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Stolperstein für Karl Prignitz
Stolperstein für Karl Prignitz

Karl (Carl) Prignitz * 1880

Harburger Schloßstraße 2 (Harburg, Harburg)


HIER WOHNTE
KARL PRIGNITZ
JG. 1880
VERHAFTET SEPT. 1943
"WEHRKRAFTZERSETZUNG"
KZ FUHLSBÜTTEL
BEFREIT
TOT AN DEN HAFTFOLGEN

Karl (Carl) Heinrich Hans Prignitz, geb. am 11.5.1880 in Ahrensburg, verhaftet, gestorben am 19.9.1945 an den Haftfolgen

Harburger Schloßstraße 2 (Bezirk Harburg, Stadtteil Harburg; früher: Schloßstraße 24)

Carl Prignitz wurde am 11. Mai 1880 in Ahrensburg geboren. Nach seinem Schulabschluss machte er eine dreijährige Ausbildung im Getreidehandel. Anschließend leistete er zwei Jahre seinen Wehrdienst bei den Gardejägern in Potsdam ab und arbeitete dann wieder in seiner Lehrfirma, in der er fast 24 Jahre beschäftigt blieb, zuletzt als Prokurist.

Carl Prignitz war verheiratet mit Elsa Prignitz, geb. Behrens, der Sohn Edgar wurde 1907 geboren. Carl Prignitz gehörte von 1899 bis zu deren Auflösung der nationalliberalen Deutschen Volkspartei an, außerdem der Stadtwacht Harburg und der Deutschen Jägerschaft. Von 1916 bis 1918 diente er als Soldat im 1. Weltkrieg.

Im Jahr 1919 zog er nach Harburg und gründete die Firma "Karl Prignitz, Agentur, Getreide, Mehl, Futtermittel, Landesprodukte". 1920 erhielt er vom Magistrat der Stadt Harburg die Großhandelserlaubnis für das Gebiet des Deutschen Reiches, der Sitz der Firma befand sich zeitweise in der Wilstorfer Straße 34.

Die Firma existierte bis 1939, dann musste der Betrieb kriegsbedingt eingestellt werden. Ab Februar 1940 arbeitete Carl Prignitz als Angestellter im Landratsamt des Kreises Harburg (Abteilung Familienunterhalt).

Im September 1943 wurde Carl Prignitz festgenommen, sein Dienstverhältnis aufgelöst und er verbrachte fünf Monate in Untersuchungshaft. Die Anklage im Prozess vor dem Hanseatischen Sondergericht im Januar 1944 lautete, er habe sich "mehrfach im staatsabträglichen Sinne" geäußert und zeige "nicht immer, wie es für einen Behördenangestellten selbstverständliche Pflicht ist, den deutschen Gruß ‚Heil Hitler‘". Vor einem weiteren Zeugen soll er geäußert haben: "Ich glaube jetzt nicht mehr an ein für uns siegreiches Ende des Krieges."

Das Gericht verurteilte ihn am 24. Januar 1944 wegen Vergehens gegen § 2 Abs.1 des Heimtückegesetzes zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten unter Anrechnung der erlittenen Polizei- und Untersuchungshaft.

Am 3. April 1944 wurde Carl Prignitz – gesundheitlich stark angegriffen – aus der Haft im Strafgefängnis Fuhlsbüttel entlassen. Er starb am 19. September 1945 an einem Lungenleiden.


Stand: Dezember 2018
© Margrit und Helmut Rüth

Quellen: StaH 351-11_4581; StaH 213-11_1226/44; Matthias Heyl und Margit Maronde-Heyl: Harburger Opfer des Nationalsozialismus; Adressbuch Harburg-Wilhelmsburg 1932; Adressbuch der Stadt Harburg 1922/1923; Hamburger Adressbuch 1942.

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