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Max Heinrich Dahms * 1914

Zimmerstraße 47 (Hamburg-Nord, Uhlenhorst)


HIER WOHNTE
MAX HEINRICH DAHMS
JG. 1914
FLUCHT IN DEN TOD
16.10.40
GEFÄNGNISLAZARETT

Max Heinrich Werner Dahms, geb. 14.2.1914, nach einem Suizidversuch am 16.10.1940 im Lazarett des Polizeigefängnisses Fuhlsbüttel gestorben

Zimmerstraße 47

Der Seemann Max Dahms wurde als eines von vier Kindern des Ehepaares Heinrich und He­lene Dahms, geb. Sassarath, in Hamburg geboren. Die Familie lebte in der Zimmerstraße 45.

Schon in seiner Jugend politisch engagiert, trat Max Dahms der KPD bei. Später wurde er Mit­glied des Rotfrontkämpferbundes (RFB) "Einheit", welcher ab 1929 nach dem Verbot des RFB illegal weiterarbeitete. Der RFB und die SA lieferten sich zu Beginn der dreißiger Jahre erbitterte Straßenkämpfe. Ab 1933 war Max Dahms an zahlreichen Aktionen des RFB beteiligt, für die er später angeklagt und verurteilt wurde.

Am 26. Februar 1933 überfiel er mit 26 Genossen das SA-Lokal Kirchmayer im Alten Teich­weg. Bei diesem Vorfall kam es zu einem Schusswechsel zwischen SA und RFB, in dessen Folge einige RFB-Mitglieder verhaftet wurden. Die nächste Aktion fand Anfang März statt. Max Dahms wurde kurzzeitig am 5. März, dem Sonntag der Reichstagswahl, verhaftet, weil man ihm Propaganda vorwarf. Aber nach einer halben Stunde auf dem Polizeirevier konnte er wieder nach Hause gehen. Am Abend desselben Tages trafen sich die RFB-Mitglieder Max Dahms, Adolf Olsson, Werner Stockmann, Paul Krahn und Rudolf Bramfeld in der Wohnung von Bertha und Helmuth Buchholz zwischen 19:00 und 24:00 Uhr. Im Laufe des Abends teilte der Führer des Zweiten Verbandes des RFB sie zum Schutz des RFB-Lokals von Herrn Ledig in der Schu­mannstraße 6 ein. Bis Mitternacht schoben sie jeweils zu zweit vor der Gaststätte Wache.

Für den nächsten Tag, den 6. März 1933, war Max Dahms erneut zum Wachdienst eingeteilt, da es hieß, die SA plane das Lokal von Herrn Ledig zu stürmen. Treffpunkt war diesmal das Lokal von Düe in der Humboldtstraße 100. Gegen 19:00 Uhr kamen 17 Personen aus dem Ju­gend­sturm des Zweiten Verbandes und dem Vierten Verband des RFB zusammen. Jedes Mit­glied erhielt eine Schusswaffe, deren Verteilung unter anderem Max Dahms übernahm, nachdem ein Genosse namens Sonntag sie besorgt hatte. Danach legten sich alle Beteiligten rund um die Gaststätte von Ledig auf die Lauer und warteten auf die SA. Tatsächlich kam die­se um 20:00 Uhr beim Lokal vorbei, woraufhin das Feuer sofort eröffnet wurde und die SA zurückschoss.

Max Dahms lag zusammen mit Rudolf Bramfeld auf einer Terrasse, als der Schusswechsel be­gann. Beide feuerten auf den SA-Trupp, doch schon nach drei Schüssen hatte Max Dahms´ Waffe eine Ladehemmung. Daraufhin sprangen Rudolf Bramfeld und Max Dahms auf und rannten zur Schumannstraße, Ecke Beethovenstraße. Auch die anderen Rotfrontkämpfer versuchten zu entkommen und unterzutauchen, doch die meisten wurden innerhalb der nächsten Tage von der Polizei verhaftet. Max Dahms gehörte zu den wenigen, denen die Flucht gelang.

Obwohl Max Dahms sich eigentlich vor der Polizei verstecken musste, war er trotzdem noch an einigen RFB-Aktionen gegen die SA beteiligt. Am 21. März 1933 überfiel er gemeinsam mit einigen Kameraden den SA-Mann Angerstein in Barmbek-Uhlenhorst, eine Racheaktion, denn die SA hatte wenige Tage zuvor einen Kommunisten in eines ihrer Sturm-Lokale gezerrt und dort zusammengeschlagen.

Die letzte nachweisbare Tat von Max Dahms ereignete sich im April 1933. Bei Bom­ben­an­schlägen auf das Lokal Wucherpfennig in der Barmbeker Straße und auf das Mühlenkamper Fährhaus gehörte Dahms zu den Drahtziehern. Hintergrund der Anschläge war die Übernahme des Lokals durch die SA, das bis dahin ein kommunistisches Stammlokal gewesen war. Bei der Aktion wurde niemand verletzt.

Schließlich wurde Max Dahms am 28. August 1933 von der Polizei geschnappt, inhaftiert und vor Gericht gestellt. Nach zweimonatiger Verhandlung verurteilte ihn am 23. Oktober 1933 das Hanseatische Sondergericht unter anderem wegen "Landfriedensbruchs", illegalem Waffenbesitz und versuchtem Mord zu einer Zuchthausstrafe von insgesamt 11 Jah­ren und 6 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt war Max Dahms gerade 19 Jahre alt.

Nach sieben Jahren Haft im Gefängnis Fuhlsbüttel versuchte Max Dahms in seiner Zelle Suizid zu begehen und starb wenige Tage später, am 16. Oktober 1940, an den Folgen seiner Ver­let­zungen im Gefängnislazarett.

© Carmen Smiatacz

Quellen: StaHH 213-11, Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten, L 17/38; StaHH 213-11, Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten, L 115/36; StaHH 213-11, Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten, 681/89, Bd. 1; StaHH 213-11, Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten, 818/41; StaHH 242-1 II, Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 Ältere Gefangenenkartei; Diercks: Gedenkbuch "KOLA-FU", S. 61; Totenliste Hamburger Widerstandskämpfer und Verfolgter 1933–1945.

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