Namen, Orte und Biografien suchen
Bereits verlegte Stolpersteine
Suche
Werner Loewe * 1913
Stresemannstraße 71 (Altona, Altona-Nord)
HIER WOHNTE
WERNER LOEWE
JG. 1913
EINGEWIESEN 1935
HEILANSTALT NEUSTADT
"VERLEGT" 9.7.1941
BERNBURG
ERMORDET 9.7.1941
"AKTION T4"
Werner Hugo Wilhelm Loewe, geb. 2.8.1913 in Altona, am 5.12.1935 aufgenommen in der Heil- und Pflegeanstalt Neustadt in Holstein, am 14.6.1941 verlegt in die Landes- Heil- und Pflegeanstalt Königslutter am Elm, am 9.7.1941 abtransportiert in die Tötungsanstalt Bernburg/Saale, ermordet am 9.7.1941
Stresemannstraße 71 (ehemals General-Litzmann-Straße 71)
Werner Hugo Wilhelm Loewe (Rufname Werner) kam am 2. August 1913 in der damals noch selbstständigen preußischen Stadt Altona (heute Hamburg) als Sohn der noch ledigen Arbeiterin Dora Leopoldine Martha Tödter, geboren am 26. Oktober 1894 in Altona, zur Welt.
Er trug den Nachnamen Tödter, bis seine Mutter am 21. August 1920 den Feuerwehrmann Emil Albert Hugo Loewe, geboren am 27. Juni 1893 in Altona, heiratete. Werner Hugo Wilhelm Tödters Geburtsregistereintrag enthält den Vermerk, dass Emil Albert Hugo Loewe die Vaterschaft des Jungen am 25. August 1920 anerkannte, sodass der Junge fortan Werner Hugo Wilhelm Loewe hieß.
Zunächst wohnte er mit seiner Mutter bei seiner Großmutter mütterlicherseits, dann bei den Eltern. Nach dem Tod seiner Mutter am 30. April 1923 nahmen die Großeltern väterlicherseits Werner und seinen Vater auf.
Mit sieben Jahren wurde Werner Loewe in die 5. Knaben-Volksschule in der Lagerstraße (heute Gaußstraße) eingeschult, die er bis zur 3. Klasse besuchte. (Die erste Klasse war damals die höchste.) Anschließend begann er eine Glaserlehre, die er jedoch nicht abschloss.
Der verwitwete Hugo Loewe, der inzwischen als Kraftwagenführer arbeitete, hatte am 6. Oktober 1928 die am 16. Juni 1907 in Hamburg geborene Arbeiterin Erna Friederike Henriette Wilken geheiratet. Das Paar wohnte in der in Altona gelegenen Langenfelderstraße 44. Dort wohnte auch Werner Loewe.
Mit sechzehn wurde er "wegen schlechten Betragens", so Werner Loewe später, in das Landesaufnahmeheim in Selent im Osten von Kiel eingewiesen. Hinter dieser Angabe verbarg sich ein Urteil des Jugendgerichts Altona aus dem August 1929. Danach hatte sich Werner Loewe gemäß § 176 Abs. 1 Ziff. 3 StGB (frühere Fassung) des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Erregung öffentlichen Ärgernisses schuldig gemacht. Das Jugendschöffengericht sah von Strafe ab und ordnete stattdessen "vorläufige Fürsorgeerziehung" an. In den Gründen hieß es: "Werner Loewe ist sittlich verwahrlost. Er ist der Onanie verfallen, vergreift sich auch unsittlich an Kindern, insbesondere seinem jüngeren Bruder. Das Elternhaus kann bei dem offenbar keimgeschädigten Jungen keinen Wandel schaffen."
Näheres über diesen Bruder ist uns nicht bekannt.
Das 1927 als Landesaufnahmeheim und Schule für Jungen und Mädchen eröffnete Landesjugendheim Selent nahm seit Ende 1928 neben geistig behinderten und psychisch kranken Kindern und Jugendlichen auch sogenannte Schwererziehbare bis zum Alter von zwanzig Jahren auf.
Auf Betreiben des Direktors des Landesaufnahmeheims wurde Werner Loewe am 23. Januar 1930 in die Landesheilanstalt für Jugendliche in Schleswig-Hesterberg überwiesen. Am 20. November 1930 "widerruflich" entlassen, wurde er am 6. Oktober 1931 erneut in Schleswig-Hesterberg eingeliefert. Er galt als infantil, wurde oft von anderen gehänselt und "Waschlappen" genannt. Er weinte leicht. Insgesamt soll er sich während seines Aufenthalts in Hesterberg nur wenig entwickelt haben.
Der Vater Hugo Loewe war um seinen Sohn bemüht, wie sich aus seinen wiederholten Anträgen auf dessen Beurlaubung ergibt.
Am 21. November 1932 wurde Werner Loewe wegen Erreichens des 19. Lebensjahres entlassen. Er lebte nun bei seinem Vater und seiner Stiefmutter in der General-Litzmann-Straße 71 (heute Stresemannstraße) in Altona und fand nur vorübergehend Arbeit.
Werner Loewes weitere Lebensgeschichte ist uns vor allem durch ein Strafgerichtsurteil aus dem Jahr 1935 bekannt, wonach er wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu vier Monaten Gefängnis und der Unterbringung in einer Heilanstalt verurteilt wurde. Werner Loewe wurde zwar wegen exhibitionistischer Handlungen nach § 183 StGB verurteilt, konnte dafür aber nicht in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden, denn der "schwachsinnige Jugendliche mit geschlechtlicher Enthemmtheit, konnte das Unerlaubte seiner Handlungsweise nur erheblich vermindert" einsehen. Die Unterbringung in einer Heilanstalt wurde angeordnet, weil davon ausgegangen wurde, dass Werner Loewe wegen seiner "geschlechtlichen Enthemmtheit auch in Zukunft in gleicher oder ähnlicher Weise straffällig" werden würde.
Das Gericht erwog auch Werner Loewes zwangsweise "Entmannung", hielt sie aber in Übereinstimmung mit dem Gerichtsgutachter angesichts seiner Jugend für zu gefährlich. Sie wurde auch nicht als erforderlich angesehen, weil die Anstaltsunterbringung den Schutz der Allgemeinheit ausreichend gewährleistete.
Am 5. Dezember 1935 wurde Werner Loewe vom Gerichtsgefängnis Altona in die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Neustadt in Holstein überstellt. Dort beschrieb er seinen familiären Hintergrund, seine bisherigen Schulleistungen und Beschäftigungen sowie die Straftaten insgesamt verständlich, richtig und einsichtig, wie es hieß. Gleichwohl wurde "angeborener Schwachsinn" diagnostiziert. (Der heute nicht mehr verwendete Begriff "Schwachsinn" bezeichnete eine Intelligenzminderung bzw. eine angeborene Intelligenzschwäche).
In seiner Patientenakte hieß es am 6. Januar 1936, dass er keine Schwierigkeiten bereite, allen Anordnungen willig folge, umgänglich und ordentlich sei, sich mit den anderen Patienten gut vertrage und in der Mattenflechterei arbeite.
Angeblich äußerte Werner Loewe wiederholt den Wunsch sterilisiert zu werden, um dann außerhalb der Anstalt arbeiten zu können. Ein entsprechender Antrag wurde am 16. April 1936 beim Erbgesundheitsgericht in Kiel gestellt. Der Eingriff wurde in der Anstalt in Neustadt durchgeführt.
In einem umfangreichen, in Neustadt erstellten Gutachten aus dem Jahre 1938 zur Klärung der Frage, ob Werner Loewe weiterhin in einer Anstalt verbleiben müsse, hieß es: "[…] mit großer Wahrscheinlichkeit [wird er] auch in Zukunft bei seinem geistigen Zustand unfähig sein, seinen Geschlechtstrieb so zu beherrschen und zu steuern, wie es Recht und Sitte von ihm verlangen. Das geht unter anderem daraus hervor, dass er trotz des ersten Verfahrens und der sich dadurch für ihn ergebenden Warnung bald wieder rückfällig wurde und dass er auch in der Anstalt unsittliche Handlungen beging. Wirksame Hemmung, Vorstellungen und ausreichendes Selbstbeherrschungsvermögen fehlen ihm völlig. Hinzukommt, dass Löwe infolge seiner geistigen und körperlichen Minderwertigkeit nur ganz beschränkt arbeits- und erwerbsfähig ist; es ist anzunehmen, dass er ohne geregelte Beschäftigung in der Großstadt in einem wenig günstigen Milieu bald wieder rückfällig werden wird. Eine wirksame Abhilfe zum Schutz der Allgemeinheit wird auch weiterhin nur durch die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu erreichen sein."
Am 14. Juni 1941 wurde Werner Loewe in einem Transport von 97 Patienten (58 Männer und 39 Frauen) aus Neustadt in die Landes- Heil- und Pflegeanstalt Königslutter am Elm in der Nähe von Braunschweig gebracht. Von dort erfolgte am 9. Juli 1941 ein Transport von 82 der aus Neustadt/Holstein gekommenen Personen nach Bernburg in die dortige "Heil- und Pflegeanstalt". Unter ihnen befand sich Werner Loewe.
Über diese "Verlegung" berichtete der Pfleger Anton Fleger am 2. Dezember 1947: "Vor dem Abtransport dieser Kranken mußte in dessen [sic!] Bekleidung die Namensanschrift eingenäht und außerdem der Name jedes einzelnen mit Tintenstift auf den Unterarm desselben geschrieben werden."
In Bernburg befand sich eine der sechs "Euthanasie"-Anstalten, in denen die Menschen zwischen Oktober 1939 und Ende August 1941 mit Gas getötet wurden. Auch Werner Loewe wurde am Tag der Ankunft am 9. Juli 1941 ermordet.
Am 6. August 1941 übersandte die Ortspolizeibehörde Bernburg-Gröna dem Hauptfriedhof Hamburg-Altona eine Urne, angeblich mit den sterblichen Überresten von Werner Loewe. In der beigefügten Einäscherungsbescheinigung wurde erklärt, "daß die Leiche des am 22. Juli 1941 in der Heil- und Pflegeanstalt Bernburg/Saale, Grönaer Str. 16 infolge einer Lungenentzündung mit nachfolgender Kreislaufschwäche gestorbenen Werner Hugo Wilhelm Loewe, geb. 2.8.1913 in Altona, gestorben 22.7.1941 – eingeäschert am 23.7.41 – unter Aufsicht und nach Beibringung sämtlicher dafür erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß eingeäschert worden ist."
Der gegenüber dem tatsächlichen Todeseintritt von der Ortspolizeibehörde später angegebene Sterbetag entsprach der üblichen Praxis der "Euthanasie"-Zentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4, während der ersten Phase der Krankenmorde. Die Zeitspanne zwischen dem tatsächlichen und dem fingierten Todestag ermöglichte es der "T4"-Zentrale, weiterhin Pflegegelder von den heimatlichen Kostenträgern zu kassieren.
Werner Loewes Urne wurde am 1. September 1941 auf dem Urnenfeld des Hauptfriedhofs Altona beigesetzt und später auf den dortigen Ehrenfriedhof für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs umgebettet (Grablage 30.XVI.10.36 3b).
Stand: Januar 2026
© Ingo Wille
Quellen: Adressbuch Altona (diverse Jahrgänge); StaH 332-5 Standesämter 116257 Geburtsregister Nr. 828/1913 Werner Hugo Wilhelm Tödter, 6170 Geburtsregister Nr. 678/1893 (Emil Albert Hugo Loewe), 6287 Geburtsregister Nr. 3274 (Dora Leopoldine Martha Tödter), 5774 Heiratsregister Nr. 116/1887 (Emil Albert Hugo Loewe/Johanna Sophie Heraldine Krohn), 5829 Heiratsregister Nr. 461/1921 (Emil Albert Hugo Loewe/Dora Leopoldine Martha Tödter, 5854 Heiratsregister Nr. 504/1928 (Emil Albert Hugo Loewe/Erna Friederike Henriette Wilken), 332-8 Meldewesen A 34/1 (Melderegister Werner Loewe); Bundesarchiv R 179 Nr. 3547 (Werner Loewe); Niedersächsisches Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel 114 Neu ZG 1/1984 Nr. 64; Landesarchiv Schleswig-Holstein, Schleswig 64.1, Abt. 377 Nr. 1, Abt. 352.1 Nr. 4718 Landgericht Altona, Abt. 352.1 Nr. 6543 Landgericht Altona; Auskunft der Gedenkstätte Bernburg über Werner Löwe (email vom 16.12.2025). 125 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und Heilpädagogik in Schleswig, Der Hesterberg, Schleswig 1997, S. 25. Ingo Wille, Transport in den Tod, S. 30. Susanne Weimann, Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Königslutter und der Krankenmord, Braunschweig 2020, S. 42.


