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Herbert Zinkower * 1902

Grindelallee 62 (Eimsbüttel, Rotherbaum)


HIER WOHNTE
HERBERT ZINKOWER
JG. 1902
VERHAFTET 1941
KZ FUHLSBÜTTEL
DEPORTIERT 1942
AUSCHWITZ
ERMORDET 12.1.1943

Weitere Stolpersteine in Grindelallee 62:
Johanna Keibel, Rosa Keibel, David Zinkower, Rosa Zinkower

David (Dagobert) Rubin Zinkower, geb. am 30.1.1876 in Brody/Galizien, deportiert am 25.10.1941 in das Getto Lodz/Litzmannstadt, am 29.9.1942 in das Vernichtungslager Chelmno deportiert und ermordet
Rosa Zinkower, geb. Israel, geb. am 7.5.1874 in Hamburg, deportiert am 25.10.1941 in das Getto Lodz/Litzmannstadt, am 29.9.1942 in das Vernichtungslager Chelmno deportiert und ermordet
Herbert Hertz Zinkower, geb. am 27.6.1902 in Hamburg, 1941 KZ Fuhlsbüttel, von dort über mehrere Lager zurück in das KZ Fuhlsbüttel, am 10.12.1942 von dort nach Auschwitz deportiert, am 12.1.1943 ermordet

Grindelallee 62

Das jüdische Ehepaar Aron und Chaje Ruschel Zinkower wanderte 1883 mit vier Kindern aus Galizien nach Hamburg ein. Der Sohn David Rubin absolvierte eine Lehre als Buchhalter und arbeitete später als Lottokollekteur. 1901 heiratete er die in Hamburg geborene Rosa Israel und bekam mit ihr zwei Söhne. Die Familie wohnte viele Jahre in der Gneisenaustraße 6, bis David Zinkower 1933 seine Arbeit verlor. Dann zog sie in die Grindelallee 62. Von dort wurden David und Rosa Zinkower am 25. Oktober 1941 in das Getto Lodz/Litzmannstadt deportiert. Am 2. Mai 1942 bekamen sie einen "Aussiedlungsbefehl". Er bedeutete die Deportation in das Vernichtungslager Chelmno. Daraufhin richteten beide Briefe an die "Aussiedlungskommission" des Gettos und baten flehentlich darum, nicht "ausgesiedelt" zu werden. Vergeblich. "Odmowa", "abgelehnt", lautete der Stempel auf den Briefen. Am 29. September 1942 wurden Rosa und David Zinkower nach Chelmno gebracht und ermordet.

Rosa und David Zinkowers jüngerer Sohn Alphons (Alfons) konnte über Shanghai in die USA emigrieren. Der ältere, Herbert, war mit der nichtjüdischen Gretchen Weitz verheiratet. Er ließ sich aber auf ein Verhältnis mit einer ebenfalls nichtjüdischen Kollegin ein und wurde wegen "Rassenschande" zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Zunächst wurde er in das Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg überführt, für ihn als Juden war aber Lingen/Ems "zuständig", sodass er am 28. November 1941 dorthin gebracht wurde. Am 2. Januar 1942 wurde er in das etwa 50 Kilometer entfernte Strafgefangenenlager V Neusustrum verlegt. Im August desselben Jahres ergab eine Untersuchung, dass er weder "moorfähig", noch "außenarbeitsfähig", noch "kommandofähig" sei. Damit sei die "Rückführung in [die] Mutteranstalt einzuleiten". Am 28. September 1942 wurde er wieder in das KZ Fuhlsbüttel eingeliefert.

Von dort wurde Alphons Zinkower am 10. Dezember 1942 nach Auschwitz deportiert und am 12. Januar 1943 ermordet.

Stand: Juli 2017
© Petra Schmolinske

Quellen: 4; 5; 8; 9; StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen (1908–2008) 6418/42; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II 4259; StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung 2548; StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung 26285; StaH 351-11 Amt für Wiedergutmachung 3159; USHMM, RG 15.083, 300/1126 u. 300/1126, 1129.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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