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Emil Specht * 1866

Uhlandstraße 4 (Hamburg-Nord, Hohenfelde)


HIER WOHNTE
EMIL SPECHT
JG. 1866
VERHAFTET 1941
KZ FUHLSBÜTTEL
1942 GEFÄNGNIS
FUHLSBÜTTEL
ERMORDET DEZ. 1942
AUSCHWITZ

Weitere Stolpersteine in Uhlandstraße 4:
Louis Arendt, Doris (Dora) Arendt, Norbert Arendt

Emil Specht, geb. am 27.3.1866 in Werschetz/Ungarn, 1941 verhaftet, 1942 Strafgefängnis Hannover und Polizeigefängnis Fuhlsbüttel, von dort deportiert am 10.12.1942 in das KZ und Vernichtungslager Auschwitz, dort ermordet

Uhlandstraße 6

Im Jahr 1890 zog Emil Specht nach Hamburg. Dort hatte er bereits als Jugendlicher seine Lehrzeit verbracht, war dann aber wieder nach Wien zurückgekehrt, wo seine Familie lebte. Ursprünglich stammte sie aus dem kleinen Ort Werschetz, der damals im ungarischen Teil der Habsburgermonarchie lag und heute zu Serbien gehört. Dort war Emil auch zur Welt gekommen und damit ungarischer Staatsbürger. Seine Eltern hießen Josef und Rosa Specht, geborene Deutsch, er hatte noch einen älteren Bruder und vier Schwestern, drei ältere und eine jüngere.

Josef und Rosa Specht waren jüdischen Glaubens und Emil war nach jüdischem Ritus beschnitten worden. Gleichwohl besuchte er als Kind eine Schule in einem katholischen Kloster. Als er 12 Jahre alt war, zog die Familie nach Wien. Dort ging er noch vier Jahre lang auf eine Mittelschule. Nach der Schulentlassung 1882 schickten ihn die Eltern nach Hamburg, wo er in einer Teefirma eine zweijährige kaufmännische Lehre absolvierte. Danach kehrte er nach Wien zurück und begann eine Ausbildung auf einer Militärvorbereitungsschule, er wollte Berufssoldat werden. Doch dann starb 1888 der Vater im Alter von 66 Jahren und Emil musste aus finanziellen Gründen die soldatische Laufbahn aufgeben. Die nächsten beiden Jahre konnte er im Geschäft seines Bruders arbeiten und weitere berufliche Erfahrungen sammeln. Durch familiäre Kontakte fand er 1890 eine neue Stelle, und zwar wieder in Hamburg, in einer Export- und Lagerhausgesellschaft. Zu der Zeit lebten seine vier älteren Geschwister schon nicht mehr und die Mutter zog zur jüngsten Tochter nach Pressburg (heute Bratislava/Slowakei). Dort wohnte sie bis zu ihrem Tod 1907.

Am 6. Juni 1891 wurde Emil Specht in Hamburg wegen unerlaubten Handelns mit Spirituosen zu fünf Tagen Gefängnis und 25 Mark Geldstrafe verurteilt. Bis 1892 blieb er angestellt, dann machte er sich selbstständig und führte den zuvor geahndeten Handel mit Spirituosen auf legale Weise fort: Er gründete in der Catharinenstraße (heute Katharinenstraße) in der Neustadt eine Weingroßhandlung.

Anfang des folgenden Jahres heiratete er die am 22. Januar 1871 geborene Hamburgerin Agnes Hesslein. Auch sie war Jüdin. Am 23.November 1893, brachte sie eine Tochter zur Welt, die sie Lilly nannten. Die Familie lebte zu der Zeit in der Grindelallee. Zweieinhalb Jahre später, am 26. April 1896, bekam das Ehepaar eine zweite Tochter. Ihr gaben sie den Namen Ilka Leonie.

Da Emil Specht ungarischer Staatsangehöriger war, waren seine Frau mit der Heirat und seine beiden Töchter mit der Geburt ebenfalls ungarische Staatsbürgerinnen geworden. Seine eigene Zukunft und die seiner Kinder sah das Ehepaar jedoch in Hamburg. Deshalb beantragte Emil Specht für sich und seine Familie Ende 1899 in Budapest die Entlassung aus dem ungarischen Staatsverband, um nach Deutschland auszuwandern. Das war nötig, um sich in Hamburg einbürgern zu lassen, was fast umgehend im Februar 1900 erfolgte. Von da an waren Emil, Agnes, Lilly und Ilka Specht Hamburger Staatsangehörige.

Die Weingroßhandlung in der Catharinenstraße führte Emil Specht etwa fünf Jahre lang. Danach leitete er vorübergehend die ehemals Koopmann’sche Spritfabrik in der Annenstraße auf St. Pauli und eröffnete 1902 in der Mercurstraße (ehemals Ecke Lagerstraße/Karolinenstraße) wieder eine Wein- und Spirituosen-Großhandlung. 1906 zog er mit dieser in das Hinterhaus der Bartelsstraße 65 im heutigen Schanzenviertel. Rund vier Jahre später verkaufte Emil Specht sein Geschäft. Paul Menzel hieß der neue Inhaber, der aber den in der Branche mittlerweile bekannten Firmennamen "E. Specht & Co." beibehielt. Emil Specht selbst orien-tierte sich beruflich neu: Er betätigte sich fortan als Hausmakler und mietete dazu erst ein Kontor am Jungfernstieg, ab 1912 dann am Neuen Wall. Mit seiner Frau Agnes und den beiden mittlerweile neun und sechs Jahre alten Töchtern Lilly und Ilka wohnte er bereits seit 1908 in der Hansastraße 70.

Am 3. Oktober 1917 – der Erste Weltkrieg dauerte bereits drei Jahre –, wurde Emil Specht zum ersten Mal Schwiegervater. Lilly Specht heiratete den Berliner Kaufmann Walter Jacob Kalisch und zog zu ihm nach Berlin. Drei Jahre später, 1920, bekamen beide einen Sohn, den sie Carlheinz nannten. Im selben Jahr – mit 54 Jahren – gab Emil Specht sein Büro auf und arbeitete von nun an zu Hause in der Hansastraße. Wieder drei Jahre später, 1923, wurde er zum zweiten Mal Schwiegervater und auch die jüngere Tochter Ilka verließ Hamburg nach der Hochzeit. Ihr aus Bayreuth stammender Ehemann Alfred Dittmann war Direktor der dänischen Filiale des deutschen Concentra-Unternehmens und lebte in Kopenhagen. Dorthin folgte ihm Ilka, die nach ihrer Heirat die dänische Staatsangehörigkeit annahm. Noch im Jahr zuvor waren sie und ihre Eltern der Hamburger jüdischen Gemeinde beigetreten.

Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929 wurde Emil Spechts Einkommen so niedrig, dass er mit seinen Beiträgen an die jüdische Gemeinde immer wieder in Rückstand geriet. Schließlich zog die jüdische Gemeinde sogar eine Pfändung durch das Finanzamt in Betracht. Als Selbstständiger war er zudem verpflichtet, selbst Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Da er dieser Auflage nicht mehr regelmäßig nachkam, wurde er im November 1931 wegen "vorsätzlich einbehaltener Pflichtversicherungsbeitragsteile in Tateinheit mit Nichtabführung derselben binnen 3 Tage nach festgestellter Zahlungsunfähigkeit" zu 25 Reichsmark Geldstrafe verurteilt.

Inzwischen war er 65 Jahre alt und hatte kaum noch Einnahmen, auch wenn er weiterhin als Hausmakler arbeitete. Seine Frau Agnes und er zogen 1933 daher wohl aus finanziellen Gründen aus der Hansastraße, wo sie fast 30 Jahre gewohnt hatten, in die Uhlandstraße 6 nach Hohenfelde. Agnes Specht war im Unterschied zu ihrem Mann relativ wohlhabend, beide lebten aber bereits seit der Hochzeit in Gütertrennung. Ihre Tochter Ilka und sie hatten mehrere bebaute Grundstücke in Hamburg geerbt, eines in der Wilhelminenstraße (heute Hein-Hoyer-Straße), drei weitere in der Kampstraße. Deshalb konnte sich das Ehepaar trotz Emil Spechts geringem Verdienst durch Agnes Spechts Anteil an den Mieteinnahmen zunächst weiterhin ein relativ gutbürgerliches Leben leisten – wobei sie unter den zunehmenden antijüdischen Maßnahmen litten. Auch Emil und Agnes Specht mussten eine Kennkarte bei sich tragen und die Zwangsnamen "Sara" und "Israel" führen. Doch selbst als Emil Specht 1938 das Recht entzogen wurde, als Hausmakler zu arbeiten, weil er Jude war, war dies noch kein gravierender Einschnitt für das Ehepaar.

Dramatisch änderte sich ihre Lebenssituation jedoch 1939. Der Oberfinanzpräsident erzwang im März den Verkauf der vier Grundstücke. Alle Transaktionen wurden von dem Hamburger Reichsstatthalter Karl Kaufmann genehmigt und die Erlöse entsprachen den üblichen Marktpreisen. Doch davon blieb für Agnes Specht und ihrer Tochter Ilka kaum etwas übrig. Zunächst wurden hohe Steuern und Bearbeitungsgebühren abgezogen. Ilka Dittmanns Anteil kam anschließend direkt auf ein Sperrkonto bei der Dresdner Bank – so wollte der NS-Staat verhindern, dass sie, die nach wie vor in Kopenhagen lebte, das Geld außer Landes brachte. Agnes Specht musste von dem Erlös "Judenvermögensabgabe" und "Reichsfluchtsteuer" an das Hamburger Finanzamt zahlen. Ein weiterer Teil ging auch bei ihr auf ein Sperrkonto bei der Dresdner Bank. Monatlich stand ihr ein Freibetrag von 470 Reichsmark zur Verfügung, von dem auch ihr Mann Emil lebte. Alles was darüber hinaus ging, musste sie einzeln beantragen und jeweils den Zweck der Ausgabe begründen.

Zu diesen beantragten Extrakosten gehörte die monatliche Summe von rund 280 Reichsmark, mit der Agnes Specht ihren Berliner Enkel Carlheinz Kalisch unterstützen wollte. Er war mittlerweile 19 Jahre alt und hatte in Rotterdam eine Ausbildung begonnen. Nach dem Novemberpogrom 1938 hatten seine Eltern ihn offenbar in die damals noch vermeintlich sicheren Niederlande geschickt, um ihn vor den Drangsalierungen und Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes zu schützen. Auch waren sie selbst emigriert. Der Oberfinanzpräsident genehmigte jedoch nur 125 Reichsmark monatlich.

Noch gravierender war, dass Agnes Specht im Juni 1939 schwer erkrankte. Sie wurde bettlägerig, es fielen hohe Arzt- und Medikamentenkosten an. Jede dieser Rechnungen musste sie beim Oberfinanzpräsident einreichen und darum bitten, über die entsprechende Summe auf ihrem Sperrkonto verfügen zu dürfen. Ab Oktober 1939 konnte sie das nicht mehr selbst erledigen, weil sie zu schwach war. So regelte ihre Tochter es für sie. Ilka war inzwischen oft in Hamburg, um sich um ihre Mutter zu kümmern. Wegen ihrer Erkrankung musste Agnes Specht immer wieder ärztliche Hilfe herbeirufen; vor allem aber telefonierte sie sehr häufig mit ihren überwiegend im Ausland lebenden Töchtern, um sich Trost zu holen bei den, wie sie dem Oberfinanzpräsidenten mitteilte, "schweren, krisenhaften Erscheinungen der Krankheit". Da sie die dadurch entstehenden relativ hohen Telefonkosten nicht mehr von ihrem monatlichen Freibetrag bezahlen konnte, ohne auf Lebensmittel zu verzichten oder mit der Miete in Rückstand zu geraten, befand sie sich in einer prekären Lage. Zudem musste sie die Krankenschwester bezahlen, die seit dem Spätsommer bei ihr und ihrem Mann wohnte, um sie zu betreuen. Auch wenn sie einige Ausgaben von ihrem gesperrten Geld bezahlen durfte, deckte der verfügbare Freibetrag nicht die tatsächlichen Kosten. So nahmen sie und Emil ein Darlehen bei ihrem früheren Grundstücksverwalter auf. Dies war jedoch nicht erlaubt und sie mussten eine hohe Strafe zahlen.

Agnes Specht starb am 20. Januar 1941. Sie hatte ihre Tochter Ilka zur Alleinerbin bestimmt. Ihr Mann Emil erhielt einen Pflichtteil. Auf diesen wollte er zugunsten Ilkas verzichten, doch das wurde ihm vom Oberfinanzpräsidenten nicht genehmigt, weil das Geld dann ins Ausland gegangen wäre. Ilka Dittmann bezahlte die Schulden ihres Vaters und kam auch weiterhin für seinen Lebensunterhalt auf. Zusammen mit seiner Frau war Emil Specht noch 1937 aus Hohenfelde nach Eppendorf in die Goernestraße gezogen. Doch diese Wohnung konnte er sich nun nicht mehr leisten. So zog er im März 1940 vorübergehend zur Untermiete an die Rothenbaumchaussee und von dort vier Monate später in die kleine, von der Witwe Zahm geführte Pension in der Straße An der Alster. Hier blieb er etwa ein Jahr. Im Mai 1941 suchte er sich erneut ein Zimmer zur Untermiete, dass er nun in der Haynstraße in Eppendorf fand.

Am 9. August 1941 wurde Emil Specht in "Schutzhaft" genommen und in das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel verbracht. Er war inzwischen 75 Jahre alt. Der Grund: Verdacht auf "Rassenschande". So sollte er – wie ein Denunziant oder eine Denunziantin der Polizei berichtet hatte – in der Pension Zahm drei "deutschblütige Frauen empfangen" haben. Außerdem sollte er mit ihnen ausgegangen sein, auch in solche Lokale, "in denen Juden nicht erwünscht sind" – und das manchmal bis spät in die Nacht, trotz der für Jüdinnen und Juden geltenden Ausgangssperre. Am 20. August brachte man ihn zur Vernehmung durch die Gestapo in das Stadthaus. Anschließend kam er in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg an der Holstenglacis.

Am 23. April 1942, und damit acht Monate nach seiner Verhaftung, wurde Anklage gegen ihn erhoben. Die Hauptverhandlung begann am 28. Mai. Emil Specht, inzwischen 76 Jahre, litt bereits seit Langem unter schweren Herzproblemen, die sich während der Haftzeit noch verschlimmerten. Hinzu kamen Herzbeklemmungen. Den Antrag seines Rechtsanwalts auf eine amtliche Untersuchung durch einen Anstaltsarzt lehnte das Gericht ab. Auch der Antrag auf Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen wurde abgelehnt – mit der Begründung, es gäbe ein Gefängnislazarett. Am 11. Juni 1942 verkündete das Landgericht das Urteil: Emil Specht wurde wegen "Rassenschande" zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, zudem musste er die Kosten des Verfahrens tragen. Die Polizeihaft und die Untersuchungshaft wurden auf das Strafmaß angerechnet, sodass er bis zum 8. August 1943 inhaftiert sein würde. Dass er den Frauen verschwiegen hatte, dass er Jude sei, erschwere sein Vergehen, so das Landgericht weiter. Deshalb musste er seine Strafe nicht im Zuchthaus des Justizgefängnisses Fuhlsbüttel verbüßen, sondern im Polizeigefängnis. Hier bestanden die Wachmannschaften aus SA- und SS-Angehörigen, Terror und brutale Misshandlungen gehörten zum Haftalltag der Gefangenen.

Vier Wochen, nachdem man Emil Specht dorthin gebracht hatte, wurde er in das Gerichtsgefängnis Hannover überstellt – eine übliche Praxis im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel, nach der die Gefangenen relativ bald nach Haftbeginn in ein anderes Lager überstellt wurden. Weitere drei Monate später verlegte man ihn zur ärztlichen Behandlung in das Zentrallazarett der Untersuchungshaftanstalt in Hamburg. Offenbar hatte sich seine Gesundheit weiter verschlechtert. Von dort brachte man ihn zurück in das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel. Am 5. November 1942 erreichte ein Fernschreiben des Reichssicherheitshauptamts sämtliche Staatspolizei(leit)stellen. Es enthielt den Befehl des Reichsführers SS und Chefs der deutschen Polizei Heinrich Himmler, "dass sämtliche im Reich gelegenen Konzentrationslager judenfrei zu machen und daß sämtliche Juden in das KL Auschwitz und in das Kriegsgefangenenarbeitslager Lublin zu überstellen sind". Das betraf auch das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel.

Am 10. Dezember 1942 wurde Emil Specht in das KZ und Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Da er mit 76 Jahren nicht mehr als arbeitsfähig galt, wurde er wahrscheinlich direkt nach der Ankunft ermordet.

Stand: Mai 2016
© Frauke Steinhäuser

Quellen: 1; 2; 4; 5; 8; 9; StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen 6230/42; StaH 314-15 Oberfinanzpräsident R1939/2480; StaH 332-5 Standesämter 8716 u. 213/1917; StaH 332-7 Staatsangehörigkeitsaufsicht B III 58797; StaH 522-1 Jüd. Gemeinden 390 Wählerliste 1930; StaH 552-1 Jüdische Gemeinden 992 d Steuerakten, Bd. 29; Berliner Adressbücher; Diercks, Dokumentation Stadthaus, S. 26f.; Bundesarchiv Abteilungen Potsdam, R 58 Reichssicherheitshauptamt, 276, Fernschreiben RSHA an alle Staatspolizei(leit)stellen u.a. vom 5.11.1942, online: www.holocaust-chronologie.de/chronologie/1942/november/01-07.html (letzter Zugriff 20.2.2015); Kraks Vejvisere, Person-Register for Kobenhavn, 1923 u. 1933, online: http://user-9y8ca5x.cld.bz/Merged-PDF-1923-personregister#87/z u. http://cld.bz/zL3srse#135/z (letzter Zugriff 20.8.2015); Danmarks Statistik, Folketælling 1925, Kobenhavn, online unter: www.sa.dk/ao-soegesider/billedviser?bsid=93969#93969,15595187 (letzter Zugriff 20.8.2015); Naturalisation Certificate: Carl Heinz Kalisch, online unter: http://discovery.nationalarchives.gov.uk/details/r/C12186256 (letzter Zugriff 20.8.2015).
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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