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Bereits verlegte Stolpersteine



Henriette Weinheim * 1861

Rothenbaumchaussee 73 (Eimsbüttel, Rotherbaum)

1942 Theresienstadt
1942 weiterdeportiert nach Minsk

Weitere Stolpersteine in Rothenbaumchaussee 73:
Hasja Arolowitsch, Agnes Offenstadt, Meta Vorreuter, Bernhard Weinberg, Helene Weinheim

Weinheim Helene, geb. 27.10.1873, am 15.7.1942 nach Theresienstadt und von dort am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert
Weinheim Henriette, geb. 5.11.1861, am 15.7.1942 nach Theresienstadt und von dort am 21.9.1942 nach Treblinka deportiert

Helene W. war ausgebildete Lehrerin. Sie trat am 1. April 1893 in den Hamburgischen Schuldienst ein, unterrichtete an der Mädchenschule Holstenwall 16 und stieg im Laufe der Jahre von der Besoldungsgruppe 8 in die Gruppe 12 auf. Während ihrer Berufstätigkeit wohnte sie Grindelberg 9a.

Fünf Jahre, bevor sie in den Ruhestand getreten wäre, wurde sie aus "rassischen" Gründen entlassen und erhielt eine reduzierte Pension. Sie zog mit ihrer Schwester Henriette W. zusammen. Die ledigen, kinderlosen Schwestern lebten in der Innocentiastr. 51, bevor sie in die Rothenbaumch. 73 und dann in die Beneckestr. 4/6 zogen.

"Frl." Henny W. lebte als "Privatiere" vom Erbteil, das die Eltern ihr hinterlassen hatten. Auch Helene W. besaß ein kleines Vermögen von rd. RM 24.000, zu dem die monatliche Pension von RM 260 kam, die sie lt. Genehmigung des Oberfinanzpräsidenten zum Lebensunterhalt verwenden durfte.

Die Schwestern beschäftigten eine Hausangestellte, und im Oktober 1940 unternahm Helene W. eine "dringend benötigte Erholungsreise". Die Schwestern mußten in das "Judenhaus" in der Beneckestr. 4 und dann ins Gebäude Beneckestr. 6 ziehen. Dafür schaffte Helene W. einige gebrauchte Möbel an, die sie bar bezahlte. Für diese eigenmächtige Verfügung über RM 61 (!) aus ihrem Vermögen wurde sie schriftlich gerügt. Der Beamte wies darauf hin, er genehmige die Ausgabe nur "ausnahmsweise" und monierte, Wohnungsänderungen müßten sofort mitgeteilt werden.

Die nächste Wohnungsänderung der nunmehr 69- und 81jährigen Frauen war die "Wohnsitzverlegung" nach Theresienstadt. Für beide entpuppte sich dies als Durchgangsstation, denn schon nach zwei Monaten wurden sie in das Vernichtungslager Treblinka in den Tod geschickt. Helene W. wurde lt. Beschluß des Amtsgerichts auf den 8. Mai1945 für tot erklärt.

© Beate Meyer

Quellen: StaH, 522-1, Jüdische Gemeinden 992b, Kultussteuerkartei der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburgs; ebd., 314-15, Oberfinanzpräsident, R 1940/451; Hamburgisches Lehrerverzeichnis 1920-1933; Theresienstädter Gedenkbuch; Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus. Gedenkbuch, Hamburg 1995.

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