatur auch bei seiner Frau und seinen Freunden spricht ein beeindruckender Brief, den Gertrud Bunge nur zwei Tage nach der gerichtlichen Verurteilung ihres Mannes absandte, der aber von der Gefängnisverwaltung nicht an ihn ausgehändigt wurde. Sie sprach darin von einem "ungerechten Urteil" und verwies zur Tröstung ihres Mannes auf das "Sprichwort: Unrecht erleiden ist besser als Unrecht tun". Die Zensur ihres Briefes schon antizipierend, schrieb sie weiter: "... so sollen doch die, die diesen Brief lesen, erkennen, dass wir, die wir von den jetzigen Machthabern so hart und ungerecht bestraft werden, doch unsern Charak­ter und Mut nicht sinken lassen". Weiter versichert sie ihrem Mann, dass sie stolz auf ihn sei und dass sogar "all die Zuhörer bei der Verhandlung" ihr die Hand gedrückt hätten und ihr sagten, sie hätte allen Grund zu diesem Stolz.

Trotz seines angeschlagenen Ge­sundheitszustands und seiner "guten Führung" während der Haft, wurde Paul Bunge erst im Sommer 1941 von der Haftanstalt und der Generalstaatsanwaltschaft am Hanseatischen Oberlandesgericht für "gnadenwürdig" erachtet und ein entsprechendes Gesuch, in dem er versprechen musste, "mich in Zukunft jeglicher politischer Betätigung zu enthalten ... und mich nur meiner Familie zu widmen", an den Reichsminister der Justiz gestellt. Dieser lehnte den Antrag am 28. August 1941 jedoch zunächst ab. Erst nach einem erneuten Gesuch und der Versicherung der Gestapo, ihn nach Verbüßung der Strafhaft nicht in "Schutzhaft" nehmen zu wollen, verfügte die Generalstaatsanwaltschaft am 19. Dezember 1941 – also weniger als zwei Monate vor der vollständigen Verbüßung der Strafe – die sofortige Strafunterbrechung, "da mit einem Gnadenerweis gerechnet werden kann". Dieser erfolgte schließlich durch den Reichsjustizminister am 14. Januar 1942, wobei vermutet werden kann, dass dabei der schlechte Gesundheitszustand des Gefangenen, der womöglich zu seiner völligen Haftunfähigkeit geführt hatte, eine Rolle spielte. Die "Strafaussetzung" für Paul Bunge erfolgte befristet bis zum 31. Januar 1947, "unter der Bedingung tadelloser, straffreier Führung". Zwei Tage nach seiner Haftentlassung wurde er ins Allgemeine Krankenhaus Barmbek eingeliefert, wo er am 1. Mai 1942 mit nicht einmal 38 Jahren starb; in der Sterbeurkunde ist als Todesursache "Lungentbc. Haemoptoe" angegeben. Mit großer Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass seine fast fünfjährige Haftzeit entscheidend zu seinem frühen Tod beitrug.

© Benedikt Behrens

Quellen: StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 18 Bunge; 242-1 I Gefängnisverwaltung I, Abl. 16; StaH 332-5 Standesämter, 7263 u. 847/1942 (Sterbeurkunde); E-Mail von Dr. Holger Martens v. 1.4.2011; AB 1938/39; VAN (Hrsg.), Totenliste Hamburger Widerstandskämpfer und Verfolgter 1933–1945, Hamburg 1968; Plaumann, Hans Jürgen, Nacherkundungen zu "Spurensuche des Nationalsozialismus und des Widerstandes am Dulsberg", Hamburg 1998, S. 72f.; Eiber, Ludwig, Arbeiterwiderstand gegen Faschismus und Krieg 1933–1945, in: Ulrich Bauche/Ludwig Eiber/Ursula Wamser/Wilfried Weinke (Hrsg.), "Wir sind die Kraft". Arbeiterbewegung in Hamburg von den Anfängen bis 1945, Hamburg 1988, S. 288f.

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