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Julie Jonas (geborene Oppenheimer) * 1895

Walderseestraße 48 (Altona, Othmarschen)


gedemütigt / entrechtet
Flucht in den Tod 06.03.1939

Weitere Stolpersteine in Walderseestraße 48:
Dr. Julius Jonas

Julie Jonas, geb. Oppenheimer, geb. am 3.11.1895, Suizid am 6.3.1939
Dr. Julius Jonas, geb. am 15.12.1874, entrechtet, Suizid am 4.3.1939

Walderseestraße 48

Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten begannen 1933 auch die Propaganda gegen die "Verjudung" in der Justiz und gesetzliche Maßnahmen zur Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Richter und Rechtsanwälte. Zwischen Ende 1938, seit dem vollständigen Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte, und 1943 starben sieben Hamburger jüdische Anwälte, zwei davon wurden zur Selbsttötung getrieben: Walter Samuel, der seine Anwaltskanzlei am Neuen Wall in Hamburg verlor und 1943 sein Leben beendete, und Julius Jonas, der gemeinsam mit seiner Ehefrau Julie Jonas am 4. März 1939 Suizid beging.

Julius Jonas war am 15. Dezember 1874 im schleswig-holsteinischen Itzehoe als Sohn des Hamburger Kaufmanns Adolph Wolf Jonas und seiner Frau Jennie, geb. Horwitz, geboren worden. Er studierte Jura an verschiedenen deutschen Universitäten und war nach Abschluss seines Studiums Referendar bei Justizrat Felix Waldstein in Altona, wo er seit März 1898 lebte.

Aus erster Ehe mit der 1884 geborenen Käthe Jonas, geb. Wachtel, Tochter des Fabrikbesitzers Samuel Wachtel und seiner Frau Selma, geb. Sonnersberg, hatte er drei Kinder: die Tochter Annemarie, geboren am 20. Mai 1909, und die Söhne Walter, geboren am 26. Dezember 1910, und Jens Peter (Johanan), geboren am 26. Januar 1914. Laut Altonaer Adressbuch bewohnte die Familie ab 1912 ein Haus in der Walderseestraße 48, das Julius Jonas im vornehmen Altonaer Elbvorort Othmarschen hatte bauen lassen.

Ob Käthe Jonas starb oder ob die Ehe geschieden wurde, ist unbekannt.

Am 27. März 1920 heiratete Julius Jonas ein zweites Mal: Julie Oppenheimer, geboren am 3. November 1895 in Hamburg, die Tochter des Kaufmanns Moritz Oppenheimer und seiner Frau Olga, geb. Hess. Mit der über zwanzig Jahre jüngeren Frau hatte Julius Jonas zwei Töchter: Elisabeth, geboren am 13. April 1921, und Margarethe, geboren am 7. August 1922. Familienwohnsitz blieb weiterhin das Haus Walderseestraße 48.

Dr. Julius Jonas berufliche Karriere verlief zunächst vielversprechend. Ab 1902 war er als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Altona zugelassen. Zuerst hatte er eine Anwaltspraxis am Fischmarkt 26/27, ab 1913 gemeinsam mit Theodor Wohlfahrt, dann führte er in der Altonaer Königstraße 120 eine Kanzlei in Sozietät mit Caspar Höft. Später gründete er die "Kanzlei Dr. Julius Jonas, Hoeft und Bachmann" in der Königstraße 145. Ehrenamtlich betätigte er sich zudem im Vorstand der deutschen Anwaltskammer.

Der Rechtsanwalt Otto Siems, von 1925 bis 1934 mit ihm in der Anwaltspraxis assoziiert, erklärte 1964 im Verfahren für Wiedergutmachung, dass "Herr Dr. Jonas ein angesehener und insbesondere bei den Gerichten auch sehr geachteter Strafverteidiger war". Julius Jonas behielt sich in der Kanzlei die gesamte umfangreiche Strafpraxis vor. Otto Siems, und zeitweise Walter Bachmann, der von 1928 bis 1932 als Sozius in der Kanzlei tätig war, übernahmen die Zivilpraxis. Julius Jonas, seit Dezember 1919 als Notar zugelassen, hatte zudem noch Einnahmen aus dem Notariat. Im Kanzleibüro waren ein Bürovorsteher, ein Büroangestellter, ein Lehrling und drei Stenotypistinnen beschäftigt.

Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, am 28. März 1933, forderte die NSDAP in einem von Adolf Hitler persönlich verfassten Aufruf alle Parteidienststellen auf, "sofort Aktionskomitees zu bilden zur praktischen planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte." Am 1. April 1933 wurde ein erster öffentlicher Boykott organisiert. Auch Julius Jonas musste seitdem finanzielle Einbußen hinnehmen.

Der Justizminister von Preußen, Hanns Kerrl, ordnete am 31. März an, dass alle jüdischen Richter Urlaubsgesuche einreichen sollten und jüdische Richter nur noch in einer Anzahl entsprechend dem Verhältnis der jüdischen Bevölkerung zur sonstigen Bevölkerung auftreten dürften. In Altona wurde nur noch Julius Jonas und Rudolf Warburg das Auftreten vor Gericht gestattet; so hatte es der Landgerichtspräsident mit den jüdischen Anwälten geregelt.

Zwei Monate nach der Machtübernahme, am 7. April 1933, erließ die nationalsozialistische Regierung das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wonach die Zulassung von "nichtarischen" Rechtsanwälten zurückgenommen werden konnte. Rund ein Drittel der jüdischen Rechtsanwälte wurde aus dem Beruf ausgeschlossen. Ausgenommen waren zunächst sogenannte Altanwälte mit einer Zulassung vor August 1914 und Anwälte, die im Ersten Weltkrieg gekämpft hatten oder deren Väter oder Söhne gefallen waren. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April erlaubte es, "nichtarische" Beamte aus dem Staatsdienst zu entlassen. Am 8. Juni 1933 erfolgte die Entlassung von Jonas als Notar, womit er die Einnahmen aus dem Notariat verlor.

Ab 1936 übte er seine Praxis nicht mehr in einer Bürogemeinschaft, sondern allein aus.

Aufgrund des Groß-Hamburg-Gesetzes vom April 1937 wurde er als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg zugelassen. Als Mitglied im Vorstand der Altonaer Synagogen-Gemeinde vertrat er als Handlungsbevollmächtigter die Altonaer Gemeinde beim zum 1. Januar 1938 zu vollziehenden Zusammenschluss mit den Jüdischen Gemeinden Hamburg, Harburg und Wandsbek. Noch waren seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse relativ gut.

Schrittweise wurde die Entrechtung und Verfolgung jüdischer Rechtsanwälte fortgesetzt bis zum umfassenden Berufsverbot. Ab 30. November 1938 durften Juden nicht mehr als Rechtsanwälte arbeiten. Julius Jonas wurde aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. Nur für den Monat Dezember 1938 wurde er vorläufig als "Konsulent" zugelassen, wie die jüdischen Rechtsberater, die ausschließlich für "Nichtarier" tätig werden durften, genannt wurden. Noch im selben Jahr erlitt er einen Nervenzusammenbruch und musste sich für einen Sanatoriumsaufenthalt nach Badenweiler begeben. Bitter war für das Ehepaar Jonas sicherlich, dass Elli Sewalski, Haushälterin und jahrelang die Erzieherin der Kinder, zwangsweise die Familie verlassen musste, weil sie nicht mehr in einem jüdischen Haushalt angestellt sein durfte.

Nervenzehrend gestalteten sich in den letzten Jahren auch die Sorgen des Ehepaares Jonas um das Wohlergehen der Kinder. Inzwischen waren alle Kinder ins Ausland emigriert. Die beiden Söhne aus der ersten Ehe, Walter und Jens Peter Jonas, waren früh ausgewandert. Walter, der zuletzt in der Nähe von Leipzig gelebt hatte, emigrierte schon im April 1933 nach England.

Jens Peter hatte von 1920 bis 1923 das Bertha-Lyzeum besucht, anschließend bis zur Absolvierung des "Einjährigen" 1929 die Wahnschaff-Realschule in Hamburg. 1933 verlor er nach Absolvierung einer dreijährigen Lehrzeit seine Anstellung bei der jüdischen Im- und Exportfirma Bume und Reif in der Mönckebergstraße in Hamburg, da die Firma wegen der nationalsozialistischen Verfolgung nicht weiter existieren konnte. Zur Vorbereitung seiner Auswanderung begann er eine landwirtschaftliche Ausbildung bei einem jüdischen Bauern in Mecklenburg. Aber auch die musste er 1934 abbrechen: Dem Bauern wurde verboten, Juden zu beschäftigen. Jens Peter Jonas setzte die landwirtschaftliche Ausbildung in einer Gärtnerei in Rissen fort. Im Sommer 1934 wanderte der Zwanzigjährige nach Palästina aus und lebte dort fortan in einem Kibbuz.

Die Tochter Elisabeth aus der Ehe von Julius und Julie Jonas besuchte von 1926 bis 1930 die Volksschule am Hirtenweg in Flottbek und wechselte dann auf das Bertha-Lyzeum in Othmarschen. Eigentlich wollte sie dann das Lyzeum an der Allee besuchen und nach dem Wunsch des Vaters an der Hamburger Universität Medizin studieren. 1935 musste sie jedoch wegen persönlicher Anfeindung durch den Lehrer Udo Angelstein das Lyzeum verlassen und wurde auf die Ria-Wirth-Schule umgeschult, eine private Oberrealschule am Mittelweg. Nach Erhalt des "Einjährigen" ging sie 1936 von der Schule ab. Ein Jahr lang besuchte sie auf Wunsch des Vaters in der Schweiz eine höhere Handelsschule. Zurück in Hamburg nahm sie an einem Ausbildungskurs am Schwedischen Institut für Heilgymnastik teil. Dann erlangte die Siebzehnjährige im November 1938 die Ausreisegenehmigung für den von Jüdischen Hilfsvereinen organisierten Kindertransport nach London. Später emigrierte sie in die USA.

Margarethe, die jüngste Tochter von Julius und Julie Jonas, besuchte von 1928 bis 1931 die Grundschule in Altona-Othmarschen und von 1931 bis 1936 das dortige Bertha-Lyzeum. Auch sie war gezwungen, das Lyzeum zu verlassen, und wechselte auf die Mädchenschule der Deutsch-Israelitischen Gemeinde, dann auf eine Realschule in Hamburg, und schließlich besuchte sie von März bis Oktober 1938 die Talmud Tora Schule. Am 1. Dezember 1938 wanderte auch sie nach England aus. Beiden Töchtern war es verwehrt worden, Abitur zu machen. Margarethe ließ sich in England zur Krankenpflegerin ausbilden. Im Dezember 1938 musste Julius Jonas für seine Töchter nachträglich eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" beantragen, als Nachweis für die Devisenstelle, dass sie keine Steuern oder Abgaben schuldig waren.

Im März 1939 emigrierte auch Annemarie, die älteste Tochter aus Julius Jonas erster Ehe, inzwischen verheiratete Wiesner, zusammen mit ihrem Mann und ihrem Kind aus Berlin nach Peru. Im Monat zuvor hatte Julius Jonas bei der Devisenstelle die Genehmigung zur Zahlung von 923,50 Reichsmark (RM) für die Verladung des Umzugsgutes beantragt.

Das Ehepaar Jonas blieb allein in Hamburg zurück. Im Januar 1939 übernahm Julius Jonas noch die Vertretung der Eheleute Rosenstern in Amsterdam, deren Vermögen durch die Gestapo beschlagnahmt worden war. Auch kümmerte er sich um die Freigabe von Bezügen zweier älterer Verwandter.

Ursprünglich hatten Julius und Julie Jonas vor, ebenfalls zu emigrieren. Den Auswandererfragebogen der Devisenstelle bei der Behörde des Oberfinanzpräsidenten hatten sie schon ausgefüllt. Das Finanzamt Hamburg-Altona wies in einem Schreiben vom 3. Januar 1939 darauf hin, dass Julius Jonas im Falle einer "Auslandsflucht" die hohe Summe von fast 39.000 RM "Reichsfluchtsteuer" zahlen müsse. Das Ehepaar Jonas besaß laut einer Vermögensaufstellung das Grundstück Walderseestraße, ein Guthaben und Wertpapiere bei Warburg & Co Kom. Ges., ein Guthaben bei der Vereinsbank Altona, zudem Gold und Silbersachen. Seit dem 2. Januar 1939 hatte die Behörde des Oberfinanzpräsidenten das Vermögen von Julius Jonas unter "Sicherungsanordnung" gestellt. Über sein Grundstück, über Bankkonten, Wertpapiere und Hypotheken konnte er nicht mehr frei verfügen. 2.500 RM durfte er monatlich zum Lebensunterhalt abheben, davon musste er hohe Steuern und Abgaben überweisen.

Der Konsulent und Nachlasspfleger Hugo Möller stellte später fest: "Die Verstorbenen standen mitten in der Auswanderung, haben die Judenabgabe und Reichsfluchtsteuer gezahlt, einen Teil ihrer Sachen bereits zum Transport weggegeben, andere untergestellt, kurz alle Vorbereitungen zur Auswanderung getroffen." Die für die Ausreise unerlässliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" war am 25. Februar 1939 ausgestellt worden. Das Haus Walderseestraße 48 stand zum Verkauf, es gab einen Kaufinteressenten.

Doch am 4. März 1939, einen Tag vor der geplanten Beurkundung des Hausverkaufes, wählten Dr. Julius und Julie Jonas den Tod. Die Hausgehilfin Anna Walluttis fand zusammen mit der Reinemachefrau Gertrud Wrangel die Eheleute am frühen Morgen bewusstlos in ihrem Schlafzimmer.

Ein Beamter vom 52. Kriminalkommissariat, Kriminalposten Bahrenfeld, verfasste noch am selben Tag einen Bericht: "Am 4.3. gegen 9. 45 Uhr teilte das 93. Polizeirevier in Hamburg-Groß-Flottbek der hiesigen Dienststelle fernmündlich mit, daß der Rechtsanwalt Dr. Julius Jonas, wohnhaft in Hamburg-Othmarschen, Walderseestr. 48, heute einen Selbstmordversuch mittels Veronal unternommen habe.
Ich begab mich sofort zum Tatort und stellt dort folgendes fest: […] Die Eheleute lagen entkleidet in ihren Betten und atmeten noch. Von der Angestellten Walluttis wurden mir 5 leere Packungen, in denen sich Veronaltabletten befunden hatten und die von der Hausgehilfin auf dem Nachttisch der Eheleute Jonas vorgefunden worden sind, übergeben. Gleichzeitig wurde mir auch ein Abschiedsbrief der Jonas an ihre Kinder, die sich bei der Familie Rosenbaum in London […] befinden, übergeben. […] Die Eheleute Jonas wurden mittels Krankenwagen der Feuerlöschpolizei nach dem Israelitischen Krankenhaus in Hamburg überführt. Der vom gleichen Krankenhaus entsandte Arzt Dr. Borgzehe [vermutlich richtig: Paul Borgzinner] erklärte, daß Lebensgefahr bestehe. Dr. Borgzehe ist fernmündlich von der Hausgehilfin herbeigerufen worden."

Dr. Julius Jonas verstarb noch am Abend um 20.30 Uhr im Krankenhaus der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in der Eckernförderstraße 4 (heute Simon-von-Utrecht-Straße), seine Frau starb dort zwei Tage später, am 6. März, um 17.35 Uhr.

Die Reinemachefrau Gertud Wrangel wurde vernommen und erklärte: "Mir gegenüber haben die Eheleute öfters Selbstmordgedanken geäußert. Frau Jonas hat des Öfteren geweint und war auch sonst sehr niedergeschlagen. […] Die Veronaltabletten haben sich die Eheleute Jonas aufgespart. Sie lagen schon seit längerer Zeit im Nachtschrank."

Der Abschiedsbrief an Elisabeth und Margarethe wurde in Abschrift zu den Akten der Polizeibehörde für unnatürliche Sterbefälle genommen:
"Meine geliebten geliebten Kinder,
Die Nerven sind zu Ende, und Vati und ich können nicht mehr. Ich weiß, daß wir euch entsetzlich unglücklich machen, aber es geht nicht mehr weiter. Ihr sollt wissen, daß der Entschluß, euch so grauenvoll unglücklich zu machen, es uns furchtbar furchtbar schwer macht, aber ihr werdet und müßt versuchen, im Andenken an uns brave und tüchtige Menschen zu werden. Wie sehr wir euch bis zum letzten Atemzug lieben und wie sehr wir unter der Trennung von euch gelitten haben, ahnt ihr nicht. Dieser Brief gilt auch für Walter. Er soll weiter gut zu euch sein. Ich denke nichts als an Euch, trotzdem ich euch diesen furchtbaren Schmerz bereite. Gott gebe, daß ihr ihn verwindet. Eure Mutti
Grüßt Jens Peter und Annemarie"

Das frühere "Kinderfräulein" Elli Junge, geb. Sewalski, reiste nach London, um den Töchtern die Todesnachricht der Eltern zu überbringen. Die jüngste Tochter Margarethe war 18 Jahre alt, als ihre Eltern in den Tod getrieben wurden.
Das Ehepaar Jonas wurde auf dem jüdischen Friedhof Bornkampsweg in Bahrenfeld bestattet.

Stand September 2015

© Birgit Gewehr

Quellen: 1; 2 (R 1938/3677 Dr. Julius Jonas, F1196 Jonas, Julius); 4; 5; 8; AB Altona, StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung, 44541 (Melanid, Elizabeth, geb. Jonas), 40108 (Jonas, Johanan), 36178 (Jonas, Walter Adolf), 2379 (Erbengemeinschaft Jonas, Dr. Julius), 45191 (Kahn, Margaret, geb. Jonas) und 25487 (Oppenheimer, Erich); StaH 314-5 Polizeibehörde – Unnatürliche Sterbefälle, 1939/464; StaH 332-5 Standesämter, 8658 (Eintrag Nr. 227) und 3326 (Eintrag Nr. 213); Morisse, Ausgrenzung, Bd. 1, S. 148.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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