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Stolperstein für Otto Petrich
Stolperstein für Otto Petrich
© Privat

Otto Petrich * 1913

Gazertstraße 21a (Harburg, Harburg)


HIER WOHNTE
OTTO PETRICH
JG. 1913
IM WIDERSTAND / KPD
VERHAFTET 25.11.1937
1938 ZUCHTHAUS
BREMEN-OSLEBSHAUSEN
ERMORDET 20.7.1944

Otto Wilhelm Walter Petrich, geb. am 4.1.1913 in Harburg, "Schutzhaft" im KZ Fuhlsbüttel, Zuchthaus Bremen- Oslebshausen, ermordet am 20.7.1944

Gazertstraße 21 (Bezirk Harburg, Stadtteil Harburg; früher Sternstraße 29a)

Otto Petrich, am 4.1.1913 in Harburg geboren, wuchs bei seiner Mutter auf. Sein Vater hatte als Soldat im Ersten Weltkrieg gedient und galt nach Kriegsende als vermisst. Die Mutter Emma heiratete am 1. April 1922 den Arbeiter Albert Karolczack. Die Familie wohnte ab 1926 in der Marxstraße 11 (heute Reinholdstraße).

Otto Petrich war 20 Jahre alt, als er das erste Mal verhaftet wurde: Am 20. Mai 1933 wurde er wegen Verbreitung verbotener Druckschriften einige Tage inhaftiert. Im nachfolgenden Prozess erhielt er eine Gefängnisstrafe von einem Jahr (VO. zum Schutz von Volk und Staat). Vor Haftantritt wurde er von September bis November 1933 zum Reichsarbeitsdienst (Abteilung Stahlhelmlager) eingezogen. Die anschließende Haft dauerte vom 8. November 1933 bis zum 8. November 1934.

In der folgenden Zeit arbeitete Otto Petrich bei verschiedenen Harburger Firmen als Hilfsschlosser, zuletzt bei der Firma W. u. E. Nörenheim.

Am 25. November 1937 wurde Otto Petrich wegen "Staatsfeindlicher Betätigung" in "Schutzhaft" genommen und im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert. Der Tatvorwurf lautete "Hochverrat", genauere Anklagepunkte sind der Akte nicht zu entnehmen.

Am 12. Dezember 1937 wurde er als Mitangeklagter in einem Strafprozess nach § 218 kriminalpolizeilich vorgeführt. Seine Verlobte und er sollten abgetrieben haben. Beide bestritten den Vorwurf nicht. Seine Verlobte Frieda sagte aus: "Wir besaßen nicht die Mittel um zu heiraten". Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten wurde am 18. Februar 1938 eine Strafe von sechs Wochen Gefängnis ausgesprochen.

Nach Prozessende richtete der Oberstaatsanwalt am Landgericht eine Anfrage an die Gestapo, "ob diese Strafe in Unterbrechung der Schutzhaft vollstreckt werden kann". Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof bat in seinem Schreiben vom 27. Juli 1938 darum, "die Vollstreckung aufzuschieben, da in kurzer Zeit gegen Petrich verhandelt wird".

Bevor es zu diesem Prozess kam, wurde Otto Petrich am 16. März 1938 ins Untersuchungsgefängnis Hamburg und am 7. Oktober 1938 nach Berlin-Moabit überstellt.

Der Prozess am Volksgerichtshof, 1. Senat, fand am 14. Oktober 1938 statt. Otto Petrich wurde "wegen Vorbereitung eines Hochverräterischen Unternehmens … unter Einbeziehung der gegen ihn durch Urteil des Schöffengerichts Harburg-Wilhelmsburg vom 18. Februar 1938 erkannten Gefängnisstrafe von sechs Wochen zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und drei Wochen und acht Jahren Ehrverlust" verurteilt. Angerechnet wurden die sechs Monate der verbüßten Untersuchungshaft.

Seine Haftstrafe sollte Otto Petrich im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen ableisten, wohin er am 8. November 1938 überführt wurde. Das Zuchthaus wurde seit Anfang 1933 von dem SA-Führer Wegner geleitet, der auf "Abschreckung und Disziplinierung" setzte. Zeitweise bestand die Hälfte der Gefangenen aus politischen Häftlingen. Die Haftanstalt war mit bis zu 1.200 Gefangenen hoffnungslos überbelegt, die Versorgung der Häftlinge war schlecht. Viele Gefangene waren –
besonders in den Kriegsjahren – unterernährt.

Auch Otto Petrich erkrankte durch die Haftbedingungen. Er wurde am 6. Juni 1944 ins Hilfskrankenhaus "St. Magnus" eingeliefert und verstarb dort am 20. Juli 1944. Die bescheinigte Todesursache lautete "Lungen-Tbc".


Stand: Dezember 2018
© Margrit und Helmut Rüth

Quellen: StaH 351-11_15823; StaH 741-4 Fotoarchiv, A 259; StaH 213-11_ 06569/38; Adressbuch Harburg 1926; Adressbuch Harburg-Wilhelmsburg 1938-

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