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Hermann August Fabeck * 1905

Grillparzerstraße 36 (Hamburg-Nord, Uhlenhorst)


HIER WOHNTE
HERMANN AUGUST
FABECK
JG. 1905
VERHAFTET 14.5.1939
"UNANGEPASSTES VERHALTEN"
GEFÄNGNIS ALTONA
ZUCHTHAUS BREMEN 1940-1942
POLIZEIGEFÄNGNIS HÜTTEN
1942 NEUENGAMME
ERMORDET 25.10.1942

Hermann August Fabeck, geb. 6.3.1905, mehrfach inhaftiert, überstellt in das Emslandlager VI Oberlangen, eingeliefert in das KZ-Neuengamme, am 25.10.1942 bei Zwangsarbeit zu Tode gekommen

Grillparzerstraße 36 (früher Goethestraße 36), Barmbek-Uhlenhorst

Hermann August Fabeck war am 6. März 1905 in Gaarden bei Kiel in Schleswig-Holstein geboren worden. Er war das erste Kind von Victor Fabeck, geboren am 27. Februar 1884 in Rothfließ/Ostpreußen, und Wilhelmine Marie Fabeck, geborene Buch, geboren am 21. Oktober 1885 in Gaarden bei Kiel

Victor Fabeck arbeitete auf der Kaiserlichen Werft in Kiel. Dort waren ebenfalls Victors Frau Wilhelmine und deren Bruder Wilhelm Heinrich Friedrich Buch beschäftigt (der am 24. März 1943 in Neuengamme zu Tode kam, siehe www.stolpersteine-hamburg.de)

Victor Fabeck und Wilhelmine Buch bezogen mit ihrem Sohn Hermann am 1. April 1905 eine Wohnung in der Eimsbütteler Chaussee 69 in Eimsbüttel, sie wohnten dort zur Untermiete. Sie heirateten am 9. Februar 1907 in Hamburg und Victor Fabeck erkannte Hermann nachträglich als seinem Sohn an. In Hamburg bekam das Ehepaar Fabeck zwei weitere Kinder: Ernst Georg Victor, geboren am 25. April 1907, und Heinrich Bruno, geboren am 24. Juli 1908, der am 8. Mai 1910 starb.

Die Familie meldete sich am 30. Mai 1911 ab nach England, kehrte aber bei Beginn des 1. Weltkrieges nach Hamburg zurück. Victor Fabeck wurde als Soldat eingezogen.

Über die Kindheit von Hermann Fabeck wissen wir nur, dass er in Hamburg eine Volksschule besuchte und als mittelmäßiger Schüler galt. Nach dem Ende der Schulzeit wollte er eigentlich Koch oder Konditor werden, begann aber aus einem uns unbekannten Grund eine Ausbildung zum Dreher.

Am 11. April 1921 kam Hermann Fabecks Schwester Erna zur Welt, nur ein paar Monate später, am 6. Oktober 1921, starb sein Vater an den Folgen einer Grippe.

Nach dem Tod des Vaters, Hermann Fabeck war 16 Jahre alt, versuchte die Mutter mit Gelegenheitsarbeiten, unter anderem als Reinmachefrau und Wäscherin, die Familie ″über Wasser zu halten″. Das war vermutlich ein sehr schweres Leben, sie soll einen Suizidversuch mit ihrer 8jährigen Tochter 1928 unternommen haben, der nicht gelang.

Hermann Fabeck musste seine Ausbildung zum Dreher aufgrund eigener Nachlässigkeit vorzeitig beenden. Im Anschluss fand er kurzzeitig Arbeit bei einem Bauern in Bartelsdorf, den er verließ und als Bote beim Eisenkrämer Moeller anfing. Er war häufig in dem Logierhaus `Concordia` auf der Reeperbahn 152/154 in St. Pauli anzutreffen. Diese Billigunterkunft, eigentlich für minderbemittelte Durchreisende gedacht, nutzten Prostituierte auch als Absteige. (1936 wurde das Logierhaus in Fremdenheim St. Pauli umbenannt. Betreiber des 1891 fertiggestellten Gebäudes war der Verein für Volkskaffeehallen, der auch zahlreiche Kaffeeklappen in Hamburg betrieb.)

Hermann Fabeck schloss sich auch den Wandervögeln ″Falkenberger″ an, benannt nach dem Ausflugslokal Falkenberg in der Neugrabener Heide. (Die zur Jugendbewegung gehörenden Wandervögel wandten sich mit ihren Ausflügen, die mit Gitarre und Rucksack raus aus der Großstadt in die Natur führten, gegen das deutsche Zucht- und Ordnungsdenken.)

Im Jahr 1922 befand sich Hermann Fabeck (laut seiner Strafakte) in einer uns nicht bekannten Jugendeinrichtung, den Grund kennen wir nicht. Er wurde am 21. Dezember 1922 in Hamburg zum ersten Mal straffällig. Das Amtsgericht Hamburg sprach ihn schuldig wegen gemeinschaftlichen und schweren Betrugs in zwei Fällen. Seine Strafe verbüßte er von Dezember 1922 bis zum 25. Juni 1923 in Hamburg.

Anschließend kehrte er in die Jugendeinrichtung zurück. Den Kontakt hielten Hermann Fabeck und seine Mutter immer aufrecht. Hermann Fabeck verdiente sich zwischen 1923 und 1925 mit Gelegenheitsarbeiten seinen Lebensunterhalt. So trat er unter anderem kurzzeitig im Vergnügungspark ″Luna Park″ auf. Mit welcher Darbietung, wissen wir nicht.

Ab Juli 1926 geriet er mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt und wurde wegen Diebstahls, Betrugs und Unterschlagung in Hamburg zu Haftstrafen von insgesamt fünf Monaten verurteilt. Die Strafe galt am 21. Januar 1927 als verbüßt.

Auch in den Jahren von 1927 bis 1933 wurde er vom Amtsgericht Hamburg wegen Bettelns und Diebstahls viermal zu zusammengerechnet 28 Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde seit 1927 in der Straftäterkartei in Hamburg-Fuhlsbüttel geführt.

Am 6. März 1933 heiratete Hermann Fabeck Elise Minna Sophie Brand, geboren am 30. Juli 1909 in Hansfelde/Kreis Stormarn. Sie wohnten Hohlerweg 2 (heute Hohler Weg) in der Neustadt.

Am 8. Mai 1933 wurde Hermann Fabeck eine Haftstrafe wegen Bettelns erlassen, am 10. April 1934 wurde er jedoch durch das Amtsgericht Hamburg wegen gemeinschaftlichen Betruges in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung (er hatte Mietquittungen gefälscht, um eine Wohnung zu bekommen) zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und am 24. August 1935 entlassen. Vermutlich war er in Hamburg Fuhlsbüttel inhaftiert.

Seit 1935 wohnte das Ehepaar Fabeck im Grützmachergang 38 in St. Georg (diese Straße gibt es heute nicht mehr). Hermann Fabeck war im Hamburger Adressbuch von 1935 als Monteur eingetragen. Doch die Ehe hielt nicht. Seit August 1936 lebten Herman und Elise Fabeck getrennt.

Hermann Fabeck wurde im Oktober 1936 wieder verhaftet. Nun beschuldigte Elise Fabeck ihren Mann einer außerehelichen Beziehung zu einer anderen Frau sowie einer Urkundenfälschung. Hermann Fabeck bestritt diese Vorwürfe. Das Landgericht Hamburg sah sie jedoch als erwiesen an und befand, dass der Klägerin die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden konnte. Die Ehe wurde am 23. Dezember 1937 geschieden.
Hermann Fabeck blieb weiter in Untersuchungshaft und wurde im Januar 1937 wegen Unterschlagung von 82 RM und wegen Rückfallbetrugs in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung vom Schöffengericht Hamburg zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde in das Emslager VI Oberlangen überführt.

Das Lager Oberlangen war eines von 15 Lagern im Emsland. Das Lager VI, ursprünglich als Konzentrationslager geplant, wurde als Strafgefangenenlager geführt. Dort saßen politische Gegner des NS-Regimes, aber auch Kriminelle ein. Die etwa 1000 Strafgefangenen mussten je nach Jahreszeit 8 bis 12 Stunden täglich Zwangsarbeit im Moor leisten. (Ab 1939 wurde das Lager Oberlangen als Kriegsgefangenenlager genutzt.)

Hermann Fabeck wurde am 25. Februar 1938 aus dem Lager Oberlangen entlassen. Er kehrte nach Hamburg zurück und wohnte in der Straße Am Brunnenhof 8 in St. Pauli zur Untermiete bei Otto Szafranski.

Er arbeitete bis Ende des Jahres 1938 als Dreher bei der Nordischen Hoch- und Tiefbaugesellschaft (später Th. Bergmann & Co.) in Altona. Sein Arbeitgeber beschrieb ihn als angenehmen und fleissigen Arbeiter, der als angelernter Dreher noch weitere Fertigkeiten mitgebracht habe. Mit seinen Arbeitskollegen habe er sich sehr gut verstanden.

Sein Vermieter Otto Szafranski betätigte sich als Zuhälter und stellte die Zimmer in seiner Wohnung Prostituierten zur Verfügung – auch das Zimmer von Hermann Fabeck. Er nahm Hermann Fabeck auch mit ins Lokal Blockhütte, Kleine Freiheit 29/St. Pauli, und vermittelte ihm dort eine Stelle als Toilettenmann. Die nächsten Monate fehlte Hermann Fabeck häufig auf seiner regulären Arbeitsstelle. Vermutlich hatten die häufigen Fehlzeiten mit seinem Nebenverdienst zu tun, denn er arbeitete dort von Juli bis November 1938 mehrmals in der Woche nachts, was ihm wöchentlich 30 RM einbrachte.

Hier lernte er die ledige Maria Magdalena Fritz, geboren am 17. August 1904 in Straßburg, kennen, mit der er ein Liebesverhältnis einging. Sie arbeitete als Prostituierte und wohnte in der Lohe Straße (die Lohe Straße gibt es heute nicht mehr). Morgens kam sie zu ihm in die Wohnung und verließ diese wieder, wenn sie ″abends auf die Straße ging″. Sie kochte für ihn und führte ihm auch den Haushalt.

Hermann Fabeck jedoch beschloss, sein Leben zu ändern, kündigte bei der Fa. Th. Bergmann und heuerte am 4. Januar 1939 als ″Kohlentrimmer″ auf dem Dampfer ″Ingo″ von der Woermann Linie an. Doch als der Dampfer am 2. März 1939 aus West-Afrika nach Hamburg zurückgekehrt war, musterte er auf Wunsch von Magdalena Fritz ab und nahm wieder eine Stelle bei seiner alten Firma an. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers.

Am 10. März 1939 gab er sein Zimmer in der Wohnung Am Brunnenhof 8 auf, bezog ein Zimmer in der Jägerstraße und lagerte die Möbel ein. Am 1. April 1939 erkrankte Herman Fabeck an Malaria, mit der er sich wohl in West-Afrika infiziert hatte, und wurde bis zum 8. April 1939 im Tropenkrankenhaus behandelt.

Magdalena Fritz übernahm in diesem Monat die Gastwirtschaft Blockhütte, Kleine Freiheit 29 in St. Pauli, und Hermann Fabeck arbeitete nach seiner Genesung dort sechs Wochen als Kellner. Doch als der Kassierer der Hamburger Gaswerke den dortigen Gasautomaten leerte, stellte er fest, dass das Vorhängeschloss des Automaten aufgebrochen worden war und sich nur noch eine Reichsmark dort befand. Am 13. Mai 1939 zeigte Magdalena Fritz Hermann Fabeck an, den Gasautomaten aufgebrochen und das Geld aus dem Automaten entwendet zu haben. Dieser gab den Diebstahl von 28 RM zu und kam in Untersuchungshaft.

Im folgenden Verfahren prüfte das Gericht die unterschiedlichen Aussagen von Hermann Fabeck und Magdalena Fritz. Hatte Hermann Fabeck von dem Geld, welches Magdalena Fritz durch die Prostitution erworben hatte, profitiert und hatte er Magdalena Fritz zur Zuhälterei gezwungen? Das wäre ein schwerer Straftatbestand gewesen. Laut dem Strafgesetzbuch §181 machte sich strafbar, ″wer öffentlich in auffälliger Weise oder in einer Weise, die geeignet ist, Einzelne oder die Allgemeinheit zu belästigen, zur Unzucht auffordert oder sich dazu anbietet".

Nach der Verschärfung des Strafgesetzbuches u. a. des Paragrafen § 362 Abs. 6 und der Gewaltverbrecherverordnung gegen Volksschädlinge, die schon in der Weimarer Republik diskutiert und dann von den Nationalsozialisten umgesetzt worden waren, drohte Zuhältern bis zu fünf Jahren Zuchthaus.

Hermann Fabeck war geständig und entschloss sich zudem, eine weitere Straftat, welche noch nicht angezeigt worden war, zu gestehen, denn er erhoffte sich mildernde Umstände. Er gab also noch eine Unterschlagung zu: Er hatte die gemeinsam mit Magdalena Fritz angeschafften Möbel verkauft und ihr ihren Anteil am Erlös nicht erstattet. Zudem gab er an, ″dass ich mich in der Zeit des Zusammenlebens mit Frau Fritz nicht der Zuhälterei schuldig gemacht hatte″.
Auch vor Gericht bestritt er den Vorwurf der Zuhälterei auf das Entschiedenste und betonte, dass er im Gegenteil aus Liebe zu Magdalena Fritz versucht hatte, sie von diesem Lebenswandel abzubringen. Er versprach ″nach meiner Strafverbüssung falls auf meine jetzige Strafe, keine Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden wird, ein ordentliches Mitglied der Volksgemeinschaft zu werden″.

Hermann Fabeck realisierte jetzt offensichtlich, dass er zu denjenigen zählte, die die Nationalsozialisten meinten, als sie 1933 das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" einführten. Menschen mit einem langen Strafregister konnten danach als "Gewohnheits- oder Berufsverbrecher" in Sicherungsverwahrung genommen werden.

Am 28. Juni 1939 gab Magdalena Fritz noch zu Protokoll, dass Hermann Fabeck auf ″ihre Kosten″ gelebt habe.

In der Anklageschrift vom 7. September 1939 hob der Oberstaatsanwalt drei Anklagepunkte hervor: Dass Hermann Fabeck den Gasautomaten aufgebrochen, eine Buffetuhr entwendet und mit dem Geld, das Magdalena Fritz durch Prostitution verdient hatte, seinen Lebensunterhalt finanziert zu haben. Als Beweismittel dienten sein Geständnis, die Zeugenaussage von Magdalena Fritz sowie die Beiakten mit den früher begangenen Straftaten. Die öffentliche Hauptverhandlung fand am 18. Januar 1940 statt. Hermann Fabecks Mutter, Wilhelmine Fabeck sagte für ihren Sohn aus. Auch Magdalena Fritz war als Zeugin vorgeladen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hermann Fabeck von Oktober bis Dezember 1938 von Magdalena Fritz unter Ausbeutung ihres unsittlichen Gewerbes einen Teil oder auch alle Einnahmen erhalten habe. Der Verkauf von gebrauchten Möbeln, der Aufbruch des Gasautomaten und der unerlaubte Weiterverkauf der entwendeten Buffetuhr wurden im Urteil als weitere Vergehen und schwerer Diebstahl gewertet. Die Strafkammer beurteilte Hermann Fabeck als einen ″energie- und haltlosen Menschen″, der aber kein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sei, sondern der sich durch günstige Gelegenheiten zu Eigentumsvergehen hinreißen lasse. Hermann Fabeck wurde am 31. Januar 1940 wegen Unterschlagung, schweren Diebstahls im Rückfalle und Zuhälterei, Vergehen und Verbrechen nach § 246, 242, 243, 244, 181a Strafgesetzbuch zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.

Da Hermann Fabeck geständig gewesen war, wurde ihm die Untersuchungshaft in vollem Umfange angerechnet. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm für 3 Jahre aberkannt. Allerdings wurde er vom Gericht unter Polizeiaufsicht gestellt.

Die Polizeiaufsicht erlaubte der Polizei, Hermann Fabeck direkt vom Untersuchungsgefängnis in ein Polizeigefängnis bzw. in ein Konzentrationslager zu überstellen. So wurde er am 16. Februar 1940 in das Zuchthaus Bremen-Oslebshausen verlegt. Von dort kam er am 15. August 1942 in das Gefängnis Hütten nach Hamburg und wurde am 18. September 1942 im KZ-Neuengamme mit der Häftlingsnummer 10149 als "Berufsverbrecher” registriert. Er musste die gestreifte "Zebrakleidung” der KZ-Häftlinge tragen, auf der seine Nummer und der grüne Winkel angebracht waren. Hintergrund seiner KZ-Einweisung war, dass der im August 1942 ernannte neue Reichsjustizminister Otto Thierack sich mit dem Chef der deutschen Polizei, Reichsführer SS Heinrich Himmler darauf geeinigt hatte, dass sämtliche Sicherungsverwahrte, "asoziale Elemente″ und andere Gefangenengruppen aus den Justizvollzugsanstalten Himmler zur "Vernichtung durch Arbeit” ausgeliefert werden sollten, was für die Betroffenen wie Hermann Fabeck die Einweisung in ein KZ bedeutete.

Nach den Bombenangriffen der Alliierten auf west- und nordwestdeutsche Städte entschlossen sich die lokalen Behörden sowie die Ministerien in Berlin dazu, KZ-Häftlinge zu Aufräumungsarbeiten, zur Leichenbergung und Beseitigung von Bombenschäden einzusetzen. Dazu wurden gezielt SS-Baubrigaden organisiert. Im Oktober 1942 stellte die Verwaltung des Konzentrationslagers Neuengamme, die auch die Einsatzorte koordinierte, eine 1000 Männer umfassende II. SS-Baubrigade auf, die das Hochbauamt Bremen anforderte.

Die KZ-Verwaltung Neuengamme organisierte den Transport der Zwangsarbeiter nach Bremen. Hermann Fabeck und 750 weitere Häftlinge wurden am 12. Oktober 1942 dorthin gebracht. Sie mussten im Auftrag der Stadt Trümmer beseitigen, einige wurden auch zum Bau von Luftschutzbunkern eingesetzt. Die KZ-Häftlinge waren in einem Barackenlager an der Wartumer Heerstraße untergebracht, das den Bremer Francke-Werken gehörte.

Vermutlich, während dieser Aufräumarbeiten kam Hermann Fabeck am 25. Oktober 1942 um 11.40 Uhr zu Tode. In dem Sterbeeintrag wurde "Warturmer Heerstraße" als Sterbeort angegeben. Im Krankenbuch des KZ-Neuengamme wurde als Todesursache "Schädelbruch” vermerkt. Die Mutter von Hermann vermutete, dass dieser erschlagen worden war, und diese Version wurde innerhalb der Familie als wahre Todesursache überliefert.

Am 29. Oktober 1942 wurde Hermann Fabeck auf dem Friedhof Osterholz in Bremen, Grabstelle CIX 263, begraben. Das damalige Gräberfeld C IX ist jetzt eine Rasenfläche.

Hermann Fabecks Mutter stellte im Jahr 1952 einen Antrag auf Haftentschädigung für ihren Sohn für die Zeit von 1938 bis 1942. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie kein Beweismaterial für eine politische Inhaftierung vorlegen konnte und die Gründe für Herbert Fabecks Haft nicht als wiedergutmachungsfähig galten.

Am 20. Februar 2020 erst stimmte der Deutsche Bundestag einem Antrag zu, der die Anerkennung der von den Nationalsozialisten als "Asoziale" oder "Berufsverbrecher" verfolgten KZ-Häftlinge beinhaltete. Menschen, die im Nationalsozialismus als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgt und in Konzentrationslager verschleppt worden waren, sollen als "Opfer des nationalsozialistischen Unrechtssystems" anerkannt und verstärkt in die Erinnerung und das öffentliche Gedenken einbezogen werden. Hermann Fabecks Biografie soll Teil dieser Erinnerung werden.

Der Eintrag "Unangepasstes Verhalten” auf dem für Hermann Fabeck bereits verlegten Stolperstein vermeidet die von den Nationalsozialisten gebrauchten herabwürdigenden Bezeichnungen "Asoziale” oder "Berufsverbrecher” für Menschen, die nach Straftaten in Haftanstalten oder in Konzentrationslager eingeliefert wurden.

© Marc Petzoldt (Urgroßneffe)/Bärbel Klein

Quellen: StaH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht Hamburg 65672 (Hermann August Fabeck), 65240 (Otto Szafranski); 351-11 Amt f. Wiedergutmachung 8254 (Wilhelmine Fabeck), 332-5 Heiratsregister 8652 Nr.51/1907 Fabeck/Buch, 114019 Heiratsregister Nr. 271/1940 Petzoldt/Fabeck; 741-4 Fotoarchiv K4422 (Fabeck), 6054 (Fabeck), A469 (Fabeck), A253 (Fabeck), K2400 (Grillparzerstraße; ITS Archives Bad Arolsen Digital Archive 1.2.2.1 [11341381], [3425208], [3425209], 1.1.30.2 [3432412], 1.1.30.1 [3417832], [3417427]; E-Mail vom 23.11.2022, Unterlagen KZ Neuengamme, von Franciska Henning; Bundesarchiv Berlin R 3001/181083 und R 3018/9967 Verurteilung; Unterlagen der VVN, E-Mail vom 14.10.2021, Nachweis zur Grabstätte Friedhof Ohlsdorf; 1935 SUB Adressbuch Hamburg; www.wikipedea.de (Einsicht am 6.10.2021); https://www.die-verleugneten.de/chronologie/1933-1945-verfolgung/ (Einsicht 22.01.2024); https://www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/geschichte/kz-aussenlager/aussenlagerliste/bremen-ii-ss-baubrigade/ (Einsicht 22.01.2024); Hamburger Arroganz: Suchergebnisse für Reeperbahn (Einsicht am 06.03.2024).

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